Vorwort - Tiny-Mundo
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2005 kam. 303 Edda Lechner kündigte auf die Beurlaubung hin selbst ihren Arbeitsvertrag. 304<br />
Ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag zwischen PT und der AGiD wurde zum Dezember<br />
2005 aufgesetzt, scheiterte jedoch an der Uneinigkeit der Parteien. Das Arbeitsgericht Berlin<br />
verkündete am 08. Februar 2006 in Sachen Kläger PT gegen den Beklagten AGiD unter dem<br />
Geschäftszeichen 77 Ca 18979/05 folgendes Urteil:<br />
I. „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose<br />
Kündigung des Beklagten vom 12.08.2005 aufgelöst worden ist, sondern bis zum<br />
28.02.2006 fortbestehen wird.<br />
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.<br />
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte zu<br />
tragen.<br />
303 „Aufhebungsvertrag<br />
Die Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V., Stuttgart, und Judith von Halle, Berlin, schließen<br />
folgenden Aufhebungsvertrag:<br />
Präambel<br />
Die Parteien führen einen Rechtsstreit über die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses der Frau von Halle<br />
vor dem Arbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 35 Ca 19069/05. Darüber hinaus sind zwischen den<br />
Parteien verschiedene Rechtsfragen (beispielsweise zur Qualifikation des Beschäftigungsverhältnisses als<br />
Honorar oder als Arbeitsverhältnis etc.) streitig. Zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten treffen die Beteiligten<br />
folgende Vereinbarungen:<br />
1. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis<br />
mit Ablauf des 31.12.2005 endet. Eine Entscheidung darüber, ob es sich bei dem<br />
Beschäftigungsverhältnis um ein Honorarverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis handelt, wird hiermit<br />
nicht getroffen. Die Beteiligten vereinbaren, dass sie diese Frage auch nicht mehr zur gerichtlichen oder<br />
behördlichen Überprüfung stellen werden. Frau von Halle wird auch weiterhin bis zum 31.12.2005 von<br />
jeder Tätigkeit für das Arbeitszentrum Berlin freigestellt.<br />
2. Bis zum 31.12.2005 zahlt die Anthroposophischen Gesellschaft Frau von Halle ein monatliches<br />
Honorar von 1.250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. [...] Für die Honorierung der gehaltenen Vorträge<br />
werden 50 Prozent der Einnahmen als Honorar vereinbart. [...]<br />
3. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass alle Frau von Halle erteilten Vollmachten im Rahmen der<br />
Verwaltung des Arbeitszentrums Berlin bereits erloschen sind. [...]<br />
4. Die Beteiligten vereinbaren, dass nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags die im Rahmen der<br />
Kündungsschutzklage entstandenen anwaltlichen Kosten Frau von Halles sowie die Gerichtskosten zu<br />
zwei Dritteln von der Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V. und zu einem Drittel von<br />
Frau von Halle übernommen werden.<br />
5. Die Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V. verpflichtet sich, binnen einer Woche nach<br />
Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Beteiligten die Kündungserklärung vom 12.08.2005<br />
schriftlich gegenüber Frau von Halle zurückzunehmen.<br />
6. Frau von Halle verpflichtet sich, binnen einer Woche nach Zugang der unter der vorherigen Ziffer<br />
genannten Rücknahmeerklärung gegenüber dem Arbeitsgericht Berlin die Kündungsschutzklage<br />
zurückzunehmen.<br />
7. Mit der Erfüllung der obigen Vereinbarungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten<br />
aus dem Beschäftigungsverhältnis abgegolten.<br />
(Unterzeichnet: 25.11.2005 Judith von Halle, 30.11.2005 Wolf-Ulrich Klünker, Justus Wittich)“ Siehe<br />
Aufhebungsvertrag zwischen der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland e.V. und Judit von Halle.<br />
25./30.11.2205.<br />
304 Kündigung<br />
„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigte vom 30.11.2000 zum nächstmöglichen<br />
Termin. Mit freundlichen Grüßen (Unterzeichnet: Edda Lechner)“ Siehe Edda Lechner: Kündigung an den<br />
Vorstand der Landesgesellschaft in Deutschland. Berlin 31.8.2005.<br />
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