Positionspapier - SPD-Regionsfraktion Hannover
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<strong>SPD</strong>‐Fraktion in der Region <strong>Hannover</strong><br />
Neuorganisation des SGB II<br />
Position der <strong>SPD</strong>‐<strong>Regionsfraktion</strong> zu einer Grundsatzentscheidung über die künftige Organisationsform<br />
Präambel<br />
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen‐und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 verfolgte die rot/grüne Bundesregierung<br />
ein Ziel: ein System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung zu schaffen, durch das jeder<br />
hilfebedürftige Mensch individuelle und passgenaue Hilfen erhält um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden und<br />
von staatlichen Transferleistungen unabhängig zu werden.<br />
Die <strong>SPD</strong>‐<strong>Regionsfraktion</strong> hat sich bereits seit September 2003 mit der Umsetzung der Zusammenführung der beiden<br />
Systeme beschäftigt. Nach intensiven Beratungen und Diskussionen kamen Fraktion, Partei und Gruppenpartner<br />
zu der Überzeugung, die Ziele des Gesetzes und die Anliegen der Betroffenen am besten in einer Kooperation<br />
von Region und BA umsetzen zu können.<br />
In Kontinuität dieser Position haben wir uns stets für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung stark gemacht.<br />
Ausschlaggebend dafür waren und sind die Bedarfe und Ansprüche von Arbeitslosen:<br />
Anlass<br />
Das jetzt abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren sieht vor, maximal weitere 41 Optionen zuzulassen, davon<br />
könnten wahrscheinlich 3 bis 4 Genehmigungen auf Niedersachsen entfallen. Die Region <strong>Hannover</strong> müsste bis<br />
zum 31.12.2010 ihre Zulassung als Optionskommune beantragen. Für einen dahingehenden Beschluss der Regionsversammlung<br />
ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Eine Entscheidung sollte spätestens im September getroffen<br />
werden, da für die Antragstellung umfangreiche Vorarbeiten nötig sind. Im Genehmigungsfall würde die alleinige<br />
Aufgabenwahrnehmung zum 01.01.2012 wirksam werden.<br />
Laut Gesetz und Verordnung bestünde dann die Verpflichtung<br />
• zur dauerhaften Übernahme von mindestens 90 Prozent der Beschäftigten der Agentur für Arbeit, die seit<br />
mindestens 2 Jahren in der ARGE beschäftigt waren,<br />
• zum Aufbau einer überregionalen Arbeitsvermittlung,<br />
• zur bundeseinheitlichen Datenerhebung und Datenerfassung<br />
• sowie zum Abschluss von Zielvereinbarungen mit Bund/Land.<br />
Auch für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in den Jobcentern müssten die Rahmenbedingungen neu definiert<br />
werden:<br />
• größere Eigenständigkeit für die jeweilige Geschäftsführung bei Personal und Organisation<br />
• einheitliche Personalvertretung mit eigenständigen Vertretungen für Auszubildende und Schwerbehinderte<br />
• eigene Gleichstellungsbeauftragte<br />
• Zusammensetzung der Trägerversammlung (paritätisch aus Vertretern der Arbeitsagenturen und Kommunen/Stärkung<br />
des kommunalen Einflusses)<br />
• Beiräte (bisher freiwillig) werden verbindlich vorgegeben: Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl<br />
und Gestaltung der Eingliederungsmaßnahmen und –instrumente.<br />
1
Gesetzliche Neuregelungen<br />
Steuerung<br />
Die Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen auf verschiedenen Ebenen.<br />
Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließen laut § 48 b Vereinbarungen ab:<br />
1. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen<br />
mit der Bundesagentur,<br />
2. die Bundesagentur und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen,<br />
3. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde<br />
4. die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern in Orientierung an den Vereinbarungen<br />
der Landesbehörde mit dem BMAS<br />
Die Vereinbarungen werden nach Beschlussfassung des Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abgeschlossen<br />
und umfassen insbesondere die Ziele der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration<br />
