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Dissertation: "Fahrtauglichkeit bei Parkinson von Yvonne Kaußner ...

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FAHREIGNUNG SEITE 16<br />

Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) sind die Anforderungen<br />

ähnlich, aber insgesamt deutlich strenger definiert. So muss in der Mehrzahl der eingesetzten<br />

Leistungstests ein Prozentrang <strong>von</strong> 33, ein Prozentrang <strong>von</strong> 16 in den relevanten<br />

Verfahren aber ausnahmslos erreicht sein. Nur im Falle <strong>von</strong> Kompensationsmöglichkeiten<br />

und wenn eine Mängelkumulation ausgeschlossen werden kann, sind schlechtere Leistungen<br />

zu tolerieren. Auch hier besteht die Möglichkeit, eventuelle Zweifel durch eine Fahrverhaltensprobe<br />

auszuräumen.<br />

Die genannten Prozentranggrenzen werden <strong>von</strong> verschiedenen Autoren kritisiert, da sie willkürlich<br />

festgelegt seien und ihre Gültigkeit im Hinblick auf die Fahreignung noch nicht empirisch<br />

bewiesen sei (vgl. Hartje, 2004 oder Golz et al., 2004).<br />

Dadurch dass der Kompensation als „Behebung oder Ausgleich <strong>von</strong> Leistungsmängeln oder<br />

Funktionsausfällen bzw. fahreignungsrelevanten Defiziten durch andere Funktionssysteme“<br />

(BASt, 2000) in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung eine zentrale Bedeutung<br />

<strong>bei</strong>gemessen wird, sollten diese Prozentranggrenzen allerdings auch nicht überbewertet<br />

werden. Vorausgesetzt werden aber in jedem Fall<br />

• eine ausreichende intellektuelle Leistungsfähigkeit (als Voraussetzung für ein vorausschauendes<br />

Fahren und das rechtzeitige Erkennen <strong>von</strong> Gefahrensituationen),<br />

• mindestens normgerechte körperliche und v.a. sinnesphysiologische Voraussetzungen,<br />

• Erfahrung <strong>bei</strong>m Führen <strong>von</strong> Kraftfahrzeugen sowie<br />

• eine sicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung, so dass <strong>von</strong> einem<br />

adäquaten Maß an Selbstkritik und einer entsprechenden Umsetzung im Fahrverhalten<br />

ausgegangen werden kann.<br />

Insgesamt nimmt man an, dass die Möglichkeit der Kompensation mit zunehmenden Leistungsdefiziten<br />

und <strong>bei</strong> mehreren, verschiedenen Beeinträchtigungen (i. S. einer Mängelkumulation)<br />

abnimmt. Im Falle einer ständig erforderlichen Kompensation wird allenfalls <strong>von</strong> einer<br />

bedingten Fahreignung ausgegangen. Als Möglichkeiten der Kompensation werden neben<br />

technischen (z.B. Umbau des Fahrzeugs) und medikamentösen Maßnahmen (die allerdings<br />

aufgrund <strong>von</strong> Nebenwirkungen wiederum selbst leistungsbeeinträchtigend wirken können)<br />

auch besondere psychische Qualitäten i.S. eines freiwilligen Einsatzes <strong>von</strong> kompensatorischen<br />

Strategien im Fahrverhalten (z.B. Vermeidung <strong>von</strong> Nachtfahrten) genannt. In diesem Zusammenhang<br />

werden jedoch meist ziemlich schwammige und kaum operationalisierte Begrifflichkeiten<br />

genannt. So fallen in den Begutachtungs-Leitlinien Ausdrücke wie „Umsicht“,<br />

„Gewissenhaftigkeit“, „kritische Selbstreflexion“, „Selbstkontrolle“, „Selbstbeobachtung“<br />

und „Compliance“. In der Anlage 4 der FeV werden „besondere menschliche Veranlagung“,<br />

„Gewöhnung“, „besondere Einstellung“, „besondere Verhaltenssteuerung“ sowie „besondere<br />

Verhaltensumstellungen“ als Kompensationsfaktoren genannt. So soll geprüft werden, ob<br />

diese Merkmale in ausreichendem Maße vorliegen. Im Kommentar zu den Begutachtungs-<br />

Leitlinien konkretisiert Winkler (2005) den Terminus Kompensation, indem er folgende Fragen<br />

formuliert, die im Rahmen der Begutachtung zu klären sind:<br />

• Besitzt der Untersuchte ausreichendes Wissen über die <strong>bei</strong> ihm vorliegenden Erkrankungen<br />

und Mängel?<br />

• Verfügt er über genügend Informationen hinsichtlich ihrer Ursachen und möglichen<br />

Auswirkungen <strong>bei</strong>m Führen <strong>von</strong> Kraftfahrzeugen?<br />

• Kennt er die für seine eignungseinschränkenden Befunde relevanten Kompensationsstrategien?

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