Kommunaler Richtplan Reigoldswil - Gemeinde Reigoldswil
Kommunaler Richtplan Reigoldswil - Gemeinde Reigoldswil
Kommunaler Richtplan Reigoldswil - Gemeinde Reigoldswil
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<strong>Kommunaler</strong> <strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16. September 2002<br />
nateco
Auftrag<br />
Auftraggeber<br />
Auftragnehmer<br />
Projektleitung<br />
Referenz<br />
<strong>Kommunaler</strong> <strong>Richtplan</strong><br />
Einwohnergemeinde <strong>Reigoldswil</strong><br />
<strong>Richtplan</strong> / Gesamtkoordination:<br />
Planteam S AG; Bahnhofstrasse 19a, Postfach, 6203 Sempach-Station,<br />
Tel. 041 467 25 75 Fax. 041 467 16 60<br />
sempach@planteam.ch; www.planteam.ch<br />
SQS – Zertifikat ISO 9001 am 11. Juli 1999<br />
Roger Michelon, Dipl. Kult. Ing. ETH/SIA, Planer BSP<br />
(Gesamtleitung, Kapitel Siedlung, Verkehr und Infrastruktur)<br />
Hans Buser, lic. phil. II, Biologe<br />
(Kapitel Landschaft und Natur)<br />
rei_richtplan_gv_0902
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Erläuterungen<br />
Vom Leitbild zum <strong>Richtplan</strong> ...<br />
Gleichzeitig mit dem Leitbild «<strong>Reigoldswil</strong> 21» hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den kommunalen <strong>Richtplan</strong><br />
erarbeitet. Der <strong>Richtplan</strong> beinhaltet die raumplanerischen Aspekte des Leitbildes. Im Gegensatz<br />
zum kommunalen <strong>Richtplan</strong> kommt dem Leitbild «<strong>Reigoldswil</strong> 21» keine verbindliche Wirkung zu.<br />
Der kommunale <strong>Richtplan</strong> fügt sich damit in den angestrebten Planungsablauf «vom Groben zum<br />
Detail» ein. Dieser führt vom Leitbild zum behördenverbindlichen <strong>Richtplan</strong> und schliesslich zu<br />
den eigentümerverbindlichen Zonenplänen und Quartierplänen, die gestützt auf den <strong>Richtplan</strong><br />
erarbeitet werden.<br />
Der kommunale <strong>Richtplan</strong>...<br />
... zeigt auf, wie sich <strong>Reigoldswil</strong> entwickeln soll. Behörden und Verwaltung richten ihr Handeln<br />
auf die Ziele und Grundsätze des <strong>Richtplan</strong>s aus und koordinieren Planungen und Projektierungen<br />
gestützt auf den <strong>Richtplan</strong>. Der <strong>Richtplan</strong> ist in diesem Sinne für Behörden und<br />
Verwaltung sogenannt «behördenverbindlich».<br />
... hat keine grundeigentümerverbindliche Wirkung.<br />
... konzentriert sich auf die Bestimmung der strategischen Ziele und generellen Massnahmen.<br />
Er lässt bewusst den nötigen Spielraum für den Zeitpunkt der projektbezogenen<br />
Umsetzung offen.<br />
... nimmt keine Entscheide der Stimmberechtigten vorweg. Der <strong>Richtplan</strong> dient aber auch ihnen<br />
als Entscheidungsgrundlage, wenn die Auswirkungen und Überlegungen zu einzelnen Projekten<br />
und Massnahmen im Gesamtzusammenhang beurteilt werden sollen.<br />
... wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat überprüft und gegebenenfalls angepasst, wenn sich die Stimmberechtigten<br />
gegen richtplankonforme Projekte entscheiden.<br />
Controlling...<br />
Die Massnahmen des <strong>Richtplan</strong>es sollen umgesetzt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erstattet der Bevölkerung<br />
periodisch in geeigneter Form (Presse, <strong>Gemeinde</strong>versammlung usw.) Rechenschaft<br />
über den Stand der Umsetzung. Dazu überprüft er die Massnahmen und passt sie allenfalls geänderten<br />
Voraussetzungen und Randbedingungen an.<br />
Die Massnahmen...<br />
... sind soweit ausgearbeitet, wie es für den nächsten Schritt erforderlich ist.<br />
... sind auf die spezifischen Bedürfnisse von <strong>Reigoldswil</strong> zugeschnitten. Auf Allgemeinplätze<br />
wird verzichtet.<br />
... sind konkret und regen darum zur Diskussion an.<br />
... sind kontrollierbar. Deren Umsetzung kann überprüft werden.<br />
Die behördenverbindlichen Teile<br />
Die behördenverbindlichen Massnahmen sind im kommunalen <strong>Richtplan</strong> zwischen den grauen<br />
Strichen platziert und kursiv geschrieben. Nur diese Abschnitte werden an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.<br />
Die <strong>Richtplan</strong>karte (Luftbilddarstellung) ist Bestandteil des <strong>Richtplan</strong>es. Alle Karteneinträge, die<br />
nicht orientierenden Charakter haben, sind ebenfalls behördenverbindlich.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco<br />
Erläuterungen I
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Erläuterungen<br />
Der Aufbau...<br />
Die Absicht<br />
Für jede Massnahme<br />
wird aufgezeigt,<br />
welches Ziel erreicht<br />
werden soll.<br />
Der Titel<br />
Der Titel zeigt in<br />
der Klammer das<br />
entsprechende<br />
Kapitel vom Leitbild<br />
«<strong>Reigoldswil</strong><br />
21» an.<br />
Die Priorität<br />
Die Priorität der Massnahme zeigt einerseits das Gewicht<br />
(1-3) auf, mit der die Massnahme angegangen werden<br />
soll, und andererseits deren zeitliche Realisierung (kurzfristig:<br />
6 J., Daueraufgabe).<br />
Die Realisierung der Massnahmen erfolgt jedenfalls<br />
aber im Rahmen der Möglichkeiten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
S 2 Ortsplanung (Leitbild 5.1)<br />
Die Ortsplanung schafft günstige Voraussetzungen für die angestrebte<br />
nachhaltige Entwicklung von <strong>Reigoldswil</strong>. Sie berücksichtigt<br />
die örtlichen Besonderheiten und hilft damit mit, <strong>Reigoldswil</strong> als<br />
eigenständiges Dorf mit hoher Lebensqualität zu fördern. 1 mittelfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt bei der nächsten Teilrevision der<br />
Ortsplanung im Rahmen der vom RBG verlangten Anpassungen die<br />
Belange der Wohnqualität, des Wohnangebotes / der Baulandreserven,<br />
des Baulandmarktes / der Baulandverflüssigung und der Ökologie<br />
im Siedlungsgebiet.<br />
Der nächste Schritt<br />
1m<br />
Priorität<br />
Die Ortsplanung berücksichtigt insbesondere folgende Zielsetzungen und Massnahmen:<br />
Der nächste Schritt<br />
Der kommunale <strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong> legt<br />
grosses Gewicht auf die Realisierung der<br />
Massnahmen. Unter der Rubrik «Der nächste<br />
Schritt» wird darum für jede Massnahme<br />
festgelegt, wer (in der Regel der <strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
welchen nächsten Schritt unternimmt.<br />
Die weitergehenden Bemerkungen<br />
Zu jeder Massnahme wird in weitergehenden Bemerkungen<br />
aufgezeigt, wie die Massnahmen umgesetzt<br />
werden können. Diese sind als erste Anregungen<br />
ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen,<br />
die den Verantwortlichen bei der Umsetzung<br />
helfen können. Sie sind nicht behördenverbindlich.<br />
Sie haben mitgewirkt ...<br />
Kerngruppe (Leitung und Koordination): <strong>Gemeinde</strong>präsident Siegrist Otto (Leiter Kerngruppe),<br />
Bielser Markus, Dietrich Christoph, Epple Heinz, Plattner Roland, Schaffner Fritz, Steffen Daniel,<br />
