Frauen - Jobcenter Bochum
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STICHWORT: KINDERGARTEN, KITA, HORT & CO.<br />
Unter dem Begriff „Kindertageseinrichtungen" fasst das Kinderbildungsgesetz<br />
(KiBiz) Kindergärten, Tagesstätten und Horte in städtischer, konfessioneller und<br />
freier Trägerschaft zusammen. In Kindertageseinrichtungen können Kinder aller<br />
Altersgruppen betreut werden. Horte für Schulkinder gibt es kaum noch, weil<br />
stattdessen in den letzten Jahren die Betreuungskapazitäten in den Offenen<br />
Ganztagsgrundschulen massiv ausgebaut worden sind. Seit 1996 besteht ein<br />
Recht auf einen Kindergartenplatz. Leider kann eine Betreuung nahe des<br />
Wohnortes oder gar im Wunschkindergarten nicht überall gewährleistet werden.<br />
In den Kindertageseinrichtungen gibt es drei unterschiedliche Gruppenformen<br />
in verschiedenen Altersgruppen. Vermehrt gibt es auch Gruppen für Kinder<br />
unter drei Jahren. Eine Übersicht, wo es diese Plätze gibt, erhalten Sie bei<br />
Ihrem zuständigen Jugendamt.<br />
Für alle Altersgruppen gibt es die Möglichkeit der Buchung unterschiedlicher<br />
Stundenkontingente. Sie können in der Regel zwischen 25, 35 oder 45 Stunden<br />
wöchentlicher Betreuungszeit wählen. Sie haben allerdings leider keinen<br />
Anspruch auf eine bestimmte Betreuungszeit. Es werden auch noch nicht in<br />
allen Kindertageseinrichtungen alle Betreuungszeiten vorgehalten. Melden Sie<br />
Ihren Bedarf, nach Möglichkeit frühzeitig, in einer Einrichtung Ihrer Wahl an. Der<br />
Kindergarten kann dann Ihre Wünsche an das örtliche Jugendamt weiterleiten.<br />
Da der Bedarf nach Ganztagsbetreuung steigt, werden verstärkt Plätze mit 45<br />
Stunden Betreuungszeit angeboten. Es wird aber noch einige Jahre dauern, bis<br />
auch hier eine flächendeckende Bedarfsdeckung erreicht ist. Laut Gesetz ist es<br />
ausdrücklich erwünscht, dass die Eltern mitwirken - auch in puncto Öffnungszeiten.<br />
Warten Sie also nicht auf ein passendes Modell, sondern melden Sie<br />
Ihren Bedarf beim Kindergarten an.<br />
Für Plätze in Kindertageseinrichtungen müssen die Eltern bezahlen. Der<br />
Kostenbeitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Tabellen haben die<br />
örtlichen Jugendämter. Bei Elterninitiativen oder anderen privaten Trägern (zum<br />
Beispiel Waldorf) kommt in der Regel noch ein Aufschlag hinzu. Bei der<br />
Ansprechpartnerin, dem Ansprechpartner für Kindergärten im Jugendamt oder<br />
auf den entsprechenden Internetseiten der Städte bekommen Sie eine<br />
Auflistung der Kindergärten und Kitas.<br />
Linktipps:<br />
www.bochum.de/Zielgruppen und Themen/Familien/Schulkindbetreuung<br />
www.herne.de/<strong>Frauen</strong>/Familie<br />
www.kinder-frueher-foerdern.de<br />
(Bertelsmann-Stiftung, Projekt „Kinder früher fördern")<br />
Adressen siehe Seite 22, 23<br />
Unser Tipp:<br />
Wenn Ihre Kindertageseinrichtung Ihre Betreuungswünsche nicht erfüllen kann,<br />
fragen Sie auch noch bei anderen nach. Häufig sind in benachbarten<br />
Einrichtungen noch Plätze frei, die Ihren Bedürfnissen eher entsprechen.<br />
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