umed info 10 - Öffentlicher Gesundheitsdienst
umed info 10 - Öffentlicher Gesundheitsdienst
umed info 10 - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Thomsen, Akkreditierung eines umweltmedizinischen Labors Umed Info <strong>10</strong><br />
Akkreditierung eines umweltmedizinischen Labors und Validierung<br />
von umweltmedizinischen Methoden<br />
Thomsen<br />
-Was heißt Akkreditierung-<br />
Eine Akkreditierung nach DIN EN 45001<br />
ist eine formelle Anerkennung der Kompetenz<br />
eines Prüflaboratoriums, bestimmte<br />
Prüfungen oder Prüfungsarten<br />
auszuführen.<br />
-Wer führt Akkreditierungen durch-<br />
Im gesetzlich nicht geregelten Bereich<br />
sind in chemischen, physikalischen, biologischen,<br />
mikrobiologischen und medizinischen<br />
Laboratorien die Akkreditierungsstellen<br />
DACH (Deutsche Akkreditierungsstelle<br />
Chemie GmbH) DASMIN (Deutsche<br />
Akkreditierungsstelle Mineralöl GmbH)<br />
DAP (Deutsches Akkreditierungssystem<br />
Prüfwesen GmbH) und GAZ (Gesellschaft<br />
für Akkreditierung und Zertifizierung mbH)<br />
von Bedeutung.<br />
-Wie verläuft eine Akkreditierung-<br />
Das Laboratorium stellt einen Antrag auf<br />
Akkreditierung an die Akkreditierungsstelle<br />
und reicht die hierfür notwendigen Unterlagen<br />
ein. Die Akkreditierungsstelle<br />
schlägt dem zu akkreditierenden Labor<br />
Begutachter vor. Das Laboratorium kann<br />
die Begutachter annehmen oder ablehnen.<br />
Nach Annahme und damit Beauftragung<br />
der Begutachter erfolgt die Dokumentenprüfung<br />
und Begutachtung im Labor. Der<br />
Begutachter erstellt einen Bericht, den er<br />
der Akkreditierungsstelle zuschickt. Das<br />
Labor erhält Gelegenheit nach Erhalt des<br />
Begutachtungsberichtes Stellung zu nehmen.<br />
Die Akkreditierungsstelle leitet den<br />
Begutachtungsbericht mit einem Entscheidungsvorschlag<br />
der Begutachter, einschließlich<br />
evtl. Stellungnahmen seitens<br />
des Laboratoriums an den Akkreditierungsausschuss<br />
(AKA) weiter. Der Akkreditierungsausschuss<br />
entscheidet über die<br />
Akkreditierung oder Ablehnung und <strong>info</strong>rmiert<br />
hierüber die Akkreditierungsstelle.<br />
Bei einer Akkreditierung erhält das Laboratorium<br />
von der Akkreditierungsstelle eine<br />
Akkreditierungsurkunde mit einer Anlage<br />
in der alle Prüfverfahren die akkreditiert<br />
worden sind aufgeführt werden. Eine Ak-<br />
kreditierung ist für 5 Jahre gültig. Im Abstand<br />
von 12-18 Monaten werden Überwachungsbegehungen<br />
durchgeführt. Nach<br />
5 Jahren erfolgt eine Reakkreditierung im<br />
vollen Umfang.<br />
Wesentlich ist, dass die Begutachtung eines<br />
Laboratoriums von unabhängigen Begutachtern<br />
durchgeführt wird, die nach einem<br />
einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />
vorgehen (Checkliste, Auswertungsbogen).<br />
Wichtig ist, sich als Auftraggeber<br />
nicht nur die Akkreditierungsurkunde schicken<br />
zu lassen, sondern auch die Anlage<br />
zur Akkreditierungsurkunde. Denn ein Laboratorium,<br />
das die Wasseranalytik beherrscht<br />
und nur darin akkreditiert ist,<br />
muss keine umweltmedizinische Analytik<br />
beherrschen.<br />
-Was muss ein Labor nachweisen um<br />
akkreditiert werden zu können-<br />
Die Akkreditierung erfolgt prüfverfahrenbezogen<br />
oder nach Prüfarten. Die Forderungen<br />
der Norm betreffen bzw. fordern:<br />
„Rechtliche Identifizierbarkeit“, „Unparteilichkeit,<br />
Unabhängigkeit und Integrität“,<br />
„Technische Kompetenz“, „Zusammenarbeit<br />
(mit Auftraggebern, Akkreditieren, anderen<br />
Prüflaboratorien, Normensetzern)“.<br />
Im folgenden will ich mich auf die Punkte<br />
beschränken, die einen direkten Einfluss<br />
auf die Qualität eines Analysenergebnisses<br />
haben: Unter „Technische Kompetenz“<br />
werden folgende Punkte gezählt:<br />
„Verwaltung und Organisation“, „Personal“,<br />
„Räumlichkeiten und Einrichtungen“,<br />
„Arbeitsweise“. Die Punkte Verwaltung<br />
und Organisation sowie Personal betreffen<br />
weitgehend Selbstverständlichkeiten. Das<br />
Personal muss kompetent sein, die Verantwortlichkeiten<br />
klar geregelt und ein<br />
technischer Leiter muss die Verantwortung<br />
für den Laborbetrieb und die Prüfberichte<br />
haben. Der Punkt „Räumlichkeiten und<br />
Einrichtungen“ nimmt bezüglich der Kompetenz<br />
eine Schlüsselfunktion ein. Gesundheits-<br />
und Sicherheitsanforderungen<br />
sind zu befolgen und Prüf- und Messeinrichtungen<br />
müssen überwacht werden.<br />
51