Sutter Hansruedi, Vogt Markus, Weber Madeleine, Wilhelm Harry, Zindel Hanspeter.<br />
Arbeitsgruppen: Abt Ruth, Heiniger Peter, Jenni Hansjörg, Sutter Hansruedi, Zindel Hanspeter,<br />
Bielser Markus, Bilat Daniel, Brunner John, Hirsbrunner Andreas, Siegrist Otto, Carbonari Plattner<br />
Mirjam, Dietrich Christoph, Dietrich André, Lipp Anja, Plattner Roland, Seiler Philipp, Vogt Heinz,<br />
Feldner Hans, Plattner Hansruedi, Schweizer Daniel, Schweizer Werner, Vogt Markus, Weber<br />
Madeleine, Brombacher Madgalena, Dettwiler Janine, Dyck Dorothée, Epple Heinz, Laim Marianne,<br />
Mura Annegreth, Schaffner Fritz, Staub Marcel, Staub Roger, Steinmann Plattner Denise, Wilhelm<br />
Harry.<br />
Beratung (Moderation und Organisation <strong>Richtplan</strong>): Planteam S AG (Gesamtleitung, Kapitel<br />
Siedlung, Verkehr und Infrastruktur), Roger Michelon, Esther Ambühl, 6203 Sempach-Station,<br />
nateco (Kapitel Landschaft und Natur), Hans Buser, 4460 Gelterkinden.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco<br />
Erläuterungen II
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Inhalt<br />
S Siedlung<br />
S 1 Moderates Wachstum 3<br />
S 2 Ortsplanung 4<br />
S 3 Sportstättenplanung 5<br />
S 4 Neugestaltung Dorfplatz 7<br />
S 5 Bauland für neue Firmen / aktive Bodenpolitik 8<br />
S 6 Schutz vor Immissionen 9<br />
S 7 Wohnen für Senioren-/innen 9<br />
V Verkehr<br />
V 1 Verkehrskonzept 11<br />
V 2 Kontrolle Verkehrsregeln 12<br />
L<br />
Landschaft und Natur<br />
L 1 Landschaftsentwicklung 15<br />
L 2 Förderung der Lebensräume 16<br />
L 3 Standortgerechte Landwirtschaft 16<br />
L 4 Standortgerechte Forstwirtschaft 17<br />
L 5 Umweltgerechter Qualitätstourismus 18<br />
L 6 Wasserfallen 18<br />
E<br />
Ver- und Entsorgung<br />
E 1 Wasserversorgung 20<br />
E 2 Abwasserentsorgung 20<br />
E 3 Konzept Grünabfälle 21<br />
E 4 Umsetzung «Label Energiestadt» 21<br />
E 5 Koordination Sendeanlagen 22<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco<br />
Inhalt I
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
Übersicht Massnahmen Siedlung<br />
Massnahmen Siedlung<br />
Gewicht Zeitpunkt Realisierung Priorität<br />
gross (1)<br />
mittel (2)<br />
klein (3)<br />
kurzfristig:k<br />
(< 3 J.)<br />
mittelfristig:<br />
m (3-6 J.)<br />
langfristig:<br />
l (> 6 J.)<br />
Daueraufgabe:<br />
d<br />
S 1 Moderates Wachstum<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat legt die Prioritäten der künftigen Siedlungserweiterungen<br />
wie folgt fest:<br />
1.Auffüllen der vorhandenen Baulücken<br />
2.Behutsame Nachverdichtung (Ziel: zusätzliche Wohnungen<br />
realisieren) in bestehenden Quartieren unter<br />
Wahrung des jeweiligen Quartiercharakters<br />
3.Neueinzonungen bei ausgewiesenem Bedarf<br />
S 2 Ortsplanung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt bei der nächsten Teilrevision<br />
der Ortsplanung im Rahmen der vom RBG verlangten<br />
Anpassungen die Belange der Wohnqualität, des Wohnangebotes<br />
/ der Baulandreserven, des Baulandmarktes /<br />
der Baulandverflüssigung und der Ökologie im Siedlungsgebiet.<br />
S 3 Sportstättenplanung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet im Zusammenhang mit der<br />
neuen Sekundarschulstufe I auf der Grundlage des kantonalen<br />
Sportanlagenkonzeptes (KASAK) zusammen mit<br />
den zuständigen kantonalen Stellen eine Sportstättenplanung<br />
(mit den Bereichen Wassersport, Sportangebot<br />
im Siedlungs- und Landschaftsraum und Spielanlagen für<br />
Kinder), welche die Bedürfnisse der umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />
aufnimmt. Er klärt die Bedürfnisse mit den Beteiligten<br />
ab.<br />
S 4 Neugestaltung Dorfplatz<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt eine Arbeitsgruppe «Dorfplatz»<br />
ein, die in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen<br />
und den verschiedenen Interessengruppen ein Gestaltungskonzept<br />
(mit den Themen: generelle Prinzipien, Busführung,<br />
Parkierung, Fussgängerführung und Wohnen am<br />
Dorfplatz) für die Umgestaltung des Dorfplatzes erarbeitet.<br />
S 5 Bauland für neue Firmen / aktive Bodenpolitik<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat überprüft die Baureife der Arbeitszonen,<br />
erarbeitet im Sinne einer Vorleistung gemeinsam mit der<br />
Eigentümerschaft die noch fehlenden Voraussetzungen<br />
und sichert sie rechtlich. Bei Angeboten von Gewerbeland<br />
wird der Landkauf durch die <strong>Gemeinde</strong> geprüft.<br />
X X 1d<br />
X X 1m<br />
X X 2k<br />
X X 1k<br />
X X 2m<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 1
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
Massnahmen Siedlung<br />
Gewicht Zeitpunkt Realisierung Priorität<br />
gross (1)<br />
mittel (2)<br />
klein (3)<br />
kurzfristig:k<br />
(< 3 J.)<br />
mittelfristig:<br />
m (3-6 J.)<br />
langfristig:<br />
l (> 6 J.)<br />
Daueraufgabe:<br />
d<br />
S 6 Schutz vor Immissionen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat achtet im Rahmen seiner Tätigkeit darauf,<br />
die Immissionen im Dorf möglichst gering zu halten. X X 2d<br />
S 7 Wohnen für Senioren-/innen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt im Rahmen seiner Planungen<br />
und seiner Bautätigkeit die Anliegen für seniorengerechtes<br />
Wohnen.<br />
X X 3d<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 2
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
Das wollen wir...<br />
... die hohe Lebensqualität in <strong>Reigoldswil</strong> noch steigern<br />
... ein angemessenes Wohnungsangebot erhalten<br />
... der Bevölkerung attraktive Sport- und Freizeitmöglichkeiten anbieten<br />
... das Zentrum von <strong>Reigoldswil</strong> attraktiver gestalten<br />
... die heute vorhandene Anzahl der Arbeitsplätze nicht reduzieren<br />
... das heute vorhandene umfangreiche und recht vollständige Angebot in Bezug auf Handel,<br />
Gewerbe, Gastronomie und Dienstleistungen erhalten<br />
... zur Selbstständigkeit der Betagten beitragen<br />
Das machen wir...<br />
S 1 Moderates Wachstum (Leitbild: --)<br />
Das übergeordnete Ziel der Entwicklung ist die Erhaltung und<br />
Verbesserung des Lebensraumes von <strong>Reigoldswil</strong>. Den kommenden<br />
Generationen wird ein angemessener Handlungsspielraum<br />
gesichert. Es wird eine moderate Entwicklung von hoher<br />
Qualität angestrebt, die auf die heutigen und künftigen Infrastrukturkapazitäten<br />
abgestimmt ist und die auf die Bedürfnisse<br />
der Bevölkerung Rücksicht nimmt. 1 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat legt die Prioritäten der künftigen Siedlungserweiterungen<br />
wie folgt fest:<br />
1. Auffüllen der vorhandenen Baulücken<br />
2. Behutsame Nachverdichtung (Ziel: zusätzliche Wohnungen<br />
realisieren) in bestehenden Quartieren unter Wahrung des<br />
jeweiligen Quartiercharakters<br />
3. Neueinzonungen bei ausgewiesenem Bedarf<br />
1d<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
Die ausgewiesenen Siedlungsreserven im gültigen Zonenplan sind vorderhand ausreichend.<br />