in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.<br />
Für den Abschluss der Vereinbarungen und die Prüfung der Zielerreichung sind Kennzahlen maßgeblich. Laut Gesetz<br />
(§48a Absatz 2) wird das BMAS ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für<br />
die Vergleiche erforderlichen Kennzahlen sowie das Verfahren zu deren Weiterentwicklung und die Form der Veröffentlichung<br />
festzulegen.<br />
• Koordinierung über verschiedene Gremien: Kooperationsausschuss ( Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales und oberste Landesbehörde koordinieren hier die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit und<br />
Soziales auf Landesebene) und Bund‐Länder‐Ausschuss ( beobachtet und berät die zentralen Fragen bei<br />
der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende)<br />
Aufsicht<br />
Gemeinsame Aufgabenwahrnehmung:<br />
Für Bundesleistungen hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Rechts‐ und Fachaufsicht gegenüber<br />
der Bundesagentur für Arbeit<br />
Für kommunale Leistungen führt die Landesbehörde die Aufsicht über den kommunalen Träger.<br />
Im Aufgabenbereich der Trägerversammlung führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtsaufsicht<br />
über die gemeinsame Einrichtung im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde.<br />
Option:<br />
Die Aufsicht über die Optionskommunen liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Bei Aufgaben, die Optionskommunen<br />
an Stelle der Bundesagentur für Arbeit erfüllen, übt die Bundesregierung eine Rechtsaufsicht über die<br />
Länder aus.<br />
Finanzierung<br />
Träger mit gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung und Optionskommunen sind rechtlich finanziell gleichgestellt.<br />
Die Finanzierung der Aufgaben des SGB II ist im Gesetz und in den weitergehenden Verordnungen geregelt und<br />
die Lastenteilung zwischen Bund und Kommune festgeschrieben.<br />
Für die Optionskommunen wird eine verschuldensunabhängige Haftungsregelung (umgekehrte Beweislast) gesetzlich<br />
verankert (§6b SGB II neu). Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Leistungsgewährung zu prüfen.<br />
Mittel, die ohne Rechtsgrund vom Bund bezogen wurden, können vom BMAS zurückgefordert werden. Für den zu<br />
erstattenden Betrag werden Verzugszinsen fällig.<br />
2
Abschätzung der Möglichkeiten und der Risiken<br />
Finanzen<br />
Bei Zulassung als Optionskommune bestehen für die Region finanzielle Risiken, die bisher nicht ausgeschlossen<br />
oder mit Kostenschätzungen hinterlegt werden können:<br />
• Personalkosten für ca.1500 zusätzliche Beschäftigte<br />
• Fortbildung der Beschäftigten<br />
• Umstellung der EDV‐Infrastruktur<br />
• Overhead Kosten bei Neuaufbau (Controlling, Personalmanagement...)<br />
• Übernahme von Ausstattungsgegenständen (Hardware, Büromöbel...)<br />
• Wegfall oder Reduzierung von Fördermitteln des Bundes<br />
Das größte Risiko stellen zusätzliche Kosten bei Deckelung der Finanzierung durch Bund oder Land sowie Mehrkosten<br />
bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage, die nicht durch Bund oder Land ausgeglichen werden, dar. Die<br />
aktuelle Finanzsituation des Landes Niedersachsen lassen einen Ausgleich eher illusorisch erscheinen.<br />
Die Prüfung bei Optionskommunen obliegt wie bisher dem Bundesrechnungshof. Durch die neue gesetzliche Haftungsregelung<br />
kann das BMAS im Rahmen einer Finanzkontrolle von den Optionskommunen die Erstattung von<br />
Mitteln verlangen, die sie zu Lasten des Bundes ohne Rechtsgrund erbracht hat. Die Haftungsregelung gilt verschuldensunabhängig<br />
und ist nicht auf Fälle der Grobfahrlässigkeit oder der Vorsätzlichkeit beschränkt.<br />
Auch bei Mittelverschiebungen (aktive und passive Leistungen) ohne rechtliche Grundlage haftet die Optionskommune.<br />
Hierbei fallen Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basissatz an.<br />
Steuerung<br />
Eine erfolgreiche Steuerung hängt von vielen Faktoren ab:<br />
• Bedingungen des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes<br />
• soziale und infrastrukturelle Rahmenbedingungen<br />
