2008 - WG 1943 Jakobsberg
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passt. Aus diesem Grund setzte sich der Vorstand mit der Vorsteherin des Baudepartements,<br />
Frau Barbara Schneider, in Verbindung. Wir haben anlässlich eines Gesprächs in<br />
ihrem Amtssitz unsere Ansichten bezüglich der künftigen Bebauungsmöglichkeiten auf<br />
dem Gebiet des alten Reservoirs kundgetan. Wir teilten Frau Schneider mit, dass wir dieses<br />
Gebiet für ein massvolles Bauen von Wohnungen, evtl. EFH, als geeignet erachten<br />
und dass doch in Erwägung gezogen werden solle, genossenschaftliches Bauen zu ermöglichen.<br />
Wir stiessen bei Frau Schneider auf offene Ohren, sind uns aber bewusst,<br />
dass wir uns nach dem Wechsel im Departement nochmals mit Herrn Regierungsrat<br />
Hans-Peter Wessels in Verbindung setzen müssen.<br />
Spezielle Bauvorschriften auf dem <strong>Jakobsberg</strong><br />
(und ihre Folgen)<br />
schaft Zur Gempenfluh 36 nicht mehr<br />
in diesem Ausmass erneuern!) Der<br />
Vorstand befürwortet zwar einen<br />
Schutz für unsere Siedlung, jedoch<br />
schiessen die geltenden Bestimmungen<br />
über das Ziel hinaus.<br />
Der Vorstand wird die Genossenschafterinnen<br />
und Genossenschafter<br />
an der Generalversammlung zusätzlich<br />
informieren.<br />
S. u.a. den Artikel in der BaZ vom<br />
25.11.<strong>2008</strong> von Renato Beck und den<br />
anschliessend als Replik veröffentlichte<br />
Leserbrief von P. Ruch:<br />
Wie sich vielleicht „ältere“ Genossenschafterinnen<br />
und Genossenschafter erinnern<br />
mögen, wurden nach langem Hin und Her<br />
anno 1996 die rigiden Speziellen Bauvorschriften<br />
für den <strong>Jakobsberg</strong> revidiert.<br />
Noch jetzt im Vorstand tätige Vertreter unserer<br />
<strong>WG</strong> setzten sich damals für diverse<br />
„Verbesserungen“ ein, blitzen aber mehrheitlich<br />
ab. So sind diese Bauvorschriften,<br />
obwohl wir heute einen Veloschopf nach<br />
bestehenden Vorschriften (Masse, Standort,<br />
Materialien...) bauen dürfen, nach wie<br />
vor enorm einschränkend. Es dürfen z.B.<br />
keine Veloglasunterstände (mehr) aufgestellt<br />
werden. (Bis vor kurzen wurde dies –<br />
entgegen den Vorschriften – von Angestellten<br />
des Baudepartements bewilligt.)<br />
Nun bläst aber neu ein rauerer Wind aus<br />
dem Departement: Es gibt keine Ausnahmebewilligungen<br />
mehr. (Wir dürften heute<br />
auch die neuen Balkone an den Mehrfamilienhäusern<br />
an der Emil Angst-, Birseck-,<br />
Seltisbergerstrasse und an der Liegen