Eine Erweiterung drängt sich momentan nicht auf. Siedlungserweiterungen werden nur bei ausgewiesenem<br />
Bedarf vorgenommen.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 3
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
S 2 Ortsplanung (Leitbild: L 5.1)<br />
Die Ortsplanung schafft günstige Voraussetzungen für die angestrebte<br />
nachhaltige Entwicklung von <strong>Reigoldswil</strong>. Sie berücksichtigt<br />
die örtlichen Besonderheiten und hilft damit mit, <strong>Reigoldswil</strong><br />
als Dorf mit hoher Lebensqualität zu fördern. 1 mittelfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt bei der nächsten Teilrevision<br />
der Ortsplanung im Rahmen der vom RBG verlangten Anpassungen<br />
die Belange der Wohnqualität, des Wohnangebotes / der<br />
Baulandreserven, des Baulandmarktes / der Baulandverflüssigung<br />
und der Ökologie im Siedlungsgebiet.<br />
Der nächste Schritt<br />
1m<br />
Priorität<br />
Die Ortsplanung berücksichtigt insbesondere folgende Zielsetzungen und Massnahmen:<br />
Wohnqualität:<br />
Die positiven Qualitäten im Dorf werden so verstärkt, dass alle davon profitieren.<br />
• Expertise BfU / Sicherheitsinspektorat (SIT) erstellen<br />
• Lärmbelastung und mögliche Massnahmen durch kantonale Lärmfachstelle abklären<br />
• Dorffest, Quartiere zeigen ihr Gesicht, Wettbewerb<br />
• Die offenen Gewässer im Siedlungsgebiet sind wo möglich und sinnvoll aufzuwerten.<br />
Wohnangebot / Baulandreserven:<br />
Das heutige Wohnangebot mit vielfältigem Angebot für alle Wohnbedürfnisse bleibt erhalten. Im<br />
Rahmen der Revision wird überprüft, ob die gemäss Bauordnung möglichen Nutzungen (z.B.<br />
Wohnformen) den Bedürfnissen der Bevölkerung noch entsprechen. Die Baulandreserven werden<br />
in optimaler und massvoll verdichteter Weise zu Gunsten der Interessenten erschlossen und<br />
überbaut.<br />
• <strong>Gemeinde</strong>eigene Liegenschaften korrekt unterhalten / verwalten<br />
• Zonenplanung mit vorhandenen Bauzonenreserven überprüfen<br />
• Kosten-/Nutzen-Überlegungen zu den Baulandreserven anstellen<br />
• Erschliessungsbedarf mit Eigentümer/-innen individuell besprechen und abklären<br />
• offene Erschliessungen bedarfsgerecht realisieren: keine Überraschungen für kommunalen<br />
Finanzhaushalt (Investitionsbedarf)<br />
Baulandmarkt / Baulandverflüssigung:<br />
Der Bodenmarkt wird soweit verflüssigt, dass Ansiedlungswillige zu einem vernünftigen Preis<br />
Land erwerben können. Dazu ergreift die <strong>Gemeinde</strong> geeignete Massnahmen. Sie prüft insbesondere<br />
• die Durchsetzung der Erschliessungspflicht der <strong>Gemeinde</strong> bei gleichzeitiger Abwälzung der<br />
Kosten auf die Grundeigentümer<br />
• den Abschluss von Verträgen bei Neueinzonungen mit dem Ziel, die Realisierungswilligkeit<br />
zu fördern<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 4
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
Ökologie im Siedlungsgebiet:<br />
Die bestehenden Bauzonen werden möglichst optimal ausgenutzt. Dabei sind auch die Belange<br />
des ökologischen Ausgleichs und der Vernetzung im Siedlungsgebiet zu beachten:<br />
• Ist-Aufnahme der Bauvolumenreserve und der Grünflächenanteile erstellen<br />
• Ruderal- und Grünflächen ausweiten<br />
• Versiegelungsgrad herabsetzen<br />
• Entwicklung wertvoller Lebensräume<br />
Gestaltung / Orts- und Denkmalschutz:<br />
Eine gute Gestaltung der Quartiere hilft mit, die bereits heute hohe Wohnqualität weiter zu verbessern.<br />
Bei Neubauquartieren wird der attraktiven Gestaltung hohe Priorität zugemessen.<br />
Die Entwicklung von <strong>Reigoldswil</strong> nimmt auf die schützenswerten Ortsteile und Schutzobjekte<br />
Rücksicht. Im Rahmen der Zonenplanung werden die Schutzgebiete und -objekte dort dauerhaft<br />
geschützt, wo dies nicht bereits durch den Kanton erfolgt ist.<br />
Infrastruktur:<br />
Die Siedlungsentwicklung wird auf die Infrastrukturkapazitäten abgestimmt. Wo notwendig werden<br />
geeignete Flächen in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen gesichert.<br />
Detailhandel:<br />
Für die Erhaltung der bestehenden und die allfällige Ansiedlung neuer Detailhandelsbetriebe<br />
werden günstige Voraussetzungen geschaffen. Dabei soll insbesondere das Dorfzentrum gestärkt<br />
werden. Bei Bedarf werden Gebiete ausgeschieden, in denen grössere Neuansiedlungen<br />
Detailhandel (z.B. Fachmärkte mit regionalem Einzugsgebiet) nicht erwünscht sind.<br />
S 3 Sportstättenplanung (Leitbild: L 3.1)<br />
Eine umfassende Sportstättenplanung für die nächsten 10 Jahre<br />
erleichtert den sinnvollen und koordinierten Ausbau der Sportund<br />
Freizeitanlagen. 2 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet im Zusammenhang mit der neuen<br />
Sekundarschulstufe auf der Grundlage des kantonalen Sportanlagenkonzeptes<br />
(KASAK) zusammen mit den zuständigen kantonalen<br />
Stellen eine Sportstättenplanung (mit den Bereichen Wassersport,<br />
Sportangebot im Siedlungs- und Landschaftsraum und<br />
Spielanlagen für Kinder), welche die Bedürfnisse der umliegenden<br />
<strong>Gemeinde</strong>n aufnimmt. Er klärt die Bedürfnisse mit den Beteiligten<br />
ab.<br />
2k<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 5
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
Die Sportstättenplanung umfasst insbesondere folgende Bereiche:<br />
Angebot Wassersport:<br />
Alle Altersgruppen können von Bademöglichkeiten Gebrauch machen:<br />
• das Lehrschwimmbecken besser nutzen<br />
• ein Warmwasser-Badetag (Kinder und Betagte) wieder einführen<br />
• Angebot für Altersschwimmen ausbauen<br />
• Bademöglichkeiten im Sommer: z.B. Bachstauen anbieten (unter Berücksichtigung, dass kein<br />
Bachwasser ins Kanalisationsnetz eintreten darf)<br />
Sportangebot im Siedlungsraum:<br />
Erwachsene und Kinder können ungestört Fussball spielen und im Winter Schlittschuh laufen<br />
und Eishockey spielen. Dazu werden folgende Massnahmen geprüft:<br />
• idealen Ort und voraussichtliche Kosten eines Fussballplatzes, einer Natureisbahn und von<br />
Möglichkeiten für Inline-Skates genau abklären<br />
• Halfpipes, Schanzen etc. für Inline-Skates errichten<br />
• Turnhalle (1-3fach) neu bauen<br />
• den bestehenden Tennisplatz ausbauen<br />
Sportangebot im Landschaftsraum:<br />
Ein attraktives Sportangebot im Landschaftsraum lädt zum aktiven Sport treiben ein. Dazu wird<br />
geprüft:<br />
• Vita-Parcours<br />
• Mountainbike-Parcours<br />
• Finnenbahn<br />
• bestehende Schiessanlage optimieren<br />
• Klettern, soweit es mit den Anliegen von Natur und Landschaft vereinbart werden kann<br />
Spielanlagen für Kinder:<br />
Es gibt in <strong>Reigoldswil</strong> einen attraktiven Ort wo sich Kleinkinder/Kinder mit Eltern verweilen können<br />
und ein Spiel- und Lernfeld vorfinden:<br />
• Abklärungen über die Erweiterung des bestehenden Kinderspielplatzes oder eines attraktiven<br />
Neubaus an einem anderen Ort z.B. zusammen mit dem Fussballplatz oder bei der<br />
Tennisanlage vornehmen<br />
