Frauen - Jobcenter Bochum
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Linktipps:<br />
http://www.my-sozialberatung.de<br />
(bundesweites Verzeichnis von Beratungsstellen, Anwälten<br />
und Initiativen zu Arbeitslosen- und Sozialhilferecht)<br />
www.arbeitslosengeld-verstehen.de (Infoportal zu ALG II)<br />
www.erwerbslos.de<br />
www.tacheles-sozialhilfe.de<br />
STICHWORT: LEISTUNGEN<br />
Nur, wenn Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichen,<br />
um die Existenz zu sichern, dann besteht Anspruch auf ALG II. Für die<br />
Bedarfsgemeinschaft kann eine bevollmächtigte Person benannt werden, die<br />
berechtigt ist, Leistungen zu beantragen und entgegenzunehmen – grundsätzlich<br />
wird vermutet, dass die Person, die den Antrag stellt, auch entsprechend<br />
bevollmächtigt ist. Eingliederungsvereinbarungen kann hingegen nur die persönlich<br />
betroffene Person unterzeichnen.<br />
Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen oder scheiden lassen wollen, sollten<br />
Sie darauf achten, dass Sie sich als Bevollmächtigte Ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />
(einschließlich der Kinder) anerkennen lassen. Sind Sie aufgrund einer Notlage<br />
aus Ihrer Wohnung geflüchtet und haben noch kein eigenes Konto, benötigen<br />
jedoch sofortige Hilfe, sprechen Sie mit Ihrer ARGE über eine alternative<br />
Auszahlungsform (zum Beispiel: Barauszahlung).<br />
Sollten Sie in einem <strong>Frauen</strong>haus untergekommen sein oder haben Sie das<br />
Gewaltschutzgesetz genutzt und benötigen mehr Zeit, um die nötigen<br />
Unterlagen zur Antragstellung zusammenzubringen, sprechen Sie Ihre ARGE<br />
darauf an. Im Falle einer akuten Notlage sollten Sie um eine unverzügliche<br />
Leistungserbringung bitten.<br />
Unser Tipp:<br />
Wenn Sie keinen<br />
Anspruch auf ALG<br />
II haben, jedoch<br />
wenig Geld<br />
verdienen,<br />
können Sie einen<br />
Kinderzuschlag<br />
beantragen. Die<br />
Höhe des<br />
Kinderzuschlages<br />
orientiert sich am<br />
Einkommen und<br />
kann sich bis auf<br />
140 Euro pro<br />
Kind belaufen.<br />
Bei der Ermittlung des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des<br />
Lebensunterhalts nach SGB II werden für die Mitglieder der Bedarfs -<br />
gemeinschaft sogenannte Regelleistungen zu Grunde gelegt. Diese Leistungen<br />
sind für Erwachsene je nach Lebenssituation unterschiedlich hoch und für<br />
Kinder nach Alter gestaffelt. Eine Alleinstehende erhält beispielsweise 351 Euro.<br />
Für Kinder bis zu 14 Jahren gibt es 211 Euro monatlich, für Kinder zwischen<br />
14 und 18 Jahren 281 Euro. Auch finanzielle Unterstützung der Kinder -<br />
betreuung ist möglich.<br />
Hinzu kommen „angemessene Kosten für Miete und Heizung“. Diese<br />
Zuschüsse sind regional unterschiedlich. Ob Sie in einem eigenen Haus oder<br />
eigenen Wohnung bleiben können, wird individuell entschieden. Die Kosten für<br />
einen Umzug können dann übernommen werden, wenn die ARGE vorher zugestimmt<br />
hat. In besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel während einer<br />
Schwangerschaft, kann es Zuschläge geben.<br />
Außerdem werden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung<br />
gezahlt. Wer ALG II bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.<br />
Wenn Sie verheiratet sind, hat allerdings die Familienversicherung –<br />
soweit sie besteht - Vorrang vor der gesetzlichen Krankenversicherung über die<br />
ARGEn.<br />
<strong>Frauen</strong>, die von Gewalt betroffen sind und insofern Zeit und eine<br />
Orientierungsphase brauchen, in der Ihnen eine Vermittlung in Arbeit nicht<br />
möglich erscheint, sollten auch das in einem Gespräch mit Ihrer persönlichen<br />
Ansprechpartnerin klären.<br />
Häufig wird kritisiert, dass viele <strong>Frauen</strong> durch die Bedarfsgemeinschaften ihr<br />
Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung verloren haben: Wenn Sie kein<br />
ALG II bekommen – weil der Partner „zu viel“ verdient – werden auch keine<br />
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ein weiterer<br />
Stolper stein: Der Zugang zu Qualifizierung und anderen Fördermaßnahmen<br />
wird als Nicht-Leistungs empfängerin schwieriger.<br />
Sie sollten sich Ihr ALG II immer auf ein eigenes Konto auszahlen lassen.<br />
Linktipps:<br />
www.arbeitsmarktreform.de (Bundesarbeitsministerium / ALG II und SGB II)<br />
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de (Arbeitsagentur / ALG II)<br />
www.kinderzuschlag.de (Arbeitsagentur / Kinderzuschlag)<br />
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