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Anhang<br />
Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />
Tourismusstruktur in Deutschland<br />
Nicht gefördert werden können:<br />
Förderung der Direktvermarktung, wenn ausschließlich selbsterzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Anhang-I-Produkte)<br />
vermarktet werden (Förderung dann nach (AFP-Teil A möglich),<br />
• laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten<br />
und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen,<br />
• Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude,<br />
• Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, unbare Eigenleistungen und sonstige Preisnachlässe,<br />
• Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke und Fotovoltaikanlagen,<br />
• gebrauchte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen.<br />
Einschränkungen bei der Förderung<br />
• Investitionen in den Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" nur bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten.<br />
• Bei Brennereien sind nur Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien<br />
(jährliche Alkoholproduktion bis max. 10 hl) förderbar, soweit es sich nicht um<br />
Brennereigeräte handelt.<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />
<strong>Der</strong> Zuwendungsempfänger hat<br />
• in Form eines Investitions- und Marketingkonzeptes einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens<br />
und des durchzuführenden Projektes und<br />
• den Nachweis über eine entsprechende fachliche Qualifikation zu erbringen.<br />
• Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten<br />
darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide<br />
120.000 EUR je Jahr bei Unverheirateten und 150.000 EUR je Jahr bei Ehegatten nicht überschritten<br />
werden. *)<br />
• Die Prosperitätsregelung kann für Tabakbaubetriebe, die außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gefördert werden, mit Zustimmung des Ministeriums<br />
im Einzelfall bis zum 31. Dezember 2011 ausgesetzt werden.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Zuwendungen können als Zuschüsse und als Bürgschaften gewährt werden.<br />
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben. <strong>Der</strong> Gesamtwert der einem<br />
Unternehmen gewährten Beihilfen darf 200.000 € bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren<br />
nicht übersteigen.<br />
Zuschüsse:<br />
Bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.<br />
Bürgschaften:<br />
Für Kapitalmarktdarlehen, die zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt werden, können anteilige<br />
modifizierte Ausfallbürgschaften vom Land übernommen werden.<br />
Quelle:<br />
Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Baden-Württemberg<br />
www.mlr.baden-wuerttemberg.de<br />
Land<br />
Tourismus Marketing GmbH Baden-Wurttemberg<br />
(TMBW)<br />
Region<br />
Schwarzwald Tourismus GmbH<br />
16 Gesellschaftern: Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,<br />
Emmendingen, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Lörrach,<br />
Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Waldshut<br />
Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe, Pforzheim<br />
Ort<br />
Städte und Gemeinden<br />
Bund<br />
Deutscher Tourismus Verband<br />
(DTV)<br />
Teilregionen<br />
Werbegemeinschaften, Ortsgemeinschaften<br />
Betrieb<br />
Beherbergungsbetriebe, Privatvermieter, Freizeiteinrichtungen<br />
Welt<br />
Deutsche Zentrale für Tourismus<br />
(DZT)<br />
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Die aktuellste Version finden Sie unter www.der<strong>perfekte</strong>gastgeber.info<br />
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