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Positionspapier - SPD-Regionsfraktion Hannover

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<strong>SPD</strong>‐Fraktion in der Region <strong>Hannover</strong><br />

Neuorganisation des SGB II<br />

Position der <strong>SPD</strong>‐<strong>Regionsfraktion</strong> zu einer Grundsatzentscheidung über die künftige Organisationsform<br />

Präambel<br />

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen‐und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 verfolgte die rot/grüne Bundesregierung<br />

ein Ziel: ein System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung zu schaffen, durch das jeder<br />

hilfebedürftige Mensch individuelle und passgenaue Hilfen erhält um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden und<br />

von staatlichen Transferleistungen unabhängig zu werden.<br />

Die <strong>SPD</strong>‐<strong>Regionsfraktion</strong> hat sich bereits seit September 2003 mit der Umsetzung der Zusammenführung der beiden<br />

Systeme beschäftigt. Nach intensiven Beratungen und Diskussionen kamen Fraktion, Partei und Gruppenpartner<br />

zu der Überzeugung, die Ziele des Gesetzes und die Anliegen der Betroffenen am besten in einer Kooperation<br />

von Region und BA umsetzen zu können.<br />

In Kontinuität dieser Position haben wir uns stets für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung stark gemacht.<br />

Ausschlaggebend dafür waren und sind die Bedarfe und Ansprüche von Arbeitslosen:<br />

Anlass<br />

Das jetzt abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren sieht vor, maximal weitere 41 Optionen zuzulassen, davon<br />

könnten wahrscheinlich 3 bis 4 Genehmigungen auf Niedersachsen entfallen. Die Region <strong>Hannover</strong> müsste bis<br />

zum 31.12.2010 ihre Zulassung als Optionskommune beantragen. Für einen dahingehenden Beschluss der Regionsversammlung<br />

ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Eine Entscheidung sollte spätestens im September getroffen<br />

werden, da für die Antragstellung umfangreiche Vorarbeiten nötig sind. Im Genehmigungsfall würde die alleinige<br />

Aufgabenwahrnehmung zum 01.01.2012 wirksam werden.<br />

Laut Gesetz und Verordnung bestünde dann die Verpflichtung<br />

• zur dauerhaften Übernahme von mindestens 90 Prozent der Beschäftigten der Agentur für Arbeit, die seit<br />

mindestens 2 Jahren in der ARGE beschäftigt waren,<br />

• zum Aufbau einer überregionalen Arbeitsvermittlung,<br />

• zur bundeseinheitlichen Datenerhebung und Datenerfassung<br />

• sowie zum Abschluss von Zielvereinbarungen mit Bund/Land.<br />

Auch für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in den Jobcentern müssten die Rahmenbedingungen neu definiert<br />

werden:<br />

• größere Eigenständigkeit für die jeweilige Geschäftsführung bei Personal und Organisation<br />

• einheitliche Personalvertretung mit eigenständigen Vertretungen für Auszubildende und Schwerbehinderte<br />

• eigene Gleichstellungsbeauftragte<br />

• Zusammensetzung der Trägerversammlung (paritätisch aus Vertretern der Arbeitsagenturen und Kommunen/Stärkung<br />

des kommunalen Einflusses)<br />

• Beiräte (bisher freiwillig) werden verbindlich vorgegeben: Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl<br />

und Gestaltung der Eingliederungsmaßnahmen und –instrumente.<br />

1


Gesetzliche Neuregelungen<br />

Steuerung<br />

Die Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen auf verschiedenen Ebenen.<br />

Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließen laut § 48 b Vereinbarungen ab:<br />

1. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen<br />

mit der Bundesagentur,<br />

2. die Bundesagentur und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen,<br />

3. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde<br />

4. die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern in Orientierung an den Vereinbarungen<br />

der Landesbehörde mit dem BMAS<br />

Die Vereinbarungen werden nach Beschlussfassung des Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abgeschlossen<br />

und umfassen insbesondere die Ziele der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration<br />

in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.<br />

Für den Abschluss der Vereinbarungen und die Prüfung der Zielerreichung sind Kennzahlen maßgeblich. Laut Gesetz<br />

(§48a Absatz 2) wird das BMAS ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für<br />

die Vergleiche erforderlichen Kennzahlen sowie das Verfahren zu deren Weiterentwicklung und die Form der Veröffentlichung<br />

festzulegen.<br />

• Koordinierung über verschiedene Gremien: Kooperationsausschuss ( Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales und oberste Landesbehörde koordinieren hier die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit und<br />

