Schlussbericht - Bern - labmed
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den Resultaten von Künzi und Schär Moser konsistent, wonach Angestellte in psychiatrischen Kliniken generell etwas besser entlöhnt sind als diejenigen anderer Institutionen (Künzi und Schär Moser 2002). Gleichzeitig sind die psychiatrischen Kliniken auch diejenigen, welche unter den Angestellten den höchsten Männeranteil ausweisen. Ob diese Tatsache jedoch im Zusammenhang mit dem höheren Einkommen steht, kann anhand der vorliegenden Daten nicht schlüssig ermittelt werden. Dazu zeigt die Analyse, dass Personen, welche nach neuer Bildungssystematik auf Fachhochschulstufe ausgebildet wurden nicht mehr verdienen als diejenigen, welche einen Abschluss auf der Stufe der höheren Fachschule haben (Tabelle 22). Ein von einer Institution genannter Grund dafür ist, dass hauptsächlich die Tätigkeit bewertet werde und nicht die Ausbildung. Damit wird die zweite Frage, welche der Höhe der Einstiegslöhne in der Praxis nachgeht und danach fragt, ob die Tertiärisierung der Ausbildungen der Pflege- und MTT-Berufe zu höheren Einstiegslöhnen führe, beantwortet. Nach der Humankapitaltheorie sollten höhere Bildungsinvestitionen zu einer höheren Produktivität führen, was sich wiederum positiv auf das Einkommen niederschlagen sollte. Bei der Analyse der Einstiegslöhne in Institutionen des Kantons Bern zeigte sich, dass die Tertiärisierung, entgegen den theoretisch abgestützten Vermutung, (bisher) nicht zu einem höheren Einstiegslohn führte. 6.1.2.3. Lohnzulagen Die Institutionen wurden zusätzlich gefragt, wie viel die Angestellten mit den abgefragten Profilen an Schicht-, Nacht- und Wochenendzulagen erhalten. Erfragt wurde eine monatliche Zulage für einen typischen, bzw. durchschnittlichen Monat im Jahr 2011. Da nicht alle Berufsgruppen gleich oft Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit leisten, unterscheiden sich auch die Zulagen entsprechend. Die Mehrheit der Zulagen befinden sich zwischen 150.– und 400.– Fr. pro Monat für Berufe wie bspw. Pflegende, die regelmässig Schichtarbeit leisten. Eine Institution richtet durchschnittlich 750.– Fr. aus und eine gibt an, dass bei ihr die Zulagen zwischen 1'300.– und 3'000.– Fr. ausmachen. Einige Institutionen sind aufgrund der Unregelmässigkeit der Schichtarbeit nicht in der Lage, eine Durchschnittszulage anzugeben. Am meisten genannt werden Zulagen von 5.– Fr. pro Stunde in der Nacht oder am Wochenende, und/oder eine Zeitgutschrift von bspw. 20%. Gleich wie bei den Basislöhnen, unterscheiden sich die Zulagen nicht nach alter und neuer Bildungssystematik. Da nicht alle Berufsgruppen gleich oft Schicht arbeiten und die Institutionen die Auszahlung von Zulagen unterschiedlich praktizieren, ist ein Vergleich zwischen den Berufen oder den 24
Institutionen nicht möglich. Es kann deswegen auch nicht schlüssig festgelegt werden, welchen Anteil des Einkommens nun diese Zulagen ausmachen (vgl. Tabelle 23 im Anhang). 6.1.3. Vergleich kantonale Gehaltsordnung und erhobene Einkommen In diesem Abschnitt werden die tatsächlichen Einstiegslöhne, wie sie die Institutionen angegeben haben (jeweils die Profile mit 0 Dienstjahren), den Vorgaben der kantonalen Lohnskala gegenübergestellt. Es wird für jeden Tätigkeitsbereich, für den die entsprechenden Angaben vorhanden sind, die Gehaltsklasse für Berufseinsteiger/innen auf Stufe höhere Fachschule (HF) und auf Fachhochschulstufe (FH) sowie das vom Kanton vorgegebene Gehalt dargestellt und mit den analogen Angaben aus der Erhebung verglichen. Die Einkommen gemäss den Angaben der Institutionen werden nicht nach höherer Fachschule und Fachhochschule, bzw. nach alter und neuer Bildungssystematik getrennt dargestellt, da, wie die Analyse im vorherigen Kapitel zeigte, in der Praxis kein Unterschied gemacht wird. Aus folgender Tabelle 4 und Grafik 2 wird ersichtlich, dass die tatsächlich bezahlten Gehälter im Grossen und Ganzen den kantonalen Vorgaben entsprechen. Der Soll-Lohn bezeichnet den Lohn gemäss kantonaler Lohnskala, während der Ist-Lohn den Angaben, welche die Institutionen gemacht haben, entspricht. Es ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen der alten und der neuen Bildungssystematik, bzw. zwischen den Berufen, welche auf der Stufe der Fachhochschule gelehrt werden und den übrigen Berufen. Personen mit einer Diplomausbildung oder einer auf der Stufe der höheren Fachschule verdienen eher mehr als das, was der Kanton als Mindestgehalt vorschreibt, während diejenigen Absolvent/innen, welche an einer Fachhochschule studiert haben, in der Praxis eher weniger verdienen, als vom Kanton vorgesehen ist. Mehr als das vorgegebene, bzw. empfohlene Minimum verdienen beispielsweise die biomedizinischen Analytiker/innen, die Fachpersonen für Operationstechnik und die Aktivierungsfachpersonen, wobei letztere mit 4'825.– Fr. vom Kanton vergleichsweise tief eingestuft werden. Im Vergleich zu den kantonalen Vorgaben zu tiefe Einstiegslöhne haben alle Ausbildungen auf Fachhochschulstufe, ausser die der Pflegefachpersonen und der Hebammen/Entbindungspfleger, welche ungefähr das Einkommen erzielen, welches für Fachhochschulabgänger/innen vorgesehen ist, egal ob sie tatsächlich auf diesem Niveau studiert haben, ein Diplom einer höheren Fachschule oder noch das altrechtliche, vom Schweizerischen Roten Kreuz ausgestellte, Diplomniveau II haben. Dies zeigt, dass die befragten Institutionen des 25
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Institutionen nicht möglich. Es kann deswegen auch nicht schlüssig festgelegt werden, welchen<br />
Anteil des Einkommens nun diese Zulagen ausmachen (vgl. Tabelle 23 im Anhang).<br />
6.1.3. Vergleich kantonale Gehaltsordnung und erhobene Einkommen<br />
In diesem Abschnitt werden die tatsächlichen Einstiegslöhne, wie sie die Institutionen angegeben<br />
haben (jeweils die Profile mit 0 Dienstjahren), den Vorgaben der kantonalen Lohnskala<br />
gegenübergestellt. Es wird für jeden Tätigkeitsbereich, für den die entsprechenden Angaben<br />
vorhanden sind, die Gehaltsklasse für Berufseinsteiger/innen auf Stufe höhere Fachschule<br />
(HF) und auf Fachhochschulstufe (FH) sowie das vom Kanton vorgegebene Gehalt dargestellt<br />
und mit den analogen Angaben aus der Erhebung verglichen. Die Einkommen gemäss den<br />
Angaben der Institutionen werden nicht nach höherer Fachschule und Fachhochschule, bzw.<br />
nach alter und neuer Bildungssystematik getrennt dargestellt, da, wie die Analyse im vorherigen<br />
Kapitel zeigte, in der Praxis kein Unterschied gemacht wird.<br />
Aus folgender Tabelle 4 und Grafik 2 wird ersichtlich, dass die tatsächlich bezahlten Gehälter<br />
im Grossen und Ganzen den kantonalen Vorgaben entsprechen. Der Soll-Lohn bezeichnet den<br />
Lohn gemäss kantonaler Lohnskala, während der Ist-Lohn den Angaben, welche die Institutionen<br />
gemacht haben, entspricht.<br />
Es ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen der alten und der neuen Bildungssystematik,<br />
bzw. zwischen den Berufen, welche auf der Stufe der Fachhochschule gelehrt werden und den<br />
übrigen Berufen. Personen mit einer Diplomausbildung oder einer auf der Stufe der höheren<br />
Fachschule verdienen eher mehr als das, was der Kanton als Mindestgehalt vorschreibt, während<br />
diejenigen Absolvent/innen, welche an einer Fachhochschule studiert haben, in der Praxis<br />
eher weniger verdienen, als vom Kanton vorgesehen ist.<br />
Mehr als das vorgegebene, bzw. empfohlene Minimum verdienen beispielsweise die biomedizinischen<br />
Analytiker/innen, die Fachpersonen für Operationstechnik und die Aktivierungsfachpersonen,<br />
wobei letztere mit 4'825.– Fr. vom Kanton vergleichsweise tief eingestuft werden.<br />
Im Vergleich zu den kantonalen Vorgaben zu tiefe Einstiegslöhne haben alle Ausbildungen<br />
auf Fachhochschulstufe, ausser die der Pflegefachpersonen und der Hebammen/Entbindungspfleger,<br />
welche ungefähr das Einkommen erzielen, welches für Fachhochschulabgänger/innen<br />
vorgesehen ist, egal ob sie tatsächlich auf diesem Niveau studiert haben,<br />
ein Diplom einer höheren Fachschule oder noch das altrechtliche, vom Schweizerischen Roten<br />
Kreuz ausgestellte, Diplomniveau II haben. Dies zeigt, dass die befragten Institutionen des<br />
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