Bodenleger - Wirtschaftskammer Ãsterreich
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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für das <strong>Bodenleger</strong>handwerk<br />
3 Allgemeines zum Handbuch<br />
3.1 Zweck<br />
Das vorliegende Handbuch dient zur Dokumentation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb gem.<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz samt Verordnungen.<br />
3.2 Anwendungsbereich<br />
Im gesamten Unternehmen und für alle Mitarbeiter gem. ASchG am Standort ..........<br />
3.3 Seitenaufbau, Änderungen, Revisionen<br />
Jede Seite des Handbuches enthält im Kopf bzw. im Fuß:<br />
• Titel "Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung"<br />
• Autoren<br />
• Dateiname<br />
• Revisionsnummer<br />
• Speicherdatum<br />
• Seitennummer und Anzahl der Seiten zur Kontrolle der Vollständigkeit<br />
Zuletzt vorgenommene Änderungen sind unterstrichen bzw. durchgestrichen gedruckt (Ausnahme:<br />
Gesamtrevisionen). Die Geschäftsleitung ist verantwortlich, von allen Änderungen / Revisionen eine<br />
Sammlung anzulegen (Mindestaufbewahrungsdauer: 10 Jahre).<br />
Die von einer Revision betroffenen Seiten werden in allen dem Änderungsdienst unterliegenden<br />
Sicherheitshandbüchern ausgetauscht.<br />
3.4 Genehmigung<br />
Die Geschäftsleitung zeichnet für die Erstellung des Handbuches durch Unterschrift und Datum am<br />
Titelblatt verantwortlich.<br />
3.5 Verteilung<br />
3.5.1 Verteilungstabelle<br />
Die Geschäftsleitung ist für folgende Verteilung der Sicherheits-Handbücher verantwortlich,<br />
insbesondere ist bei jeder Neubesetzung einer Stelle das Sicherheits-Handbuch entsprechend dem<br />
Verteiler auszuhändigen:<br />
Ausgabe 6/2004 Seite 7 von 70