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2008 - WG 1943 Jakobsberg

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passt. Aus diesem Grund setzte sich der Vorstand mit der Vorsteherin des Baudepartements,<br />

Frau Barbara Schneider, in Verbindung. Wir haben anlässlich eines Gesprächs in<br />

ihrem Amtssitz unsere Ansichten bezüglich der künftigen Bebauungsmöglichkeiten auf<br />

dem Gebiet des alten Reservoirs kundgetan. Wir teilten Frau Schneider mit, dass wir dieses<br />

Gebiet für ein massvolles Bauen von Wohnungen, evtl. EFH, als geeignet erachten<br />

und dass doch in Erwägung gezogen werden solle, genossenschaftliches Bauen zu ermöglichen.<br />

Wir stiessen bei Frau Schneider auf offene Ohren, sind uns aber bewusst,<br />

dass wir uns nach dem Wechsel im Departement nochmals mit Herrn Regierungsrat<br />

Hans-Peter Wessels in Verbindung setzen müssen.<br />

Spezielle Bauvorschriften auf dem <strong>Jakobsberg</strong><br />

(und ihre Folgen)<br />

schaft Zur Gempenfluh 36 nicht mehr<br />

in diesem Ausmass erneuern!) Der<br />

Vorstand befürwortet zwar einen<br />

Schutz für unsere Siedlung, jedoch<br />

schiessen die geltenden Bestimmungen<br />

über das Ziel hinaus.<br />

Der Vorstand wird die Genossenschafterinnen<br />

und Genossenschafter<br />

an der Generalversammlung zusätzlich<br />

informieren.<br />

S. u.a. den Artikel in der BaZ vom<br />

25.11.<strong>2008</strong> von Renato Beck und den<br />

anschliessend als Replik veröffentlichte<br />

Leserbrief von P. Ruch:<br />

Wie sich vielleicht „ältere“ Genossenschafterinnen<br />

und Genossenschafter erinnern<br />

mögen, wurden nach langem Hin und Her<br />

anno 1996 die rigiden Speziellen Bauvorschriften<br />

für den <strong>Jakobsberg</strong> revidiert.<br />

Noch jetzt im Vorstand tätige Vertreter unserer<br />

<strong>WG</strong> setzten sich damals für diverse<br />

„Verbesserungen“ ein, blitzen aber mehrheitlich<br />

ab. So sind diese Bauvorschriften,<br />

obwohl wir heute einen Veloschopf nach<br />

bestehenden Vorschriften (Masse, Standort,<br />

Materialien...) bauen dürfen, nach wie<br />

vor enorm einschränkend. Es dürfen z.B.<br />

keine Veloglasunterstände (mehr) aufgestellt<br />

werden. (Bis vor kurzen wurde dies –<br />

entgegen den Vorschriften – von Angestellten<br />

des Baudepartements bewilligt.)<br />

Nun bläst aber neu ein rauerer Wind aus<br />

dem Departement: Es gibt keine Ausnahmebewilligungen<br />

mehr. (Wir dürften heute<br />

auch die neuen Balkone an den Mehrfamilienhäusern<br />

an der Emil Angst-, Birseck-,<br />

Seltisbergerstrasse und an der Liegen

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