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Schlussbericht - Bern - labmed

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genauer definiert ist. Für subventionierte Institutionen gelten die Richtpositionsumschreibungen<br />

für den subventionierten Bereich der Gesundheits- und Fürsorgedirektion als Richtlinien.<br />

Die Tabelle 10 (im Anhang) gibt einen Überblick über die Einreihungen in die Gehaltsklassen<br />

der analysierten Gesundheitsberufe sowie einigen Vergleichsberufen gemäss der Richtlinien<br />

von BEREBE und BERESUB.<br />

Die Berufe nach neuer Bildungssystematik sind nicht separat aufgeführt, weil sie in<br />

BEREBE/BERESUB bisher nicht neu eingereiht worden sind. Ein/e diplomierte/r Physiotherapeut/in<br />

FH/BSc ist bspw. gleich eingereiht wie ein/e diplomierte/r Physiotherapeut/in DN II.<br />

Berufe, welche an der höheren Fachschule und an der Fachhochschule studiert werden können,<br />

sind somit nicht zwingend in unterschiedlichen Gehaltsklassen vorzufinden.<br />

Die Löhne der analysierten Pflege- und MTT-Berufe befinden sich in den Gehaltsklassen 13–<br />

16. Die pflegerischen und medizinisch-technischen Berufe werden maximal in der Gehaltsklasse<br />

15 eingestuft, die medizinisch-therapeutischen Berufe maximal in der GK 16. Namentlich<br />

handelt es sich um Ergotherapie und Physiotherapie, welche sich in der Gehaltsklasse 16<br />

befinden. Die herangezogenen Vergleichsberufe aus dem sozialen Bereich, welche ebenfalls<br />

auf Fachhochschulstufe gelehrt werden, soziale Arbeit und angewandte Psychologie, befinden<br />

sich in der Gehaltsklasse 17. Zieht man zum Vergleich Berufe hinzu, welche ausserhalb des<br />

sozialen und gesundheitlichen Bereichs angesiedelt sind, lässt sich feststellen, dass diese, bei<br />

Abschlüssen auf Fachhochschulstufe, tendenziell höher eingestuft sind als die Gesundheitsberufe.<br />

Informatiker/innen mit einem Fachhochschulabschluss beispielsweise sind in der Regel<br />

in den Gehaltsklassen 19–21 eingereiht 5 . Ausschlaggebend für die Einreihung ist allerdings<br />

nicht primär die Ausbildung, sondern der Tätigkeitsbereich und das Pflichtenheft (für die Informatik<br />

Tabelle 11 im Anhang). Architekt/innen und Ingenieur/innen, ebenso wie Raumplaner/innen<br />

sind in der Gehaltsklasse 20 angesiedelt. Controller/innen befinden sich in der Gehaltsklasse<br />

21. Technische Inspektor/innen mit Fachhochschulabschluss werden gemäss der<br />

Gehaltsklasse 17 entlöhnt.<br />

Diese Analyse zeigt, dass Gesundheitsberufe im Vergleich zu anderen Berufen, welche ein<br />

ähnliches Bildungsniveau aufweisen, tiefer eingestuft werden. Dies trifft besonders auf die<br />

pflegerischen und medizinisch-technischen Berufe zu, welche innerhalb der vorliegenden<br />

5 Gemäss telefonischer Auskunft von Herr Müller, Personaldienste Kt. <strong>Bern</strong> vom 21.10.2011.<br />

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