• wirtschafts‐ und arbeitsmarktpolitische Entscheidungen vor Ort<br />
• vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumente<br />
• zielgruppenorientierter Einsatz von Arbeitsgelegenheiten, Maßnahmen und flankierenden sozialen Leistungen<br />
Optionskommunen sind an ein Zielvereinbarungssystem gebunden, haben aber keinen unmittelbaren Einfluss auf<br />
die Ausstattung mit Mitteln. Auch orientieren sich die Ziel‐ und Controllingsysteme sowohl des Bundes als auch<br />
des Landes Niedersachsen bisher stark auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Wie stark die Kommune<br />
eigene Zielvorstellungen einbringen kann ist zumindest fraglich und kann sich nur im Rahmen des Zielvereinbarungssystems<br />
des Landes bewegen.<br />
Die Umsetzung von Vorgaben der kommunalen Politik oder die Fokussierung auf die Integration bestimmter Zielgruppen<br />
sind schwer möglich, wenn sich die Grundlagen dafür nicht in den Zielvereinbarungen wiederfinden. Eine<br />
tatsächliche Steuerung kann unseres Erachtens nur über den Einsatz eigener Mittel erfolgen.<br />
Gestaltungsspielraum<br />
Wie groß für die Kommunen als alleinige Träger der tatsächliche Gestaltungsspielraum ist, kann nicht pauschal<br />
bewertet werden. Bisher boten sich sowohl in Optionskommunen als auch in gemeinsamen Einrichtungen Handlungsspielräume<br />
für regionale bzw. kommunale Eingliederungskonzepte, auch wenn diese Spielräume in der Region<br />
<strong>Hannover</strong> nicht immer voll genutzt wurden.<br />
Die im SGB II gesetzlich verankerten Arbeitsmarktinstrumente und das Vergaberecht bleiben auch in Zukunft für<br />
3
alle Organisationsformen verbindlich. Im Falle der Option würde die Region <strong>Hannover</strong> – zumindest in der öffentlichen<br />
Darstellung ‐ trotz beschränkter Einflussmöglichkeiten auf die gesetzlichen Grundlagen die politische Verantwortung<br />
für die Umsetzung des SGB II übernehmen<br />
Für eine erfolgreiche Eingliederung in Gesellschaft und Arbeit benötigt eine große Zielgruppe flankierende soziale<br />
Leistungen. Eine Ausweitung dieser Leistung wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden und bei der aktuellen Finanzsituation<br />
der Region kaum noch leistbar. Dadurch werden die Spielräume zur Gestaltung einer regionalen<br />
Arbeitsmarktpolitik auch bei eigener Verantwortung enger.<br />
Im Optionsfall wird bei Träger der Jugendhilfe und Weiterbildungsträger in der Region möglicherweise die Erwartung<br />
geweckt, bei der Vergabe von Maßnahmen stärker berücksichtigt zu werden. Solche Erwartungen müssten<br />
enttäuscht werden, da auch optierende Kommunen an das Vergaberecht gebunden sind.<br />
Praktische Umsetzung<br />
Die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in Arbeit und Gesellschaft erfordert Lösungen, die sich sowohl an<br />
den Problemen und Fähigkeiten der betroffenen Menschen als auch an den Arbeitsmöglichkeiten vor Ort orientieren.<br />
Bei der sozial flankierenden Betreuung hat die Region <strong>Hannover</strong> große Erfahrung und sicherlich auch zahlreiche<br />
Erfolge zu verzeichnen.<br />
Entsprechend den im Grundgesetz geforderten gleichen Lebensbedingungen für alle Deutschen, muss eine Arbeitsmarktpolitik<br />
bundeseinheitliche Standards vorgeben. Deshalb sollte die Zuständigkeit dafür beim Bund liegen.<br />
Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung hat sich bewährt: Optieren bedeutet auch Regionalisierung der<br />
Arbeitslosigkeit. Die größte Gefahr für die Betroffenen liegt aber darin, dass der Arbeitsmarkt sich faktisch aufsplittert:<br />
hier die Gruppe mit größeren Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt in Zuständigkeit der Bundesagentur,<br />
daneben die Gruppe der schwer vermittelbaren, in der Regel auch mit Problemen belasteten Gruppe<br />
in Zuständigkeit der optierenden Kommune.<br />
Gerade für die letztgenannte Gruppe sollten die Chancen auf Arbeit mit Zusammenlegung von Arbeitslosen‐und<br />
Sozialhilfe erhöht werden, ein Ziel, dass mit einer faktischen Trennung der Regelkreise SGB II und SGB III konterkariert<br />
wird. Arbeitgeber werden ihren Bedarf zunächst über die Agenturen decken.<br />
