Frauen - Jobcenter Bochum

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02.03.2015 Aufrufe

Eigenverantwortlich: Existenzgründung STICHWORT: EXISTENZGRÜNDUNG 62 Wirtschaftsförderung Stadt Bochum Viktoriastraße 10, 44777 Bochum Ansprechpartnerinnen: Elke Nagel Telefon 0234/910-1152 Nagel@bochum.de Birgit Schmäring Telefon 0234/910-2025 BSchmaering@bochum.de STARTERCENTER NRW Mittleres Ruhrgebiet Wirtschafts - förderungsgesellschaft Herne mbH Westring 303 , 44629 Herne Ansprechpartnerinnen: Kornelia Alles Susanne Stegemann Telefon: 02323/925 -113 alles@wfg-herne.de stegemann@wfg-herne.de Ein eigenes Unternehmen - das klingt nach Freiheit, Reichtum, Unab hängig - keit. Statt sich an vorgegebene Bedingungen anzupassen, schaffen Sie sich Ihre eigenen Strukturen. Schon viele Frauen haben diese Herausforderung mit Bravour gemeistert. Doch Vorsicht: In der Praxis werden den Freiräumen durch die Bedingungen des Marktes, durch Zeit- und Geldmangel Grenzen gesetzt. Die Existenzgründung ist nicht in jedem Fall eine bequeme Alternative zur vielleicht frustrierenden Stellensuche und keine Patentlösung bei fehlender Kinderbetreuung. Gerade wenn Sie zu Hause arbeiten, müssen Sie selbst und Ihre Familie viel Disziplin aufbringen, um das notwendige Arbeitspensum tatsächlich einzuhalten. Tipp: Nutzen Sie die kostenlosen und unverbindlichen Beratungen bei den STARTERCENTERn NRW, den zertifizierten Informations- und Beratungsstellen für alle Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen. Die STARTERCENTER NRW bieten Gründerinnen aus allen Bereichen kostenlose Unterstützung aus einer Hand und an einem Ort. Denn die erfolgreichsten Unternehmensgründungen sind diejenigen, die sich zuvor gründlich auf ihr Vorhaben vorbereitet haben. ADRESSEN: STARTERCENTER NRW Mittleres Ruhrgebiet Kreishandwerkerschaft Bochum Springorumallee 10 44795 Bochum Ansprechpartnerin: Ulrike Bunte Telefon 0234/3240-113 u.bunte@handwerk-bochum.de STARTERCENTER NRW Mittleres Ruhrgebiet Kreishandwerkerschaft Herne Hermann-Löns-Str. 46 44623 Herne Ansprechpartner: Stefan Ruhl Telefon 02323/9541-21 info@Kreishandwerkerschaft-Herne.de STARTERCENTERS NRW Mittleres Ruhrgebiet IHK Bochum Ostring 30-32, 44787 Bochum Telefon 0234/9113-159 Ansprechpartnerin: Alice Dieckmann Telefon0234/9113-159 dieckmann@bochum.ihk.de CHECKLISTE: Will ich eine Existenzgründung wagen? Was ist meine Unternehmensidee? Gibt es so etwas oder etwas Vergleichbares schon auf dem Markt? Wo liegt mein Alleinstellungsmerkmal? Welche fachlichen Qualifikationen kann ich einbringen ? (zum Beispiel Ausbildung oder Fortbildung)? Welche unternehmerischen Fähigkeiten kann ich einbringen? (zum Beispiel Organisationstalent, Geschäftssinn, Marketing-Wissen)? Wie viel Zeit kann und will ich für meine selbstständige Arbeit aufbringen? Wird meine Familie meine Arbeit unterstützen? Wo will ich selbstständig arbeiten? Falls ich in der eigenen Wohnung arbeite: Bringe ich genügend Disziplin auf, um das notwendige Arbeitspensum auch tatsächlich einzuhalten? Wie sieht es zu der Zeit mit der Kinderbetreuung aus? Welchen Gewinn will ich / muss ich mit meinem Unternehmen erzielen? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? (Nicht vergessen: Steuern, Krankenversicherung, Altersversorgung, Zinsen, Berufshaftpflicht, Büroausstattung...) Welche Förderungen gibt es? Wo kann ich Informationen sammeln? Gibt es Stammtische oder Netzwerke, wo ich mich über fachliche und unternehmerische Fragen austauschen kann? Welche Weiterbildungsangebote kann ich nutzen, um meine fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen auszubauen? Linktipps: www.startercenter.nrw.de www.gib-nrw.de (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung) www.gut-bochum.de (Gründerinnen- und Unternehmerinnen-Treff) www.bochum.de/wirtschaftsförderung (Seminarangebote für Gründerinnen und Unternehmerinnen) www.wfg-herne.de 63

