Frauen - Jobcenter Bochum
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STICHWORT: BETRIEBSRENTE<br />
Bisher Bisher haben nur wenige <strong>Frauen</strong> Betriebsrenten erhalten, da sie nur selten<br />
lange genug einem Betrieb angehörten. Laut neuem Betriebsrentengesetz<br />
kann seit 2002 jede und jeder eine so genannte Entgeltumwandlung verlangen:<br />
Sie verzichten auf einen Teil Ihres Lohns (zum Beispiel Urlaubsgeld,<br />
Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen) zugunsten von Beiträgen für<br />
eine betriebliche Altersvorsorge. Ihre Beiträge fließen steuer- und sozialabgabenfrei<br />
in eine Pensionskasse, in einen Pensionsfonds oder in eine Direkt -<br />
versicherung. Die Renditen daraus sind in der Regel höher als die aus privaten<br />
Renten- oder Kapitallebensversicherungen, denn die Betriebe können bei<br />
Kollektivverträgen günstigere Bedingungen aushandeln.<br />
Seit 2005 gilt für neue Verträge: Die Beiträge zu diesen Betriebsrenten sind bis<br />
zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (das entspricht 4<br />
Prozent von 63.600 EUR - gilt für 2008) komplett steuer- und sozialabgabenfrei,<br />
Sie können also 2.544 EUR jährlich für die Betriebsrente aufwenden.<br />
Möchten Sie noch mehr ausgeben, bleiben weitere 1.800 EUR steuerfrei.<br />
Allerdings sind die späteren Renten im Alter zu versteuern, außerdem zahlen<br />
Sie höhere Kranken kassenbeiträge.<br />
Das Gute: Bei Betriebsrenten gelten Unisex-Tarife. <strong>Frauen</strong> müssen also trotz<br />
ihrer höheren Lebenserwartung keine höheren Beiträge zahlen als Männer. Gut<br />
zu wissen: die Anwartschaften auf die Betriebsrente müssen im Fall von<br />
Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht verwertet werden, sie sind „Hartz IV-fest".<br />
Bei der Betriebsrente können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, wie viel Sie<br />
von Ihrem Lohn in die Altersvorsorge investieren wollen. Diese Flexibilität genießen<br />
Sie bei vielen anderen Modellen nicht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können<br />
die erworbenen Ansprüche auf das neue Unternehmen übertragen werden.<br />
Während der Elternzeit oder des Bezugs von Krankengeld dürfen Beschäftigte<br />
seit 2005 eigene Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente einzahlen.<br />
Linktipps:<br />
www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)<br />
www.klippundklar.de (Infozentrum der deutschen Versicherer)<br />
www.vorsorgedurchblick.de (Internetplattform des Verbraucherzentrale Bundesverbandes)<br />
©Eric Audras / PhotoAlto<br />
PRIVATE VERSICHERUNGEN UND GELDANLAGEN IM ÜBERBLICK<br />
Kapital bildende Lebens- und Rentenversicherungen, Sparverträge, Invest ment -<br />
fonds und Aktien sind die wichtigsten Formen, finanzielle Rücklagen für spätere<br />
Zeiten zu bilden. Planen Sie Zeit ein, sich einen Überblick zu verschaffen!<br />
STICHWORT: KAPITAL-LEBENSVERSICHERUNGEN<br />
Eine Kapital bildende Lebensversicherung umfasst zwei Vorsorgeprodukte: zum<br />
einen die Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall wirksam wird, und<br />
zum anderen einen Sparvertrag. Die Versicherungssumme wird entweder mit<br />
Ablauf des Vertrages (Erlebensfallleistung) ausbezahlt oder wenn die versicherte<br />
Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt (Todesfallleistung). Die<br />
Kapital bildende Lebensversicherung ermöglicht daher finanziellen Schutz im<br />
Alter und für hinterbliebene Angehörige.<br />
Die Spareinlage legt die Versicherungsgesellschaft so an, dass Sie nach einer<br />
festgelegten Laufzeit mit der garantierten Versicherungssumme (Kapital plus<br />
garantierte Zinsen) zuzüglich einer Überschussbeteiligung dessen, was die<br />
Versicherungsg esellschaft erwirtschaftet hat, rechnen können. Die Erträge von<br />
Lebensversicherungen, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden,<br />
sind bei Auszahlung zur Hälfte steuerpflichtig. Für bestehende Verträge vor<br />
2005 gelten andere Regelungen, sie sind von den Änderungen nicht betroffen.<br />
Das Problem bei Lebensversicherungen sind relativ lange Laufzeiten bei recht<br />
geringer Flexibilität in magereren Zeiten: Bei vielen Verträgen können Sie mit<br />
den Beiträgen nicht aussetzen, wenn Ihnen weniger Geld zur Verfügung steht.<br />
STICHWORT: PRIVATE RENTENVERSICHERUNGEN<br />
Sie sind eine Variante der Kapital-Lebensversicherungen: Dabei können Sie<br />
zwischen einer einmaligen Auszahlung und einer lebenslangen Rente wählen.<br />
Oft können Sie die Entscheidung noch bei Eintritt ins Rentenalter treffen. Doch<br />
eine lebenslange Auszahlung ist für manche Menschen beruhigender, als alles<br />
auf einmal zu bekommen. Dieses Sicherheitsgefühl wiegt - je nach individuellen<br />
Plänen und Vorlieben - die oft höheren Beiträge für <strong>Frauen</strong> auf.<br />
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