Der perfekte Gastgeber
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Rechtsfragen<br />
Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />
Reiseschutz für Gast und <strong>Gastgeber</strong><br />
Kurabgaben<br />
Kurorte und Erholungsorte sind berechtigt, für die<br />
Herstellung und Unterhaltung der zu Kurzwecken<br />
getroffenen Veranstaltungen und Einrichtungen<br />
Kurtaxe (Kurabgabe, Kurbeitrag etc.) zu erheben.<br />
Voraussetzung ist eines der nachstehenden staatlich<br />
anerkannten Prädikate<br />
• Mineral-, Thermal- oder Moorheilbad<br />
• Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb<br />
• Seeheilbad<br />
• Seebad<br />
• Kneippheilbad<br />
• Kneippkurort<br />
• Heilklimatischer Kurort<br />
• Luftkurort<br />
• Erholungsort<br />
(Quelle: Deutscher Heilbäderverband e.V. und Deutscher Tourismusverband<br />
e.V.)<br />
<strong>Der</strong> Kurbeitrag wird pro Nacht berechnet und erst<br />
erhoben, wenn der Gast angereist ist. <strong>Der</strong> <strong>Gastgeber</strong><br />
sollte hierbei berücksichtigen, dass er im Regelfall<br />
derjenige ist, der diese Abgabe einzubehalten<br />
hat und an die Gemeindekasse bzw. Tourismusorganisation<br />
abführen muss. Vielerorts gibt es dabei<br />
auch noch Ausnahmeregelungen z. B. für Geschäftsreisende,<br />
die von der Zahlung befreit sind.<br />
Lassen Sie sich als Hotelier am besten auf keinerlei<br />
unsinnige Diskussionen ein, sondern erfüllen Sie<br />
die Regelungen.<br />
Die Variante, in der der Gast seine Kurtaxe selbst in<br />
der Touristinformation bezahlt, ist nicht sehr kundenfreundlich.<br />
Übernehmen Sie als Hotelier lieber<br />
diesen Weg und kalkulieren Sie die Kurtaxe von<br />
vornherein mit ein. Sie brauchen auch keine Angst<br />
zu haben, dass der Gast wegen der Kurtaxe in einen<br />
anderen Ort abwandert, auch wenn diese seinen<br />
Aufenthalt leicht verteuert.<br />
Wissenschaftliche Untersuchungen in Niedersachsen<br />
haben ganz klar herausgefunden, dass der<br />
Gast sogar mit der Erhebung von Kurtaxe das Vorhandensein<br />
spezifischer für ihn wichtiger Angebote<br />
verbindet, diese quasi als „Gütesiegel“ betrachtet.<br />
Sie sollten ihn allerdings darauf hinweisen, welche<br />
Rechte und Vorteile er durch den Besitz der Kurkarte<br />
hat, denn hieran mangelt es nur all zu oft. Hierzu<br />
gibt es i.d.R. bei Ihrer Kurverwaltung bzw. Ihrer<br />
Touristinformation entsprechende Informationsprospekte,<br />
die Sie dem Gast bei Anreise am besten<br />
unaufgefordert übergeben sollten.<br />
<strong>Der</strong> Gast sollte somit bei der Rechnung darauf<br />
hingewiesen werden, dass ein bestimmter Betrag<br />
an Kurtaxe erhoben wird, und dieser Betrag sollte<br />
auch aus eigenen steuerlichen und buchungstechnischen<br />
Gründen separat auf der Rechnung<br />
erscheinen. Die Nichtabführung dieser Abgaben<br />
kann mit ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen<br />
Mitteln verfolgt werden. Daher gilt es auch<br />
hier, sich genau bei der Gemeindekämmerei zu erkundigen,<br />
welche Gebühren und in welcher Höhe<br />
erhoben werden. Die Gemeinden sind verpflichtet,<br />
dem <strong>Gastgeber</strong> hierbei Einblick in die Satzungen zu<br />
geben bzw. dem Erhebungspflichtigen bei der Erhebung<br />
zu unterstützen. Überall dort, wo es schon<br />
elektronische Meldescheine gibt, wird das ganze<br />
Verfahren noch viel einfacher, denn alle Angaben<br />
brauchen nur mehr einmal erfasst zu werden und<br />
die Unannehmlichkeiten für Gast und Hotelier verschwinden<br />
nahezu ganz.<br />
In Baden-Württemberg können laut Kommunalabgabengesetz<br />
(KAG § 43) vom 17.März 2005 neben<br />
den Kur- und Erholungsorten auch sonstige Fremdenverkehrsgemeinden<br />
Kurtaxe erheben. Die Kurtaxe<br />
kann von den Gemeinden auch dazu verwendet<br />
werden, um die den Kur- und Erholungsgästen<br />
eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs, gegebenenfalls<br />
auch im Rahmen eines überregionalen<br />
Verbundes, zu decken.<br />
