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Anhang<br />
Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />
Fördermöglichkeiten für Beherbergungsbetriebe<br />
1. Einzelbetriebliche Förderung des Tourismusgewerbes<br />
Die einzelbetriebliche Förderung zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Betriebe des Tourismusgewerbes<br />
stärken. Dazu gehören in bestimmten Gebieten der Ferien- und Naherholung, Hotel- und<br />
Gaststättenbetriebe sowie Campingbetriebe, die zu einem wesentlichen Teil der Ferienerholung dienen, und<br />
Betriebe des Kurwesens in den Standorten der Kurerholung. Die Förderung erfolgt in Form längerfristiger<br />
zinsverbilligter Darlehen durch die L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank. Gefördert<br />
werden im wesentlichen Modernisierungsinvestitionen. Förderanträge sind über die Hausbank an die Landeskreditbank<br />
zu richten (Weitere Informationen unter: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Einzelbetriebliche_Foerderung_des_Tourismusgewerbes/96932.html)<br />
Ziel<br />
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Betriebe des Tourismusgewerbes. Dazu gehören in<br />
bestimmten Gebieten der Ferien- und Naherholung, Hotel- und Gaststättenbetriebe sowie Campingbetriebe,<br />
die zu einem wesentlichen Teil der Ferienerholung dienen, und Betriebe des Kurwesens in den Standorten<br />
der Kurerholung.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert werden im Wesentlichen Modernisierungsinvestitionen und damit verbundene, betriebswirtschaftlich<br />
erforderliche Erweiterungsinvestitionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Erweiterung,<br />
Errichtung und Übernahme von Betrieben.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Mittelständische Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes, Campingplätze, Betriebe des Kurwesens<br />
(Kurheime, Sanatorien, Kurkliniken), Sonderformen des Gastgewerbes in den jeweiligen festgelegten Gebietskategorien.<br />
Wie wird gefördert?<br />
Die Förderung erfolgt in Form längerfristiger zinsverbilligter Darlehen durch die L-Bank Landeskreditbank<br />
Baden-Württemberg Förderbank. Förderanträge sind über die Hausbank an die Landeskreditbank zu richten.<br />
Antragsstellung<br />
Die Unternehmen beantragen die Förderdarlehen über ihre Hausbank. Die Hausbanken leiten den Antrag an<br />
die L-Bank weiter. Weitere Informationen unter:<br />
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Einzelbetriebliche_Foerderung_des_Tourismusgewerbes/96932.<br />
html<br />
2. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (auch) den ländlichen<br />
Tourismus mit vielfältigen Aktivitäten, die u. a. auch einzelnen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes<br />
zugute kommen können. Zu nennen sind hier die Fördermöglichkeiten für „Urlaub auf dem<br />
Bauernhof“, für Projekte im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) sowie des EU-Programms<br />
LEADER.<br />
Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen im Internet zum Download bereit unter http://www.mlr.<br />
baden-wuerttemberg.de/Laendlicher_Tourismus/68651.html bzw. den dort eingestellten einschlägigen Förderprogrammen.<br />
3. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung<br />
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft<br />
(Abschnitt B)<br />
Ziele<br />
• Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit<br />
• Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum<br />
Zuwendungsempfänger<br />
Gefördert werden<br />
• Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,<br />
• deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung<br />
oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder<br />
tierische Erzeugnisse zu gewinnen und<br />
• die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße<br />
erreichen oder überschreiten,<br />
• Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige<br />
oder mildtätige Zwecke verfolgen.<br />
• Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen im Sinne von Punkt 1, deren Ehegatten sowie deren<br />
hauptberuflich mitarbeitenden Töchter oder Söhne (gem. § 1 Abs. 8 ALG), soweit sie in räumlicher Nähe<br />
zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.<br />
Was wird gefördert?<br />
Errichtung, Erwerb, Modernisierung oder Umnutzung von Gebäuden einschließlich der technischen Einrichtung<br />
• für die Bereitstellung von Dienstleistungen in landwirtschaftsnahen Bereichen (z. B. Bau von Ställen für<br />
die Pensionstierhaltung, Reithallen),<br />
• die Bereitstellung von Dienstleistungen in hauswirtschaftsnahen Bereichen (z.B. Pflege und Betreuung,<br />
Bildungsmaßnahmen und –management, Eventmanagement),<br />
• gastronomische Zwecke (z.B. Vesperstuben, Hofcafes, Partyservices),<br />
• für touristische Zwecke (z.B. Ferien auf dem Bauernhof, Verbesserung der Infrastruktur, Freizeit und Wellnessangebote),<br />
• die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte (Nicht-Anhang-IProdukte),<br />
• die Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-IProdukten in Verbindung mit Nicht-Anhang-IProdukten,<br />
• die Verarbeitung und der Vertrieb von Biomasse,<br />
• Anlage von Kurzumtriebsplantagen,<br />
• die Wärmegewinnung und -bereitstellung aus Biomasse.<br />
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