pub201502108001_19683_insolvenzrecht-in-der-eu--2015
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E. Checkliste<br />
Insolvenz des ausländischen Geschäftspartners (EU) - was ist zu tun?<br />
Wo liegt <strong>der</strong> Interessenmittelpunkt des Schuldners?<br />
Wenn außerhalb <strong>der</strong> EU<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Dänemark<br />
Maßgeblichkeit des Insolvenzrechts<br />
richtet sich nach den jeweiligen<br />
nationalen Vorschriften des<br />
<strong>in</strong>ternationalen Insolvenzrechts<br />
wenn <strong>in</strong>nerhab <strong>der</strong> EU<br />
(mit Ausnahme Dänemarks)<br />
Insolvenzrecht dieses Staates ist<br />
maßgeblich<br />
Ist bereits e<strong>in</strong> Insolvenzverfahren eröffnet?<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> Insolvenzregister (falls vorhanden)<br />
O<strong>der</strong>: amtliche Bekanntmachungsblätter<br />
Wie melde ich me<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ungen an ?<br />
Gemäß Anschreiben des Insolvenzverwalters o<strong>der</strong> (falls nicht angeschrieben: <strong>in</strong>itiativ gegenüber<br />
dem Insolvenzverwalter)<br />
Wie wahre ich me<strong>in</strong>e Interessen im Rahmen von<br />
Verfahren zur Vermeidung e<strong>in</strong>er Liquidation?<br />
durch Teilnahme an<br />
Gläubigerversammlungen<br />
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