Sonderabfallbilanz 2001 Rheinland-Pfalz
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4. Sonderabfallaufkommen in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
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<strong>Sonderabfallbilanz</strong> <strong>2001</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
Bei der Betrachtung des rheinland-pfälzischen Sonderabfallaufkommens muss zunächst eine<br />
Bereinigung der nachgewiesenen Menge um Doppelnennungen (Sekundärmengen) und firmeninterne<br />
Entsorgungen erfolgen. Das verbleibende sogenannte „korrigierte Gesamtaufkommen“<br />
beinhaltet neben dem „originären“ Aufkommen auch Sonderabfallmengen, die bei der Behandlung<br />
von Sonderabfällen in den verschiedensten Entsorgungsanlagen (mit Ausnahme von<br />
Verbrennungsanlagen) entstanden sind (vgl. Kapitel 4.5). Da jedoch bei der Behandlung von<br />
Sonderabfällen i.d.R. neue Abfallarten entstehen, wird das Aufkommen aus Behandlungsanlagen<br />
nicht als Doppelnennung behandelt.<br />
Datenbestand Anzahl Jahresmenge<br />
Gesamtmenge (Rohdaten) 76.506 947.800 t<br />
. / . Sekundärmengen 6.714 79.100 t<br />
. / . firmenintern entsorgte Sonderabfälle 97 206.900 t<br />
korrigiertes Gesamtaufkommen 69.695 661.900t<br />
Tabelle 3: Sonderabfallaufkommen<br />
4.1 Sonderabfallaufkommen (Rohdaten)<br />
Für das Jahr <strong>2001</strong> beträgt das Aufkommen an Sonderabfällen 947.800 t (Rohdaten).<br />
Dieser Rohdatenbestand beinhaltet, wie bereits erläutert, Doppel- oder auch Mehrfachnennungen<br />
(Sekundärme ngen) sowie firmenintern entsorgte Sonderabfallmengen.<br />
4.2 Doppelnennungen (Sekundärmengen)<br />
Die Summe der Sekundärmengen für das Jahr <strong>2001</strong> beträgt 79.100 t (2000: 78.600 t). Es verbleibt<br />
eine Primärmenge in Höhe von 868.700 t.<br />
Vorgemischte Abfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung, die mindestens einen besonders<br />
überwachungsbedürftigen Abfall enthalten (AS 190204D1), wurden generell als Primärmengen<br />
behandelt. Außerdem wurde der Output aus Behandlungsanlagen in Einzelfällen als Sekundärmenge<br />
gewertet, wenn nachgewiesenermaßen keine Behandlung der Abfälle erfolgt ist.<br />
4.3 Firmenintern entsorgte Sonderabfälle<br />
Als firmeninterne Entsorgungen wurden nur solche Entsorgungsvorgänge berücksichtigt, bei<br />
denen Abfälle in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> anfallen und in in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> gelegenen, betriebseigenen<br />
Anlagen des Abfallerzeugers entsorgt werden (§ 8 Abs. 7 LAbfWAG).