• Streichelzoo mit Kleintieren zum Anfassen prüfen<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 6
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
S 4 Neugestaltung Dorfplatz (Leitbild: A 2.1)<br />
Der Dorfplatz wird etappenweise so umgestaltet, dass er seine<br />
Funktion als Zentrum der <strong>Gemeinde</strong> mit attraktivem Laden- und<br />
Dienstleistungsangebot, als Ein- und Umsteigeort des öffentlichen<br />
Verkehrs und als Ort der Begegnung wieder wahrnehmen<br />
kann. Den Geschäften am Dorfplatz werden in Abstimmung mit<br />
den Anliegen des Ortsbildes und den Anforderungen des Verkehrs<br />
optimale Voraussetzungen für deren Erhaltung und Erweiterung<br />
geschaffen. Wohnen am Dorfplatz bleibt weiterhin attraktiv.<br />
1 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt eine Arbeitsgruppe «Dorfplatz» ein, die in<br />
Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen und den verschiedenen<br />
Interessengruppen ein Gestaltungskonzept (mit den Themen:<br />
generelle Prinzipien, Busführung, Parkierung, Fussgängerführung<br />
und Wohnen am Dorfplatz) für die Umgestaltung des<br />
Dorfplatzes unter Berücksichtigung der Auflagen des Inventars<br />
der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie des<br />
kantonalen Inventars der geschützten Kulturdenkmäler erarbeitet.<br />
1k<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
In Abstimmung mit den Anliegen des Ortsbildes und den Anforderungen des Verkehrs wird ein<br />
Gestaltungskonzept erarbeitet. Es bezeichnet insbesondere Strategien bezüglich folgender<br />
Punkte:<br />
• Linienführung des Durchgangsverkehrs<br />
• Fussgängerführung<br />
• Lage der Bushaltestellen und der Wendeschlaufe<br />
• Lage, Anzahl und angestrebte Benutzergruppe der Parkplätze<br />
• Elemente der Aussenraumgestaltung<br />
Die wichtigsten Elemente des Konzeptes werden nach Möglichkeit als Sofortmassnahmen<br />
ohne baulichen Veränderungen provisorisch eingeführt (Markierung, Verkehrsvorschriften).<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 7
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
S 5 Bauland für neue Firmen / aktive Bodenpolitik (Leitbild: A 1.2)<br />
Es steht genügend Bauland für neue Firmen zur Verfügung. Diese<br />
Flächen werden planungsrechtlich soweit vorbereitet, dass<br />
eine Baubewilligung aufgrund der geleisteten Vorarbeiten rasch<br />
erteilt werden kann. 2 mittelfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat überprüft die Baureife der Arbeitszonen, erarbeitet<br />
im Sinne einer Vorleistung gemeinsam mit der Eigentümerschaft<br />
die noch fehlenden Voraussetzungen und sichert sie<br />
rechtlich. Bei Angeboten von Gewerbeland wird der Landkauf<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> geprüft.<br />
Der nächste Schritt<br />
2m<br />
Priorität<br />
Zur Erhöhung der Standortgunst von <strong>Reigoldswil</strong> als Wirtschaftsstandort werden insbesondere<br />
folgende Massnahmen geprüft:<br />
• Durch die <strong>Gemeinde</strong> die noch nicht überbauten Baulandreserven für Gewerbebetriebe erheben<br />
und deren Verfügbarkeit prüfen<br />
• Durch die <strong>Gemeinde</strong> den Kauf von zusammenhängendem Gewerbeland prüfen und ein<br />
Konzept zur Nutzung dieser Flächen erarbeiten. Die <strong>Gemeinde</strong> verkauft oder vermietet diese<br />
Flächen aufgrund eines konkreten Nutzungskonzeptes parzellenweise an bauwillige Unternehmer.<br />
• In <strong>Reigoldswil</strong> gibt es relativ viele nicht oder extensiv genutzte Räumlichkeiten. Durch entsprechende<br />
Informationspolitik Kontakte zwischen den Besitzern dieser Gebäude und den<br />
interessierten Gewerbetreibenden herstellen<br />
Die Massnahmen werden mit den kurz- und langfristigen Aktivitäten der Wirtschaftsförderung<br />
koordiniert.<br />
S 6 Schutz vor Immissionen (Leitbild: L 5.2)<br />
Auf die Verkehrs- und Lärmexposition speziell entlang der<br />
Hauptstrasse, am Dorfplatz und im Oberbiel wird im Rahmen der<br />
Planungen Rücksicht genommen. 2 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat achtet im Rahmen seiner Tätigkeit darauf, die<br />
Immissionen im Dorf möglichst gering zu halten.<br />
Der nächste Schritt<br />
2d<br />
Priorität<br />
Dazu berücksichtigt der <strong>Gemeinde</strong>rat insbesondere:<br />
• Es werden nach Möglichkeit keine Entscheide getroffen, die eine Erhöhung der Immissionen<br />
zur Folge haben<br />
• Für die Verkehrs- und Lärmbelastung im Oberbiel ein Konzept erarbeiten und umsetzen<br />
• Entscheide mit Verkehrs- und Lärmrelevanz mit geeigneten Auflagen verbinden<br />
• Für die Verkehrs- und Lärmbelastung entlang den Ausfallstrassen nach Bretzwil und Ziefen<br />
in Zusammenarbeit mit dem Kanton ein griffiges Konzept umsetzen.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 8
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Siedlung<br />
S 7 Wohnen für Senioren-/innen (Leitbild 4.1)<br />
Das regionale Alters- und Pflegeheim ist ein Ort, wo sich Alt und<br />
Jung begegnen. Es besteht daneben ein ausreichendes Angebot,<br />
auch im Alter möglichst lange selbständig zu wohnen oder<br />
Wohngemeinschaften zu bilden. 3 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt im Rahmen seiner Planungen<br />
und seiner Bautätigkeit die Anliegen für seniorengerechtes Wohnen.<br />
Der nächste Schritt<br />
3d<br />
Priorität<br />
Dazu werden insbesondere folgende Massnahmen geprüft und gefördert:<br />
• Wohngemeinschaften in Privatliegenschaften bilden<br />
• Reglement für die Subventionierung von Einliegerwohnungen erarbeiten<br />
• Erstellung von Einliegerwohnungen fördern<br />
• Alterswohnungen bereitstellen<br />
• Infrastrukturangebot im Altersheim überprüfen<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Siedlung 9
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Verkehr<br />
Übersicht Massnahmen Verkehr<br />
Massnahmen Verkehr<br />
V 1 Verkehrskonzept<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet mit den Fachstellen ein Verkehrskonzept<br />
mit dem Ziel, die Massnahmen der verschiedenen<br />
Verkehrsträger gegenseitig zu koordinieren<br />
und die Prioritäten der Realisierung festzulegen. Das<br />
Verkehrskonzept beinhaltet generelle Massnahmen, den<br />
Langsamverkehr, den öffentlichen und privaten Verkehr<br />
und die Parkierung.<br />
V 2 Kontrolle Verkehrsregeln<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bezeichnet die gefahrenträchtigen<br />
Stellen des Verkehrsnetzes und fördert die Kontrolle zur<br />
Einhaltung der Verkehrsregeln durch die zuständigen<br />
Stellen.<br />
gross (1)<br />
mittel (2)<br />
klein (3)<br />
kurzfristig:k<br />
(< 3 J.)<br />
mittelfristig:<br />
m (3-6 J.)<br />
langfristig:<br />
l (> 6 J.)<br />
Gewicht Zeitpunkt Realisierung Priorität<br />
Daueraufgabe:<br />
d<br />
X X 3m<br />
X X 3d<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Verkehr 10
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Verkehr<br />
Das wollen wir...<br />
... gute Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmenden<br />
