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Frauen - Jobcenter Bochum

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Linktipps:<br />

http://www.my-sozialberatung.de<br />

(bundesweites Verzeichnis von Beratungsstellen, Anwälten<br />

und Initiativen zu Arbeitslosen- und Sozialhilferecht)<br />

www.arbeitslosengeld-verstehen.de (Infoportal zu ALG II)<br />

www.erwerbslos.de<br />

www.tacheles-sozialhilfe.de<br />

STICHWORT: LEISTUNGEN<br />

Nur, wenn Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichen,<br />

um die Existenz zu sichern, dann besteht Anspruch auf ALG II. Für die<br />

Bedarfsgemeinschaft kann eine bevollmächtigte Person benannt werden, die<br />

berechtigt ist, Leistungen zu beantragen und entgegenzunehmen – grundsätzlich<br />

wird vermutet, dass die Person, die den Antrag stellt, auch entsprechend<br />

bevollmächtigt ist. Eingliederungsvereinbarungen kann hingegen nur die persönlich<br />

betroffene Person unterzeichnen.<br />

Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen oder scheiden lassen wollen, sollten<br />

Sie darauf achten, dass Sie sich als Bevollmächtigte Ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />

(einschließlich der Kinder) anerkennen lassen. Sind Sie aufgrund einer Notlage<br />

aus Ihrer Wohnung geflüchtet und haben noch kein eigenes Konto, benötigen<br />

jedoch sofortige Hilfe, sprechen Sie mit Ihrer ARGE über eine alternative<br />

Auszahlungsform (zum Beispiel: Barauszahlung).<br />

Sollten Sie in einem <strong>Frauen</strong>haus untergekommen sein oder haben Sie das<br />

Gewaltschutzgesetz genutzt und benötigen mehr Zeit, um die nötigen<br />

Unterlagen zur Antragstellung zusammenzubringen, sprechen Sie Ihre ARGE<br />

darauf an. Im Falle einer akuten Notlage sollten Sie um eine unverzügliche<br />

Leistungserbringung bitten.<br />

Unser Tipp:<br />

Wenn Sie keinen<br />

Anspruch auf ALG<br />

II haben, jedoch<br />

wenig Geld<br />

verdienen,<br />

können Sie einen<br />

Kinderzuschlag<br />

beantragen. Die<br />

Höhe des<br />

Kinderzuschlages<br />

orientiert sich am<br />

Einkommen und<br />

kann sich bis auf<br />

140 Euro pro<br />

Kind belaufen.<br />

Bei der Ermittlung des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des<br />

Lebensunterhalts nach SGB II werden für die Mitglieder der Bedarfs -<br />

gemeinschaft sogenannte Regelleistungen zu Grunde gelegt. Diese Leistungen<br />

sind für Erwachsene je nach Lebenssituation unterschiedlich hoch und für<br />

Kinder nach Alter gestaffelt. Eine Alleinstehende erhält beispielsweise 351 Euro.<br />

Für Kinder bis zu 14 Jahren gibt es 211 Euro monatlich, für Kinder zwischen<br />

14 und 18 Jahren 281 Euro. Auch finanzielle Unterstützung der Kinder -<br />

betreuung ist möglich.<br />

Hinzu kommen „angemessene Kosten für Miete und Heizung“. Diese<br />

Zuschüsse sind regional unterschiedlich. Ob Sie in einem eigenen Haus oder<br />

eigenen Wohnung bleiben können, wird individuell entschieden. Die Kosten für<br />

einen Umzug können dann übernommen werden, wenn die ARGE vorher zugestimmt<br />

hat. In besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel während einer<br />

Schwangerschaft, kann es Zuschläge geben.<br />

Außerdem werden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung<br />

gezahlt. Wer ALG II bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.<br />

Wenn Sie verheiratet sind, hat allerdings die Familienversicherung –<br />

soweit sie besteht - Vorrang vor der gesetzlichen Krankenversicherung über die<br />

ARGEn.<br />

<strong>Frauen</strong>, die von Gewalt betroffen sind und insofern Zeit und eine<br />

Orientierungsphase brauchen, in der Ihnen eine Vermittlung in Arbeit nicht<br />

möglich erscheint, sollten auch das in einem Gespräch mit Ihrer persönlichen<br />

Ansprechpartnerin klären.<br />

Häufig wird kritisiert, dass viele <strong>Frauen</strong> durch die Bedarfsgemeinschaften ihr<br />

Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung verloren haben: Wenn Sie kein<br />

ALG II bekommen – weil der Partner „zu viel“ verdient – werden auch keine<br />

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ein weiterer<br />

Stolper stein: Der Zugang zu Qualifizierung und anderen Fördermaßnahmen<br />

wird als Nicht-Leistungs empfängerin schwieriger.<br />

Sie sollten sich Ihr ALG II immer auf ein eigenes Konto auszahlen lassen.<br />

Linktipps:<br />

www.arbeitsmarktreform.de (Bundesarbeitsministerium / ALG II und SGB II)<br />

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de (Arbeitsagentur / ALG II)<br />

www.kinderzuschlag.de (Arbeitsagentur / Kinderzuschlag)<br />

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