Arbeitsmedizinische Leitlinie â Biomonitoringâ - DGAUM
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002/027 – S1-<strong>Leitlinie</strong> Biomonitoring aktueller Stand: 03/2013<br />
Sammlung direkt in Urinbecher (50 – 100 ml Weithals-Gefäße); ggf. sind speziell<br />
gereinigte und geschlossen gelagerte Urinbecher zur Vermeidung von Vor-<br />
Kontaminationen zu verwenden (z.B. für Aluminium)<br />
Ggf. Umfüllung eines Aliquotes in Urin-Monovetten ®<br />
Besondere Probengefäße für leichtflüchtige organische Substanzen (z. B. Aceton,<br />
Methanol; s.u.)<br />
Lagerung meist bei 4°C im Kühlschrank bis zu maximal 5 Tagen möglich<br />
möglichst rascher Transport in das analytische Labor<br />
Besondere Anforderungen stellt die Analyse von flüchtigen organischen Verbindungen<br />
(z.B. Lösungsmittel-Screening) in Blut und Urin mittels der sogenannten „Headspace-<br />
Technik“. In diesem Fall kann die Verfälschung des Analysenergebnisses durch<br />
Kontamination oder Verflüchtigung (z.B. durch undichte Transportgefäße) besonders<br />
gravierend sein, so dass speziell vorbehandelte und gasdicht verschlossene Glasgefäße<br />
(Stechampullen mit teflonkaschiertem Septum, sog. „Bördelgläser“) zu verwenden sind.<br />
Zur Bestimmung leichtflüchtiger organischer Substanzen wird ein vom Laboratorium<br />
vorgeschriebenes Volumen einer frischen Blut- oder Urinprobe mit einer Einmalspritze in<br />
eine Stechampulle (Ampullengläschen) überführt. Die Stechampullen dienen als Lagerund<br />
Transportgefäße und werden vom Labor zur Verfügung gestellt.<br />
3.3 Analytische Bestimmung<br />
Die analytische Bestimmung des Biomonitoringparameters kann i.d.R. nicht vom<br />
Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner selbst durchgeführt werden, sondern muss bei einem<br />
entsprechenden Analysenlaboratorium in Auftrag gegeben werden. Bei der Auswahl des<br />
analytischen Laboratoriums ist darauf Wert zu legen, dass das Laboratorium<br />
über die fachliche Kompetenz bezüglich der Anwendung des Biomonitorings auf<br />
arbeitsmedizinische Fragestellungen verfügt,<br />
eine fachgemäße Beratung und Unterstützung bei Probenahme, Probentransport und<br />
Probenlagerung anbietet,<br />
zuverlässige analytische Methoden einsetzt, die dem Stand der Technik entsprechen,<br />
sowie<br />
eine regelmäßige Qualitätssicherung praktiziert.<br />
Die ArbMedVV weist im Zusammenhang mit dem Biomonitoring auf die Verfügbarkeit<br />
anerkannter Analysenverfahren, also Verfahren, deren hinreichende Qualität und<br />
Zuverlässigkeit durch Fachgremien bestätigt wurde, hin.