Leitlinien für die Errichtung von Aquakulturan-lagen/Fischteichanlagen
Leitlinien für die Errichtung von Aquakulturan-lagen/Fischteichanlagen Leitlinien für die Errichtung von Aquakulturan-lagen/Fischteichanlagen
Öffentliche Interessen • Öffentliches Interesse ist das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung versch. öffentl. Interessen (z.B. Gewässerbeschaffenheit, Gewässerökologie, Hochwässer,...) • Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile des Vorhabens gem. 105 WRG • Rechtsanspruch auf Erteilung
Fremde Rechte • Jede Beeinträchtigung bestehender Rechte führt ohne Zustimmung des Berechtigten zu einer Abweisung des Antrages • Inanspruchnahme von öffentlichem Wassergut ist von einer Zustimmung abhängig
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- Seite 27 und 28: Anhang der Leitlinien • Vorschlag
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Fremde Rechte<br />
• Jede Beeinträchtigung bestehender Rechte<br />
führt ohne Zustimmung des Berechtigten<br />
zu einer Abweisung des Antrages<br />
• Inanspruchnahme <strong>von</strong> öffentlichem<br />
Wassergut ist <strong>von</strong> einer Zustimmung<br />
abhängig