7.4 Bau- und Zonenreglement Total - Metzerlen-Mariastein
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Besondere<br />
Bestimmungen der<br />
Wohnzonen<br />
W2a <strong>und</strong> W2b<br />
§ 26<br />
1<br />
Wohnzone W2a<br />
In der Wohnzone W2a sind Wohnbauten <strong>und</strong> quartierspezifische<br />
Dienstleistungsbetriebe wie Architekturbüros, Coiffeursalons,<br />
Treuhandbüros, usw. zulässig. Nicht zulässig sind quartierfremde<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe, sowie Heime,<br />
Tagungs- <strong>und</strong> Schulungszentren.<br />
<strong>Bau</strong>weise:<br />
Ein- <strong>und</strong> Doppeleinfamilienhäuser in offener <strong>Bau</strong>weise.<br />
2<br />
Wohnzone W2b<br />
Die Wohnzone W2b ist eine gemischte <strong>Bau</strong>zone für Wohnbauten<br />
sowie nichtstörende Gewerbe- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe.<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe sind der <strong>Bau</strong>weise der<br />
Zone anzupassen. Es gelten die folgenden Nutzungs- <strong>und</strong> Gestaltungsvorschriften:<br />
<strong>Bau</strong>weise: Offen<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Dachaufbauten <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />
Die Fläche der Dachaufbauten <strong>und</strong> Dachflächenfenster darf, im<br />
Aufriss gemessen, nicht mehr als 1/7 der Dachfläche betragen.<br />
Einzelne Dachflächenfenster dürfen nicht grösser als 1.14 x<br />
1.18 m sein.<br />
Dacheindeckung<br />
Der Eindeckung des Daches wird aus Gründen des Orts- <strong>und</strong><br />
Quartierbildes eine besondere Beachtung geschenkt. Es ist<br />
darauf zu achten, dass sich die Dacheindeckung bezüglich<br />
Farbe <strong>und</strong> Material ins Landschaftsbild einfügt.<br />
Vor Eindeckung des Daches ist der <strong>Bau</strong>kommission ein Bedachungsmuster<br />
vorzulegen.<br />
Die Bedachung soll nicht störend sein:<br />
z.B. rot, braun, hell-dunkelbraun, patiniert, patina<br />
Spezielle Unterlagen <strong>und</strong> Illustrationen können bei der <strong>Bau</strong>kommission<br />
eingesehen werden.<br />
Offene <strong>Bau</strong>weise<br />
Die offene <strong>Bau</strong>weise darf durch An- <strong>und</strong> Nebenbauten in ihrem<br />
Charakter nicht beeinträchtigt werden.<br />
Besondere<br />
Bestimmungen der<br />
Zone für öffentliche<br />
<strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
ÖBA<br />
§ 27 Für eine in Art <strong>und</strong> Ausmass abweichende bauliche Nutzung ist<br />
ein Gestaltungsplan erforderlich.<br />
Besondere<br />
Bestimmungen der<br />
Gewerbezone GW<br />
§ 28 Zonen- <strong>und</strong> Gestaltungsplan Käppeli mit Sonderbauvorschriften,<br />
RRB Nr. 1972 vom 01.07.1986.<br />
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