Frauen - Jobcenter Bochum
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Stichwort:<br />
Pflege von Angehörigen<br />
STICHWORT: PFLEGE VON ÄNGEHORIGEN<br />
Die Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege rückt seit einigen Jahren in<br />
den Blickpunkt. Der sogenannte demographische Wandel zeigt: die Bevölkerung<br />
schrumpft und altert. Über 2 Millionen Menschen in Deutschland sind im Sinne<br />
des Pflegeversicherungsgesetzes schon heute pflegebedürftig - Tendenz steigend.<br />
2/3 von ihnen werden in Privathaushalten gepflegt. Traditionell ist die Pflege von<br />
Angehörigen überwiegend weiblich - <strong>Frauen</strong> stellen rund 73 Prozent der Haupt -<br />
pflege personen. Studien prognostizieren außerdem, dass insbesondere die ‚häusliche<br />
Pflege' künftig zunehmen wird. Der emotionale Druck der Familie und der<br />
Gesellschaft wirkt vor allem auf <strong>Frauen</strong>, da häufig erwartet wird, dass sie die Pflege<br />
„selbstverständlich" übernehmen.<br />
Da sich aber auch traditionelle Familienmuster im Laufe der Zeit wandeln und<br />
<strong>Frauen</strong> in immer stärkerem Maße erwerbstätig sind und sein wollen, ist in diesem<br />
Feld großer Handlungsbedarf angesagt.<br />
Mit der Pflegereform und dem Pflegezeitgesetz ab 01.07.2008 sind einige<br />
Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht worden, die eine Vereinbarkeit von<br />
Erwerbstätigkeit und Pflege erleichtern sollen.<br />
Zum Beispiel: Das Pflegezeitgesetz - Vereinbarkeit Beruf und Pflege<br />
Seit 01.07.2008 gibt es die Möglichkeit für Beschäftigte, sich unter bestimmten<br />
Voraussetzungen von der Arbeit freistellen zu lassen - kurzzeitig bis zu 10 Tagen<br />
(unabhängig von der Beschäftigtenzahl im Betrieb) oder auch bis zu 6 Monaten<br />
(in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten). Außerdem gibt es einen Sonder -<br />
kündigungsschutz, in der das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung an bis zur<br />
Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung grundsätzlich nicht gekündigt<br />
werden kann.<br />
Linktipps:<br />
www. pflegezeitgesetz.de<br />
www.lpfa-nrw.de<br />
Weiterhin können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig durch<br />
Pflegeberater/innen bei der Organisation der Pflege unterstützt werden<br />
- außerdem müssen die Pflegekassen sog. Pflegestützpunkte errichten<br />
ADRESSEN:<br />
Landesstelle Pflegende Angehörige<br />
Friesenring 32,<br />
48147 Münster<br />
Tel. gebührenfreie Servicenummer: 0800-22 04 400<br />
PFLEGEBERATUNGSSTELLEN IN BOCHUM UND HERNE:<br />
BOCHUM:<br />
Informations- und Beratungsbüro<br />
Gustav-Heinemann-Platz 2-6<br />
44777 <strong>Bochum</strong><br />
Tel. 0234/910-2844, -2822, -2832<br />
HERNE:<br />
Seniorenberatungsstelle<br />
Hauptstr. 360<br />
44649 Herne<br />
Tel. 02323/16-3081<br />
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