Schlussbericht - Bern - labmed
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Vergleichsgruppe am tiefsten eingestuft sind. Am höchsten eingestuft sind Berufe des Bereichs<br />
Informatik und Technik.<br />
In der Grossregion Mittelland werden Angewandte Psychologie und soziale Arbeit seit 2004 6<br />
an den Fachhochschulen gelehrt. Somit wurden diese Ausbildungen zwei oder mehr Jahre<br />
früher auf Tertiärstufe A angesiedelt als die pflegerischen und MTT-Berufe. Ob dies allerdings<br />
eine mögliche Begründung für deren höhere Einstufung darstellt, ist fraglich. Einerseits<br />
sind die Physiotherapie und die Ergotherapie, welche seit 2006 auf Fachhochschulstufe gelehrt<br />
werden, nur unwesentlich tiefer eingestuft als die soziale Arbeit und die angewandte<br />
Psychologie, und andererseits sind die Pflege und die medizinisch-technische Radiologie,<br />
welche ebenfalls seit 2006 an Fachhochschulen studiert werden können, tiefer eingestuft als<br />
die Physiotherapie und Ergotherapie. Somit kann nicht bestätigt werden, dass es einfach eine<br />
gewisse Zeit braucht, bis die Kantonsverwaltung auf neue Studiengänge reagiert und deren<br />
Einkommen an der höheren Ausbildung anpasst.<br />
6.1.1.2. Einstiegslöhne gemäss kantonalen Vorgaben<br />
Die Tabelle 3 (im folgenden Abschnitt) und die Tabelle 12 (im Anhang) geben Auskunft über<br />
die Höhe der Einstiegslöhne der im vorangehenden Kapitel analysierten Gehaltsklassen bei<br />
Kantonsangestellten. Absolvent/innen von höheren Fachschulen und Fachhochschulen haben<br />
in der gleichen Gehaltsklasse unterschiedliche Einstiegsstufen. Studiert man beispielsweise<br />
Pflege an der höheren Fachschule, wird man gemäss den Richtlinien in die GK 15-4 eingeteilt,<br />
was einen Anfangslohn von 5'092.– Fr. ergibt. Studiert man Pflege hingegen an der<br />
Fachhochschule, kommt man in die GK 15 ohne Einstiegsstufe und erhält das Grundgehalt<br />
von 5'250.– Fr.<br />
Aufgrund der Einstiegsstufen zahlt es sich finanziell für Berufseinsteiger/innen nicht gleich<br />
aus, in eine höhere Gehaltsklasse eingeteilt zu werden. Dies betrifft besonders die Absolvent/innen<br />
der höheren Fachschulen, welche ab der GK 15 Einstiegsstufen haben, die den Anfangslohn<br />
schmälern. Ist man beispielsweise in der GK 15, ergibt das mit Einstiegsstufe 4 einen<br />
Monatslohn, welcher lediglich 64.– Fr. höher ist als derjenige der GK 14. Ohne die Einstiegsstufe<br />
wäre er 221.– Fr. höher. Bei Fachhochschulabsolvent/innen gilt diese Lohnreduktion<br />
aufgrund der Einstiegsstufe erst ab GK 21 und ist somit für die Berufe des Gesundheitswesens<br />
nicht relevant, da diese nicht so hoch eingestuft werden.<br />
6 siehe dazu http://www.bbt.admin.ch/fachhochschulen/suche/index.html?lang=de Zugriff am 9.12.2011<br />
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