Buchli Martin, Rechtsanwalt, Handbuch Informationsaustausch, Folien

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22.11.12 27 Zulässigkeit eines „Round Table“ bzw. eines „Case Managements“ § Der Austausch anonymisierter Daten zum Erfahrungsaustausch ist immer zulässig. § Ein Case Management mit freier Informationsweitergabe ist nur zulässig, § wenn der Betroffene (bzw. bei Urteilsunfähigen der gesetzliche Vertreter) einwilligt § oder eine klare und spezifische gesetzliche Grundlage dafür besteht (insbesondere Art. 31 Abs. 1 Jugendstrafprozessordnung). 4. Fallbeispiele mit Ablaufschemata 28 § Polizeigüterschutz § Informationsaustausch mit Strafverfolgungsbehörden § Drohungen gegen Behörden § Jugendschutz § Steuerdaten § Leumundsabklärung durch Verwaltungsbehörden 14

22.11.12 5. Empfehlungen 29 a. Ausnützen von Ermessensspielräumen b. Klärung der Zuständigkeiten und Abläufe c. Sensibilisierung der Informationsträger bei Spontanmeldungen a. Ausnützen von Ermessensspielräumen 30 § Werden Sie sich klar, wo Ihnen Ermessen zukommt und wo nicht. § Machen Sie die Interessenabwägung sorgfältig (welche Interessen sprechen für, welche gegen eine Informationsweitergabe) § Der öffentlichen Aufgabenerfüllung kommt ein erhebliches Interesse zu, das regelmässig den privaten Interessen vorgeht. § Wenn eine Information aufgrund eines Vertrauensverhältnisses anvertraut wurde, darf dieses Vertrauen nicht leichthin enttäuscht werden (hier gehen die privaten Interessen in der Regel vor). 15

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5. Empfehlungen<br />

29<br />

a. Ausnützen von Ermessensspielräumen<br />

b. Klärung der Zuständigkeiten und Abläufe<br />

c. Sensibilisierung der Informationsträger bei<br />

Spontanmeldungen<br />

a. Ausnützen von Ermessensspielräumen<br />

30<br />

§ Werden Sie sich klar, wo Ihnen Ermessen zukommt und<br />

wo nicht.<br />

§ Machen Sie die Interessenabwägung sorgfältig (welche<br />

Interessen sprechen für, welche gegen eine<br />

Informationsweitergabe)<br />

§ Der öffentlichen Aufgabenerfüllung kommt ein<br />

erhebliches Interesse zu, das regelmässig den privaten<br />

Interessen vorgeht.<br />

§ Wenn eine Information aufgrund eines Vertrauensverhältnisses<br />

anvertraut wurde, darf dieses Vertrauen<br />

nicht leichthin enttäuscht werden (hier gehen die privaten<br />

Interessen in der Regel vor).<br />

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