Dissertation: "Fahrtauglichkeit bei Parkinson von Yvonne KauÃner ...
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FAHREIGNUNG SEITE 12<br />
2 FAHREIGNUNG<br />
2.1 Terminologie „Fahreignung“ oder „<strong>Fahrtauglichkeit</strong>“?<br />
In der Literatur finden sich im Kontext der Fahreignung verschiedenste Termini wie Fahrfertigkeit,<br />
<strong>Fahrtauglichkeit</strong>, Fahrkompetenz oder Fahrtüchtigkeit, die sehr uneinheitlich verwendet<br />
werden.<br />
In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung,<br />
die <strong>von</strong> der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegeben wurden (BASt, 2000), wird<br />
durchgängig der Begriff der Fahreignung verwendet. So spricht z.B. Burgard (2005) im Kontext<br />
älterer Fahrer und neurologischer Patienten nur dann <strong>von</strong> „Fahreignung“, wenn auch<br />
rechtliche Aspekte tangiert werden. Ansonsten bevorzugt sie den Begriff der „Fahrkompetenz“,<br />
da diesem „ein erweiterter Fähigkeitsbegriff zugrunde liegt, der einer komplexen und<br />
interaktiven Tätigkeit wie dem Autofahren eher gerecht wird.“ (S. 13). Damit soll nicht nur<br />
dem Reaktionsvermögen und der Fähigkeit der Fahrzeugbedienung, sondern auch den im<br />
Straßenverkehr erforderlichen Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen Rechnung getragen<br />
werden.<br />
Sprecher, Albrecht und Janssen (in Vorbereitung) definieren im Kontext <strong>von</strong> Alkohol, Drogen<br />
und akuten Erkrankungen die Begriffe Verkehrstüchtigkeit bzw. Fahrsicherheit als situativ<br />
gegebene Leistungsfähigkeit. „Fahreignung“ hingegen verstehen sie als grundsätzliche Voraussetzungen<br />
zum Führen <strong>von</strong> Kraftfahrzeugen, die durch chronische Erkrankungen in Frage<br />
gestellt sein können.<br />
Krüger, Meindorfner und Körner (in Vorbereitung) grenzen die verschiedenen Bezeichnungen<br />
wie folgt ab:<br />
• Die Fahrfertigkeit ist charakterisiert durch die theoretisch-praktische Fahrkompetenz,<br />
die in der Fahrschule erworben und <strong>bei</strong> der Fahrprüfung unter Beweis gestellt wird.<br />
• Bei der Fahreignung handelt es sich um die zeitlich stabile, <strong>von</strong> aktuellen Situationsparametern<br />
unabhängige Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Trait-Variable),<br />
während die<br />
• Fahrtüchtigkeit als situativ und zeitlich definierte körperlich-geistige Sicherheit zum<br />
Führen eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist (State-Variable).<br />
• Bei der Beurteilung <strong>von</strong> <strong>Fahrtauglichkeit</strong> geht es darum, ob sich psychophysische<br />
Mängel einer Person auf die Fahrsicherheit auswirken bzw. ob der Betreffende die für<br />
das Führen eines Kraftfahrzeugs relevanten psychophysischen Leistungsanforderungen<br />
noch bewältigen kann.<br />
In der vorliegenden Ar<strong>bei</strong>t sollten insbesondere die mit der <strong>Parkinson</strong>-Erkrankung einhergehenden<br />
motorischen und aktivationalen Beeinträchtigungen in ihrer Auswirkung auf die Fahrleistung<br />
thematisiert werden. Die <strong>Parkinson</strong>-Erkrankung ist da<strong>bei</strong> als chronische Krankheit<br />
mit einer überdauernden Einnahme <strong>von</strong> zentralnervös wirksamen Medikamenten verbunden.<br />
Es kann also nicht <strong>von</strong> einer zeitlich begrenzten Wirkung akut applizierter Substanzen ausgegangen<br />
werden. Dennoch sollte dem Einfluss <strong>von</strong> erkrankungskorrelierten Beeinträchtigungen<br />
auf die Fahrleistung eine Plastizität unterstellt werden und nicht <strong>von</strong> einer statischen Fahrleistung<br />
im Sinne einer Trait-Variable gesprochen werden. Daher wurde der Begriff der „Fahr-