INFORMATION - Jobcenter Bochum
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<strong>INFORMATION</strong><br />
Für selbstständig oder freiberuflich erwerbstätige<br />
Bezieher von SGB II - Leistungen<br />
Die Bearbeitung von Fällen selbstständig oder freiberuflich erwerbstätiger Kunden<br />
erfordert eine angepasste Sachbearbeitung innerhalb der ARGE <strong>Bochum</strong> sowohl in<br />
leistungs- als auch vermittlungstechnischer Hinsicht. Daher hat die ARGE <strong>Bochum</strong><br />
zum 15. Oktober 2007 ein spezielles Team eingerichtet, dass sich ausschließlich<br />
diesem Kundenkreis widmet.<br />
In diesem Team wird nicht nur der reine leistungsrechtliche Aspekt der<br />
Bedarfsicherung thematisiert; gemeinsam mit Ihrer/m Vermittler/in werden Sie hier<br />
auch die Perspektiven Ihrer Tätigkeit hinterfragen und gegebenenfalls die<br />
notwendigen Schritte besprechen, wie Sie in Zukunft wieder Ihren und den<br />
Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus<br />
eigener Kraft sicherstellen können.<br />
Als Selbstständiger / Freiberufler unterscheiden Sie sich in einem wesentlichen Punkt<br />
von allen anderen Kundengruppen der ARGE: Sie können Ihr Einkommen nicht in<br />
Form relativ gleichbleibender Lohn- oder Gehaltsabrechnungen belegen, sondern die<br />
Leistungssachbearbeitung muss aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen das<br />
zugrunde zu legende Durchschnittseinkommen erst ermitteln.<br />
So ist es erforderlich, dass Sie die folgenden - neben den allgemein für einen<br />
Arbeitslosengeld II-Antrag erforderlichen - Unterlagen vorlegen:<br />
- Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte (bei Freiberuflern:<br />
Steuernummer)<br />
- letzter Steuerbescheid<br />
- vorläufige Gewinnübersicht des lfd. Jahres (BWA, EÜR) incl. Summenund<br />
Saldenliste<br />
- Ihre Gewinnprognose für die nächsten Monate<br />
- Mietvertrag & Nachweis über die Betriebskosten / Heizkosten für die<br />
Betriebsstätte (falls vorhanden)<br />
- Arbeitsverträge des angestellten Personals (falls Personalkosten<br />
geltend gemacht werden)<br />
- aktuelle Nachweise über bestehende Verbindlichkeiten (z.B. Kredite) u.<br />
evtl. Rückzahlungsmodalitäten (Zinsen, Tilgung)<br />
- Eine Übersicht über Ihre Außenstände
- Bewilligungsbescheid über Fördermittel (falls vorhanden)<br />
- Erklärung, ob Sie zur Insolvenz verpflichtet sind (den Vordruck erhalten<br />
Sie bei Ihrer/m Sachbearbeiter/in).<br />
Für den Fall, dass Sie sich selber nicht in der Lage sehen, eine den Anforderungen<br />
der ARGE entsprechende vorläufige Gewinnübersicht zu fertigen, bietet die ARGE<br />
<strong>Bochum</strong> einen entsprechenden Vordruck an, den Ihr/e Sachbearbeiter/in Ihnen gerne<br />
aushändigt.<br />
Ihr/e Leistungssachbearbeiter/in ist verpflichtet, aus den von Ihnen vorgelegten<br />
Unterlagen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu ermitteln und bei der<br />
Berechnung Ihres Leistungsanspruches zugrunde zu legen.<br />
Im Gegensatz zu anderen Kundengruppen der ARGE ist hierbei auch nicht<br />
vorgesehen, Abweichungen des laufenden Monatseinkommens von dem zugrunde<br />
gelegten Durchschnittseinkommen sofort zu berücksichtigen (ausgenommen sind<br />
natürlich gravierende Änderungen wie z. B. erhebliche Gewinnsteigerungen).<br />
Vielmehr werden Veränderungen des Durchschnittseinkommens erst mit Ablauf des<br />
Bewilligungszeitraumes in die Berechnung des nächsten Bewilligungsabschnittes<br />
einfließen.<br />
Mit der Lebensentscheidung einer selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit<br />
nachzugehen, haben Sie sich auch dem unternehmerischen Risiko der monatlich<br />
schwankenden Einkünfte unterworfen. Um diese Schwankungen so gut wie möglich<br />
aufzufangen, wird für Ihren Kundenkreis künftig unter Berücksichtigung des<br />
Einzelfalls in der Regel ein Bewilligungszeitraum von drei Monaten festgesetzt.<br />
Mit dieser Regel-Bewilligungsdauer von drei Monaten ist eine realitätsnahe<br />
Feststellung Ihrer durchschnittlichen Einkünfte möglich, ohne dass Sie Ihre<br />
Leistungen monatlich neu beantragen müssten.<br />
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sind Sie aber dennoch verpflichtet, wesentliche<br />
Änderungen Ihrer wirtschaftlichen (und auch persönlichen) Situation bei der ARGE<br />
unverzüglich anzuzeigen (z.B. die Abmeldung des Gewerbes oder eine starke<br />
Abweichung Ihres Unternehmenserfolges, der nicht mit einer „normalen“<br />
Schwankung zu erklären ist).<br />
Da diese Einkommensermittlung neben der üblichen Sachverhaltsaufklärung einen<br />
nicht unerheblichen zusätzlichen Zeitaufwand in der Bearbeitung Ihres (Folge-)<br />
Antrages bedeutet, ist die ARGE hier besonders auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um<br />
auch Ihren Leistungsantrag zeitnah bescheiden zu können.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
ARGE <strong>Bochum</strong>