STICHWORT: FÖRDERUNG DURCH DIE AGENTUR FUR ARBEIT UND DIE ARGE Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründung planen können Sie eine Unterstützung der Arbeitsverwaltung beantragen: Für Gründerinnen, die Arbeitslosengeld I erhalten, gibt es die Möglichkeit zur Beantragung des „Gründungszuschusses“. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, kann das „Einstiegsgeld“ beantragt werden. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Zuschuss, der Sie zusammen mit dem Arbeitslosengeld in den ersten Monaten Ihrer Selbstständigkeit unterstützen soll, Ihre privaten Kosten zu decken. Der Gründungszuschuss (ALG I): Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen: Neun Monate lang erhalten Sie als Selbstständige einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes, das Sie zuletzt bezogen haben. Aufgestockt wird der Betrag um pauschal 300 Euro zur sozialen Absicherung (Kranken- und Rentenversicherung). Diese 300 Euro können auch noch weitere sechs Monate gezahlt werden, wenn Sie darlegen können, dass Sie sich intensiv und hauptberuflich um Ihr Geschäft kümmern. Die Voraussetzungen: Sie müssen als Gründerin mindestens noch 90 Resttage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Förderfähig sind Arbeitslose, die entweder Arbeitslosengeld bekommen oder in einer Arbeits beschaffungs maß - nahme sind. Außerdem muss eine „fachkundige Stelle“ (zum Beispiel Industrie- und Handels kammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung, berufsständische Kammern, Banken oder Fachverbände) das Gründungskonzept abklopfen und für tragfähig erachten. Wichtig: Der Gründungszuschuss muss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden – und zwar bei der Agentur, die für den Wohnort zuständig ist. Dort gibt es auch die Antragsformulare. Linktipp: www.arbeitsagentur.de (Agentur für Arbeit) Tipp: Binden Sie Ihre Ansprech - partnerin bzw. Ihren Ansprech - partner bei der Agentur für Arbeit und bei der ARGE rechtzeitig in Ihre Überlegungen ein. STICHWORT: EINSTIEGSGELD BEI HARTZ IV Das Einstiegsgeld (ALG II): Wenn Sie sich als Arbeitslosengeld II-Empfängerin selbstständig machen wollen, können Sie Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld ist eine „Kann-Regelung“. Das bedeutet, Sie können es nicht einklagen. Auch die Höhe des Einstiegsgeldes variiert. Sie orientiert sich an individuellen Kriterien, wie zum Beispiel an der Größe der Bedarfs - gemeinschaft, in der Sie leben. Da es im Ermessen Ihrer Ansprechpartnerin, Ihres Ansprechpartners liegt, ob Sie Einstiegsgeld erhalten, ist es wichtig, dass Sie mit einem schlüssigen Konzept in die Beratung gehen. Linktipp: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de (Arbeitsagentur / ALG II) STICHWORT: BERATUNGSKOSTENZUSCHUSS Eine gute Vorbereitung und damit auch eine gute Beratung sind das A und O eines Gründungsvorhabens. So bezuschusst Sie das Land NRW und die EU bei der Finanzierung einer Gründungsberatung. In dieser Gründungsberatung befassen Sie sich zusammen mit einem Berater oder einer Beraterin vor Ihrem Gründungsstart mit der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung Ihres individuellen Gründungskonzeptes. Diese Unterstützung ist in zwei Formen möglich: Einzelberatung: Gemeinsam mit einem Berater oder einer Beraterin bereiten Sie intensiv Ihre Gründung vor. Diese Einzelberatung kann mit bis zu 4 Tagewerken, bei Betriebsübernahmen mit bis zu 6 Tagewerken innerhalb von 12 Monaten gefördert werden. Die Zuschüsse betragen für die Gründungs - beratung 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro. Be - zieher innen von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventinnen und Berufs rückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage haben die Mög lich - keit einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent des Tageswerksatzes für in An - spruch genommene Beratungen zu erhalten, maximal jedoch 400 Euro. 64 65

STICHWORT: FÖRDERUNG DURCH DIE AGENTUR FUR ARBEIT UND DIE ARGE<br />

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründung planen können Sie<br />

eine Unterstützung der Arbeitsverwaltung beantragen:<br />

Für Gründerinnen, die Arbeitslosengeld I erhalten, gibt es die Möglichkeit zur<br />