In der Region beziehen zahlreiche Mensch Leistungen sowohl aus ALG I als auch aus ALG II. Auch wechselnde Lebenssituationen<br />
der Betroffenen sind relativ häufig und bewirken wechselnde Zuständigkeiten. Daher führt eine<br />
organisatorische Trennung der beiden Systeme durch Doppelstrukturen zu einem Mehraufwand an Bürokratie.<br />
Durch die Rückabwicklung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung könnten ähnlich chaotische Zustände entstehen<br />
wie in der Aufbauphase der JobCenter in der Region. Nicht nur im EDV Bereich müssten Systeme neu aufgebaut<br />
werden. Den kommunalen Beschäftigten wäre unter Umständen auch der Zugriff auf alte Beratungsprotokolle<br />
und Vereinbarungen erschwert.<br />
Bewertung der Möglichkeit der Region als zugelassener kommunaler Träger<br />
1. Bundesweiter Arbeitsmarkt:<br />
Arbeitslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und nicht auf die Grenzen einer Gebietskörperschaft<br />
begrenzt. Der Arbeitsmarkt kennt keine kommunalen Grenzen und von Arbeitslosen wird eine hohe Flexibilität<br />
bezüglich des Arbeitsplatzes und des Wohnortes erwartet. Daher sind eine bundesweite Marktbeobachtung<br />
und eine bundesweite Vermittlungskompetenz zwingend erforderlich. Hierzu ein paar Fakten:<br />
a) Optionskommunen haben keinen direkten Zugriff auf die Daten der BA und damit auf den überregionalen<br />
Arbeitsmarkt.<br />
b) Weiterhin gibt es keinen Zugriff auf die Arbeitsmarktprogramme der BA.<br />
4
c) 15 % ‐ 25 % der Vermittlungen durch das Jobcenter sind außerhalb der Region vermittelt.<br />
d) qualifizierte Arbeitskräfte sind stärker auf Vermittlungen bundesweit angewiesen.<br />
e) Zum Wissenschaftsstandort <strong>Hannover</strong>:<br />
o<br />
o<br />
Ein frisch fertiger Akademiker, der nicht bei seinen Eltern wohnt, kommt in den Regelkreis<br />
SGB II – wäre somit regional vermittelbar.<br />
Ein Ebensolcher, der bei seinen Eltern lebt, wäre SGB III und hätte das bundesweite Angebot<br />
der BA zur Verfügung<br />
2. Arbeitgeberservice<br />
Das Jobcenter arbeitet mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zusammen und ergänzende<br />
Strukturen sind auf diesem Service aufgebaut. Diese Arbeit kann nur in guter Kooperation geleistet werden.<br />
Eine Trennung von der BA hätte mögliche Folgen:<br />
• Ein eigenständiger Arbeitgeberservice stünde in direkter Konkurrenz zum Angebot der BA, die ein<br />
überregionales Angebot bereit stellt.<br />
• Die Arbeit müsste neu organisiert werden. Dafür müsste Personal bereit gestellt werden.<br />
• Der Zugang zum Personalbereich könnte erschwert werden, da dass regionale Angebot kaum bekannt<br />
ist.<br />
• Die Vermittlungschancen der Langzeitarbeitslosen würden sich verschlechtern.<br />
3. BA – Fortbildungen<br />
Die Fortbildungen der BA werden durch die Mitarbeiter/innen des Jobcenters genutzt. Dies war angesichts<br />
der Fluktuation hilfreich.<br />
Um weiterhin entsprechend Qualifikationen anbieten zu können, müsste ein eigenständiges Angebot,<br />
eventuell in Abstimmung mit anderen Kommunen angeboten werden.<br />
4. Handlungsanweisungen der BA<br />
Behauptung: „Handlungsanweisungen der BA werden vielfach als ein Durchregieren aus Nürnberg gesehen.“<br />
Wir haben feststellen können, dass in der Praxis etwa 95% der Handlungsanweisungen als unproblematisch<br />
angesehen werden.<br />
Darüber hinaus werden die Handlungsanweisungen den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Sie spielen<br />
auf der Arbeitsebene kaum eine Rolle.<br />
Bei der hohen Fluktuation der Beschäftigten haben sich die Handlungsanweisungen als Orientierungshilfe<br />
erwiesen<br />
5. Finanzrisiko<br />
a) Der Personalübergang würde die Region jedes Jahr mit Millionenbeträgen belasten. Unabhängig von<br />
der genauen Organisationsform (eigenes Dezernat, Eigenbetrieb) würde eine Ausweitung des Personalbestandes<br />
auch in der Kernverwaltung zu erwarten sein.<br />
b) Durch mögliche Kürzungen im Bundeshaushalt würden auch die Optionskommunen betroffen sein.<br />
Sie müssten diese Kürzungen vor Ort konkret umsetzen. Alternativ zur Weitergabe der Kürzungen<br />
