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Sexualität & Internet

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Pornografie<br />

„Kinderpornografie“<br />

Sexuelle Ausbeutung von Kindern,<br />

die als „Kinderpornografie“ bezeichnet<br />

wird, besteht aus Bildern<br />

von geschlechtlichen Handlungen,<br />

in die Minderjährige involviert<br />

sind. Als minderjährig gilt, wer das<br />

18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat.<br />

Handelt es sich bei einem Bild<br />

um Kinderpornografie, so ist jede<br />

Handlung, die damit in Zusammenhang<br />

steht, verboten: Vom<br />

wissentlichen Zugreifen darauf im<br />

<strong>Internet</strong> über das Herstellen und<br />

Anbieten bis hin zum Besitzen<br />

oder Zugänglichmachen (§ 207a<br />

StGB „Pornografische Darstellungen<br />

Minderjähriger“).<br />

Anonyme Meldestelle für kinderpornografische<br />

Inhalte im <strong>Internet</strong><br />

und rechtliche Details:<br />

www.stopline.at<br />

Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst,<br />

dass sie sich ab dem Alter<br />

von 14 Jahren nach § 207a<br />

strafbar machen können, z. B.<br />

wenn im Rahmen von Sexting<br />

sexuell orientierte Fotos und Videos<br />

weiterverbreitet werden.<br />

Solche Aufnahmen werden oft<br />

im Vertrauen einer Freundschaft<br />

oder einer (Liebes-)Beziehung<br />

versendet. Nach Beendigung des<br />

Vertrauensverhältnisses werden<br />

nicht selten die Nacktbilder der<br />

Ex-Freundin/des Ex-Freunds ins<br />

Netz gestellt – aus Enttäuschung,<br />

verletztem Stolz oder Rachegefühlen.<br />

Auch das Tauschen von<br />

pornografischen Videos unter<br />

Jugendlichen ab 14 Jahren ist<br />

strafbar.<br />

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