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Sonderabfallbilanz 2001 Rheinland-Pfalz

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<strong>Sonderabfallbilanz</strong> <strong>2001</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

• Erfassungsfehler: Durch umfassende Plausibilitätsprüfungen des Datenbestandes wurden<br />

unter Zuhilfenahme anderer Datenbestände Begleitscheine selektiert, die offensichtlich fehlerhaft<br />

erfasst waren. Sie wurden zumeist durch Abgleich mit den Originalen korrigiert.<br />

• Bei der Verbringung von Abfällen in andere Bundesländer erfolgt die Übersendung der Begleitscheine<br />

über die zuständige Entsorgerbehörde an die SAM vielfach nicht zeitnah und aus<br />

unterschiedlichen Gründen z.T. nur unvollständig. Teilweise kompensiert wird diese quantitativ<br />

nur schwer abschätzbare Datenlücke durch das Einbeziehen der fakturierten, aber hoheitlich<br />

nicht vorliegenden Begleitscheine sowie durch die Tatsache, dass eingehende Begleitscheine<br />

bis Mitte Mai 2002 berücksichtigt wurden.<br />

• Fehler, die auf der SAM-internen Umrechnung von Volumen in Tonnage beruhen, sind für<br />

die vorliegende Bilanz nicht mehr von Bedeutung, da die ab dem 1.1.1999 zu verwendenden<br />

Begleitscheinformulare nur eine Mengenangabe in Tonnen zulassen. Es kann jedoch nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass auf einzelnen Begleitscheinen aus Volumina berechnete Tonnagen<br />

eingetragen wurden, wenn eine Verwiegung der Abfälle nicht möglich war.<br />

• Bei Sammelentsorgungen ist auf den Begleitscheinen als Erzeugernummer folgende Kennung<br />

einzutragen: Landeskenner + S (für Sammelentsorgung) + 0000000. Dadurch sind die eingesammelten<br />

Mengen innerhalb von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> nicht regionalisierbar, wodurch die Auswertungen<br />

nach regionaler Herkunft (Regierungsbezirke, Gebietskörperschaften) verfälscht<br />

werden.<br />

• Der Europäische Abfallkatalog (EAK) und Anlage 2 der BestbüAbfV umfassen insgesamt<br />

655 verschiedene Abfallschlüssel. Nicht immer ist die Auswahl des ”richtigen” Abfallschlüssels<br />

eindeutig. Häufig gibt es mehrere annähernd zutreffende Abfallschlüssel.<br />

So wird z.B. für Boden teilweise anstelle des dafür vorgesehenen Abfallschlüssels 170501<br />

"Erde und Steine" der Abfallschlüssel 170599D1 "Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus<br />

Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen" verwendet, wenn eine Verunreinigung<br />

mit Kohlenwasserstoffen vorliegt, die Kontamination aber unterhalb von 1000<br />

mg/kg liegt. Diese Mengen sind dann in den Datenquellen enthalten, obwohl es sich hierbei<br />

nicht um Sonderabfälle handelt. Wie bereits im Vorjahr konnte dieser Fehler teilweise korrigiert<br />

werden, da die hierzu vorliegenden Informationen mit Hilfe eines zusätzlichen Kenners<br />

in den Datenbestand eingepflegt wurden (vgl. Kapitel 2.4).<br />

Zudem ist es möglich, dass besonders überwachungsbedürftige Abfälle als überwachungsbedürftige<br />

oder nicht überwachungsbedürftige Abfälle deklariert wurden und deshalb mit vereinfachten<br />

Nachweisen und Übernahmescheinen oder ohne abfallrechtliche Nachweisführung<br />

entsorgt wurden. Solche Entsorgungsvorgänge lassen sich im allgemeinen nur vor Ort<br />

feststellen. Über die Mehrzahl der Fälle dürften der SAM keine Informationen vorliegen.

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