27.02.2015 Aufrufe

Der perfekte Gastgeber

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anhang<br />

Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />

Tourismusstruktur in Deutschland<br />

Nicht gefördert werden können:<br />

Förderung der Direktvermarktung, wenn ausschließlich selbsterzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Anhang-I-Produkte)<br />

vermarktet werden (Förderung dann nach (AFP-Teil A möglich),<br />

• laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten<br />

und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen,<br />

• Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude,<br />

• Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, unbare Eigenleistungen und sonstige Preisnachlässe,<br />

• Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke und Fotovoltaikanlagen,<br />

• gebrauchte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen.<br />

Einschränkungen bei der Förderung<br />

• Investitionen in den Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" nur bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten.<br />

• Bei Brennereien sind nur Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien<br />

(jährliche Alkoholproduktion bis max. 10 hl) förderbar, soweit es sich nicht um<br />

Brennereigeräte handelt.<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />

<strong>Der</strong> Zuwendungsempfänger hat<br />

• in Form eines Investitions- und Marketingkonzeptes einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens<br />

und des durchzuführenden Projektes und<br />

• den Nachweis über eine entsprechende fachliche Qualifikation zu erbringen.<br />

• Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten<br />

darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide<br />

120.000 EUR je Jahr bei Unverheirateten und 150.000 EUR je Jahr bei Ehegatten nicht überschritten<br />

werden. *)<br />

• Die Prosperitätsregelung kann für Tabakbaubetriebe, die außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gefördert werden, mit Zustimmung des Ministeriums<br />

im Einzelfall bis zum 31. Dezember 2011 ausgesetzt werden.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Zuwendungen können als Zuschüsse und als Bürgschaften gewährt werden.<br />

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben. <strong>Der</strong> Gesamtwert der einem<br />

Unternehmen gewährten Beihilfen darf 200.000 € bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren<br />

nicht übersteigen.<br />

Zuschüsse:<br />

Bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.<br />

Bürgschaften:<br />

Für Kapitalmarktdarlehen, die zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt werden, können anteilige<br />

modifizierte Ausfallbürgschaften vom Land übernommen werden.<br />

Quelle:<br />

Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Baden-Württemberg<br />

www.mlr.baden-wuerttemberg.de<br />

Land<br />

Tourismus Marketing GmbH Baden-Wurttemberg<br />

(TMBW)<br />

Region<br />

Schwarzwald Tourismus GmbH<br />

16 Gesellschaftern: Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,<br />

Emmendingen, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Lörrach,<br />

Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Waldshut<br />

Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe, Pforzheim<br />

Ort<br />

Städte und Gemeinden<br />

Bund<br />

Deutscher Tourismus Verband<br />

(DTV)<br />

Teilregionen<br />

Werbegemeinschaften, Ortsgemeinschaften<br />

Betrieb<br />

Beherbergungsbetriebe, Privatvermieter, Freizeiteinrichtungen<br />

Welt<br />

Deutsche Zentrale für Tourismus<br />

(DZT)<br />

114<br />

Die aktuellste Version finden Sie unter www.der<strong>perfekte</strong>gastgeber.info<br />

115

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!