www.landesrecht-bw.de<br />
Professioneller Service, geringere Risiken und attraktive<br />
Zusatzerträge durch eine optimale Absicherung<br />
der Urlaubsgäste!<br />
Für viele Beherbergungsbetriebe und touristische<br />
Dienstleister im Schwarzwald sind Stornierungen<br />
zwar ein allseits bekanntes, aber bislang kaum gelöstes<br />
Problem. Die folgenden Empfehlungen der<br />
ERV (Europäische Reiseversicherung AG) zeigen,<br />
wie Gast und <strong>Gastgeber</strong> gleichermaßen von einer<br />
entsprechenden Absicherung profitieren:<br />
1. Absicherung gegen mögliche Erlösausfälle im<br />
Schadensfall<br />
Aus Rücksicht auf ihre Gäste verzichten viele <strong>Gastgeber</strong><br />
auf die ihnen rechtlich zustehenden Stornokosten<br />
und tragen dann bei misslungener Weitervermietung<br />
den gesamten finanziellen Schaden.<br />
Indem man seinen Gästen bereits bei Buchung<br />
bzw. beim Versand der Buchungsunterlagen eine<br />
entsprechende Reiserücktritts-Versicherung (Storno-Versicherung)<br />
anbietet, kann dieses häufig beklagte<br />
Problem kundenfreundlich<br />
und<br />
professionell gelöst<br />
werden. Hoteliers<br />
und Vermieter sollten<br />
daher nicht auf<br />
die ihnen laut §535<br />
des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB)<br />
zustehenden Stornokosten<br />
verzichten.<br />
2. Mehr Service und zusätzliche Einnahmequelle<br />
Falls der Reiseantritt unmöglich ist oder die Reise<br />
frühzeitig abgebrochen werden muss, kann eine<br />
Storno-Versicherung zwar nicht die entgangenen<br />
Urlaubsfreuden ersetzen, mögliche finanzielle<br />
Schäden infolge der Stornierung oder eines Reiseabbruchs<br />
schon. Mit dem Angebot einer passenden<br />
Reiseversicherung bietet man seinen Gästen<br />
damit nicht nur einen umfassenden Service, sondern<br />
kann zusätzliche Erträge über die entsprechende<br />
Vermittlungsprovision erzielen.<br />
3. Maßgeschneiderte Reiseschutzprodukte für Urlaub<br />
in Deutschland<br />
Die in enger Zusammenarbeit mit den touristischen<br />
Dachverbänden konzipierte Storno- und Storno-<br />
Plus-Versicherung der ERV richten sich gezielt nach<br />
den Reisebedürfnissen der Deutschlandurlauber<br />
und bietet Gästen aus dem In- und Ausland eine<br />
lückenlose Absicherung aller wichtigen Risiken vor<br />
und während der Reise.<br />
4. Einfacher Versicherungsabschluss – online wie<br />
offline<br />
Mit den verschiedenen kostenlosen Buchungsvarianten<br />
der ERV besteht die Möglichkeit, seinen<br />
Gästen in allen Vertriebswegen den bequemen<br />
Abschluss einer Reiseversicherung zu ermöglichen.<br />
Die Vermittlungsprovision wird dabei automatisch<br />
berechnet.<br />
Variante 1: <strong>Der</strong> Produktprospekt (inkl. Überweisungsformular)<br />
<strong>Der</strong> portooptimierte Produktprospekt (siehe Seite<br />
85) beinhaltet alle wichtigen Versicherungsinformationen<br />
und kann jeder postalischen Reservierungs-<br />
und Buchungsbestätigungen sowie den<br />
<strong>Gastgeber</strong>magazinen beigelegt werden. Über das<br />
enthaltene Überweisungsformular sind die gewünschten<br />
Versicherungen einfach und bequem<br />
abzuschließen.<br />
Variante 2: <strong>Der</strong> Online-Buchungsassistent<br />
Das von der ERV programmierte Buchungstool bietet<br />
die Möglichkeit auch online eine Reiseversicherung<br />
abzuschließen und kann mit wenigen Handgriffen<br />
auf der eigenen Webseite und in den E-Mail-<br />
Buchungsbestätigungen eingebunden werden.<br />
Variante 3: Integration in das eigene Buchungs- und<br />
Reservierungssystem<br />
Die Reiseschutzprodukte der ERV sind in zahlreichen<br />
touristischen Online- und Backoffice-Buchungssystemen<br />
eingebunden und können dort als optional<br />
zubuchbare Leistung zur Unterkunftsbuchung frei<br />
geschalten werden.<br />
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Die aktuellste Version finden Sie unter www.der<strong>perfekte</strong>gastgeber.info<br />
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