... attraktive öffentliche Verkehrserschliessung<br />
Das machen wir...<br />
V 1 Verkehrskonzept (Leitbild: F 4.1)<br />
Ein Verkehrskonzept für alle Verkehrsteilnehmenden zeigt auf,<br />
welche Massnahmen mit welcher Priorität getroffen werden. Die<br />
Massnahmen gemäss Konzept werden mit Priorität umgesetzt. 3 mittelfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet mit den Fachstellen ein Verkehrskonzept<br />
mit dem Ziel, die Massnahmen der verschiedenen Verkehrsträger<br />
gegenseitig zu koordinieren und die Prioritäten der<br />
Realisierung festzulegen. Das Verkehrskonzept beinhaltet generelle<br />
Massnahmen, den Langsamverkehr, den öffentlichen und<br />
privaten Verkehr und die Parkierung.<br />
Dabei werden insbesondere folgende speziellen Erschliessungsfragen<br />
geregelt:<br />
- Anschluss Adlenbergweg: Der Anschluss an die Kantonsstrasse<br />
bleibt grundsätzlich gewährleistet, die Verkehrssicherheit<br />
wird erhöht. Im Hinblick auf die Erschliessung der noch unüberbauten<br />
Bauzonen und des allfälligen Reservebaugebietes<br />
wird zusammen mit dem Kanton nach geeigneten<br />
Lösungen gesucht.<br />
- Die Erschliessung der noch unüberbauten Flächen der Bauzone<br />
Stacher soll über die bestehende nördliche Brücke erfolgen.<br />
3m<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
Das Verkehrskonzept koordiniert insbesondere folgende Bereiche und Anliegen:<br />
Generell:<br />
• Gefahrenstellen im Dorf (Rüschel, Oberbiel usw.) aufzeigen und Vorschläge zu deren Entschärfung<br />
machen<br />
• Eine sinnvolle Parkplatzbewirtschaftung vorschlagen<br />
• Beim öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Park-and-Ride-System Optimierungsmöglichkeiten<br />
suchen<br />
• Kostenfolgen der verschiedenen Punkte aufzeigen<br />
Langsamverkehr:<br />
Auf zusammenhängenden Fuss- und Radroutennetzen können die wichtigsten Ziele der <strong>Gemeinde</strong><br />
attraktiv und abseits der Strasse erreicht werden. Beim Zusammentreffen mit dem Netz<br />
des motorisierten Verkehrs, insbesondere bei Querungen wird mit gestalterischen und organisatorischen<br />
Mitteln eine hohe Sicherheit gewährleistet.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Verkehr 11
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Verkehr<br />
• Die kritischen Stellen gemäss BfU-Bericht sichern<br />
• Trottoirvorsprung bauen (verbessert Sicht Richtung Bretzwil)<br />
• Der Fusswegrichtplan nach Weggesetz wird erarbeitet.<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Der öffentliche Verkehr gewährleistet die Erschliessung von <strong>Reigoldswil</strong> für die nicht motorisierten<br />
Besucher und Bevölkerung. Attraktive Anschlüsse ans übergeordnete Netz des öffentlichen<br />
Verkehrs erhöhen die Attraktivität des Angebotes.<br />
• Für Touristen an den Wochenenden Anreize schaffen um die öffentlichen Verkehrsmittel zu<br />
benutzen.<br />
• Die Arbeitsgebiete nach Möglichkeit attraktiv an die Regionalbuslinien anschliessen.<br />
• Die Busse werden nicht mehr wie bis anhin am Dorfplatz abgestellt, sondern die Parkplätze<br />
werden an einen anderen Standort verlegt (mögliche Variante: ÖW-Zone Bretzwilerstrasse<br />
/ Paul Suter-Weg).<br />
• Die Einrichtung eines öffentlichen Verkehrsmittels zwischen Dorfplatz und Talstation Gondelbahn<br />
prüfen (ev. auf privater Basis).<br />
• Die Einführung eines ortsbusähnlichen öffentlichen Verkehrsmittels (z.B. Ringjet) prüfen.<br />
Motorisierter Individualverkehr<br />
Das Siedlungsgebiet von <strong>Reigoldswil</strong> ist mit dem motorisierten Individualverkehr gut erreichbar. Im<br />
Zentrum und in den Wohngebieten verläuft der Verkehr so, dass eine hohe Sicherheit und eine<br />
grosse Wohnqualität gewährleistet wird. Insbesondere folgende Aufgaben werden angegangen:<br />
• Verkehrsführung Dorfplatz überprüfen und allenfalls neu regeln.<br />
• Pilotversuch Tempo 30 starten und gegebenenfalls Tempo 30 Zonen in den Quartieren einführen.<br />
Parkierung<br />
An geeignete Stellen werden Sammelparkierungen zur Verfügung gestellt. Es wird eine Parkplatzbewirtschaftung<br />
geprüft.<br />
V 2 Kontrolle Verkehrsregeln (Leitbild: F 4.2)<br />
Insbesondere die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer<br />
wird gesteigert. Bauliche Massnahmen werden<br />
unterstützt durch verkehrserzieherische Massnahmen. 3 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bezeichnet die gefahrenträchtigen Stellen des<br />
Verkehrsnetzes und fördert die Kontrolle zur Einhaltung der Verkehrsregeln<br />
durch die zuständigen Stellen.<br />
Der nächste Schritt<br />
3d<br />
Priorität<br />
Dazu sind folgende Massnahmen vorgesehen:<br />
• Kontrolle durch Polizei (als Dauerauftrag) verstärken<br />
• Verkehrsteilnehmer über Gefahrenpunkte informieren und aufklären (Pressemitteilungen,<br />
Hinweistafeln, «Sicherheitswochen» bei Schulbeginn usw.)<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Verkehr 12
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Landschaft und Natur<br />
Übersicht Massnahmen Landschaft und Natur<br />
Massnahmen Landschaft und Natur<br />
Gewicht Zeitpunkt Realisierung Priorität<br />
gross (1)<br />
mittel (2)<br />
klein (3)<br />
kurzfristig:k<br />
(< 3 J.)<br />
mittelfristig:<br />
m (3-6 J.)<br />
langfristig:<br />
l (> 6 J.)<br />
Daueraufgabe:<br />
d<br />
L 1 Landschaftsentwicklung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat leitet die Überarbeitung des Zonenplanes<br />
Landschaft ein. X X 1k<br />
L 2 Förderung der Lebensräume<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat vollzieht den Landschaftsplan. Er<br />
nimmt dazu Kontakt mit dem ARP und den Landwirten<br />
auf.<br />
L 3 Standortgerechte Landwirtschaft<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat veranlasst im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />
Massnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung.<br />
L 4 Standortgerechte Forstwirtschaft<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />
die Schaffung von Schongebieten im<br />
Wald und koordiniert sie mit den touristischen Sperrzonen.<br />
Die Waldgesellschaftenkarte mit Kommentar (Waldstandorte<br />
beider Basel) bildet die Arbeitsgrundlage für<br />
die naturnahe Bewirtschaftung.<br />
L 5 Umweltgerechter Qualitätstourismus<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat prüft in Zusammenarbeit mit Gewerbe<br />
und Restaurants im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />
die Einführung von touristischen Sperrzonen.<br />
L 6 Wasserfallen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt die Interessen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Reigoldswil</strong> am Gebiet der Wasserfallen zusammen<br />
(Wasserschutz, Tourismus, Naturschutz, ....) und erarbeitet<br />
eine Strategie für das weitere Vorgehen.<br />
X X 1k<br />
X X 1d<br />
X X 1k<br />
X X 1k<br />
X X 1m<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Landschaft und Natur 13
