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Vorwort - Tiny-Mundo

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7. 4. Die Konsequenzen der Kündigungen bzw. Beurlaubung<br />

Die Rechtsanwälte der AGiD aus der Kanzlei Barkhoff & Partner interpretierten in einem<br />

Schreiben an Richard Everett, dass das Urteil mehr zugunsten der AGiD und weniger<br />

zugunsten von PT entschieden wurde:<br />

„Den Urteilsgründen (ab Seite 5) können Sie entnehmen, dass wir das Verfahren insgesamt erfolgreich<br />

abgeschlossen haben. Der bisher etwas unklare Urteilstenor erklärt sich nun so, dass das Gericht zwar die<br />

fristlose Kündigung als unwirksam ansah, aber unserem Antrag auf Umdeutung der fristlosen in eine<br />

fristgerechte Kündigung stattgegeben hat. Deshalb endet das Arbeitsverhältnis zum 28.2.2006 mit Ablauf der<br />

ordnungsgemäßen Kündigungsfrist.“ 309<br />

JvH, EL und PT berichten über den Ausgang des Rechtsstreites vor dem Arbeitsgericht Berlin<br />

im April 2006 in einen Informationsbrief<br />

„an die Mitglieder des Arbeitzentrums Berlin, [...] an die Arbeitszentren und Zweige in Deutschland sowie an<br />

die Freunde außerhalb Berlins“ 310 , in dem sie mit Sorge darauf aufmerksam machen, „dass die Autonomie aller<br />

Arbeitszentren rechtlich durch die jetzt gültige Satzung der Landesgesellschaft nicht gegeben ist. Das<br />

Vorgehen des Landesvorstandes im Berliner Arbeitszentrum war nur auf diesem Hintergrund überhaupt möglich,<br />

wobei der Vorstand der Landesgesellschaft die in den Statuten der Weihnachtstagung festgelegte Autonomie<br />

missachtet hat. Die Autonomie der Arbeitszentren war und ist daher rechtlich ausschließlich von dem<br />

Verständnis des jeweiligen Vorstandes bezüglich der Intentionen Rudolf Steiners abhängig.<br />

Willkürliche Entscheidungen des Vorstandes ohne Wissen und Willen der Arbeitszentren sind somit jederzeit<br />

möglich. Dieser Zustand bedarf unbedingt einer Klärung und Änderung auf der nächsten<br />

Mitgliederversammlung, wenn die Autonomie der Arbeitszentren keine Worthülse bleiben, sondern mit<br />

wirklichem Leben erfüllt werden soll. [...] Wir erinnern daran, daß der Vorstand en bloc als Gremium zu den<br />

‚Stigmatisationsphänomenen’ in den ‚Mitteilungen’ (September 2005) in entschiedener und kritischer Weise<br />

Stellung genommen und mit den angeblichen Kündigungsgründen vermengt hat. Der Eingriff des Vorstandes in<br />

die Rechtssphäre (Kündigung der betreffenden Mitarbeiter) ist doch unmittelbarer Ausdruck der geäußerten<br />

Geisteshaltung.<br />

[...]<br />

Die Mitglieder sollen wissen, dass die Folgen der Kündigungen enorme Kosten verursacht haben. Auf unserer<br />

Seite allein sind etwa 10.000 Euro für Anwaltskosten, Versand und Informationspost etc. angefallen. Auf Seiten<br />

der Landesgesellschaft sind zweifelsfrei erheblich höhere Kosten entstanden [...] Außerdem haben viele Berliner<br />

Mitglieder aus Protest gegen das Vorgehen des Vorstandes Beiträge und Spenden verweigert, wodurch sich<br />

allein im Jahr 2005 im Arbeitszentrum Berlin eine Mindereinnahme von 42.000 Euro ergeben hat. Dadurch<br />

konnte das Arbeitszentrum nicht – wie vorgesehen – 35.000 Euro an die Landesgesellschaft und das<br />

Goetheanum zahlen. [...]<br />

309 RAin Meinke: An: Richard Everett: Betreff: Anthroposophische Gesellschaft./. Tradowsky Verfahren vor<br />

dem Amtsgericht Berlin AZ 77 Ca 18979/05. Bochum 10.4.2006.<br />

310 JvH, EL und PT: (Informationsbrief über den Ausgang des Arbeitsrechtsstreites) an die Mitglieder des<br />

Arbeitzentrums Berlin, zur Information an die Arbeitszentren und Zweige in Deutschland sowie an die Freunde<br />

außerhalb Berlins. Berlin April 2006.<br />

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