Sonderabfallbilanz 2001 Rheinland-Pfalz
Sonderabfallbilanz 2001 Rheinland-Pfalz
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<strong>Sonderabfallbilanz</strong> <strong>2001</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
• Erfassungsfehler: Durch umfassende Plausibilitätsprüfungen des Datenbestandes wurden<br />
unter Zuhilfenahme anderer Datenbestände Begleitscheine selektiert, die offensichtlich fehlerhaft<br />
erfasst waren. Sie wurden zumeist durch Abgleich mit den Originalen korrigiert.<br />
• Bei der Verbringung von Abfällen in andere Bundesländer erfolgt die Übersendung der Begleitscheine<br />
über die zuständige Entsorgerbehörde an die SAM vielfach nicht zeitnah und aus<br />
unterschiedlichen Gründen z.T. nur unvollständig. Teilweise kompensiert wird diese quantitativ<br />
nur schwer abschätzbare Datenlücke durch das Einbeziehen der fakturierten, aber hoheitlich<br />
nicht vorliegenden Begleitscheine sowie durch die Tatsache, dass eingehende Begleitscheine<br />
bis Mitte Mai 2002 berücksichtigt wurden.<br />
• Fehler, die auf der SAM-internen Umrechnung von Volumen in Tonnage beruhen, sind für<br />
die vorliegende Bilanz nicht mehr von Bedeutung, da die ab dem 1.1.1999 zu verwendenden<br />
Begleitscheinformulare nur eine Mengenangabe in Tonnen zulassen. Es kann jedoch nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass auf einzelnen Begleitscheinen aus Volumina berechnete Tonnagen<br />
eingetragen wurden, wenn eine Verwiegung der Abfälle nicht möglich war.<br />
• Bei Sammelentsorgungen ist auf den Begleitscheinen als Erzeugernummer folgende Kennung<br />
einzutragen: Landeskenner + S (für Sammelentsorgung) + 0000000. Dadurch sind die eingesammelten<br />
Mengen innerhalb von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> nicht regionalisierbar, wodurch die Auswertungen<br />
nach regionaler Herkunft (Regierungsbezirke, Gebietskörperschaften) verfälscht<br />
werden.<br />
• Der Europäische Abfallkatalog (EAK) und Anlage 2 der BestbüAbfV umfassen insgesamt<br />
655 verschiedene Abfallschlüssel. Nicht immer ist die Auswahl des ”richtigen” Abfallschlüssels<br />
eindeutig. Häufig gibt es mehrere annähernd zutreffende Abfallschlüssel.<br />
So wird z.B. für Boden teilweise anstelle des dafür vorgesehenen Abfallschlüssels 170501<br />
"Erde und Steine" der Abfallschlüssel 170599D1 "Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus<br />
Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen" verwendet, wenn eine Verunreinigung<br />
mit Kohlenwasserstoffen vorliegt, die Kontamination aber unterhalb von 1000<br />
mg/kg liegt. Diese Mengen sind dann in den Datenquellen enthalten, obwohl es sich hierbei<br />
nicht um Sonderabfälle handelt. Wie bereits im Vorjahr konnte dieser Fehler teilweise korrigiert<br />
werden, da die hierzu vorliegenden Informationen mit Hilfe eines zusätzlichen Kenners<br />
in den Datenbestand eingepflegt wurden (vgl. Kapitel 2.4).<br />
Zudem ist es möglich, dass besonders überwachungsbedürftige Abfälle als überwachungsbedürftige<br />
oder nicht überwachungsbedürftige Abfälle deklariert wurden und deshalb mit vereinfachten<br />
Nachweisen und Übernahmescheinen oder ohne abfallrechtliche Nachweisführung<br />
entsorgt wurden. Solche Entsorgungsvorgänge lassen sich im allgemeinen nur vor Ort<br />
feststellen. Über die Mehrzahl der Fälle dürften der SAM keine Informationen vorliegen.