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Akkreditierungsreglement - SAMP

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5. Rechtsmittel<br />

1. Im Zweifelsfall gilt der deutsche Text dieses Reglements.<br />

2. Steht ein Passus dieses Reglements im Konflikt zu einem Passus eines für den Betrieb einer<br />

Hochschule relevanten Reglements der Kalaidos Fachhochschule, so gilt das Reglement der<br />

Kalaidos Fachhochschule.<br />

3. Die Gebühren können unter Wahrung einer Voranzeigefrist von 3 Monaten jederzeit einseitig durch<br />

die <strong>SAMP</strong> angepasst werden.<br />

4. Gegen Entscheide der Kommission Berufsausbildung, der Akkreditierungskommission und der<br />

Akademieleitung kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs beim Stiftungsrat <strong>SAMP</strong> eingereicht werden.<br />

Ermessensentscheide, die willkürfrei getroffen wurden, können nicht angefochten werden.. Der<br />

Rekurs hat eine schriftliche Begründung und alle rekursrelevanten Dokumente zu enthalten,<br />

ansonsten sie später vom Rekursverfahren ausgeschlossen sind. Der Stiftungsrat <strong>SAMP</strong><br />

entscheidet abschliessend.<br />

5. Gerichtsstand ist der Sitz der Stiftung <strong>SAMP</strong>.<br />

<strong>Akkreditierungsreglement</strong> <strong>SAMP</strong> (4.7.2010) Seite 15 / 20

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