Frauen - Jobcenter Bochum
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Zirkelberatung: Der Gründungszirkel ist eine Kombination aus Einzel- und<br />
Gruppenberatung. Im Rahmen eines Gründungszirkels wird Ihnen eine professionelle<br />
Unterstützung geboten: Sie bereiten sich unter fachlicher Anleitung<br />
einer erfahrenen Gründungsberaterin oder eines erfahrenen Gründungs -<br />
beraters und im Austausch mit anderen Gründungswilligen in einer Klein -<br />
gruppe auf Ihre Existenzgründung vor. Individuelle Fragestellungen können<br />
zudem im Rahmen einer Einzelberatung durch den Gründungsberater bzw. die<br />
Gründungsberaterin erörtert werden.<br />
Fragen Sie in Ihrem STARTERCENTER vor Ort nach, wann der nächste<br />
Beratungszirkel startet und wie hoch der Beratungskostenzuschuss für Sie ist.<br />
Durch die Vorbereitung in der Gruppe ist der Gründungszirkel auf jeden Fall<br />
deutlich günstiger, aber nicht minder intensiv wie eine Einzelberatung.<br />
ADRESSEN:<br />
Startercenter Mittleres Ruhrgebiet<br />
siehe Seite 62<br />
Linktipp:<br />
www.startercenter.nrw.de (Gründungsnetzwerk NRW)<br />
Linktipps:<br />
www.u-netz.de (Unternehmerinnennetzwerk)<br />
www.u-tag.de (Unternehmerinnentag)<br />
www.existenzielle.de (Zeitschrift für Existenzgründerinnen)<br />
www.unternehmerinnenbrief.de (Initiative für Unternehmerinnen)<br />
www.femity.de (Netzwerk für Karrierefrauen)<br />
www.nrwbank.de (Förderbank NRW)<br />
www.gib.nrw.de/ex (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung)<br />
www.existenzgruender.de (Bundeswirtschaftsministerium)<br />
www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)<br />
www.freie-berufe.de (Bundesverband der freien Berufe)<br />
www.gruendungskatalog.de (Informationsportal der KfW)<br />
www.nexxt.org (Initiative Unternehmensnachfolge der KfW)<br />
www.dgfev.de (Deutsches Gründerinnenforum)<br />
www.steuernetz.de (Infodienst für Steuern)<br />
www.exist.de (Initiative Existenzgründung aus Hochschulen)<br />
www.gruenderinnenagentur.de (bundesweite Gründerinnenagentur)<br />
www.gewerbeanmeldung.nrw.de<br />
STICHWORT: TEILSELBSTSTÄNDIGKEIT<br />
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie durch eine selbstständige<br />
Tätigkeit (der zeitliche Umfang muss unter 15 Stunden pro Woche liegen)<br />
ein Nebeneinkommen erwirtschaften. Der Freibetrag beträgt 20 Prozent des<br />
monatlich bewilligten Arbeitslosengeldes I, höchstens 165 Euro monatlich. Geht<br />
Ihr Nettonebeneinkommen – also Ihre Einnahmen abzüglich der Ausgaben, die<br />
in der Regel pauschal von der Arbeitsagentur angesetzt werden - darüber hinaus,<br />
wird der Betrag auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Als Selbstständige<br />
müssen Sie eine besondere Erklärung zum Nebeneinkommen ausfüllen. Diese<br />
müssen Sie der Agentur für Arbeit mit entsprechenden Belegen und<br />
Nachweisen (zum Beispiel Einkommensteuererklärung oder Einkommen -<br />
steuerbescheid) vorlegen.<br />
Bei Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II liegt der Grundfreibetrag bei 100<br />
Euro. Bei einem Bruttoeinkommen von zwischen 100 und 800 Euro sind 20<br />
Prozent anrechnungsfrei (also maximal 140 Euro), bei einem Bruttoeinkommen<br />
über 800 Euro sind es 10 Prozent. Rechenbeispiel: Verdiene ich 900 Euro, so<br />
bekomme ich 100 Euro plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro<br />
(10 Prozent von 100 Euro).<br />
Achtung Scheinselbstständigkeit: Wenn Sie als Selbstständige an die<br />
Weisungen eines Unternehmens gebunden sind und hauptsächlich für ein einziges<br />
Unternehmen tätig sind, besteht der Verdacht auf Schein selbst -<br />
ständigkeit. Seit dem 1. Januar 1999 wird auf der Grundlage eines neuen<br />
Gesetzes die Scheinselbständigkeit schärfer kontrolliert. Schein selbst -<br />
ständigkeit ist selbstverständlich von jeder Förderung ausgeschlossen.<br />
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