Presse-Information - Jobcenter Bochum

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Presse-Information Nr. 31 Bochum, 18.07.2006 Zur Presseerklärung des Rechtsanwalt M. Reucher, Bochum und dem „Erwerbslosen Forum Deutschland“ (Martin Behrsing), Bonn Die ARGE Bochum nimmt zu den gemachten Vorwürfen wie folgt Stellung soweit sie es ohne auf personenbezogene Daten einzugehen kann: Aufgrund intensiver Prüfungen besteht im vorliegenden Fall seit dem 01.05.2006 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) mehr. „Der ARGE Bochum sind aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden“ so Susanne Schomburg, Geschäftsführerin der ARGE Bochum, „es handelt sich um ein schwebendes Eilverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund und solange dort keine anders lautende Entscheidung getroffen ist, gibt es keine Möglichkeit Leistungen zu erbringen“ Hilfebedürftig ist, wer nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus seinem Vermögen, seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen geschütztem und nicht geschütztem Vermögen. Um geschütztes Vermögen handelt es sich bei einem selbst genutzten Hausgrundstück von angemessener Größe oder einer entsprechenden Eigentumswohnung. Um selbst genutztes Vermögen handelt es sich nur dann, wenn dieses nicht vermietet oder verpachtet wird. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein nur teilweise selbst genutztes Wohneigentum, welches entgegen den getroffenen Äußerungen nicht nur durch den Betroffenen genutzt wird, sondern Miet- und Pachteinnahmen erzielt. Somit handelt es sich keineswegs um eine rechtswidrige Praxis, wie Herr Behrsing es darstellt. Somit bestände nur die Möglichkeit einer darlehensweisen Gewährung von ALG II- Leistungen, die jedoch voraussetzt, dass der ARGE Bochum Nachweise über Verwertungsbemühungen vorgelegt werden. Dies erfolgte in der Vergangenheit nicht. Bereits am 29.11.2005 wurde Herrn H. mitgeteilt, dass eine Leistungsgewährung über den 30.04.2006 hinaus problematisch ist und es wurde auf die Veräußerung eines ARGE Bochum - Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum Pressestelle Ansprechpartner: Telefon: (0234)58879-325 Universitätsstr. 66a Stephan Kuckuk Telefax: (0234)58879-123 44789 Bochum E-Mail: Stephan.Kuckuk@arge-sgb2.de E-Mail: ARGE-Bochum@arge-sgb2.de

<strong>Presse</strong>-<strong>Information</strong><br />

Nr. 31 <strong>Bochum</strong>, 18.07.2006<br />

Zur <strong>Presse</strong>erklärung des Rechtsanwalt M. Reucher, <strong>Bochum</strong> und dem<br />

„Erwerbslosen Forum Deutschland“ (Martin Behrsing), Bonn<br />

Die ARGE <strong>Bochum</strong> nimmt zu den gemachten Vorwürfen wie folgt Stellung soweit sie es ohne<br />

auf personenbezogene Daten einzugehen kann:<br />

Aufgrund intensiver Prüfungen besteht im vorliegenden Fall seit dem 01.05.2006 kein<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) mehr.<br />

„Der ARGE <strong>Bochum</strong> sind aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden“ so Susanne<br />

Schomburg, Geschäftsführerin der ARGE <strong>Bochum</strong>, „es handelt sich um ein schwebendes<br />

Eilverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund und solange dort keine anders lautende<br />

Entscheidung getroffen ist, gibt es keine Möglichkeit Leistungen zu erbringen“<br />

Hilfebedürftig ist, wer nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus seinem Vermögen, seinen<br />

Lebensunterhalt bestreiten kann. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen<br />

geschütztem und nicht geschütztem Vermögen. Um geschütztes Vermögen handelt es sich<br />

bei einem selbst genutzten Hausgrundstück von angemessener Größe oder einer<br />

entsprechenden Eigentumswohnung. Um selbst genutztes Vermögen handelt es sich nur<br />

dann, wenn dieses nicht vermietet oder verpachtet wird. Im vorliegenden Fall handelt es sich<br />

um ein nur teilweise selbst genutztes Wohneigentum, welches entgegen den getroffenen<br />

Äußerungen nicht nur durch den Betroffenen genutzt wird, sondern Miet- und<br />

Pachteinnahmen erzielt. Somit handelt es sich keineswegs um eine rechtswidrige Praxis, wie<br />

Herr Behrsing es darstellt.<br />

Somit bestände nur die Möglichkeit einer darlehensweisen Gewährung von ALG II-<br />

Leistungen, die jedoch voraussetzt, dass der ARGE <strong>Bochum</strong> Nachweise über<br />

Verwertungsbemühungen vorgelegt werden. Dies erfolgte in der Vergangenheit nicht. Bereits<br />

am 29.11.2005 wurde Herrn H. mitgeteilt, dass eine Leistungsgewährung über den<br />

30.04.2006 hinaus problematisch ist und es wurde auf die Veräußerung eines<br />

ARGE <strong>Bochum</strong> - Arbeitsgemeinschaft für die<br />

Grundsicherung Arbeitsuchender in <strong>Bochum</strong><br />

<strong>Presse</strong>stelle<br />

Ansprechpartner:<br />

Telefon: (0234)58879-325<br />

Universitätsstr. 66a Stephan Kuckuk Telefax: (0234)58879-123<br />

44789 <strong>Bochum</strong> E-Mail: Stephan.Kuckuk@arge-sgb2.de<br />

E-Mail: ARGE-<strong>Bochum</strong>@arge-sgb2.de


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Miteigentumanteils eingegangen. Somit hatte Herr H. genug Zeit der ARGE <strong>Bochum</strong> seine<br />

Bemühungen nachzuweisen.<br />

Letztendlich gilt es die Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund abzuwarten.

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