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TECHNISCHE ANWENDUNGSÃœBERSICHT Stand ... - Bullock-Style

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G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen, so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des<br />

Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige<br />

angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen<br />

Reifengrößen zu überprüfen.<br />

G72<br />

G73<br />

G75<br />

G76<br />

G78<br />

G79<br />

G81<br />

GT<br />

HK1<br />

HO1<br />

J18<br />

J32<br />

J39<br />

K50k<br />

Kmb10<br />

Kmb11<br />

KMV<br />

KMV2<br />

KoS<br />

KOV<br />

KOV3<br />

KW<br />

L02<br />

L05<br />

L06<br />

LI<br />

Lim<br />

LK6<br />

LM1<br />

LV2<br />

M+S<br />

M+Skw<br />

M02<br />

MA6<br />

mb01<br />

mb02<br />

Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/55R17 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige<br />

des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.<br />

Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere<br />

eingetragen werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige<br />

des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die<br />

Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.<br />

Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder<br />

Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb<br />

der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.<br />

Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.<br />

Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 255/35R19 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige<br />

des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.<br />

Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit<br />

zu überprüfen.<br />

Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder<br />

Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb<br />

der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.<br />

Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.<br />

Ist die Reifengröße 215/50R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder<br />

Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb<br />

der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.<br />

Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.<br />

Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,<br />

COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und<br />

Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den<br />

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen<br />

Teilegutachten nur für BMW 5er Gran Tourismo Typ GT, Teilegutachten für den Typ K-N1 in Vorbereitung bzw. nach der nächsten<br />

Aktualisierung vom Gutachten<br />

An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten oder durch Einbau eines Federwegsbegrenzers, Stärke 10 mm (KIA-Teile-<br />

Nr. ZK3F037501) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit<br />

Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse 1.<br />

Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 355<br />

mm oder größer an Achse1.<br />

Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 320 mm an Achse 1.<br />

Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 390 mm an Achse 1.<br />

Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen (Body-Kit) erforderlich.<br />

in Kombination mit HA 10J20<br />

in Kombination mit VA 9J19<br />

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).<br />

mit Radhaus-Verbreiterungen ist diese Reifengröße auf der VA und HA möglich<br />

Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.<br />

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).<br />

ohne Radhaus-Verbreiterungen ist diese Reifengröße nur auf der HA möglich<br />

nicht für alle KW-Zahlen<br />

Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-<br />

Reifenkombination herzustellen.<br />

Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung.<br />

Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS).<br />

Reifen Load-Index prüfen<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />

An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im<br />

Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße 225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag<br />

durch Einbau geänderter innerer Spurstangen<br />

(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch<br />

Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der<br />

Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />

bei bestimmten KW-Zahlen nur als M+S Breifung zulässig (siehe Gutachten)<br />

Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten<br />

Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.<br />

Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 25 mm an Achse 1.<br />

nur mit Distanzscheibe (min. 3mm)<br />

Aufgrund umfangreicher Karosseriearbeiten von MB Design nicht empfohlen.

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