15.11.2012 Aufrufe

umed info 10 - Öffentlicher Gesundheitsdienst

umed info 10 - Öffentlicher Gesundheitsdienst

umed info 10 - Öffentlicher Gesundheitsdienst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Thomsen, Akkreditierung eines umweltmedizinischen Labors Umed Info <strong>10</strong><br />

Akkreditierung eines umweltmedizinischen Labors und Validierung<br />

von umweltmedizinischen Methoden<br />

Thomsen<br />

-Was heißt Akkreditierung-<br />

Eine Akkreditierung nach DIN EN 45001<br />

ist eine formelle Anerkennung der Kompetenz<br />

eines Prüflaboratoriums, bestimmte<br />

Prüfungen oder Prüfungsarten<br />

auszuführen.<br />

-Wer führt Akkreditierungen durch-<br />

Im gesetzlich nicht geregelten Bereich<br />

sind in chemischen, physikalischen, biologischen,<br />

mikrobiologischen und medizinischen<br />

Laboratorien die Akkreditierungsstellen<br />

DACH (Deutsche Akkreditierungsstelle<br />

Chemie GmbH) DASMIN (Deutsche<br />

Akkreditierungsstelle Mineralöl GmbH)<br />

DAP (Deutsches Akkreditierungssystem<br />

Prüfwesen GmbH) und GAZ (Gesellschaft<br />

für Akkreditierung und Zertifizierung mbH)<br />

von Bedeutung.<br />

-Wie verläuft eine Akkreditierung-<br />

Das Laboratorium stellt einen Antrag auf<br />

Akkreditierung an die Akkreditierungsstelle<br />

und reicht die hierfür notwendigen Unterlagen<br />

ein. Die Akkreditierungsstelle<br />

schlägt dem zu akkreditierenden Labor<br />

Begutachter vor. Das Laboratorium kann<br />

die Begutachter annehmen oder ablehnen.<br />

Nach Annahme und damit Beauftragung<br />

der Begutachter erfolgt die Dokumentenprüfung<br />

und Begutachtung im Labor. Der<br />

Begutachter erstellt einen Bericht, den er<br />

der Akkreditierungsstelle zuschickt. Das<br />

Labor erhält Gelegenheit nach Erhalt des<br />

Begutachtungsberichtes Stellung zu nehmen.<br />

Die Akkreditierungsstelle leitet den<br />

Begutachtungsbericht mit einem Entscheidungsvorschlag<br />

der Begutachter, einschließlich<br />

evtl. Stellungnahmen seitens<br />

des Laboratoriums an den Akkreditierungsausschuss<br />

(AKA) weiter. Der Akkreditierungsausschuss<br />

entscheidet über die<br />

Akkreditierung oder Ablehnung und <strong>info</strong>rmiert<br />

hierüber die Akkreditierungsstelle.<br />

Bei einer Akkreditierung erhält das Laboratorium<br />

von der Akkreditierungsstelle eine<br />

Akkreditierungsurkunde mit einer Anlage<br />

in der alle Prüfverfahren die akkreditiert<br />

worden sind aufgeführt werden. Eine Ak-<br />

kreditierung ist für 5 Jahre gültig. Im Abstand<br />

von 12-18 Monaten werden Überwachungsbegehungen<br />

durchgeführt. Nach<br />

5 Jahren erfolgt eine Reakkreditierung im<br />

vollen Umfang.<br />

Wesentlich ist, dass die Begutachtung eines<br />

Laboratoriums von unabhängigen Begutachtern<br />

durchgeführt wird, die nach einem<br />

einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

vorgehen (Checkliste, Auswertungsbogen).<br />

Wichtig ist, sich als Auftraggeber<br />

nicht nur die Akkreditierungsurkunde schicken<br />

zu lassen, sondern auch die Anlage<br />

zur Akkreditierungsurkunde. Denn ein Laboratorium,<br />

das die Wasseranalytik beherrscht<br />

und nur darin akkreditiert ist,<br />

muss keine umweltmedizinische Analytik<br />

beherrschen.<br />

-Was muss ein Labor nachweisen um<br />

akkreditiert werden zu können-<br />

Die Akkreditierung erfolgt prüfverfahrenbezogen<br />

oder nach Prüfarten. Die Forderungen<br />

der Norm betreffen bzw. fordern:<br />

„Rechtliche Identifizierbarkeit“, „Unparteilichkeit,<br />

Unabhängigkeit und Integrität“,<br />

„Technische Kompetenz“, „Zusammenarbeit<br />

(mit Auftraggebern, Akkreditieren, anderen<br />

Prüflaboratorien, Normensetzern)“.<br />

Im folgenden will ich mich auf die Punkte<br />

beschränken, die einen direkten Einfluss<br />

auf die Qualität eines Analysenergebnisses<br />

haben: Unter „Technische Kompetenz“<br />

werden folgende Punkte gezählt:<br />

„Verwaltung und Organisation“, „Personal“,<br />

„Räumlichkeiten und Einrichtungen“,<br />

„Arbeitsweise“. Die Punkte Verwaltung<br />

und Organisation sowie Personal betreffen<br />

weitgehend Selbstverständlichkeiten. Das<br />

Personal muss kompetent sein, die Verantwortlichkeiten<br />

klar geregelt und ein<br />

technischer Leiter muss die Verantwortung<br />

für den Laborbetrieb und die Prüfberichte<br />

haben. Der Punkt „Räumlichkeiten und<br />

Einrichtungen“ nimmt bezüglich der Kompetenz<br />

eine Schlüsselfunktion ein. Gesundheits-<br />

und Sicherheitsanforderungen<br />

sind zu befolgen und Prüf- und Messeinrichtungen<br />

müssen überwacht werden.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!