Akkreditierungsreglement - SAMP
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5. Rechtsmittel<br />
1. Im Zweifelsfall gilt der deutsche Text dieses Reglements.<br />
2. Steht ein Passus dieses Reglements im Konflikt zu einem Passus eines für den Betrieb einer<br />
Hochschule relevanten Reglements der Kalaidos Fachhochschule, so gilt das Reglement der<br />
Kalaidos Fachhochschule.<br />
3. Die Gebühren können unter Wahrung einer Voranzeigefrist von 3 Monaten jederzeit einseitig durch<br />
die <strong>SAMP</strong> angepasst werden.<br />
4. Gegen Entscheide der Kommission Berufsausbildung, der Akkreditierungskommission und der<br />
Akademieleitung kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs beim Stiftungsrat <strong>SAMP</strong> eingereicht werden.<br />
Ermessensentscheide, die willkürfrei getroffen wurden, können nicht angefochten werden.. Der<br />
Rekurs hat eine schriftliche Begründung und alle rekursrelevanten Dokumente zu enthalten,<br />
ansonsten sie später vom Rekursverfahren ausgeschlossen sind. Der Stiftungsrat <strong>SAMP</strong><br />
entscheidet abschliessend.<br />
5. Gerichtsstand ist der Sitz der Stiftung <strong>SAMP</strong>.<br />
<strong>Akkreditierungsreglement</strong> <strong>SAMP</strong> (4.7.2010) Seite 15 / 20