Anmeldebogen - Weiße Flotte Baldeney

Anmeldebogen - Weiße Flotte Baldeney Anmeldebogen - Weiße Flotte Baldeney

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15.03.2015 Aufrufe

Anmeldebogen für kombinierte Schiffs- und Bustour nach Berlin/Potsdam Reisetermin: (Bitte ankreuzen) Fr. 19.04.2013 bis So. 21.04.2013, 7.00 Uhr, Start / Ziel Essen Hbf. Sa. 20.04.2013 bis Mo. 22.04.2013, 7.00 Uhr, Start / Ziel Essen Hbf. Reiseleistung: • Dreitägige kombinierte Bus-/Schiffstour von Essen nach Berlin • Hin- und Rückfahrt mit Reisebus von Essen Hbf (Reisebusbahnhof an der Freiheit) nach Berlin • Zwei Übernachtungen mit Frühstück im 4-Sterne Golden-Inn Adrema Hotel (direkt am Spree-Ufer) in Berlin-Moabit • Schifffahrt mit der MS Heisingen inkl. Kaffeegedeck von Berlin-Charlottenburg nach Potsdam • Stadtrundfahrt mit dem Reisebus und Tour-Guide in Berlin • 48-Stunden ÖPNV-Ticket für alle Nahverkehrsmittel in Berlin / Berlin Welcome Card (Rabatt in 200 Einrichtungen, wie z.B. Museen) Die gesamte Leistung und den Ablauf entnehmen Sie der Reisebeschreibung auf der Rückseite! Preis: Im Doppelzimmer Im Einzelzimmer 199,00 Euro p.P. 244,00 Euro p.P. Ihre Daten (bitte in Druckbuchstaben angeben): Vor- und Zuname Straße und Haus-Nr. PLZ/Ort Telefon/Mobilnummer ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ * Email ___________________________________ * freiwillige Angabe Angaben zu den Teilnehmern: Teilnehmer 1 ____________ _____________ __________ Vorname Zuname Geburtsdatum im DZ im EZ Teilnehmer 2 ____________ _____________ __________ Vorname Zuname Geburtsdatum im DZ im EZ Reiserücktrittsversicherung: Wir bieten für diese Reise eine Reiserücktrittsversicherung an. Details hierzu finden Sie auf den Innenseiten des Anmeldebogens. Teiln. 1 Teiln. 2 Storno-Versicherung (Preis für 1 Pers. € 9,00; für 2 Pers. € 16,00 Euro) Teiln. 1 Teiln. 2 Keine Versicherung gewünscht Verbindliche Buchung Hiermit bestätige ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (s. Innenteil) des Veranstalters zur Kenntnis genommen zu haben. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angegebenen Teilnehmer einzustehen. Mit meiner nachfolgenden Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der oben genannten Daten und buche verbindlich die Reise. ______________________________ Ort / Datum ________________________________ Unterschrift

<strong>Anmeldebogen</strong><br />

für kombinierte Schiffs- und Bustour nach Berlin/Potsdam<br />

Reisetermin:<br />

(Bitte ankreuzen)<br />

Fr. 19.04.2013 bis So. 21.04.2013, 7.00 Uhr, Start / Ziel Essen Hbf.<br />

Sa. 20.04.2013 bis Mo. 22.04.2013, 7.00 Uhr, Start / Ziel Essen Hbf.<br />

Reiseleistung:<br />

• Dreitägige kombinierte Bus-/Schiffstour von Essen nach Berlin<br />

• Hin- und Rückfahrt mit Reisebus von Essen Hbf (Reisebusbahnhof an der Freiheit) nach Berlin<br />

• Zwei Übernachtungen mit Frühstück im 4-Sterne Golden-Inn Adrema Hotel (direkt am Spree-Ufer) in<br />

Berlin-Moabit<br />

• Schifffahrt mit der MS Heisingen inkl. Kaffeegedeck von Berlin-Charlottenburg nach Potsdam<br />

• Stadtrundfahrt mit dem Reisebus und Tour-Guide in Berlin<br />

• 48-Stunden ÖPNV-Ticket für alle Nahverkehrsmittel in Berlin / Berlin Welcome Card (Rabatt in 200<br />

