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Frauen - Jobcenter Bochum

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Stichwort:<br />

Pflege von Angehörigen<br />

STICHWORT: PFLEGE VON ÄNGEHORIGEN<br />

Die Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege rückt seit einigen Jahren in<br />

den Blickpunkt. Der sogenannte demographische Wandel zeigt: die Bevölkerung<br />

schrumpft und altert. Über 2 Millionen Menschen in Deutschland sind im Sinne<br />

des Pflegeversicherungsgesetzes schon heute pflegebedürftig - Tendenz steigend.<br />

2/3 von ihnen werden in Privathaushalten gepflegt. Traditionell ist die Pflege von<br />

Angehörigen überwiegend weiblich - <strong>Frauen</strong> stellen rund 73 Prozent der Haupt -<br />

pflege personen. Studien prognostizieren außerdem, dass insbesondere die ‚häusliche<br />

Pflege' künftig zunehmen wird. Der emotionale Druck der Familie und der<br />

Gesellschaft wirkt vor allem auf <strong>Frauen</strong>, da häufig erwartet wird, dass sie die Pflege<br />

„selbstverständlich" übernehmen.<br />

Da sich aber auch traditionelle Familienmuster im Laufe der Zeit wandeln und<br />

<strong>Frauen</strong> in immer stärkerem Maße erwerbstätig sind und sein wollen, ist in diesem<br />

Feld großer Handlungsbedarf angesagt.<br />

Mit der Pflegereform und dem Pflegezeitgesetz ab 01.07.2008 sind einige<br />

Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht worden, die eine Vereinbarkeit von<br />

Erwerbstätigkeit und Pflege erleichtern sollen.<br />

Zum Beispiel: Das Pflegezeitgesetz - Vereinbarkeit Beruf und Pflege<br />

Seit 01.07.2008 gibt es die Möglichkeit für Beschäftigte, sich unter bestimmten<br />

Voraussetzungen von der Arbeit freistellen zu lassen - kurzzeitig bis zu 10 Tagen<br />

(unabhängig von der Beschäftigtenzahl im Betrieb) oder auch bis zu 6 Monaten<br />

(in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten). Außerdem gibt es einen Sonder -<br />

kündigungsschutz, in der das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung an bis zur<br />

Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung grundsätzlich nicht gekündigt<br />

werden kann.<br />

Linktipps:<br />

www. pflegezeitgesetz.de<br />

www.lpfa-nrw.de<br />

Weiterhin können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig durch<br />

Pflegeberater/innen bei der Organisation der Pflege unterstützt werden<br />

- außerdem müssen die Pflegekassen sog. Pflegestützpunkte errichten<br />

ADRESSEN:<br />

Landesstelle Pflegende Angehörige<br />

Friesenring 32,<br />

48147 Münster<br />

Tel. gebührenfreie Servicenummer: 0800-22 04 400<br />

PFLEGEBERATUNGSSTELLEN IN BOCHUM UND HERNE:<br />

BOCHUM:<br />

Informations- und Beratungsbüro<br />

Gustav-Heinemann-Platz 2-6<br />

44777 <strong>Bochum</strong><br />

Tel. 0234/910-2844, -2822, -2832<br />

HERNE:<br />

Seniorenberatungsstelle<br />

Hauptstr. 360<br />

44649 Herne<br />

Tel. 02323/16-3081<br />

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