Frauen - Jobcenter Bochum
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Ein Leben lang: Weiterbildung Ein nahtloser Übergang von einer Familienphase ins Erwerbsleben ist die Aus - nahme. Vielleicht müssen auch Sie sich zunächst qualifizieren, einen Schul ab - schluss nachholen oder an einer Qualifizierung teilnehmen. Oder drängt es Sie in den Uni-Hörsaal? Beratungsstellen können Ihnen bei der Beantwortung der Fragen rund um die Berufs(weg)planung, bei der Orientierung oder bei Weiterbildungswünschen Hilfe zur Selbsthilfe bieten und den Prozess beschleunigen. Adressen siehe Seite? Die Agentur für Arbeit unterstützt Berufsrückkehrerinnen (also Frauen, die laut Sozialgesetzbuch „ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen") beim Wiedereinstieg. Der Gesetzgeber hat es diesem Per sonen kreis erleichtert, Leistungen der Arbeitsförderung zu erhalten. Allerdings wurden spezielle Angebote für Berufsrückkehrerinnen in Teilzeit in letzter Zeit häufig gestrichen, und die eingeschränkte Vergabe von „Bildungsgutscheinen" durch die Arbeitsämter erschwert es vielen Frauen zudem, an eine geförderte Weiterbildung zu kommen. Unser Tipp: Recherchieren Sie frühzeitig, welche Angebote für Sie in Frage kommen und informieren Sie sich, was Zu - gangsvoraussetzungen, Kosten und die Qualität der Abschlüsse angeht. Streben Sie eine Förderung über die Agentur für Arbeit an, ist es wichtig, dass die Qualifizierung für eine Förderung mit einem „Bildungsgut- schein" zugelassen ist. Linktipps: www.bibb.de (Bundesinstitut für Berufsbildung) www.arbeitsagentur.de (Arbeitsagentur / Button Kursnet) http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/index.html (Kursnet) STICHWORT: FORTBILDUNG UND UMSCHULUNG 30 ©Eric Audras / PhotoAlto Das Arbeitsförderungsrecht unterscheidet zwei Arten von Weiterbildung: Fortbildung und Umschulung. Während die Fortbildung auf dem erlernten Beruf aufbaut, qualifiziert die Umschulung für einen neuen Beruf. Die Dauer von Fortbildungen ist sehr unterschiedlich, die Agenturen für Arbeit gehen aber immer stärker dazu über, Fortbildungen in kürzerer modularer Form zu organisieren. Nur noch in seltenen Ausnahmefällen werden Umschulungen über die Agentur für Arbeit gefördert. 31
©Eric Audras / PhotoAlto IN BOCHUM UND HERNE SIND FOLGENDE BERATUNGSSTELLEN ZUM BILDUNGSSCHECK FUR SIE DA: BOCHUM HERNE STICHWORT: BILDUNGSSCHECK - JETZT AUCH FUR BERUFSRÜCKKEHRERINNEN! Berufstätige zu mehr Weiterbildung zu motivieren – das ist das Ziel der Bildungsschecks. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (max. bis zu 500 EUR pro Bildungsscheck), die andere Hälfte tragen Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber - „Weiterbildung zum halben Preis“. In den Genuss können Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen kommen, die im vergangenen oder im laufenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, auch wenn sie „nur“ einen Mini-Job haben oder in der Elternzeit sind. Das Gleiche gilt für Gründerinnen in den ersten fünf Jahren sowie Berufsrückkehrerinnen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von An - gehörigen mindestens ein Jahr unterbrochen haben und keine Leistungs - ansprüche nach dem SGB III haben. Sieben Bildungsberatungsstellen in Herne und Bochum helfen, den Weiter - bildungsdschungel zu durchkämmen. Sie stellen auch den Bildungsscheck aus. Gefördert werden können Angebote rund um Sprachen, EDV, Schlüssel - qualifikationen sowie fachspezifische Weiterbildungen. Nicht unter die Regelung fallen Hobby-Kurse oder arbeitsplatzbezogene Anpassungs - qualifizierungen. Sie müssen die Weiterbildung bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung absolvieren und sich vor der Anmeldung einen Bildungs - scheck ausstellen lassen. Gleichstellungsstelle Bochum Junggesellenstr. 