Einrichtungen, wie z.B. Museen)<br />

Die gesamte Leistung und den Ablauf entnehmen Sie der Reisebeschreibung auf der Rückseite!<br />

Preis:<br />

Im Doppelzimmer<br />

Im Einzelzimmer<br />

199,00 Euro p.P.<br />

244,00 Euro p.P.<br />

Ihre Daten (bitte in Druckbuchstaben angeben):<br />

Vor- und Zuname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon/Mobilnummer<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

* Email ___________________________________<br />

* freiwillige Angabe<br />

Angaben zu den Teilnehmern:<br />

Teilnehmer 1 ____________ _____________ __________<br />

Vorname Zuname Geburtsdatum im DZ im EZ<br />

Teilnehmer 2 ____________ _____________ __________<br />

Vorname Zuname Geburtsdatum im DZ im EZ<br />

Reiserücktrittsversicherung:<br />

Wir bieten für diese Reise eine Reiserücktrittsversicherung an. Details hierzu finden Sie auf den<br />

Innenseiten des <strong>Anmeldebogen</strong>s.<br />

Teiln. 1 Teiln. 2 Storno-Versicherung (Preis für 1 Pers. € 9,00; für 2 Pers. € 16,00 Euro)<br />

Teiln. 1 Teiln. 2 Keine Versicherung gewünscht<br />

Verbindliche Buchung<br />

Hiermit bestätige ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (s. Innenteil) des Veranstalters zur<br />

Kenntnis genommen zu haben. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller<br />

von mir angegebenen Teilnehmer einzustehen. Mit meiner nachfolgenden Unterschrift bestätige ich die<br />

Richtigkeit der oben genannten Daten und buche verbindlich die Reise.<br />

______________________________<br />

Ort / Datum<br />

________________________________<br />

Unterschrift


Weisse <strong>Flotte</strong> <strong>Baldeney</strong>-GmbH Essen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für<br />

mehrtägige Reisen zum Reisepreis von<br />

mindestens € 75,00<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters<br />

(Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden,<br />

Nebenabreden und Sonderwünschen abgeschlossen werden. Durch die Buchung<br />

werden die Reisebedingungen verbindlich anerkannt. Der Vertrag kommt mit der<br />

Annahme durch die WFB zustande. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach<br />

erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung. Dazu ist der<br />

Reiseveranstalter nicht verpflichtet, sofern es sich um eine kurzfristige Buchung<br />

weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.<br />

b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser<br />

Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei<br />

Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw.<br />

durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.<br />

c) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, so liegt in der<br />

Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot, an den der Veranstalter 10 Tage<br />

gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Die<br />

Annahme kann auch durch Zahlung des Reisepreises innerhalb dieser Frist<br />

erfolgen.<br />

d) Der Anmelder erklärt ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in<br />

der Reiseanmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den<br />

anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtungen, wie<br />

der Anmelder für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Diese Haftung hat der<br />

Anmelder durch seien ausdrückliche und gesonderte Unterschrift bestätigt.<br />

2. Zahlung<br />

a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur<br />

nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten.<br />

b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.<br />

c) Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens vier Wochen vor Reisebeginn Zug<br />

um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die<br />

Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu zahlen.<br />

d) Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden<br />

zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der<br />

vollständigen Reiseunterlagen.<br />

3. Unsere Leistungen<br />

a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss<br />

maßgeblichen Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Reiseunterlagen,<br />

insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.<br />

b) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder<br />

vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und<br />

insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.<br />

4. Preisänderungen<br />

a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen<br />

bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach<br />

Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der<br />

Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, Rechnung getragen wird.<br />

Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit<br />

zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs- und/oder<br />

Abgabenanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.<br />

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten<br />

Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4a) zulässige Preisänderung hat<br />

der Reiseveranstalter dem Reisenden, unverzüglich nach Kenntnis von dem<br />

Preiserhöhungsgrund zu erklären.<br />

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des<br />

Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.<br />

d) Die Rechte nach Ziffer 4c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des<br />

Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

5. Leistungsänderungen<br />

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die<br />

nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider<br />

Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet,<br />

soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den<br />

Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der<br />

Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem<br />

Änderungsgrund zu erklären.<br />

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleitung kann der<br />

Reisende vom Vertrag zurücktreten.<br />

d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte<br />

(insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.<br />

6. Rücktritt des Kunden<br />

a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal<br />

folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis und<br />

Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:<br />

Bis 60 Tage vor Reisebeginn ist eine Rücktritt kostenfrei möglich. Erfolgt der<br />

Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Pauschale 20% des<br />

Gesamtreisepreises. Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor<br />

Reisebeginn beträgt die Pauschale 30% des Gesamtreisepreises. Bei einem<br />

Rücktritt zwischen dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 50%<br />

des Gesamtreisepreises. Bei einem Rücktritt zwischen dem 6. und 2. Tag vor<br />

Reisebeginn beträgt die Pauschale 70% der Reisekosten. Vom ersten Tag vor<br />

Reisebeginn beträgt die Pauschale 90% der Gesamtreisekosten. Abweichende<br />

Stornobedingungen sind bei der jeweiligen Reise aufgeführt. Die Pauschalen<br />

beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet.<br />

b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei<br />

uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt<br />

empfohlen.<br />

c) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf<br />

Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich<br />

niedriger als die angeführte Pauschale sei.<br />

7. Ersatzreisende<br />

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen<br />

lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner<br />

Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />

entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen<br />

widerspricht.<br />

b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner<br />

für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden<br />

Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf EUR 15,-.<br />

8. Reiseabbruch<br />

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />

wurden, nicht in Anspruch aus Gründe, die ihm zuzurechnen sind (z.B. vorzeitige<br />

Rückreise oder aus sonstigen Gründen/ Krankheit) hat er keinen Anspruch auf<br />

anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter bemüht sich, bei den<br />

Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus<br />

der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das<br />

gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer<br />

Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

9. Kündigung bei schweren Störungen durch den Reisenden -<br />

Mitwirkungspflichten<br />

a) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der<br />

Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme<br />

für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.<br />

Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.<br />

Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich<br />

nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der<br />

Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben<br />

unberührt.<br />

b) Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des<br />

Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden<br />

abzuwenden oder gering zu halten.<br />

10. Mindestteilnehmerzahl<br />

a) Ist in der Beschreibung der Reise (Leistungsbeschreibung) ausdrücklich auf eine<br />

bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis<br />

zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter<br />

erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht<br />

durchgeführt wird.<br />

b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 12 a)<br />

unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei<br />

Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.<br />

11. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht<br />

vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach §651j Abs. 1 BGB zur<br />

Kündigung des Reisevertrags.<br />

b) Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus §651 j Abs. 2 BGB.<br />

c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls<br />

der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung<br />

der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der<br />

Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der<br />

Reisende zu tragen.<br />

d) Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.<br />

FORTSETZUNG AUF GEGENÜBERLIEGENDER SEITE!


12. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden<br />

a) Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe<br />

(Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.<br />

b) Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw.<br />

Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht<br />

wegen erheblichen Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern<br />

ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der<br />

Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des<br />

Reisepreises zu.<br />

c) Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel<br />

oder Mängel aufweist, er dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe<br />

setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. § 14a)<br />

sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen<br />

verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem<br />

Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei<br />

unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.<br />

d) Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den<br />

Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene<br />

Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht<br />

erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige<br />

Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder<br />

wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem<br />

Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.<br />

e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur<br />

Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung<br />

verlangen (Berechnung nach §651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen ("kein Interesse"<br />

des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine<br />

Entschädigungsansprüche.<br />

f) Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,<br />

für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die<br />

Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.<br />

g) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung<br />

Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht<br />

auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.<br />

13. Haftungsbeschränkung<br />

a) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird, oder<br />

ab) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden<br />

Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung<br />

internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche<br />

Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann,<br />

so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese<br />

Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />

c) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus<br />

unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,<br />

haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.000,-. Übersteigt der<br />

dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe<br />

des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten<br />

jeweils je Reisendem und Reise.<br />

d) Dem Reisenden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-,<br />

Reiserücktritts- und / oder Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen<br />

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen nach den §§651 c bis 651 f BGB<br />

