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Frauen - Jobcenter Bochum

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STICHWORT: ARBEITSVERMITTLUNG<br />

STICHWORT: FORDERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG<br />

Bei Arbeitslosen überprüft die Arbeitsvermittlung zunächst, ob Ihre Berufs -<br />

wünsche und Qualifikationen zu einer offenen Stelle passen, die der Agentur für<br />

Arbeit vorliegt. Dann werden Sie zu einer Bewerbung aufgefordert. Die Agentur<br />

für Arbeit hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der Unternehmen, Sie einzustellen<br />

oder nicht. Wer allerdings Leistungen (zum Beispiel: Arbeitslosengeld)<br />

bekommt, darf ein zumutbares Stellenangebot nicht ablehnen – sonst droht<br />

eine Sperrzeit.<br />

Seit dem 1. Januar 2005 dürfen sich Arbeitslose bei der Suche nach einer<br />

Arbeits stelle auf eine Teilzeitbeschäftigung beschränken. Galt dies früher nur<br />

für Per sonen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, steht es<br />

jetzt allen Arbeitslosen frei, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten möchten.<br />

Voraussetzung ist nur, dass die Teilzeitbeschäftigung mindestens 15 Wochen -<br />

stunden umfasst und versicherungspflichtig ist (allerdings sinkt gegebenenfalls<br />

dann auch die Höhe des Arbeitslosengeldes).<br />

Arbeitslose und Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können<br />

bei ihrer Stellensuche unterstützende Leistungen von der Agentur für Arbeit<br />

erhalten (beispielsweise für Bewerbungen oder Reisekosten zu Vorstellungs -<br />

gesprächen) – außer die (potenzielle) Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übernimmt<br />

die Auslagen.<br />

Unser Tipp:<br />

Wichtig:<br />

Grundsätzlich<br />

müssen Sie<br />

eine Förderung<br />

beantragen,<br />

bevor Sie mit<br />

einer<br />

Weiterbildung<br />

beginnen!<br />

Manchmal kostet der Einstieg in den Beruf erst einmal Geld, bevor er Ihnen<br />

Geld einbringt. Daher ist die Arbeitsvermittlung nicht nur zuständig, wenn Sie<br />

eine Stelle suchen, sondern auch für alle Fragen rund um Fortbildung und<br />

Qualifizierung.<br />

Unter bestimmten Umständen trägt die Agentur für Arbeit die Lehrgangs -<br />

gebühren. Außerdem erstattet sie häufig Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.<br />

Das Arbeits losen geld I wird für die Dauer dieses Lehrgangs weiter gezahlt.<br />

Ein Beratungsgespräch mit einer Arbeitsvermittlerin oder einem Arbeits ver -<br />

mittler ist kostenlos und unverbindlich. Sie sollten sich unbedingt schon vor<br />

dem Gespräch genau überlegen, welche Berufe oder Tätigkeiten Sie reizen und<br />

ob für Sie eine Weiter bildung in Frage kommt.<br />

Diese können entweder bei einem Bildungsträger durchgeführt werden oder als<br />

Ein zelumschulung in einem Betrieb. Die Maßnahme muss von der Agentur für<br />

Ar beit anerkannt sein, nur dann gibt es den notwendigen Bildungsgutschein.<br />

Wenn Sie eine Weiterbildung anstreben, sollten Sie selbst aktiv werden und sich<br />

direkt bei den Bildungsträgern oder Schulen genau informieren. Erste<br />

Anlaufstellen können die Weiterbildungsberatungsstellen der Kommunen sein.<br />

Das Internet oder ein Blick in die Zeitung unterstützen auch die Suche nach<br />

geeigneter Weiter bildung.<br />

Linktipps:<br />

www.bochum.ihk.de (Weiterbildung/BildungsCentrum/A-Z Liste der<br />

Weiterbildungsträger im mittleren Ruhrgebiet)<br />

www.arbeitsagentur.de (Arbeitsagentur, Button Kursnet, kann nach<br />

Bildungsgutschein-Angeboten gefiltert werden)<br />

STICHWORT: EINGLIEDERUNGSZUSCHUSSE<br />

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©Eric Audras / PhotoAlto<br />

Unternehmen können Zuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder<br />

Arbeit nehmer einstellen, die unter die Förderrichtlinien fallen. Die Förderhöhe<br />

und die Förderdauer ist unterschiedlich. Nähere Auskünfte kann Ihnen Ihre<br />

Arbeits vermittlerin, Ihr Arbeitsvermittler geben.<br />

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