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Frauen - Jobcenter Bochum

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STICHWORT: KINDERGARTEN, KITA, HORT & CO.<br />

Unter dem Begriff „Kindertageseinrichtungen" fasst das Kinderbildungsgesetz<br />

(KiBiz) Kindergärten, Tagesstätten und Horte in städtischer, konfessioneller und<br />

freier Trägerschaft zusammen. In Kindertageseinrichtungen können Kinder aller<br />

Altersgruppen betreut werden. Horte für Schulkinder gibt es kaum noch, weil<br />

stattdessen in den letzten Jahren die Betreuungskapazitäten in den Offenen<br />

Ganztagsgrundschulen massiv ausgebaut worden sind. Seit 1996 besteht ein<br />

Recht auf einen Kindergartenplatz. Leider kann eine Betreuung nahe des<br />

Wohnortes oder gar im Wunschkindergarten nicht überall gewährleistet werden.<br />

In den Kindertageseinrichtungen gibt es drei unterschiedliche Gruppenformen<br />

in verschiedenen Altersgruppen. Vermehrt gibt es auch Gruppen für Kinder<br />

unter drei Jahren. Eine Übersicht, wo es diese Plätze gibt, erhalten Sie bei<br />

Ihrem zuständigen Jugendamt.<br />

Für alle Altersgruppen gibt es die Möglichkeit der Buchung unterschiedlicher<br />

Stundenkontingente. Sie können in der Regel zwischen 25, 35 oder 45 Stunden<br />

wöchentlicher Betreuungszeit wählen. Sie haben allerdings leider keinen<br />

Anspruch auf eine bestimmte Betreuungszeit. Es werden auch noch nicht in<br />

allen Kindertageseinrichtungen alle Betreuungszeiten vorgehalten. Melden Sie<br />

Ihren Bedarf, nach Möglichkeit frühzeitig, in einer Einrichtung Ihrer Wahl an. Der<br />

Kindergarten kann dann Ihre Wünsche an das örtliche Jugendamt weiterleiten.<br />

Da der Bedarf nach Ganztagsbetreuung steigt, werden verstärkt Plätze mit 45<br />

Stunden Betreuungszeit angeboten. Es wird aber noch einige Jahre dauern, bis<br />

auch hier eine flächendeckende Bedarfsdeckung erreicht ist. Laut Gesetz ist es<br />

ausdrücklich erwünscht, dass die Eltern mitwirken - auch in puncto Öffnungszeiten.<br />

Warten Sie also nicht auf ein passendes Modell, sondern melden Sie<br />

Ihren Bedarf beim Kindergarten an.<br />

Für Plätze in Kindertageseinrichtungen müssen die Eltern bezahlen. Der<br />

Kostenbeitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Tabellen haben die<br />

örtlichen Jugendämter. Bei Elterninitiativen oder anderen privaten Trägern (zum<br />

Beispiel Waldorf) kommt in der Regel noch ein Aufschlag hinzu. Bei der<br />

Ansprechpartnerin, dem Ansprechpartner für Kindergärten im Jugendamt oder<br />

auf den entsprechenden Internetseiten der Städte bekommen Sie eine<br />

Auflistung der Kindergärten und Kitas.<br />

Linktipps:<br />

www.bochum.de/Zielgruppen und Themen/Familien/Schulkindbetreuung<br />

www.herne.de/<strong>Frauen</strong>/Familie<br />

www.kinder-frueher-foerdern.de<br />

(Bertelsmann-Stiftung, Projekt „Kinder früher fördern")<br />

Adressen siehe Seite 22, 23<br />

Unser Tipp:<br />

Wenn Ihre Kindertageseinrichtung Ihre Betreuungswünsche nicht erfüllen kann,<br />

fragen Sie auch noch bei anderen nach. Häufig sind in benachbarten<br />

Einrichtungen noch Plätze frei, die Ihren Bedürfnissen eher entsprechen.<br />

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