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Der perfekte Gastgeber

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Rechtsfragen<br />

Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />

Reiseschutz für Gast und <strong>Gastgeber</strong><br />

Kurabgaben<br />

Kurorte und Erholungsorte sind berechtigt, für die<br />

Herstellung und Unterhaltung der zu Kurzwecken<br />

getroffenen Veranstaltungen und Einrichtungen<br />

Kurtaxe (Kurabgabe, Kurbeitrag etc.) zu erheben.<br />

Voraussetzung ist eines der nachstehenden staatlich<br />

anerkannten Prädikate<br />

• Mineral-, Thermal- oder Moorheilbad<br />

• Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb<br />

• Seeheilbad<br />

• Seebad<br />

• Kneippheilbad<br />

• Kneippkurort<br />

• Heilklimatischer Kurort<br />

• Luftkurort<br />

• Erholungsort<br />

(Quelle: Deutscher Heilbäderverband e.V. und Deutscher Tourismusverband<br />

e.V.)<br />

<strong>Der</strong> Kurbeitrag wird pro Nacht berechnet und erst<br />

erhoben, wenn der Gast angereist ist. <strong>Der</strong> <strong>Gastgeber</strong><br />

sollte hierbei berücksichtigen, dass er im Regelfall<br />

derjenige ist, der diese Abgabe einzubehalten<br />

hat und an die Gemeindekasse bzw. Tourismusorganisation<br />

abführen muss. Vielerorts gibt es dabei<br />

auch noch Ausnahmeregelungen z. B. für Geschäftsreisende,<br />

die von der Zahlung befreit sind.<br />

Lassen Sie sich als Hotelier am besten auf keinerlei<br />

unsinnige Diskussionen ein, sondern erfüllen Sie<br />

die Regelungen.<br />

Die Variante, in der der Gast seine Kurtaxe selbst in<br />

der Touristinformation bezahlt, ist nicht sehr kundenfreundlich.<br />

Übernehmen Sie als Hotelier lieber<br />

diesen Weg und kalkulieren Sie die Kurtaxe von<br />

vornherein mit ein. Sie brauchen auch keine Angst<br />

zu haben, dass der Gast wegen der Kurtaxe in einen<br />

anderen Ort abwandert, auch wenn diese seinen<br />

Aufenthalt leicht verteuert.<br />

Wissenschaftliche Untersuchungen in Niedersachsen<br />

haben ganz klar herausgefunden, dass der<br />

Gast sogar mit der Erhebung von Kurtaxe das Vorhandensein<br />

spezifischer für ihn wichtiger Angebote<br />

verbindet, diese quasi als „Gütesiegel“ betrachtet.<br />

Sie sollten ihn allerdings darauf hinweisen, welche<br />

Rechte und Vorteile er durch den Besitz der Kurkarte<br />

hat, denn hieran mangelt es nur all zu oft. Hierzu<br />

gibt es i.d.R. bei Ihrer Kurverwaltung bzw. Ihrer<br />

Touristinformation entsprechende Informationsprospekte,<br />

die Sie dem Gast bei Anreise am besten<br />

unaufgefordert übergeben sollten.<br />

<strong>Der</strong> Gast sollte somit bei der Rechnung darauf<br />

hingewiesen werden, dass ein bestimmter Betrag<br />

an Kurtaxe erhoben wird, und dieser Betrag sollte<br />

auch aus eigenen steuerlichen und buchungstechnischen<br />

Gründen separat auf der Rechnung<br />

erscheinen. Die Nichtabführung dieser Abgaben<br />

kann mit ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen<br />

Mitteln verfolgt werden. Daher gilt es auch<br />

hier, sich genau bei der Gemeindekämmerei zu erkundigen,<br />

welche Gebühren und in welcher Höhe<br />

erhoben werden. Die Gemeinden sind verpflichtet,<br />

dem <strong>Gastgeber</strong> hierbei Einblick in die Satzungen zu<br />

geben bzw. dem Erhebungspflichtigen bei der Erhebung<br />

zu unterstützen. Überall dort, wo es schon<br />

elektronische Meldescheine gibt, wird das ganze<br />

Verfahren noch viel einfacher, denn alle Angaben<br />

brauchen nur mehr einmal erfasst zu werden und<br />

die Unannehmlichkeiten für Gast und Hotelier verschwinden<br />

nahezu ganz.<br />

In Baden-Württemberg können laut Kommunalabgabengesetz<br />

(KAG § 43) vom 17.März 2005 neben<br />

den Kur- und Erholungsorten auch sonstige Fremdenverkehrsgemeinden<br />

Kurtaxe erheben. Die Kurtaxe<br />

kann von den Gemeinden auch dazu verwendet<br />

werden, um die den Kur- und Erholungsgästen<br />

eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs, gegebenenfalls<br />

auch im Rahmen eines überregionalen<br />