8 44777 Bochum Bärbel Weber 0234 910-2047 bweber@bochum.de IHK - Ausbildungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Ostring 30-32 Martina Elbin 0234 9113124 elbin@bochum.ihk.de Kreishandwerkerschaft Bochum Springorumallee 10 Thomas Teipel 0234 3240201 t.teipel@handwerk-bochum.de VHS Bochum Willy-Brandt-Platz 2 – 6 Thomas Ratenhof / Tanja Golesch 0234 910-2926, -2884, -2883 tratenhof@bochum.de, tgolesch@bochum.de Gleichstellungsstelle Herne Fachstelle FRAU UND BERUF Berliner Platz 5 Ulrike Hammerich 02323 16-3582 ulrike.hammerich@herne.de Kreishandwerkerschaft Herne Hermann-Löns-Str. 46 Dieter Mrowald 02323 95410 info@kreishandwerkerschaft-herne.de VHS Herne Wilhelmstr. 37 Monika Remlinger 02323 16-3467 monika.remlinger@herne.de Linktipp: www.bildungsscheck.nrw.de (Informationen zum Bildungsscheck) 32 33
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IN BOCHUM UND HERNE SIND FOLGENDE BERATUNGSSTELLEN<br />
ZUM BILDUNGSSCHECK FUR SIE DA:<br />
BOCHUM<br />
HERNE<br />
STICHWORT: BILDUNGSSCHECK -<br />
JETZT AUCH FUR BERUFSRÜCKKEHRERINNEN!<br />
Berufstätige zu mehr Weiterbildung zu motivieren – das ist das Ziel der<br />
Bildungsschecks. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das<br />
Land NRW die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (max. bis zu 500 EUR<br />
pro Bildungsscheck), die andere Hälfte tragen Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber -<br />
„Weiterbildung zum halben Preis“. In den Genuss können Beschäftigte kleiner<br />
und mittlerer Unternehmen kommen, die im vergangenen oder im laufenden<br />
Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, auch wenn sie<br />
„nur“ einen Mini-Job haben oder in der Elternzeit sind. Das Gleiche gilt für<br />
Gründerinnen in den ersten fünf Jahren sowie Berufsrückkehrerinnen, die<br />
ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von An -<br />
gehörigen mindestens ein Jahr unterbrochen haben und keine Leistungs -<br />
ansprüche nach dem SGB III haben.<br />
Sieben Bildungsberatungsstellen in Herne und <strong>Bochum</strong> helfen, den Weiter -<br />
bildungsdschungel zu durchkämmen. Sie stellen auch den Bildungsscheck<br />
aus. Gefördert werden können Angebote rund um Sprachen, EDV, Schlüssel -<br />
qualifikationen sowie fachspezifische Weiterbildungen. Nicht unter die<br />
Regelung fallen Hobby-Kurse oder arbeitsplatzbezogene Anpassungs -<br />
qualifizierungen. Sie müssen die Weiterbildung bei einem anerkannten Träger<br />
der Weiterbildung absolvieren und sich vor der Anmeldung einen Bildungs -<br />
scheck ausstellen lassen.<br />
Gleichstellungsstelle <strong>Bochum</strong><br />
Junggesellenstr. 8<br />
44777 <strong>Bochum</strong><br />
Bärbel Weber<br />
0234 910-2047<br />
bweber@bochum.de<br />
IHK - Ausbildungs- und<br />
Qualifizierungsgesellschaft mbH<br />
Ostring 30-32<br />
Martina Elbin<br />
0234 9113124<br />
elbin@bochum.ihk.de<br />
Kreishandwerkerschaft <strong>Bochum</strong><br />
Springorumallee 10<br />
Thomas Teipel<br />
0234 3240201<br />
t.teipel@handwerk-bochum.de<br />
VHS <strong>Bochum</strong><br />
Willy-Brandt-Platz 2 – 6<br />
Thomas Ratenhof / Tanja Golesch<br />
0234 910-2926, -2884, -2883<br />
tratenhof@bochum.de,<br />
tgolesch@bochum.de<br />
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Fachstelle FRAU UND BERUF<br />
Berliner Platz 5<br />
Ulrike Hammerich<br />
02323 16-3582<br />
ulrike.hammerich@herne.de<br />
Kreishandwerkerschaft Herne<br />
Hermann-Löns-Str. 46<br />
Dieter Mrowald<br />
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info@kreishandwerkerschaft-herne.de<br />
VHS Herne<br />
Wilhelmstr. 37<br />
Monika Remlinger<br />
02323 16-3467<br />
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