Soziales auf Landesebene) und Bund‐Länder‐Ausschuss ( beobachtet und berät die zentralen Fragen bei<br />

der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende)<br />

Aufsicht<br />

Gemeinsame Aufgabenwahrnehmung:<br />

Für Bundesleistungen hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Rechts‐ und Fachaufsicht gegenüber<br />

der Bundesagentur für Arbeit<br />

Für kommunale Leistungen führt die Landesbehörde die Aufsicht über den kommunalen Träger.<br />

Im Aufgabenbereich der Trägerversammlung führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtsaufsicht<br />

über die gemeinsame Einrichtung im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde.<br />

Option:<br />

Die Aufsicht über die Optionskommunen liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Bei Aufgaben, die Optionskommunen<br />

an Stelle der Bundesagentur für Arbeit erfüllen, übt die Bundesregierung eine Rechtsaufsicht über die<br />

Länder aus.<br />

Finanzierung<br />

Träger mit gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung und Optionskommunen sind rechtlich finanziell gleichgestellt.<br />

Die Finanzierung der Aufgaben des SGB II ist im Gesetz und in den weitergehenden Verordnungen geregelt und<br />

die Lastenteilung zwischen Bund und Kommune festgeschrieben.<br />

Für die Optionskommunen wird eine verschuldensunabhängige Haftungsregelung (umgekehrte Beweislast) gesetzlich<br />

verankert (§6b SGB II neu). Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Leistungsgewährung zu prüfen.<br />

Mittel, die ohne Rechtsgrund vom Bund bezogen wurden, können vom BMAS zurückgefordert werden. Für den zu<br />

erstattenden Betrag werden Verzugszinsen fällig.<br />

2


Abschätzung der Möglichkeiten und der Risiken<br />

Finanzen<br />

Bei Zulassung als Optionskommune bestehen für die Region finanzielle Risiken, die bisher nicht ausgeschlossen<br />

oder mit Kostenschätzungen hinterlegt werden können:<br />

• Personalkosten für ca.1500 zusätzliche Beschäftigte<br />

• Fortbildung der Beschäftigten<br />

• Umstellung der EDV‐Infrastruktur<br />

• Overhead Kosten bei Neuaufbau (Controlling, Personalmanagement...)<br />

• Übernahme von Ausstattungsgegenständen (Hardware, Büromöbel...)<br />

• Wegfall oder Reduzierung von Fördermitteln des Bundes<br />

Das größte Risiko stellen zusätzliche Kosten bei Deckelung der Finanzierung durch Bund oder Land sowie Mehrkosten<br />

bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage, die nicht durch Bund oder Land ausgeglichen werden, dar. Die<br />

aktuelle Finanzsituation des Landes Niedersachsen lassen einen Ausgleich eher illusorisch erscheinen.<br />

Die Prüfung bei Optionskommunen obliegt wie bisher dem Bundesrechnungshof. Durch die neue gesetzliche Haftungsregelung<br />

kann das BMAS im Rahmen einer Finanzkontrolle von den Optionskommunen die Erstattung von<br />

Mitteln verlangen, die sie zu Lasten des Bundes ohne Rechtsgrund erbracht hat. Die Haftungsregelung gilt verschuldensunabhängig<br />

und ist nicht auf Fälle der Grobfahrlässigkeit oder der Vorsätzlichkeit beschränkt.<br />

Auch bei Mittelverschiebungen (aktive und passive Leistungen) ohne rechtliche Grundlage haftet die Optionskommune.<br />

Hierbei fallen Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basissatz an.<br />

Steuerung<br />

Eine erfolgreiche Steuerung hängt von vielen Faktoren ab:<br />

• Bedingungen des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes<br />

• soziale und infrastrukturelle Rahmenbedingungen<br />

• wirtschafts‐ und arbeitsmarktpolitische Entscheidungen vor Ort<br />

• vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumente<br />

• zielgruppenorientierter Einsatz von Arbeitsgelegenheiten, Maßnahmen und flankierenden sozialen Leistungen<br />

