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7.4 Bau- und Zonenreglement Total - Metzerlen-Mariastein

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4. <strong>Bau</strong>reglement<br />

Freistehende Kleinbauten<br />

wie Garagen, Unterstände<br />

<strong>und</strong> ähnliches<br />

in allen Zonen<br />

§ 15<br />

1<br />

2<br />

Freistehende Kleinbauten wie Garagen, Unterstände <strong>und</strong><br />

Schuppen etc. sind mit einem Dach zu versehen, welches in<br />

Form, Neigung <strong>und</strong> Material dem Hauptbaukörper angepasst<br />

ist.<br />

Für 1-geschossige Kleinbauten wie Garagen, Unterstände etc,<br />

deren Ausfahrt parallel zur Strasse verläuft, gilt die <strong>Bau</strong>linie von<br />

2.50 m.<br />

Arealüberbauungen § 16 Im Rahmen von Arealüberbauungen darf die zonenmässige<br />

Ausnützungsziffer nicht erhöht werden.<br />

Archäologische F<strong>und</strong>stellen<br />

§ 17<br />

1<br />

2<br />

Geschützte archäologische F<strong>und</strong>stellen: Durch die Kulturdenkmälerverordnung<br />

vom 19.12.1995 werden die archäologischen<br />

F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die archäologischen F<strong>und</strong>stellen unmittelbar geschützt.<br />

Vor Erteilen der <strong>Bau</strong>bewilligung sind der Kantonsarchäologie<br />

alle <strong>Bau</strong>gesuche zur Zustimmung einzureichen, die<br />

sich auf geschützte archäologische F<strong>und</strong>stellen <strong>und</strong> deren Umgebung<br />

beziehen.<br />

Die Liste der auf dem Gemeindegebiet geschützten archäologischen<br />

F<strong>und</strong>stellen befindet sich im Anhang.<br />

§ 5 <strong>und</strong><br />

§ 17<br />

Kulturdenkmäler-<br />

Verordnung<br />

Hecken § 18 Gemäss § 20 der kantonalen Verordnung über den Natur- <strong>und</strong><br />

Heimatschutz dürfen Hecken <strong>und</strong> andere Lebensräume von<br />

bedrohten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten weder entfernt noch vermindert<br />

werden. Das sachgemässe Zurückschneiden ist gestattet.<br />

Sende- <strong>und</strong> Empfangsanlagen<br />

in allen Zonen<br />

§ 19<br />

1<br />

2<br />

Die Bestimmungen gelten für das gesamte <strong>Bau</strong>gebiet <strong>Metzerlen</strong>-<strong>Mariastein</strong>.<br />

Alle Sende- <strong>und</strong> Empfangsanlagen benötigen eine <strong>Bau</strong>bewilligung<br />

<strong>und</strong> sind öffentlich zu publizieren.<br />

3<br />

Dachantennen (Rechen) werden nicht mehr bewilligt.<br />

4<br />

5<br />

Satelliten-Empfangsanlagen dürfen generell nicht auf Dächern<br />

angebracht werden. Ausnahmen können durch die <strong>Bau</strong>kommission<br />

bewilligt werden, wenn das Strassenquartier- <strong>und</strong> Ortsbild<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

Übrige Antennenanlagen (Kurzwellen-Funk) unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

den gleichen Anforderungen wie Satelliten-<br />

Empfangsanlagen. Dem <strong>Bau</strong>gesuch ist eine Kopie des eidg.<br />

Fähigkeitsausweises <strong>und</strong> eine Stellungnahme der PTT beizulegen.<br />

<strong>7.4</strong>. 6

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