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Pleidelsheim - Stadt Freiberg am Neckar

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G Landschaftsplan 55<br />

1 Allgemeine Anmerkungen<br />

Befugnisse zum Betreten sollen dadurch nicht eingeschränkt werden. Verboten sind<br />

Handlungen, die:<br />

• die den Naturhaushalt schädigen<br />

• eine geschützte Flächennutzung auf Dauer ändern<br />

• das Landschaftsbild nachteilig verändern<br />

• den Naturgenuss beeinträchtigen<br />

Im Einzelnen sind die im Plangebiet liegenden Landschaftsschutzgebiete im Anhang des<br />

Landschaftsplanes detailliert beschrieben.<br />

2.5. Naturdenkmale<br />

Naturdenkmale (ND) sind entweder flächenhaft, d. h. Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha oder<br />

Einzelbildungen der Natur. In einer Rechtsverordnung werden sie zum Naturdenkmal erklärt,<br />

wenn der Schutz entsprechender Gebiete:<br />

• aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und<br />

kulturellen Gründen<br />

• zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und<br />

Pflanzen<br />

• wegen ihrer Eigenart, Seltenheit oder landschaftstypischen Kennzeichnung erforderlich ist.<br />

In der Rechtsverordnung sind der Schutzgegenstand, der wesentliche Schutzzweck und die<br />

dazu erforderlichen Verbote, sowie Schutz- und Pflegemaßnahmen und seine geschützte<br />

Umgebung zu bestimmen. Verboten sind:<br />

• die Entfernung<br />

• alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung führen<br />

Im Einzelnen sind die im Plangebiet liegenden Naturdenkmale im Anhang des<br />

Landschaftsplanes detailliert beschrieben.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, <strong>Stadt</strong>planer und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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