Optionskommunen sind an ein Zielvereinbarungssystem gebunden, haben aber keinen unmittelbaren Einfluss auf<br />

die Ausstattung mit Mitteln. Auch orientieren sich die Ziel‐ und Controllingsysteme sowohl des Bundes als auch<br />

des Landes Niedersachsen bisher stark auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Wie stark die Kommune<br />

eigene Zielvorstellungen einbringen kann ist zumindest fraglich und kann sich nur im Rahmen des Zielvereinbarungssystems<br />

des Landes bewegen.<br />

Die Umsetzung von Vorgaben der kommunalen Politik oder die Fokussierung auf die Integration bestimmter Zielgruppen<br />

sind schwer möglich, wenn sich die Grundlagen dafür nicht in den Zielvereinbarungen wiederfinden. Eine<br />

tatsächliche Steuerung kann unseres Erachtens nur über den Einsatz eigener Mittel erfolgen.<br />

Gestaltungsspielraum<br />

Wie groß für die Kommunen als alleinige Träger der tatsächliche Gestaltungsspielraum ist, kann nicht pauschal<br />

bewertet werden. Bisher boten sich sowohl in Optionskommunen als auch in gemeinsamen Einrichtungen Handlungsspielräume<br />

für regionale bzw. kommunale Eingliederungskonzepte, auch wenn diese Spielräume in der Region<br />

<strong>Hannover</strong> nicht immer voll genutzt wurden.<br />

Die im SGB II gesetzlich verankerten Arbeitsmarktinstrumente und das Vergaberecht bleiben auch in Zukunft für<br />

3


alle Organisationsformen verbindlich. Im Falle der Option würde die Region <strong>Hannover</strong> – zumindest in der öffentlichen<br />

Darstellung ‐ trotz beschränkter Einflussmöglichkeiten auf die gesetzlichen Grundlagen die politische Verantwortung<br />

für die Umsetzung des SGB II übernehmen<br />

Für eine erfolgreiche Eingliederung in Gesellschaft und Arbeit benötigt eine große Zielgruppe flankierende soziale<br />

Leistungen. Eine Ausweitung dieser Leistung wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden und bei der aktuellen Finanzsituation<br />

der Region kaum noch leistbar. Dadurch werden die Spielräume zur Gestaltung einer regionalen<br />

Arbeitsmarktpolitik auch bei eigener Verantwortung enger.<br />

Im Optionsfall wird bei Träger der Jugendhilfe und Weiterbildungsträger in der Region möglicherweise die Erwartung<br />

geweckt, bei der Vergabe von Maßnahmen stärker berücksichtigt zu werden. Solche Erwartungen müssten<br />

enttäuscht werden, da auch optierende Kommunen an das Vergaberecht gebunden sind.<br />

Praktische Umsetzung<br />

Die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in Arbeit und Gesellschaft erfordert Lösungen, die sich sowohl an<br />

den Problemen und Fähigkeiten der betroffenen Menschen als auch an den Arbeitsmöglichkeiten vor Ort orientieren.<br />

Bei der sozial flankierenden Betreuung hat die Region <strong>Hannover</strong> große Erfahrung und sicherlich auch zahlreiche<br />

Erfolge zu verzeichnen.<br />

Entsprechend den im Grundgesetz geforderten gleichen Lebensbedingungen für alle Deutschen, muss eine Arbeitsmarktpolitik<br />

bundeseinheitliche Standards vorgeben. Deshalb sollte die Zuständigkeit dafür beim Bund liegen.<br />

Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung hat sich bewährt: Optieren bedeutet auch Regionalisierung der<br />

Arbeitslosigkeit. Die größte Gefahr für die Betroffenen liegt aber darin, dass der Arbeitsmarkt sich faktisch aufsplittert:<br />

hier die Gruppe mit größeren Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt in Zuständigkeit der Bundesagentur,<br />

daneben die Gruppe der schwer vermittelbaren, in der Regel auch mit Problemen belasteten Gruppe<br />

in Zuständigkeit der optierenden Kommune.<br />

Gerade für die letztgenannte Gruppe sollten die Chancen auf Arbeit mit Zusammenlegung von Arbeitslosen‐und<br />

Sozialhilfe erhöht werden, ein Ziel, dass mit einer faktischen Trennung der Regelkreise SGB II und SGB III konterkariert<br />

wird. Arbeitgeber werden ihren Bedarf zunächst über die Agenturen decken.<br />

In der Region beziehen zahlreiche Mensch Leistungen sowohl aus ALG I als auch aus ALG II. Auch wechselnde Lebenssituationen<br />

der Betroffenen sind relativ häufig und bewirken wechselnde Zuständigkeiten. Daher führt eine<br />

organisatorische Trennung der beiden Systeme durch Doppelstrukturen zu einem Mehraufwand an Bürokratie.<br />

