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Der perfekte Gastgeber

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Anhang<br />

Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />

Fördermöglichkeiten für Beherbergungsbetriebe<br />

1. Einzelbetriebliche Förderung des Tourismusgewerbes<br />

Die einzelbetriebliche Förderung zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Betriebe des Tourismusgewerbes<br />

stärken. Dazu gehören in bestimmten Gebieten der Ferien- und Naherholung, Hotel- und<br />

Gaststättenbetriebe sowie Campingbetriebe, die zu einem wesentlichen Teil der Ferienerholung dienen, und<br />

Betriebe des Kurwesens in den Standorten der Kurerholung. Die Förderung erfolgt in Form längerfristiger<br />

zinsverbilligter Darlehen durch die L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank. Gefördert<br />

werden im wesentlichen Modernisierungsinvestitionen. Förderanträge sind über die Hausbank an die Landeskreditbank<br />

zu richten (Weitere Informationen unter: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Einzelbetriebliche_Foerderung_des_Tourismusgewerbes/96932.html)<br />

Ziel<br />

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Betriebe des Tourismusgewerbes. Dazu gehören in<br />

bestimmten Gebieten der Ferien- und Naherholung, Hotel- und Gaststättenbetriebe sowie Campingbetriebe,<br />

die zu einem wesentlichen Teil der Ferienerholung dienen, und Betriebe des Kurwesens in den Standorten<br />

der Kurerholung.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert werden im Wesentlichen Modernisierungsinvestitionen und damit verbundene, betriebswirtschaftlich<br />

erforderliche Erweiterungsinvestitionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Erweiterung,<br />

Errichtung und Übernahme von Betrieben.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Mittelständische Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes, Campingplätze, Betriebe des Kurwesens<br />

(Kurheime, Sanatorien, Kurkliniken), Sonderformen des Gastgewerbes in den jeweiligen festgelegten Gebietskategorien.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Die Förderung erfolgt in Form längerfristiger zinsverbilligter Darlehen durch die L-Bank Landeskreditbank<br />

Baden-Württemberg Förderbank. Förderanträge sind über die Hausbank an die Landeskreditbank zu richten.<br />

Antragsstellung<br />

Die Unternehmen beantragen die Förderdarlehen über ihre Hausbank. Die Hausbanken leiten den Antrag an<br />

die L-Bank weiter. Weitere Informationen unter:<br />

http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Einzelbetriebliche_Foerderung_des_Tourismusgewerbes/96932.<br />

html<br />

2. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (auch) den ländlichen<br />

Tourismus mit vielfältigen Aktivitäten, die u. a. auch einzelnen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes<br />

zugute kommen können. Zu nennen sind hier die Fördermöglichkeiten für „Urlaub auf dem<br />

Bauernhof“, für Projekte im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) sowie des EU-Programms<br />

LEADER.<br />

Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen im Internet zum Download bereit unter http://www.mlr.<br />

baden-wuerttemberg.de/Laendlicher_Tourismus/68651.html bzw. den dort eingestellten einschlägigen Förderprogrammen.<br />

3. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung<br />

Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft<br />

(Abschnitt B)<br />

Ziele<br />

• Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit<br />

• Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum<br />

Zuwendungsempfänger<br />

Gefördert werden<br />

• Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,<br />

• deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung<br />

oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder<br />

tierische Erzeugnisse zu gewinnen und<br />

• die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße<br />

erreichen oder überschreiten,<br />

• Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige<br />

oder mildtätige Zwecke verfolgen.<br />

• Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen im Sinne von Punkt 1, deren Ehegatten sowie deren<br />

hauptberuflich mitarbeitenden Töchter oder Söhne (gem. § 1 Abs. 8 ALG), soweit sie in räumlicher Nähe<br />

zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.<br />

Was wird gefördert?<br />

Errichtung, Erwerb, Modernisierung oder Umnutzung von Gebäuden einschließlich der technischen Einrichtung<br />

• für die Bereitstellung von Dienstleistungen in landwirtschaftsnahen Bereichen (z. B. Bau von Ställen für<br />

die Pensionstierhaltung, Reithallen),<br />

• die Bereitstellung von Dienstleistungen in hauswirtschaftsnahen Bereichen (z.B. Pflege und Betreuung,<br />

Bildungsmaßnahmen und –management, Eventmanagement),<br />

• gastronomische Zwecke (z.B. Vesperstuben, Hofcafes, Partyservices),<br />

• für touristische Zwecke (z.B. Ferien auf dem Bauernhof, Verbesserung der Infrastruktur, Freizeit und Wellnessangebote),<br />

• die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte (Nicht-Anhang-IProdukte),<br />

• die Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-IProdukten in Verbindung mit Nicht-Anhang-IProdukten,<br />

• die Verarbeitung und der Vertrieb von Biomasse,<br />

• Anlage von Kurzumtriebsplantagen,<br />

• die Wärmegewinnung und -bereitstellung aus Biomasse.<br />

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Die aktuellste Version finden Sie unter www.der<strong>perfekte</strong>gastgeber.info<br />

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