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Landschaft und Natur<br />
Das wollen wir...<br />
... das Baugebiet nicht mehr vergrössern und die Baulandreserven konstant halten<br />
... den heutigen Zustand des Lebensraumes erhalten und mit gezielten finanziellen Mitteln positiv<br />
beeinflussen.<br />
... einheimische Produkte fördern.<br />
... einen «WEP» (Waldentwicklungsplan) erstellen.<br />
... Anteil an öffentlichem Wald wenn möglich vergrössern.<br />
... den naturnahen Tourismus fördern (Naturaktivitäten).<br />
Das machen wir...<br />
L 1 Landschaftsentwicklung (Leitbild: N 1.1)<br />
Die bestehende Landwirtschaftsfläche bleibt erhalten. Die Ausstattung<br />
der Landschaft mit Naturelementen wird verbessert.<br />
Vorhandene Bausubstanz wird vorrangig ausgenutzt. 1 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat leitet die Überarbeitung des Zonenplanes<br />
Landschaft ein.<br />
Der nächste Schritt<br />
1k<br />
Priorität<br />
Bei der Überarbeitung des Zonenplanes werden folgende Punkte geprüft:<br />
• Bei Bauvorhaben die Möglichkeiten der Nutzung der bestehenden Gebäuden abklären. Entsprechende<br />
Bestimmungen zum Vorgehen bei Bauvorhaben festlegen<br />
• Mit Ausdolungsaktionen den Anteil offener Gewässer erhöhen<br />
• Keine zusätzliche Strassen mehr bauen<br />
• Die Anzahl der Freizeitzonen auf dem heutigen Stand belassen (Skiliftzone und Seilbahnzone)<br />
Die zukünftige Nutzung nimmt Rücksicht auf die wertvollen Magerwiesen in diesen<br />
Zonen (z.B. Erstellen eines Sesselliftes mit Möglichkeit zum ganzjährigen Betrieb anstelle<br />
eines Skiliftes, wobei die Linienführung grundsätzlich überprüft werden soll).<br />
• Vorranggebiete für Natur- und Landschaft sichern<br />
• Defizitgebiete aufwerten<br />
• Lebensraumverbundsystem schaffen<br />
• Erholung und Tourismus entwickeln und dabei Konflikte zwischen Schutz und Nutzung lösen<br />
(z.B. Klettern und Naturschutz, Reptilienschutz und Feuerstellen am Waldrand)<br />
• Fruchtfolgeflächen erhalten<br />
• Die «Spezialzone Steinbruch» im Gebiet Ziegelhütte bleibt erhalten. Im Rahmen der weiteren<br />
Planungen wird dem ökologischen Wert der Grube grosses Gewicht beigemessen (keine<br />
Auffüllung, keine Aufforstung, Pflegemassnahmen).<br />
• Die bestehende Deponie Eichenkeller wird erhalten und bei Bedarf allenfalls erweitert.<br />
Als Grundlage für die Zonenplanrevision wird die Erarbeitung eines Landschaftsentwicklungskonzept<br />
(LEK) geprüft. Es zeigt auf, in welche Richtung sich die Landschaft von <strong>Reigoldswil</strong><br />
entwickeln soll ohne schon grundeigentümerverbindlich zu sein.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Landschaft und Natur 14
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Landschaft und Natur<br />
L 2 Förderung der Lebensräume (Leitbild: N 5.1)<br />
Die Landschaft und deren Lebensräume werden als Grundlage<br />
für eine nachhaltige Nutzung geschützt und aufgewertet.<br />
1 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat vollzieht den Landschaftsplan. Er nimmt dazu<br />
Kontakt mit dem ARP und den Landwirten auf.<br />
Der nächste Schritt<br />
1k<br />
Priorität<br />
Die Umsetzung des geltenden Landschaftsplanes bedeutet insbesondere:<br />
• Nach Möglichkeit keine weiteren Leitungen (z.B. Gas, Strom, Antennen usw.) im Gebiet bewilligen<br />
• Den Natur- und Umweltschutz professionell betreiben (siehe dazu andere Kapitel)<br />
• Das Bürgerland naturnaher bewirtschaften (Nutzungsauflagen), Projekt «Kühweide» in<br />
Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten, der Abteilung Natur- und Landschaft des<br />
ARP‘s realisieren (Schutzgebiete für seltene Vogelarten wie Neuntöter und für spezielle Lebensraum<br />
an einem Nordhang)<br />
• Ein Aktionsprogramm zur Vermeidung von Umweltschäden und -belastungen wie Bodenverdichtungen,<br />
Bodenerosion, Gewässerverschmutzung usw. erarbeiten.<br />
• Der <strong>Gemeinde</strong>rat vollzieht den Landschaftsplan in engem Kontakt mit den Grundeigentümern,<br />
den Bewirtschaftern und den kantonalen Amtsstellen.<br />
L 3 Standortgerechte Landwirtschaft (Leitbild: N 2.1)<br />
Die Landwirtschaft wird konsequent auf eine nachhaltige Bewirtschaftung<br />
ausgerichtet.<br />
1 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat veranlasst im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />
Massnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung.<br />
Der nächste Schritt<br />
1d<br />
Priorität<br />
Massnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung können insbesondere sein:<br />
• Durch Aktionen die Anzahl unproduktiver Standorte wie Hecken usw. im Landwirtschaftsgebiet<br />
erhöhen<br />
• Um die Anzahl der Hochstammbäume auf dem heutigen Stand zu sichern, werden Projekte<br />
gestartet (z.B. für jedes Neugeborene wird ein Baum gepflanzt, Anlegen einer Sortensammlung<br />
auf Bürgerland u.ä.).<br />
• Die Produktion der regionalen Landwirtschaft so gestalten, dass sie den Bedürfnissen der<br />
lokalen Verbrauchern entspricht (ev. ökologischer/naturnaher), eine Bedarfsabklärung<br />
durchführen.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Landschaft und Natur 15
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Landschaft und Natur<br />
• Die Landwirtschaft durch die <strong>Gemeinde</strong> so unterstützen, dass sie ihre Aufgaben zur Pflege<br />
der Landschaft wahrnehmen kann. Ein Leistungskatalog «Preisliste für Landschaftselement»<br />
erstellen<br />
• Die regionale Landschaft durch den Anbau spezieller Sorten aufwerten (keine Monokulturen)<br />
• Ein Aktionsprogramm zur Vermeidung von Umweltschäden und –Belastungen wie Bodenverdichtungen,<br />
Bodenerosion, Gewässerverschmutzung usw. erarbeiten.<br />
• Die Massnahmen im landwirtschaftlich genutzten Gebiet berücksichtigen die Bedürfnisse<br />
der rationellen Bewirtschaftung.<br />
L 4 Standortgerechte Forstwirtschaft (Leitbild: N 4.1)<br />
Die Forstwirtschaft wird konsequent auf eine nachhaltige Bewirtschaftung<br />
ausgerichtet.<br />
1 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat berücksichtigt im Rahmen der Ortsplanungsrevision<br />
die Schaffung von Schongebieten im Wald und koordiniert<br />
sie mit den touristischen Sperrzonen. Die Waldgesellschaftenkarte<br />
mit Kommentar (Waldstandorte beider Basel) bildet die<br />
Arbeitsgrundlage für die naturnahe Bewirtschaftung.<br />
Der nächste Schritt<br />
1k<br />
Priorität<br />
Massnahmen zur standortgerechten Waldbewirtschaftung sind insbesondere:<br />
• Quelleneinzugsgebiete schonen. Die Trinkwasserqualität steht über der forstlichen Nutzung<br />
• Das Forstpersonal laufend weiterbilden<br />
• Alle Waldränder gestuft ausgestalten<br />
• Den naturnahen Wald erhalten (keine Monokulturen, extensiver nutzen, angepasste Waldnutzung,<br />
nur einheimische Pflanzen etc.)<br />
• Zum Verkauf angebotene Waldstücke durch die <strong>Gemeinde</strong> kaufen<br />
• Die Waldfläche im Bann von <strong>Reigoldswil</strong> nicht verkleinern<br />
• Wald muss seine Schutzfunktionen wahrnehmen können. Der Wald ist unsere Lunge (Wasserrückhaltung,<br />