Durch die Rückabwicklung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung könnten ähnlich chaotische Zustände entstehen<br />

wie in der Aufbauphase der JobCenter in der Region. Nicht nur im EDV Bereich müssten Systeme neu aufgebaut<br />

werden. Den kommunalen Beschäftigten wäre unter Umständen auch der Zugriff auf alte Beratungsprotokolle<br />

und Vereinbarungen erschwert.<br />

Bewertung der Möglichkeit der Region als zugelassener kommunaler Träger<br />

1. Bundesweiter Arbeitsmarkt:<br />

Arbeitslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und nicht auf die Grenzen einer Gebietskörperschaft<br />

begrenzt. Der Arbeitsmarkt kennt keine kommunalen Grenzen und von Arbeitslosen wird eine hohe Flexibilität<br />

bezüglich des Arbeitsplatzes und des Wohnortes erwartet. Daher sind eine bundesweite Marktbeobachtung<br />

und eine bundesweite Vermittlungskompetenz zwingend erforderlich. Hierzu ein paar Fakten:<br />

a) Optionskommunen haben keinen direkten Zugriff auf die Daten der BA und damit auf den überregionalen<br />

Arbeitsmarkt.<br />

b) Weiterhin gibt es keinen Zugriff auf die Arbeitsmarktprogramme der BA.<br />

4


c) 15 % ‐ 25 % der Vermittlungen durch das Jobcenter sind außerhalb der Region vermittelt.<br />

d) qualifizierte Arbeitskräfte sind stärker auf Vermittlungen bundesweit angewiesen.<br />

e) Zum Wissenschaftsstandort <strong>Hannover</strong>:<br />

o<br />

o<br />

Ein frisch fertiger Akademiker, der nicht bei seinen Eltern wohnt, kommt in den Regelkreis<br />

SGB II – wäre somit regional vermittelbar.<br />

Ein Ebensolcher, der bei seinen Eltern lebt, wäre SGB III und hätte das bundesweite Angebot<br />

der BA zur Verfügung<br />

2. Arbeitgeberservice<br />

Das Jobcenter arbeitet mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zusammen und ergänzende<br />

Strukturen sind auf diesem Service aufgebaut. Diese Arbeit kann nur in guter Kooperation geleistet werden.<br />

Eine Trennung von der BA hätte mögliche Folgen:<br />

• Ein eigenständiger Arbeitgeberservice stünde in direkter Konkurrenz zum Angebot der BA, die ein<br />

überregionales Angebot bereit stellt.<br />

• Die Arbeit müsste neu organisiert werden. Dafür müsste Personal bereit gestellt werden.<br />

• Der Zugang zum Personalbereich könnte erschwert werden, da dass regionale Angebot kaum bekannt<br />

ist.<br />

• Die Vermittlungschancen der Langzeitarbeitslosen würden sich verschlechtern.<br />

3. BA – Fortbildungen<br />

Die Fortbildungen der BA werden durch die Mitarbeiter/innen des Jobcenters genutzt. Dies war angesichts<br />

der Fluktuation hilfreich.<br />

Um weiterhin entsprechend Qualifikationen anbieten zu können, müsste ein eigenständiges Angebot,<br />

eventuell in Abstimmung mit anderen Kommunen angeboten werden.<br />

4. Handlungsanweisungen der BA<br />

Behauptung: „Handlungsanweisungen der BA werden vielfach als ein Durchregieren aus Nürnberg gesehen.“<br />

Wir haben feststellen können, dass in der Praxis etwa 95% der Handlungsanweisungen als unproblematisch<br />

angesehen werden.<br />

Darüber hinaus werden die Handlungsanweisungen den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Sie spielen<br />

auf der Arbeitsebene kaum eine Rolle.<br />

Bei der hohen Fluktuation der Beschäftigten haben sich die Handlungsanweisungen als Orientierungshilfe<br />

erwiesen<br />

5. Finanzrisiko<br />

a) Der Personalübergang würde die Region jedes Jahr mit Millionenbeträgen belasten. Unabhängig von<br />

der genauen Organisationsform (eigenes Dezernat, Eigenbetrieb) würde eine Ausweitung des Personalbestandes<br />

auch in der Kernverwaltung zu erwarten sein.<br />

b) Durch mögliche Kürzungen im Bundeshaushalt würden auch die Optionskommunen betroffen sein.<br />