würde nur eine Aufstockung durch kommunale Mittel in Betracht kommen.<br />
5
c) Die gestärkte Rolle des Landes würde für die Region <strong>Hannover</strong> unkalkulierbare finanzpolitische Risiken<br />
bedeuten. Dem Land Niedersachsen würde ein weiteres Druckmittel gegen die Region gegeben.<br />
Fazit<br />
Das JobCenter leistet gute, aber dennoch ausbaufähige Arbeit. Das Zusammenspiel der Beschäftigten unterschiedlicher<br />
Behörden auf der Arbeitsebene funktioniert reibungslos, für die Differenzen in der Führungsebene<br />
gab es selbst auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen keine Parallelen im operativen Geschäft.<br />
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Arbeit des AK Qualifikation und der von der Fraktion seit 2008 getragenen<br />
Grundvoraussetzungen gibt es keine Gründe, die gemeinsame Arbeit zu kündigen. Eine Strukturänderung bei<br />
einer funktionierenden Organisation ist schwer nachvollziehbar.<br />
Den Bedürfnissen der Langzeitarbeitslosen wird in einer gemeinsamen Einrichtung von Kommune und BA am<br />
besten entsprochen. Diese Position teilen wir mit dem DGB. Auch die Arbeitgeberverbände in der Region <strong>Hannover</strong><br />
stehen einer Option negativ gegenüber.<br />
Es ist unstrittig, dass es bis heute nur unzureichend gelungen ist, die Mehrzahl der Langzeitarbeitslosen in den<br />
Arbeitsmarkt zu integrieren und damit ihre Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu beenden. Die<br />
Hoffnung, allein durch eine Kommunalisierung der Aufgaben, die Zahl der Langzeitarbeitslosen in der Region dauerhaft<br />
zu verringern und damit entsprechend auch die Kosten im Sozialetat zu senken, erscheint aber sehr illusorisch<br />
und entspricht auch nicht der Wirklichkeit der bestehenden Optionskommunen( vgl. Bericht des Bundesrechnungshofes)<br />
Es darf nicht vergessen werden, dass bei der Vermittlung und Eingliederung vieler langzeitarbeitsloser Menschen<br />
flankierende soziale Leistungen erforderlich sind, denn vielen Erwerbslosen fehlen nicht nur Arbeitsplatz<br />
und/oder Qualifikation, sondern auch ausreichende Kinderbetreuung sowie bessere Beratung und Unterstützung<br />
z.B. bei Überschuldung, psychosozialen und sonstigen gesundheitlichen Problemen.<br />
Das Ziel von Verwaltung und Politik in der Region <strong>Hannover</strong> liegt in der bestmöglichen Betreuung von Bedarfsgemeinschaften,<br />
Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Jugendlichen, der Verringerung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit<br />
und der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung. Dazu müssen – unabhängig von der<br />
Organisationsform – die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Region <strong>Hannover</strong> stärker genutzt<br />
und die flankierenden sozialen Maßnahmen optimiert werden.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Bündelung aller fachlichen Kompetenzen und Ressourcen in der Region <strong>Hannover</strong><br />
notwendig. Eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung erscheint deshalb sinnvoller, als auf die Agentur für<br />
Arbeit als kompetente Partnerin zu verzichten.<br />
Wir lehnen aus arbeitsmarkt‐, sozial‐ und finanzpolitischen Erwägungen das Optionsmodell für die Region <strong>Hannover</strong><br />
ab.<br />
Zu dem Thema wurden zwei Anhörungen durchgeführt<br />
Einzelgespräche wurden u.a. geführt mit:<br />
Mitglieder Trägervertretung und Beirat Jobcenter<br />
Personalrat Jobcenter<br />
Geschäftsführung Job‐Center <strong>Hannover</strong><br />
Geschäftsführung BA <strong>Hannover</strong><br />
Sebastian Wertmüller, DGB<br />
Volker Müller und Gerrit Wolter, Unternehmerverbände Niedersachsen<br />
Gewerkschaft ver.di<br />
Beschäftigte im Jobcenter Mengendamm<br />
Stephan Weil, OB Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Projektgruppe der Regionsverwaltung <strong>Hannover</strong><br />
Gabriele Lösekrug‐Möller, Caren Marks und Matthias Miersch, Bundestag<br />
Werner Backeberg, Stellv. Sprecher der HVB in der Region <strong>Hannover</strong><br />
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