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Vorwort - Tiny-Mundo

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unerklärt. Auch der Vorstand der AGiD sieht keine Notwendigkeit, angesichts der<br />

Einzigartigkeit der Stigmatisation innerhalb der AGiD zu einer vorsichtigen, sorgfältige,<br />

gemeinschaftliche Verständnisbemühung Schritte zu unternehmen.<br />

So bleibt die bis heute im Mai 2008, 4 Jahre nach dem Frühjahr 2004, die Frage offen, wann<br />

und wie wird eine angemessene Forschungsarbeit von einer Gruppe geeigneter Mitglieder<br />

geleistet werden. Diese Frage wird umso dringlicher durch die Tatsache, dass JvH in<br />

Publikationen im Verlag am Goetheanum in Folge weiterführender Darstellungen ihre Schau<br />

der Christus-Mysterien gibt, die zu den christologischen Ausführungen von Rudolf Steiner als<br />

individuelle Forschungsergebnisse hinzutreten.<br />

8. 3. Empfehlungen der UFK für die Behandlung gemeinschaftlicher Angelegenheiten<br />

Die Autonomie des Individuums in allen Fragen der Erkenntnis dient als Maxime<br />

gemeinsamer Arbeit zur sauberen Beachtung der Kompetenzen: der Mitglieder, der<br />

Geschäftsführung, des IK, des Vorstandes. In der Theorie ist das unstrittig, in der Praxis<br />

umkämpft. Inwieweit „etwas“ mit Anthroposophie zu tun hat, muss ein jeder für sich und<br />

ganz allein entscheiden. Inwieweit individuelle anthroposophische Inhalte in der<br />

Anthroposophischen Gesellschaft wirksam werden, unterliegt ebenfalls derselben Autonomie<br />

des Individuums. Eine „geistige Leitung“ kann es aus der Sache heraus gegenüber der<br />

Autonomie der Individuen nicht geben.<br />

In der sozialen Sphäre rechtlicher Ordnungen unterliegen alle derselben Gesetzmäßigkeit.<br />

Sobald die sozialen Instinkte versagen, gibt es nur noch die eindeutige schriftliche<br />

Vereinbarung gesellschaftlicher Verfahrensweisen. Je stärker das gegenseitige Vertrauen,<br />

desto sparsamer die Regel.<br />

In wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht ist die Handlungsautorität der gewählten oder<br />

berufenen Bevollmächtigten gültig. Bei sauberer Beachtung der drei Bereiche und ihrer<br />

spezifischen Funktionen, sind Konflikte minimierbar.<br />

Im Presserecht sind die für alle gültigen Regeln, das für alle Publizistik verbindlich ist,<br />

definiert. Ein elementares Recht ist z.B., am selben Ort in einem Print-Medium zu einer<br />

Verlautbarung der Gegenpartei Stellung nehmen zu können – ohne zensurale Einschränkung!<br />

Wird dagegen verstoßen – wie z.B. im Falle von PTs Glosse und Gegendarstellung auf WUKs<br />

Artikel „Anthroposophie als Geistesgegenwart“ –, so verliert die Redaktion ihre<br />

Publikationsglaubwürdigkeit, und -berechtigung. Jegliche Zensur befördert die Kräfte des<br />

Streites, speist sich aus dem Bewusstsein, allein über “die Wahrheit“ zu verfügen, verdrängt<br />

die Auseinandersetzung in unzuständige Bereiche und lässt Macht das Recht überwältigen.<br />

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