Sie müssten diese Kürzungen vor Ort konkret umsetzen. Alternativ zur Weitergabe der Kürzungen<br />

würde nur eine Aufstockung durch kommunale Mittel in Betracht kommen.<br />

5


c) Die gestärkte Rolle des Landes würde für die Region <strong>Hannover</strong> unkalkulierbare finanzpolitische Risiken<br />

bedeuten. Dem Land Niedersachsen würde ein weiteres Druckmittel gegen die Region gegeben.<br />

Fazit<br />

Das JobCenter leistet gute, aber dennoch ausbaufähige Arbeit. Das Zusammenspiel der Beschäftigten unterschiedlicher<br />

Behörden auf der Arbeitsebene funktioniert reibungslos, für die Differenzen in der Führungsebene<br />

gab es selbst auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen keine Parallelen im operativen Geschäft.<br />

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Arbeit des AK Qualifikation und der von der Fraktion seit 2008 getragenen<br />

Grundvoraussetzungen gibt es keine Gründe, die gemeinsame Arbeit zu kündigen. Eine Strukturänderung bei<br />

einer funktionierenden Organisation ist schwer nachvollziehbar.<br />

Den Bedürfnissen der Langzeitarbeitslosen wird in einer gemeinsamen Einrichtung von Kommune und BA am<br />

besten entsprochen. Diese Position teilen wir mit dem DGB. Auch die Arbeitgeberverbände in der Region <strong>Hannover</strong><br />

stehen einer Option negativ gegenüber.<br />

Es ist unstrittig, dass es bis heute nur unzureichend gelungen ist, die Mehrzahl der Langzeitarbeitslosen in den<br />

Arbeitsmarkt zu integrieren und damit ihre Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu beenden. Die<br />

Hoffnung, allein durch eine Kommunalisierung der Aufgaben, die Zahl der Langzeitarbeitslosen in der Region dauerhaft<br />

zu verringern und damit entsprechend auch die Kosten im Sozialetat zu senken, erscheint aber sehr illusorisch<br />

und entspricht auch nicht der Wirklichkeit der bestehenden Optionskommunen( vgl. Bericht des Bundesrechnungshofes)<br />

Es darf nicht vergessen werden, dass bei der Vermittlung und Eingliederung vieler langzeitarbeitsloser Menschen<br />

flankierende soziale Leistungen erforderlich sind, denn vielen Erwerbslosen fehlen nicht nur Arbeitsplatz<br />

und/oder Qualifikation, sondern auch ausreichende Kinderbetreuung sowie bessere Beratung und Unterstützung<br />

z.B. bei Überschuldung, psychosozialen und sonstigen gesundheitlichen Problemen.<br />

Das Ziel von Verwaltung und Politik in der Region <strong>Hannover</strong> liegt in der bestmöglichen Betreuung von Bedarfsgemeinschaften,<br />

Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Jugendlichen, der Verringerung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit<br />

und der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung. Dazu müssen – unabhängig von der<br />

Organisationsform – die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Region <strong>Hannover</strong> stärker genutzt<br />

und die flankierenden sozialen Maßnahmen optimiert werden.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Bündelung aller fachlichen Kompetenzen und Ressourcen in der Region <strong>Hannover</strong><br />

notwendig. Eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung erscheint deshalb sinnvoller, als auf die Agentur für<br />

Arbeit als kompetente Partnerin zu verzichten.<br />

Wir lehnen aus arbeitsmarkt‐, sozial‐ und finanzpolitischen Erwägungen das Optionsmodell für die Region <strong>Hannover</strong><br />

ab.<br />

Zu dem Thema wurden zwei Anhörungen durchgeführt<br />

Einzelgespräche wurden u.a. geführt mit:<br />

Mitglieder Trägervertretung und Beirat Jobcenter<br />

Personalrat Jobcenter<br />

Geschäftsführung Job‐Center <strong>Hannover</strong><br />

Geschäftsführung BA <strong>Hannover</strong><br />

Sebastian Wertmüller, DGB<br />

Volker Müller und Gerrit Wolter, Unternehmerverbände Niedersachsen<br />

Gewerkschaft ver.di<br />

Beschäftigte im Jobcenter Mengendamm<br />

Stephan Weil, OB Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Projektgruppe der Regionsverwaltung <strong>Hannover</strong><br />

Gabriele Lösekrug‐Möller, Caren Marks und Matthias Miersch, Bundestag<br />

Werner Backeberg, Stellv. Sprecher der HVB in der Region <strong>Hannover</strong><br />

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