Filter usw.)<br />
• Der Wald als Lebensraum für eine vielfältige Flora und Faune (Wild, Vögel u.ä.) erhalten<br />
• Das «Nutz- und Schutzkonzept Waldnaturschutzgebiete in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong>» wird<br />
umgesetzt.<br />
• Der Absatz des Nutzholzes und des Energieholzes wird gefördert.<br />
• In den <strong>Gemeinde</strong>bauten wird möglichst einheimisches Holz verwendet.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Landschaft und Natur 16
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Landschaft und Natur<br />
L 5 Umweltgerechter Qualitätstourismus (Leitbild: N 3.2)<br />
Es wird eine möglichst hohe Wertschöpfung aus dem Tourismus<br />
angestrebt ohne dabei die landschaftlichen Schönheiten von<br />
<strong>Reigoldswil</strong> zu beeinträchtigen. <strong>Reigoldswil</strong> ist ein Naherholungsgebiet.<br />
1 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat prüft in Zusammenarbeit mit Gewerbe und Restaurants<br />
im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Einführung<br />
von touristischen Sperrzonen.<br />
1k<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
Es sollen folgende Ideen geprüft werden:<br />
• Um die Qualität des Trinkwassers durch den Tourismus (Quellenschutz) nicht zu beeinträchtigen,<br />
«Sperrzonen» einrichten<br />
• Die Übernachtungsmöglichkeiten im Dorf massiv erhöhen. Die <strong>Gemeinde</strong> unterstützt/beteiligt<br />
sich an einem Projekt «Lagerhaus für Gruppe», Backpacker-Unterkunft.<br />
• Mit einem «Bericht zum Zustand unseres Erholungsgebietes», welcher im fünf Jahresrhythmus<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>rat in Auftrag gegeben wird, die touristischen Entwicklungen<br />
kontrollieren und die Verantwortungen für das Gebiet wahrnehmen<br />
• Qualitätstourismus fördern.<br />
• <strong>Reigoldswil</strong> will umweltbewusste Touristen anziehen<br />
• Lärmbelästigungen (z.B. durch Flugverkehr) in <strong>Reigoldswil</strong> durch entsprechende Intervention<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates verhindern/vermindern.<br />
L 6 Wasserfallen (Leitbild: N 1.2)<br />
Das Gebiet der Wasserfallen ist für <strong>Reigoldswil</strong> in verschiedener<br />
Hinsicht wichtig. Es liegt aber ausserhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
und damit des Einflussbereichs. Es wird nach Möglichkeiten<br />
gesucht, den Einfluss von <strong>Reigoldswil</strong> auf die Wasserfallen<br />
zu vergrössern. 1 mittelfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt die Interessen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
am Gebiet der Wasserfallen zusammen (Wasserschutz, Tourismus,<br />
Naturschutz, ....) und erarbeitet eine Strategie für das<br />
weitere Vorgehen.<br />
1m<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
• Eine enge Zusammenarbeit mit den <strong>Gemeinde</strong>n Waldenburg und Mümliswil suchen<br />
• Die Koordination und Kooperation mit den Kantonen und den <strong>Gemeinde</strong>n Waldenburg und<br />
Mümliswil aufbauen und institutionalisieren<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Landschaft und Natur 17
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Ver- und Entsorgung<br />
Massnahmen Ver- und Entsorgung<br />
E 1 Wasserversorgung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ergreift geeignete Massnahmen zur<br />
Sicherung einer hohen Wasserqualität. Er informiert die<br />
Bevölkerung periodisch über die Möglichkeiten sparsamen<br />
Wasserverbrauchs. Die <strong>Gemeinde</strong> geht mit gutem<br />
Beispiel voran.<br />
E 2 Abwasserentsorgung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat prüft geeignete Massnahmen im Bereich<br />
Abwasserentsorgung und legt deren Umsetzung<br />
fest.<br />
E 3 Konzept Grünabfälle<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt die Umweltkommission mit<br />
der Erarbeitung eines Konzeptes für die Entsorgung der<br />
Grünabfälle.<br />
E 4 Umsetzung «Label Energiestadt»<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt die einzelnen Massnahmen gemäss<br />
der Prioritätenliste des «Labels Energiestadt» <strong>Reigoldswil</strong><br />
um.<br />
E 5 Koordination Sendeanlagen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet einen Plan mit Gebieten im<br />
Siedlungsgebiet, in denen Antennen der Telekommunikation<br />
möglichst wenig stören. Dieser unverbindliche<br />
Plan ist Grundlage für Koordinationsgespräche mit interessierten<br />
Netzbetreibern.<br />
gross (1)<br />
mittel (2)<br />
klein (3)<br />
kurzfristig:k<br />
(< 3 J.)<br />
mittelfristig:<br />
m (3-6 J.)<br />
langfristig:<br />
l (> 6 J.)<br />
Gewicht Zeitpunkt Realisierung Priorität<br />
Daueraufgabe:<br />
d<br />
X X 1d<br />
X X 2d<br />
X X 3k<br />
X X 1d<br />
X X 2k<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Ver- und Entsorgung 18
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Ver- und Entsorgung<br />
Das wollen wir...<br />
... einwandfreies Leitungssystem (Kanal und Wasser)<br />
... Verminderung des Abfalls<br />
... die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> entwickelt eine nachhaltige Energiepolitik. Sie verhält sich vorbildlich<br />
bei der Umsetzung ihrer energiepolitischen Zielsetzungen (Massnahmen speditiv umsetzen)<br />
und beeinflusst das Verbrauchsverhalten der Energiekonsumenten aktiv (Motivation der Bevölkerung<br />
zur nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung).<br />
... für die Bevölkerung möglichst verträgliche Standorte der Telekommunikations-Antennen<br />
Das machen wir...<br />
E 1 Wasserversorgung (Leitbild: F 1.1)<br />
Die eigene Wasserversorgung von <strong>Reigoldswil</strong> wird langfristig<br />
und nachhaltig sichergestellt. Die Bevölkerung wird zu einem<br />
sparsamen Wasserverbrauch animiert. 1 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ergreift geeignete Massnahmen zur Sicherung<br />
einer hohen Wasserqualität. Er informiert die Bevölkerung periodisch<br />
über die Möglichkeiten sparsamen Wasserverbrauchs.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> geht mit gutem Beispiel voran.<br />
Der nächste Schritt<br />
1d<br />
Priorität<br />
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung werden folgende Anliegen umgesetzt:<br />
• Optimierung der Wasseraufbereitungsanlage Studie für Fremdwasserbezug (Notversorgung)<br />
erarbeiten<br />
• Wasserverbrauch reduzieren<br />
• Defekte Leitungen sukzessive ersetzen<br />
• Ausgeglichene Wasserrechnung anstreben<br />
• Überprüfung und allenfalls Anpassung der Wasserschutzzonen<br />
• Langfristige Sicherung der Quellen und deren Einzugsgebiete<br />
E 2 Abwasserentsorgung (Leitbild: F 1.2)<br />
Die Abwasserentsorgung wird nachhaltig sichergestellt. Die Umsetzung<br />
des Bundesgesetzes (Gewässerschutzbestimmungen)<br />
und des Generellen Entwässerungsplanes GEP soll nach ökologischen<br />
und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant und<br />