- ausgenommen Körperschäden - hat der Reisende innerhalb eines Monats nach<br />

vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter<br />

geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht<br />

eingehalten werden konnte.<br />

b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 15a) - ausgenommen<br />

Körperschäden - verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor<br />

Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden. Bei<br />

grobem "eigenem" Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 16. a)<br />

betroffenen Ansprüche in drei Jahren.<br />

15. Gerichtsstand<br />

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.<br />

Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es<br />

sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach<br />

Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins<br />

Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum<br />

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des<br />

Veranstalters maßgeblich.<br />

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die<br />

Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die<br />

vorliegenden Reisebedingungen.<br />

Besonderer Hinweis:<br />

Bedingt durch Wartezeiten an Schleusen, Wasserstände, Gezeiten und andere<br />

navigatorische Umstände kann es unter Umständen zu bei<br />

Vertragsschluss/Reisebuchung nicht vorhersehbaren, notwendigen<br />

Programmabweichungen kommen, die wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom<br />

Abweichungsgrund mitteilen werden. Eventuell müssen wegen der vorstehend<br />

geschilderten Umstände vor Ort Teilstrecken mit dem Bus zurückgelegt werden<br />

oder entfallen, oder es wird der Umstieg auf ein anderes Schiff oder<br />

Hotelübernachtungen notwendig. Außerdem ist es möglich, dass an derselben<br />

Anlegestelle zwei oder mehrere Schiffe ihren Liegeplatz nebeneinander zugewiesen<br />

bekommen. In diesem Fall kann die freie Sicht aus den Fenstern des Schiffes<br />

eingeschränkt oder versperrt sein.<br />

Veranstalter:<br />

Weisse <strong>Flotte</strong> <strong>Baldeney</strong>-GmbH<br />

Hardenbergufer 379<br />

45239 Essen<br />

Tel: 0201/ 185799-0<br />

Telefax: 0201/ 185799-19<br />

Stand Januar 2013<br />

Deutschland-Reiseschutz<br />

Reiserücktrittsversicherung mit unserem Partner ERGO<br />

Reisepreis pro Buchung* in € bis Kosten<br />

bis 250,00 Euro p.B.*<br />

9,00 p.B.<br />

bis 500,00 Euro p.B.*<br />

16,00 p.B.<br />

bis 750,00 Euro p.B.*<br />

24,00 p.B.<br />

bis 1.000,00 Euro p.B.*<br />

29,00 p.B.<br />

bis 1.500,00 Euro p.B.*<br />

39,00 p.B.<br />

bis 2.000,00 Euro p.B.*<br />

49,00 p.B.<br />

* Gesamtreisepreis pro Buchung, unabhängig von Personenzahl<br />

Leistungen Storno-Versicherung<br />

Reiserücktritts-Versicherung (RRV)<br />

• Ersatz der Stornokosten und der Mehrkosten der verspäteten Hinreise<br />

(neu: inklusive Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen).<br />

• Neu: Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,- und der nicht genutzten<br />

Reiseleistungen, wenn das eigene Fahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt<br />

wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.<br />

• Reiseabbruch-Versicherung (RAB)<br />

Erstattung der Mehrkosten bei außerplanmäßiger Rückreise, bei<br />

verlängertem Aufenthalt sowie der nicht genutzten Reiseleistungen bei<br />

Reiseabbruch.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Wichtig:<br />

1) Reise: Alle gebuchten Leistungen der zu versichernden Person, z.B. Zimmer,<br />

Ferienwohnung, Eintrittskarten, (Wellness-) Packages, etc., werden zum<br />

Gesamtpreis versichert.<br />

2) Gültig für Reisen in Deutschland inkl. etwaiger Ausflüge ins benachbarte Ausland<br />

bis zu jeweils maximal 48 Stunden.<br />

3) Die maximale Reisedauer beträgt 30 Tage.<br />

Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV / TID 2011.<br />

Abschlussfrist:<br />

Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der<br />

Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn<br />

ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag bzw. bei Erhalt der<br />

Buchungsbestätigung, spätestens innerhalb der nächsten<br />

drei Werktage, möglich.<br />

Selbstbeteiligung:<br />

Reiserücktritts-Versicherung (RRV) und Reiseabbruch-Versicherung (RAB)<br />

20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je versicherter Reise.


