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7.4 Bau- und Zonenreglement Total - Metzerlen-Mariastein

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Besondere<br />

Bestimmungen der<br />

Wohnzonen<br />

W2a <strong>und</strong> W2b<br />

§ 26<br />

1<br />

Wohnzone W2a<br />

In der Wohnzone W2a sind Wohnbauten <strong>und</strong> quartierspezifische<br />

Dienstleistungsbetriebe wie Architekturbüros, Coiffeursalons,<br />

Treuhandbüros, usw. zulässig. Nicht zulässig sind quartierfremde<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe, sowie Heime,<br />

Tagungs- <strong>und</strong> Schulungszentren.<br />

<strong>Bau</strong>weise:<br />

Ein- <strong>und</strong> Doppeleinfamilienhäuser in offener <strong>Bau</strong>weise.<br />

2<br />

Wohnzone W2b<br />

Die Wohnzone W2b ist eine gemischte <strong>Bau</strong>zone für Wohnbauten<br />

sowie nichtstörende Gewerbe- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe.<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe sind der <strong>Bau</strong>weise der<br />

Zone anzupassen. Es gelten die folgenden Nutzungs- <strong>und</strong> Gestaltungsvorschriften:<br />

<strong>Bau</strong>weise: Offen<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Dachaufbauten <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />

Die Fläche der Dachaufbauten <strong>und</strong> Dachflächenfenster darf, im<br />

Aufriss gemessen, nicht mehr als 1/7 der Dachfläche betragen.<br />

Einzelne Dachflächenfenster dürfen nicht grösser als 1.14 x<br />

1.18 m sein.<br />

Dacheindeckung<br />

Der Eindeckung des Daches wird aus Gründen des Orts- <strong>und</strong><br />

Quartierbildes eine besondere Beachtung geschenkt. Es ist<br />

darauf zu achten, dass sich die Dacheindeckung bezüglich<br />

Farbe <strong>und</strong> Material ins Landschaftsbild einfügt.<br />

Vor Eindeckung des Daches ist der <strong>Bau</strong>kommission ein Bedachungsmuster<br />

vorzulegen.<br />

Die Bedachung soll nicht störend sein:<br />

z.B. rot, braun, hell-dunkelbraun, patiniert, patina<br />

Spezielle Unterlagen <strong>und</strong> Illustrationen können bei der <strong>Bau</strong>kommission<br />

eingesehen werden.<br />

Offene <strong>Bau</strong>weise<br />

Die offene <strong>Bau</strong>weise darf durch An- <strong>und</strong> Nebenbauten in ihrem<br />

Charakter nicht beeinträchtigt werden.<br />

Besondere<br />

Bestimmungen der<br />

Zone für öffentliche<br />

<strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />

ÖBA<br />

§ 27 Für eine in Art <strong>und</strong> Ausmass abweichende bauliche Nutzung ist<br />

ein Gestaltungsplan erforderlich.<br />

Besondere<br />

Bestimmungen der<br />

Gewerbezone GW<br />

§ 28 Zonen- <strong>und</strong> Gestaltungsplan Käppeli mit Sonderbauvorschriften,<br />

RRB Nr. 1972 vom 01.07.1986.<br />

<strong>7.4</strong>. 10

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