Broschüre - Landschaftsverband Weser-Hunte eV

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15.11.2012 Aufrufe

Sulingen: Amtsgericht Lange Straße 56 1854 46 37 In der Zeit um 1850 vollzieht sich der Abschied vom strengen Klassizismus und die Hinwendung zu verschiedenen mittelalterlich inspirierten Formen. Das Sulinger Amtsgericht ist ein Beispiel für diese Entwicklung, die sich bei staatlichen Bauten des Königreichs Hannover in vielen Orten ablesen lässt (vgl. Nr. 27). In Funktion und Grundform unterscheidet sich der Sulinger Bau nicht von den älteren Amtsgebäuden (vgl. Nr. 7, 18, 23, 38), doch zeichnen sich mit der gotisierenden Mittelsäule im Obergeschossfenster, dem „Zinnenkranz“ oder den achteckigen Kantenpfeilern die Elemente des Historismus ab, der mit den gleichzeitig entstandenen großen Staatsbauten in Hannover im Königreich eine spezifische Ausprägung gefunden hat.

Syke: Amtsgericht Amtshof 2 1843 / 1844 38 Das heutige Gericht wurde als Gefangenenhaus des Amts Syke errichtet. Mit einigen weiteren Beispielen steht das Bauwerk für die von der staatlichen Bauverwaltung des Königreichs Hannover bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts bevorzugte Architektur. Die Reformen des Justizwesens machten zahlreiche Neubauten von Gerichten und Gefängnissen erforderlich, so dass auch das Syker Amt ein entsprechendes Bauwerk erhielt. Die leicht vortretenden Ecken des unverputzten Ziegelbaus lassen einen massiven Eindruck entstehen. Ein Portalrahmen mit einem auf angedeuteten Konsolen ruhenden Sturz akzentuiert die Mitte, helle Putzstreifen trennen die Geschosse. Besondere Ähnlichkeit hat das Bauwerk mit dem – allerdings verputzten – Südflügel des Hoyaer Schlosses (Nr. 18). 47

Sulingen: Amtsgericht<br />

Lange Straße 56<br />

1854<br />

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37<br />

In der Zeit um 1850 vollzieht sich der Abschied vom strengen<br />

Klassizismus und die Hinwendung zu verschiedenen mittelalterlich<br />

inspirierten Formen. Das Sulinger Amtsgericht ist<br />

ein Beispiel für diese Entwicklung, die sich bei staatlichen<br />

Bauten des Königreichs Hannover in vielen Orten ablesen<br />

lässt (vgl. Nr. 27).<br />

In Funktion und Grundform unterscheidet sich der Sulinger<br />

Bau nicht von den älteren Amtsgebäuden (vgl. Nr. 7, 18, 23,<br />

38), doch zeichnen sich mit der gotisierenden Mittelsäule im<br />

Obergeschossfenster, dem „Zinnenkranz“ oder den achteckigen<br />

Kantenpfeilern die Elemente des Historismus ab, der mit den<br />

gleichzeitig entstandenen großen Staatsbauten in Hannover im<br />

Königreich eine spezifische Ausprägung gefunden hat.

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