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Ist eine zukunftsfähige UVP möglich? - UVP-Modernisierung

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Arnim Bechmann, Joachim Hartlik: Zukunfstfähige <strong>UVP</strong> 10<br />

wird in ihrer Stufung und auch in ihrer Zusammenfassung übergeordneter Bereiche fest definiert und<br />

anschließend werträger- bzw. schutzgutbezogen inhaltlich aufgefüllt. Die Vorteile des Mantelskalenkonzeptes<br />

lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Normierungsaspekt: Der Bearbeiter verfügt über ein immer gleiches Grundgerüst für alle Skalierungsvorgänge,<br />

mit dem er aus formaler und teilweise auch inhaltlicher Sicht stets gleichbleibend<br />

umgehen kann.<br />

Tabelle 1<br />

Beispiel für <strong>eine</strong> Mantelskala zur fachlichen Bewertung für den Bereich menschliche<br />

Gesundheit - Luftschadstoffbelastung (Entwurf)<br />

Stufe Wertstufe Wertklasse Luftschadstoffbelastung<br />

8 Oberer<br />

Vorsorgewert<br />

7 Unterer<br />

Vorsorgewert<br />

6 Oberer Bereich<br />

Gefahrenabwehr<br />

5 Mittlerer Bereich<br />

Gefahrenabwehr<br />

4 Unterer Bereich<br />

Gefahrenabwehr<br />

3 Legalwert / Akzeptanzgrenze<br />

Stufe V<br />

Optimalbereich<br />

Stufe IV<br />

Vorsorgebereich<br />

Stufe III<br />

9 Ökologischer Optimalwert<br />

Gefahrenabwehrbereich<br />

Stufe II<br />

Zulässigkeits-<br />

Grenzbereich<br />

annähernd natürliche<br />

Luftqualität<br />

> 10% TA-Luft-Werte<br />

> 25% TA-Luft-Werte<br />

> 1,5 µg Ruß/m 3<br />

> 2,5 µg Benzol/m 3<br />

nicht besetzt<br />

> 50% TA-Luft-Werte<br />

> 4 µg Ruß/m 3<br />

> 5 µg Benzol/m 3<br />

nicht besetzt<br />

TA-Luft-Werte<br />

8 µg Ruß/m 3<br />

10 µg Benzol/m 3<br />

2 Destruktionswert Stufe I<br />

Pessimalbereich<br />

> 120% TA-Luft-<br />

Werte<br />

1 Pessimalwert nicht besetzt<br />

• Vergleichbarkeitsaspekt: Durch die allgem<strong>eine</strong> Grundinterpretation der Mantelskala wird die Einstufung<br />

hinsichtlich unterschiedlicher Wertträger bzw. Schutzgüter vergleichbar.<br />

• Handhabbarkeitsaspekt: Durch die gleiche Skalenlänge wird <strong>eine</strong> formal und inhaltlich begründete<br />

Aggregation unterschiedlicher Skalen vereinfacht.<br />

• Nachvollziehbarkeitsaspekt. Durch den „Zwang“ zur einzelfallbezogene Konkretisierung der<br />

Grundskala werden die Werteinstufungsvorgänge transparent.<br />

Bei den Mantelskalen werden folgende Bereiche unterschieden:<br />

• Verbotsbereich<br />

Der Verbots- oder Unzulässigkeitsbereich beschreibt die ökologische Verbotszone. Das Erreichen<br />

von Wertstufen in diesem Bereich ist äußerst unerwünscht, d. h. es ist im gesellschaftlichen<br />

Sinne „unzulässig“. Diese Unzulässigkeit kann sich aus rechtswirksamen Verboten, aus<br />

Synök Institut <strong>UVP</strong>REP24 19.11.2002

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