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Dissertation: "Fahrtauglichkeit bei Parkinson von Yvonne Kaußner ...

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FAHREIGNUNG SEITE 12<br />

2 FAHREIGNUNG<br />

2.1 Terminologie „Fahreignung“ oder „<strong>Fahrtauglichkeit</strong>“?<br />

In der Literatur finden sich im Kontext der Fahreignung verschiedenste Termini wie Fahrfertigkeit,<br />

<strong>Fahrtauglichkeit</strong>, Fahrkompetenz oder Fahrtüchtigkeit, die sehr uneinheitlich verwendet<br />

werden.<br />

In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung,<br />

die <strong>von</strong> der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegeben wurden (BASt, 2000), wird<br />

durchgängig der Begriff der Fahreignung verwendet. So spricht z.B. Burgard (2005) im Kontext<br />

älterer Fahrer und neurologischer Patienten nur dann <strong>von</strong> „Fahreignung“, wenn auch<br />

rechtliche Aspekte tangiert werden. Ansonsten bevorzugt sie den Begriff der „Fahrkompetenz“,<br />

da diesem „ein erweiterter Fähigkeitsbegriff zugrunde liegt, der einer komplexen und<br />

interaktiven Tätigkeit wie dem Autofahren eher gerecht wird.“ (S. 13). Damit soll nicht nur<br />

dem Reaktionsvermögen und der Fähigkeit der Fahrzeugbedienung, sondern auch den im<br />

Straßenverkehr erforderlichen Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Sprecher, Albrecht und Janssen (in Vorbereitung) definieren im Kontext <strong>von</strong> Alkohol, Drogen<br />

und akuten Erkrankungen die Begriffe Verkehrstüchtigkeit bzw. Fahrsicherheit als situativ<br />

gegebene Leistungsfähigkeit. „Fahreignung“ hingegen verstehen sie als grundsätzliche Voraussetzungen<br />

zum Führen <strong>von</strong> Kraftfahrzeugen, die durch chronische Erkrankungen in Frage<br />

gestellt sein können.<br />

Krüger, Meindorfner und Körner (in Vorbereitung) grenzen die verschiedenen Bezeichnungen<br />

wie folgt ab:<br />

• Die Fahrfertigkeit ist charakterisiert durch die theoretisch-praktische Fahrkompetenz,<br />

die in der Fahrschule erworben und <strong>bei</strong> der Fahrprüfung unter Beweis gestellt wird.<br />

• Bei der Fahreignung handelt es sich um die zeitlich stabile, <strong>von</strong> aktuellen Situationsparametern<br />

unabhängige Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Trait-Variable),<br />

während die<br />

• Fahrtüchtigkeit als situativ und zeitlich definierte körperlich-geistige Sicherheit zum<br />

Führen eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist (State-Variable).<br />

• Bei der Beurteilung <strong>von</strong> <strong>Fahrtauglichkeit</strong> geht es darum, ob sich psychophysische<br />

Mängel einer Person auf die Fahrsicherheit auswirken bzw. ob der Betreffende die für<br />

das Führen eines Kraftfahrzeugs relevanten psychophysischen Leistungsanforderungen<br />

noch bewältigen kann.<br />

In der vorliegenden Ar<strong>bei</strong>t sollten insbesondere die mit der <strong>Parkinson</strong>-Erkrankung einhergehenden<br />

motorischen und aktivationalen Beeinträchtigungen in ihrer Auswirkung auf die Fahrleistung<br />

thematisiert werden. Die <strong>Parkinson</strong>-Erkrankung ist da<strong>bei</strong> als chronische Krankheit<br />

mit einer überdauernden Einnahme <strong>von</strong> zentralnervös wirksamen Medikamenten verbunden.<br />

Es kann also nicht <strong>von</strong> einer zeitlich begrenzten Wirkung akut applizierter Substanzen ausgegangen<br />

werden. Dennoch sollte dem Einfluss <strong>von</strong> erkrankungskorrelierten Beeinträchtigungen<br />

auf die Fahrleistung eine Plastizität unterstellt werden und nicht <strong>von</strong> einer statischen Fahrleistung<br />

im Sinne einer Trait-Variable gesprochen werden. Daher wurde der Begriff der „Fahr-

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