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Vorwort - Tiny-Mundo

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2005 kam. 303 Edda Lechner kündigte auf die Beurlaubung hin selbst ihren Arbeitsvertrag. 304<br />

Ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag zwischen PT und der AGiD wurde zum Dezember<br />

2005 aufgesetzt, scheiterte jedoch an der Uneinigkeit der Parteien. Das Arbeitsgericht Berlin<br />

verkündete am 08. Februar 2006 in Sachen Kläger PT gegen den Beklagten AGiD unter dem<br />

Geschäftszeichen 77 Ca 18979/05 folgendes Urteil:<br />

I. „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose<br />

Kündigung des Beklagten vom 12.08.2005 aufgelöst worden ist, sondern bis zum<br />

28.02.2006 fortbestehen wird.<br />

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.<br />

III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte zu<br />

tragen.<br />

303 „Aufhebungsvertrag<br />

Die Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V., Stuttgart, und Judith von Halle, Berlin, schließen<br />

folgenden Aufhebungsvertrag:<br />

Präambel<br />

Die Parteien führen einen Rechtsstreit über die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses der Frau von Halle<br />

vor dem Arbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 35 Ca 19069/05. Darüber hinaus sind zwischen den<br />

Parteien verschiedene Rechtsfragen (beispielsweise zur Qualifikation des Beschäftigungsverhältnisses als<br />

Honorar oder als Arbeitsverhältnis etc.) streitig. Zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten treffen die Beteiligten<br />

folgende Vereinbarungen:<br />

1. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis<br />

mit Ablauf des 31.12.2005 endet. Eine Entscheidung darüber, ob es sich bei dem<br />

Beschäftigungsverhältnis um ein Honorarverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis handelt, wird hiermit<br />

nicht getroffen. Die Beteiligten vereinbaren, dass sie diese Frage auch nicht mehr zur gerichtlichen oder<br />

behördlichen Überprüfung stellen werden. Frau von Halle wird auch weiterhin bis zum 31.12.2005 von<br />

jeder Tätigkeit für das Arbeitszentrum Berlin freigestellt.<br />

2. Bis zum 31.12.2005 zahlt die Anthroposophischen Gesellschaft Frau von Halle ein monatliches<br />

Honorar von 1.250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. [...] Für die Honorierung der gehaltenen Vorträge<br />

werden 50 Prozent der Einnahmen als Honorar vereinbart. [...]<br />

3. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass alle Frau von Halle erteilten Vollmachten im Rahmen der<br />

Verwaltung des Arbeitszentrums Berlin bereits erloschen sind. [...]<br />

4. Die Beteiligten vereinbaren, dass nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags die im Rahmen der<br />

Kündungsschutzklage entstandenen anwaltlichen Kosten Frau von Halles sowie die Gerichtskosten zu<br />

zwei Dritteln von der Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V. und zu einem Drittel von<br />

Frau von Halle übernommen werden.<br />

5. Die Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V. verpflichtet sich, binnen einer Woche nach<br />

Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Beteiligten die Kündungserklärung vom 12.08.2005<br />

schriftlich gegenüber Frau von Halle zurückzunehmen.<br />

6. Frau von Halle verpflichtet sich, binnen einer Woche nach Zugang der unter der vorherigen Ziffer<br />

genannten Rücknahmeerklärung gegenüber dem Arbeitsgericht Berlin die Kündungsschutzklage<br />

zurückzunehmen.<br />

7. Mit der Erfüllung der obigen Vereinbarungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten<br />

aus dem Beschäftigungsverhältnis abgegolten.<br />

(Unterzeichnet: 25.11.2005 Judith von Halle, 30.11.2005 Wolf-Ulrich Klünker, Justus Wittich)“ Siehe<br />

Aufhebungsvertrag zwischen der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland e.V. und Judit von Halle.<br />

25./30.11.2205.<br />

304 Kündigung<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigte vom 30.11.2000 zum nächstmöglichen<br />

Termin. Mit freundlichen Grüßen (Unterzeichnet: Edda Lechner)“ Siehe Edda Lechner: Kündigung an den<br />

Vorstand der Landesgesellschaft in Deutschland. Berlin 31.8.2005.<br />

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