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Informationen zum Praktikum in der FOS 11

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Abteilung Sachsenr<strong>in</strong>g<br />

Umgang mit Fehlzeiten<br />

Jede Krankmeldung muss von den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung und ab dem dritten Tag<br />

auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule telefonisch gemeldet werden. Zur Krankmeldung bitte im Schulsekretariat zwischen<br />

7:40 Uhr und 8:00 Uhr unter <strong>der</strong> Rufnummer 0221 - 321041 anrufen.<br />

Ab dem dritten Fehltag muss e<strong>in</strong> ärztliches Attest sowohl <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung als auch <strong>der</strong> Schule (Kopie) vorgelegt<br />

werden.<br />

Fehlzeiten im <strong>Praktikum</strong> über 20% gefährden die Versetzung. Sollten die Fehlzeiten ungewöhnlich<br />

hoch se<strong>in</strong> (z.B. aufgrund e<strong>in</strong>er längeren Erkrankung), so muss von SchülerInnenseite auf die Klassenleitung<br />

o<strong>der</strong> die Praxiskoord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong> Frau Fuß zugegangen werden, damit wir geme<strong>in</strong>sam mit <strong>der</strong> Praxis e<strong>in</strong>e Lösung<br />

f<strong>in</strong>den.<br />

Unsere Bitte an die PraxisanleiterInnen: Sollten die Fehlzeiten Ihrer Praktikant<strong>in</strong> bzw. Ihres Praktikanten<br />

hoch se<strong>in</strong>, wenden Sie sich bitte möglichst früh an uns.<br />

Tage religiöser Orientierung und Projekt<br />

Im ersten Halbjahr nehmen die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an den Tagen religiöser Orientierung teil. Zudem<br />

setzen sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zweitägigen Projekt „Ich mache mich auf den Weg ...“ mit ihrer persönlichen und<br />

beruflichen Entwicklungsplanung ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>.<br />

Hierzu werden sie <strong>in</strong>sgesamt fünf Tage von <strong>der</strong> Praxisstelle ohne Anrechnung von Urlaubstagen befreit.<br />

Schulferien<br />

In den Schulferien beträgt die Arbeitszeit die volle Regelarbeitszeit.<br />

An unterrichtsfreien Tagen (nicht an arbeitsfreien Tagen/Feiertagen) s<strong>in</strong>d die Praktikant<strong>in</strong>nen und Praktikanten<br />

ebenfalls verpflichtet, ihrer Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Praxisstelle nachzugehen.<br />

Urlaub<br />

Die Praktikant<strong>in</strong>nen und Praktikanten erhalten Jahresurlaub im Rahmen <strong>der</strong> für den Betrieb geltenden<br />

tariflichen Vere<strong>in</strong>barungen. Der Urlaubsanspruch regelt sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für<br />

nicht volljährige Praktikant<strong>in</strong>nen und Praktikanten bzw. nach den Regelungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung für volljährige<br />

Praktikant<strong>in</strong>nen und Praktikanten.<br />

Für nicht volljährige Praktikant<strong>in</strong>nen und Praktikanten beträgt <strong>der</strong> Urlaubsanspruch laut Jugendarbeitsschutzgesetz:<br />

• m<strong>in</strong>destens 30 Werktage, wenn <strong>der</strong> Jugendliche zu Beg<strong>in</strong>n des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

noch nicht 16 Jahre alt ist<br />

• m<strong>in</strong>destens 27 Werktage, wenn <strong>der</strong> Jugendliche zu Beg<strong>in</strong>n des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

noch nicht 17 Jahre alt ist<br />

• m<strong>in</strong>destens 25 Werktage, wenn <strong>der</strong> Jugendliche zu Beg<strong>in</strong>n des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

noch nicht 18 Jahre alt ist.<br />

Der Urlaub kann nur während <strong>der</strong> Schulferien genommen werden.<br />

Besche<strong>in</strong>igung über das <strong>Praktikum</strong><br />

Nach Beendigung des <strong>Praktikum</strong>s o<strong>der</strong> bei e<strong>in</strong>em Wechsel <strong>der</strong> Praktikantenstelle wird von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung über die Dauer und die Ordnungsmäßigkeit des <strong>Praktikum</strong>s ausgestellt. Dieses steht<br />

auf unserer Homepage (www.eb-koeln.de) <strong>zum</strong> Download zur Verfügung. E<strong>in</strong> abschließendes Gutachten<br />

für die PraktikantInnen wäre wünschenswert.<br />

Letzte Aktualisierung: Februar 2014 2

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