Pleidelsheim - Stadt Freiberg am Neckar
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A Vorbemerkungen 8<br />
4 Rechtliche Grundlagen<br />
3. Anlass und allgemeine Ziele der Fortschreibung<br />
Mit Ablauf der Geltungsdauer des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes wird die<br />
Fortschreibung des Planes bis zum Jahre 2020 zur Steuerung und Koordinierung der weiteren<br />
Entwicklung der Verbandsgemeinden und des Verbandsgebietes erforderlich. Weitere<br />
wesentliche Anlässe für die Fortschreibung sind:<br />
- Die Herstellung der inhaltlichen und zeitlichen Übereinstimmung mit dem <strong>am</strong><br />
22.07.1998 fortgeschriebenen Regionalplan (s. Anlage 1)<br />
- Der dringende Bedarf an weiteren Wohn- und Gewerbebauflächen sowie an Flächen<br />
für den Gemeinbedarf.<br />
- Die Abstimmung der bestehenden und geplanten Flächennutzung mit den Inhalten<br />
und Ergebnissen des 2004 erarbeiteten Entwurfes zur Fortschreibung des<br />
Landschafts-planes.<br />
Ziel dieser Fortschreibung ist im wesentlichen die Darstellung der für die nächsten 15 Jahre<br />
ermittelten Inanspruchnahme von Flächen aus der freien Landschaft unter Berücksichtigung<br />
und weitgehender Schonung der ökologisch wichtigen und wertvollen Landschaftspotentiale<br />
sowie einer Minimierung der Umweltbelastungen.<br />
4. Rechtliche Grundlagen<br />
Der Flächennutzungsplan wurde nach folgenden Vorschriften aufgestellt:<br />
- Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986, zuletzt geändert 20.07.2004<br />
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990<br />
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990<br />
5. Planungsvorgaben<br />
Der Fortschreibungsentwurf basiert auf den Zielen und Vorgaben der Landesplanung –<br />
Landesentwicklungsplan und Regionalplan – und wird mit den landschaftsplanerischen<br />
Vorgaben – Landschaftsrahmenplan – abgestimmt. Bei der Planung werden die Aussagen des<br />
Landschaftsplanes, welcher als Fachbeitrag erarbeitet wurde, berücksichtigt.<br />
5.1. Landesentwicklungsplan<br />
Grundlage ist der Landesentwicklungsplan (LEP) Baden-Württemberg, verbindlich seit<br />
12.12.1983.<br />
5.2. Regionalplan<br />
Grundlage ist der Regionalplan für die Region Mittlerer <strong>Neckar</strong> in seiner Fassung vom<br />
22.07.1998.<br />
5.3. Landschaftsrahmenplan<br />
Grundlage ist der „Landschaftsrahmenplan Region Stuttgart 1999“ in seiner überarbeiteten<br />
Fassung vom Dezember 1998.<br />
5.4. Landschaftsplan<br />
Im Hinblick auf die inzwischen ins allgemeine Bewusstsein getretene Notwendigkeit, die<br />
verschiedenen Nutzungen und Nutzungsansprüche hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf<br />
Naturhaushalt und Landschaftsstruktur zu untersuchen und zu bewerten, wurde parallel zum<br />
Flächennutzungsplan ein Landschaftsplan erarbeitet. Dieser soll dazu beitragen, ausgehend<br />
von einer Beschreibung und Bewertung des Naturraumes hinsichtlich seiner ökologischen<br />
Bedeutung und landbauökonomischen Eignung, die Beurteilungsgrundlagen für eine ökologisch<br />
verträgliche Abstimmung der Raumnutzungen zu schaffen, diesbezügliche Zielkonflikte<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, <strong>Stadt</strong>planer und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14