Verbundes, zu decken.<br />

www.landesrecht-bw.de<br />

Professioneller Service, geringere Risiken und attraktive<br />

Zusatzerträge durch eine optimale Absicherung<br />

der Urlaubsgäste!<br />

Für viele Beherbergungsbetriebe und touristische<br />

Dienstleister im Schwarzwald sind Stornierungen<br />

zwar ein allseits bekanntes, aber bislang kaum gelöstes<br />

Problem. Die folgenden Empfehlungen der<br />

ERV (Europäische Reiseversicherung AG) zeigen,<br />

wie Gast und <strong>Gastgeber</strong> gleichermaßen von einer<br />

entsprechenden Absicherung profitieren:<br />

1. Absicherung gegen mögliche Erlösausfälle im<br />

Schadensfall<br />

Aus Rücksicht auf ihre Gäste verzichten viele <strong>Gastgeber</strong><br />

auf die ihnen rechtlich zustehenden Stornokosten<br />

und tragen dann bei misslungener Weitervermietung<br />

den gesamten finanziellen Schaden.<br />

Indem man seinen Gästen bereits bei Buchung<br />

bzw. beim Versand der Buchungsunterlagen eine<br />

entsprechende Reiserücktritts-Versicherung (Storno-Versicherung)<br />

anbietet, kann dieses häufig beklagte<br />

Problem kundenfreundlich<br />

und<br />

professionell gelöst<br />

werden. Hoteliers<br />

und Vermieter sollten<br />

daher nicht auf<br />

die ihnen laut §535<br />

des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB)<br />

zustehenden Stornokosten<br />

verzichten.<br />

2. Mehr Service und zusätzliche Einnahmequelle<br />

Falls der Reiseantritt unmöglich ist oder die Reise<br />

frühzeitig abgebrochen werden muss, kann eine<br />

Storno-Versicherung zwar nicht die entgangenen<br />

Urlaubsfreuden ersetzen, mögliche finanzielle<br />

Schäden infolge der Stornierung oder eines Reiseabbruchs<br />

schon. Mit dem Angebot einer passenden<br />

Reiseversicherung bietet man seinen Gästen<br />

damit nicht nur einen umfassenden Service, sondern<br />

kann zusätzliche Erträge über die entsprechende<br />

Vermittlungsprovision erzielen.<br />

3. Maßgeschneiderte Reiseschutzprodukte für Urlaub<br />

in Deutschland<br />

Die in enger Zusammenarbeit mit den touristischen<br />

Dachverbänden konzipierte Storno- und Storno-<br />

Plus-Versicherung der ERV richten sich gezielt nach<br />

den Reisebedürfnissen der Deutschlandurlauber<br />

und bietet Gästen aus dem In- und Ausland eine<br />

lückenlose Absicherung aller wichtigen Risiken vor<br />

und während der Reise.<br />

4. Einfacher Versicherungsabschluss – online wie<br />

offline<br />

Mit den verschiedenen kostenlosen Buchungsvarianten<br />

der ERV besteht die Möglichkeit, seinen<br />

Gästen in allen Vertriebswegen den bequemen<br />

Abschluss einer Reiseversicherung zu ermöglichen.<br />

Die Vermittlungsprovision wird dabei automatisch<br />

berechnet.<br />

Variante 1: <strong>Der</strong> Produktprospekt (inkl. Überweisungsformular)<br />

<strong>Der</strong> portooptimierte Produktprospekt (siehe Seite<br />

85) beinhaltet alle wichtigen Versicherungsinformationen<br />

und kann jeder postalischen Reservierungs-<br />

und Buchungsbestätigungen sowie den<br />

<strong>Gastgeber</strong>magazinen beigelegt werden. Über das<br />

enthaltene Überweisungsformular sind die gewünschten<br />

Versicherungen einfach und bequem<br />

abzuschließen.<br />

Variante 2: <strong>Der</strong> Online-Buchungsassistent<br />

Das von der ERV programmierte Buchungstool bietet<br />

die Möglichkeit auch online eine Reiseversicherung<br />

abzuschließen und kann mit wenigen Handgriffen<br />

auf der eigenen Webseite und in den E-Mail-<br />

Buchungsbestätigungen eingebunden werden.<br />

Variante 3: Integration in das eigene Buchungs- und<br />

Reservierungssystem<br />

Die Reiseschutzprodukte der ERV sind in zahlreichen<br />

touristischen Online- und Backoffice-Buchungssystemen<br />

eingebunden und können dort als optional<br />

zubuchbare Leistung zur Unterkunftsbuchung frei<br />

geschalten werden.<br />

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Die aktuellste Version finden Sie unter www.der<strong>perfekte</strong>gastgeber.info<br />

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