Pleidelsheim - Stadt Freiberg am Neckar
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D Ermittlung des Bauflächenbedarfs 22<br />
2 Vorgabe des Regionalplanes<br />
2005-2010 1 % der WE (0,2 % p.a.)<br />
2010-2020 2 % der WE (0,2 % p.a.)<br />
Die Eigenentwicklung beinhaltet:<br />
- Reduzierung der Belegungsdichte e/WE<br />
- Natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />
- Ersatz- und Ergänzungsbedarf für die ansässige Bevölkerung<br />
2.2.2. Bedarf an Wohnungen für mögliche Wanderungen/Bedarf an Wohnungen für den Eigenbedarf<br />
Der Regionalplan unterscheidet bei der Ermittlung des Bauflächenbedarfs zwischen Gemeinden<br />
in Siedlungsbereichen (<strong>Freiberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong>) und Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />
(<strong>Pleidelsheim</strong>).<br />
In Gemeinden im Siedlungsbereich kommt bei der Bedarfsberechnung für Wohnungen zum<br />
Eigenbedarf noch ein Bedarf an Wohnungen für die Bevölkerungsentwicklung aufgrund von<br />
Wanderungsgewinnen hinzu.<br />
Für die Eigenentwicklung setzt der Regionalplan im Zeitraum von 1995 – 2010 einen Zuwachs<br />
von 6 % an. Dieser verteilt sich auf die Jahre 1995-2000 auf 3%, 2000-2005 auf 2% und 2005 –<br />
2010 auf 1 %. Diese regionsweiten Durchschnittswerte sind als Anhaltspunkte für die<br />
Größenordnung des Wohnbedarfs zu sehen und stellen laut Regionalplan keine verbindlichen<br />
Planungsrichtwerte dar.<br />
Auf die bisherige Vorgabe konkreter Richtwerte für Bevölkerungszahlen und Wohneinheiten<br />
wird im derzeit gültigen Regionalplan verzichtet. Nun erfolgt die Quantifizierung der<br />
entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten konkret im Rahmen der Abstimmung der<br />
Bauleitplanung mit der Regionalplanung. Dabei ist auch der jeweilige Stand der Entwicklung zu<br />
berücksichtigen und möglicherweise veränderte prognostische Aussagen bzw. aktuelle<br />
Entwicklungstendenzen der Region zugrunde zu legen.<br />
2.2.3. Vorrang der Bestandsnutzung<br />
In Plansatz 2.4.6 des Regionalplanes wird festgelegt, dass die Inanspruchnahme neuer, bisher<br />
nicht erschlossener oder zumindest für eine Bebauung bereits gesicherter Flächen sorgfältig<br />
gegenüber der Nutzung ausgewiesener, freier oder wenig genutzter Bauflächen abzuwägen<br />
sind. Durch die Aufstellung eines Baulückenkatasters und die Einbeziehung der zeitlichen<br />
Verfügbarkeitshorizonte in die Bedarfsermittlung wird dem Rechnung getragen.<br />
2.2.4. Freiraumsicherung/Richtwerte für Siedlungsdichte<br />
Die Vorgabe von Richtwerten für die anzustrebende Siedlungsdichte von Neubaugebieten<br />
erfolgt auf der Grundlage von §8Abs. 4 LplG und in Anlehnung an den 2. Bauflächenerlass. Die<br />
Richtwerte werden für Gemeinden des Verdichtungsraumes und für Gemeinden der Randzone<br />
des Verdichtungsraumes angegeben.<br />
Sonstige Orte im Siedlungsbereich 60 EW/ha<br />
- <strong>Freiberg</strong> a.N.<br />
Orte mit Eigenentwicklung 50 EW/ha<br />
- <strong>Pleidelsheim</strong><br />
2.3. Entwicklung der Mitgliedsgemeinden von 1990 – 2003<br />
Die Berechnung des Bauflächenbedarfs muss neben den Planungs- und Orientierungsvorgaben<br />
der Landes- und Regionalplanung auf der Analyse der örtlichen Entwicklung aufgebaut werden.<br />
Dazu gehört im Einzelnen:<br />
- Die Bevölkerungsentwicklung absolut (Zu- und Abnahme)<br />
- Die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Geburten/Sterbefälle)<br />
- Die Wohnentwicklung (Belegungsdichte)<br />
Die entsprechenden Daten wurden vom Statistischen Landes<strong>am</strong>t für die Jahre 1990 bis 2002<br />
zur Verfügung gestellt (s. Kapitel C).<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, <strong>Stadt</strong>planer und beratende Ingenieure<br />
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