3-tägige Berlin-Reisen (19. - 21.04.2013 oder 20. - 22.04.2013)<br />

Leistungspaket:<br />

• 2 x Übernachtung mit Frühstück im 4-Sterne Golden Inn Hotel Adrema in Berlin-Moabit<br />

• Stadtrundfahrt mit örtlichem Stadtführer durch Berlin<br />

• Berlin Welcome Card (48 Std.-ÖPNV-Ticket für Gesamt-Berlin „Stufe AB“, inkl. 200 Rabattangebote für Museen und<br />

Sehenswürdigkeiten, Stadtplan und Guide)<br />

• Schifffahrt mit der MS Heisingen von Berlin-Charlottenburg nach Potsdam (Bustransfer vom Hotel zum Anleger und<br />

zurück)<br />

• Reisemappe mit allen Infos zu den Gewässern und bereisten Städten<br />

• Reiseleitung durch einen Mitarbeiter des Veranstalters während der gesamten Reise (24-Stunden telefonisch<br />

errreichbar)<br />

Ablauf für „Reise 1“ von Freitag, 19. April bis Sonntag, 21. April 2013:<br />

Tag 1: 7:00 Uhr Busfahrt von der Reisebushaltestelle an der „Freiheit“, Essen Hbf (Hinterausgang)<br />

11:30 Uhr Pause am ehemaligen größten innerdeutschen Grenzübergang Marienborn mit Möglichkeit<br />

zur Besichtigung<br />

15:00 Uhr Ankunft am Hotel / Check-In<br />

Nachmittag / Abend zur freien Verfügung<br />

Tag 2:<br />

Vormittag zur freien Verfügung<br />

14:00 Uhr Fahrt vom Hotel zum Anleger in Charlottenburg<br />

14:30 Uhr Schifffahrt von Charlottenburg nach Potsdam mit der MS Heisingen<br />

18:00 Uhr Rückfahrt von Potsdam nach Charlottenburg mit dem Reisebus<br />

19:00 Uhr Ankunft am Hotel<br />

20:00 Uhr Bingo-Abend im Hotel mit unserem Kapitän(Teilnahme kostenfrei/freiwillig)<br />

Tag 3: 9:00 Uhr Check-Out (Gepäckaufgabe in den Bus von 9.00 bis 11.00 Uhr möglich)<br />

11:30 Uhr 90-minütige Stadtrundfahrt, anschließend Imbiss-Pause (nicht im Preis enthalten) an einer<br />

beliebten Berliner Currywurst-Bude<br />

13:30 Uhr Zustieg Rückfahrt an der Bushaltestelle am Reichstag möglich (falls auf Teilnahme an der<br />

Stadtrundfahrt verzichtet wird)<br />

21:30 Uhr voraussichtliche Ankunft am Essener Hauptbahnhof<br />

Ablauf für „Reise 2“ von Samstag, 20. April bis Montag, 22. April 2013:<br />

Tag 1: 7:00 Uhr Busfahrt von der Reisebushaltestelle an der „Freiheit“, Essen Hbf (Hinterausgang)<br />

11:30 Uhr Pause am ehemaligen größten innerdeutschen Grenzübergang Marienborn mit Möglichkeit<br />

zur Besichtigung<br />

15:00 Uhr Ankunft am Hotel / Check-In<br />

Nachmittag / Abend zur freien Verfügung<br />

20:00 Uhr Bingo-Abend im Hotel mit unserem Kapitän (Teilnahme kostenfrei/freiwillig)<br />

Tag 2: 10:00 Uhr Fahrt vom Hotel zum Anleger in Potsdam<br />

11:00 Uhr Schifffahrt von Potsdam nach Charlottenburg mit der MS Heisingen<br />

15:00 Uhr Rückfahrt von Charlottenburg zum Hotel, anschließend Stadtrundfahrt möglich<br />

oder zur freien Verfügung<br />

Tag 3: 9:00 Uhr Check-Out (Gepäckaufgabe in den Bus von 9.00 bis 11.00 Uhr möglich)<br />

13:30 Uhr Abholung am Hotel zur Rückreise<br />

21:30 Uhr voraussichtliche Ankunft am Essener Hauptbahnhof<br />

Preis je Reise:<br />

• Pro Person im Doppelzimmer 199,00 €<br />

• Einzelzimmer-Zuschlag 45,00 €<br />

Allgemeines:<br />

• Je Reise muss eine Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen erreicht werden<br />

• Irrtümer und Änderungen vorbehalten – bei den Hotels und beim Programm gleichwertiger<br />

Ersatz möglich!

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