Beantragung des „Gründungszuschusses“.<br />

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, kann das „Einstiegsgeld“ beantragt werden.<br />

Es handelt sich in beiden Fällen um einen Zuschuss, der Sie zusammen mit<br />

dem Arbeitslosengeld in den ersten Monaten Ihrer Selbstständigkeit unterstützen<br />

soll, Ihre privaten Kosten zu decken.<br />

Der Gründungszuschuss (ALG I): Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen:<br />

Neun Monate lang erhalten Sie als Selbstständige einen Zuschuss in Höhe des<br />

Arbeitslosengeldes, das Sie zuletzt bezogen haben. Aufgestockt wird der<br />

Betrag um pauschal 300 Euro zur sozialen Absicherung (Kranken- und<br />

Rentenversicherung). Diese 300 Euro können auch noch weitere sechs Monate<br />

gezahlt werden, wenn Sie darlegen können, dass Sie sich intensiv und hauptberuflich<br />

um Ihr Geschäft kümmern.<br />

Die Voraussetzungen: Sie müssen als Gründerin mindestens noch 90 Resttage<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Förderfähig sind Arbeitslose, die entweder<br />

Arbeitslosengeld bekommen oder in einer Arbeits beschaffungs maß -<br />

nahme sind.<br />

Außerdem muss eine „fachkundige Stelle“ (zum Beispiel Industrie- und<br />

Handels kammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung, berufsständische<br />

Kammern, Banken oder Fachverbände) das Gründungskonzept abklopfen und<br />

für tragfähig erachten.<br />

Wichtig: Der Gründungszuschuss muss vor der Aufnahme der selbstständigen<br />

Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden – und zwar bei der<br />

Agentur, die für den Wohnort zuständig ist. Dort gibt es auch die<br />

Antragsformulare.<br />

Linktipp:<br />

www.arbeitsagentur.de (Agentur für Arbeit)<br />

Tipp: Binden<br />

Sie Ihre<br />

Ansprech -<br />

partnerin bzw.<br />

Ihren Ansprech -<br />

partner bei der<br />

Agentur für<br />

Arbeit und bei<br />

der ARGE rechtzeitig<br />

in Ihre<br />

Überlegungen<br />

ein.<br />

STICHWORT: EINSTIEGSGELD BEI HARTZ IV<br />

Das Einstiegsgeld (ALG II): Wenn Sie sich als Arbeitslosengeld II-Empfängerin<br />

selbstständig machen wollen, können Sie Einstiegsgeld beantragen.<br />

Das Einstiegsgeld ist eine „Kann-Regelung“. Das bedeutet, Sie können es<br />

nicht einklagen. Auch die Höhe des Einstiegsgeldes variiert. Sie orientiert sich<br />

an individuellen Kriterien, wie zum Beispiel an der Größe der Bedarfs -<br />

gemeinschaft, in der Sie leben.<br />

Da es im Ermessen Ihrer Ansprechpartnerin, Ihres Ansprechpartners liegt, ob<br />

Sie Einstiegsgeld erhalten, ist es wichtig, dass Sie mit einem schlüssigen<br />

Konzept in die Beratung gehen.<br />

Linktipp:<br />

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de (Arbeitsagentur / ALG II)<br />

STICHWORT: BERATUNGSKOSTENZUSCHUSS<br />

Eine gute Vorbereitung und damit auch eine gute Beratung sind das A und O<br />

eines Gründungsvorhabens. So bezuschusst Sie das Land NRW und die EU<br />

bei der Finanzierung einer Gründungsberatung. In dieser Gründungsberatung<br />

befassen Sie sich zusammen mit einem Berater oder einer Beraterin vor Ihrem<br />

Gründungsstart mit der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung Ihres individuellen<br />

Gründungskonzeptes. Diese Unterstützung ist in zwei Formen möglich:<br />

Einzelberatung: Gemeinsam mit einem Berater oder einer Beraterin bereiten<br />

Sie intensiv Ihre Gründung vor. Diese Einzelberatung kann mit bis zu 4<br />

Tagewerken, bei Betriebsübernahmen mit bis zu 6 Tagewerken innerhalb von<br />

12 Monaten gefördert werden. Die Zuschüsse betragen für die Gründungs -<br />

beratung 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro. Be -<br />

zieher innen von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventinnen und<br />

Berufs rückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage haben die Mög lich -<br />

keit einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent des Tageswerksatzes für in An -<br />

spruch genommene Beratungen zu erhalten, maximal jedoch 400 Euro.<br />

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