ausgeführt werden. 2 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat prüft geeignete Massnahmen im Bereich Abwasserentsorgung<br />
und legt deren Umsetzung fest.<br />
Der nächste Schritt<br />
• Für das GEP wird ein Umsetzungsplan mit Finanzierungsmodell ausgearbeitet.<br />
2d<br />
Priorität<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Ver- und Entsorgung 19
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Ver- und Entsorgung<br />
E 3 Konzept Grünabfälle (Leitbild: F 1.2)<br />
Die Grünabfälle werden kompostiert.<br />
3 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt die Umweltkommission mit der Erarbeitung<br />
eines Konzeptes für die Entsorgung der Grünabfälle.<br />
Der nächste Schritt<br />
3k<br />
Priorität<br />
• Für die Kompostieranlage Eichenkeller wird ein Ersatz gesucht.<br />
• Die Umweltkommission prüft insbesondere folgende weiteren Massnahmen:<br />
- Eine regionale Lösung anstreben<br />
- Dezentrale Kompostierung (Umweltkommission) fördern<br />
- Feldrandkompostierung (ev. mit Nachbargemeinden)<br />
- Aufbereitungskosten senken<br />
E 4 Umsetzung «Label Energiestadt» (Leitbild: N 6.1)<br />
Die Massnahmen, die im Rahmen des «Labels Energiestadt®»<br />
festgehalten sind, fördern den nachhaltigen Umgang mit Energie<br />
in <strong>Reigoldswil</strong>. Die Bevölkerung und die Behörden sind sich deren<br />
Wirkung bewusst. 1 Daueraufgabe<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt die einzelnen Massnahmen gemäss der<br />
Prioritätenliste des «Labels Energiestadt» <strong>Reigoldswil</strong> um.<br />
Der nächste Schritt<br />
1d<br />
Priorität<br />
Auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> sollen mindestens die, aus dem Jahre 1991 stammenden<br />
Vorgaben des bundesrätlichen Programms «Energie 2000» angestrebt werden. Um dem<br />
vorgerückten Zeitpunkt Rechnung zu tragen sind diese - für den Zeitraum von 1995 bis ins Jahre<br />
2005 - wie folgt angepasst worden:<br />
• Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger (Brenn- und Treibstoffen) bis im Jahre<br />
2005 auf den Stand von 1990 (basierend auf den Daten der kantonalen Energiestatistik).<br />
• Stabilisierung des Elektrizitätsverbrauchs auf dem Stand 1994<br />
• Erneuerbare Energien<br />
• Ein Anteil von 0,5% zur Stromerzeugung bis im Jahre 2005.<br />
• Der Anteil Sonnenkollektoren soll um 10% gesteigert werden.<br />
• Längerfristig sollen 2/3 der Gebäude mit Holz und nur noch 1/3 fossil oder elektrisch beheizt<br />
werden.<br />
Diese Ziele setzen den Rahmen für die Massnahmen auf dem gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Verbindliche<br />
und konkrete Ziele lassen sich vor allem beim dem gemeindeeigenen Energieverbrauch<br />
definieren.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Ver- und Entsorgung 20
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Ver- und Entsorgung<br />
Das «Label Energiestadt®» umfasst Massnahmen aus den verschiedensten Bereichen (die Detailmassnahmen<br />
dazu können direkt dem Label entnommen werden):<br />
• Bau und Planung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> schafft die Voraussetzungen, dass Bauten in <strong>Reigoldswil</strong> einen möglichst<br />
sparsamen und umweltschonenden Energieverbrauch aufweisen. Für grössere öffentliche<br />
Bauvorhaben sowie grössere private Überbauungen ist jeweils ein Gesamt-Energiekonzept<br />
zu erarbeiten, welches zum Ziel hat, die Umweltbelastung und den Energiebedarf zu minimieren.<br />
Der Einbezug der Fachstelle Energie des Amtes für Umweltschutz und Energie<br />
(AUE) soll möglichst bereits zu Planungsbeginn vorgesehen werden. Das Konzept soll vor<br />
Baueingabe an die Fachstelle Energie des AUE zur Prüfung eingereicht werden.<br />
• Energieversorgung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> unterstützt Bemühungen für eine sparsame und umweltfreundliche<br />
Energieversorgung.<br />
• Wasser / Abwasser / Abwärme:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> unterstützt Bemühungen für einen sparsamen Umgang mit Wasser<br />
und Nutzung von Abwärme.<br />
• Verkehr und Transport<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> unterstützt Bemühungen für einen sparsamen und umweltfreundlichen<br />
Einsatz der Energie im Verkehr.<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> unterstützt eine sparsame und umweltfreundliche Energienutzung<br />
durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.<br />
• Interne Organisation<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> schafft mit einer entsprechenden internen Organisation die Voraussetzungen<br />
für eine sparsame und umweltfreundliche Energienutzung in der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
E 5 Koordination Sendeanlagen (Leitbild: --)<br />
<strong>Reigoldswil</strong> bemüht sich im Siedlungsgebiet um eine aktive und<br />
vorausschauende Koordination der Sendeanlagen. Sie berücksichtigt<br />
die unterschiedlichen Sensibilitäten der Quartiere und<br />
Standorte. 2 kurzfristig<br />
Absicht Gewicht Realisierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet einen Plan mit Gebieten im Siedlungsgebiet,<br />
in denen Antennen der Telekommunikation möglichst<br />
wenig stören. Dieser unverbindliche Plan ist Grundlage für<br />
Koordinationsgespräche mit interessierten Netzbetreibern.<br />
2k<br />
Der nächste Schritt<br />
Priorität<br />
Der rechtliche Handlungsspielraum der <strong>Gemeinde</strong> bei der Koordination von Antennenanlagen ist<br />
sehr klein. Dennoch ist zu prüfen, ob nicht von Seite der <strong>Gemeinde</strong> eine aktive und vorausschauende<br />
Koordination der Sendeanlagen der Telekommunikation erfolgen soll, wobei die unterschiedlichen<br />
Sensibilitäten der Quartiere und Standorte berücksichtigt werden. Dies mit dem<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Ver- und Entsorgung 21
<strong>Richtplan</strong> <strong>Reigoldswil</strong><br />
Ver- und Entsorgung<br />
Ziel, den Netzbetreibern Anhaltspunkte zu liefern, in welchen Gebieten bei der Realisierung von<br />
Antennen mit Unterstützung durch die <strong>Gemeinde</strong> zu rechnen ist.<br />
Die angestrebte Koordination beruht auf allen Ebenen auf Freiwilligkeit. Der angestrebte Erfolg<br />
der Koordination stützt sich auf die Einsicht, dass alle Beteiligten gewichtige Vorteile erhalten:<br />
• Die Politik übernimmt eine aktive Rolle im Bestreben um eine einvernehmliche und tragfähige<br />
Lösung. In dem sie agiert kann sie die ortsspezifischen Besonderheiten und Bedürfnisse<br />
einbringen.<br />
• Die Bevölkerung und die Umwelt profitieren vom Bestreben, dass mit der Koordination die<br />
unerwünschten Auswirkungen soweit als möglich minimiert werden sollen.<br />
• Die Netzbetreiber erhalten im gesamten Verfahren Partner, die kompetent und aus der<br />
Gesamtschau heraus mithelfen, rasch geeignete Standorte zu finden und diese auch politisch<br />
zu vertreten.<br />
<strong>Richtplan</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 16.09.2002, Planteam / nateco Ver- und Entsorgung 22