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Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP-Modernisierung

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Verlag EDITION ZUKUNFT<br />

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„www.uvp-mo<strong>der</strong>nisierung.de“<br />

02-03-02<br />

<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

– Zur Charakteristik <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> als Instrument<br />

<strong>der</strong> Umwelt- und Zulassungspolitik -<br />

von<br />

Arnim Bechmann<br />

Quelle:<br />

Arnim Bechmann: Das Praxis-Defizit <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> - Struktur, Ausmaß,<br />

Ursachen, Folgen -, Verlag EDITION ZUKUNFT, 2003<br />

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Alle Rechte vorbehalten


SYNÖK-Institut<br />

Mitglied des Zukunfts-Zentrums Barsinghausen<br />

<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

– Zur Charakteristik <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> als Instrument<br />

<strong>der</strong> Umwelt- und Zulassungspolitik -<br />

von<br />

Prof. Dr. Arnim Bechmann<br />

Zukunfts-Zentrum Barsinghausen<br />

Rehrbrinkstr. 5, 30890 Barsinghausen<br />

Tel.: 0 51 05 / 52 80-0, Fax: 0 51 05 / 52 80 79<br />

E-Mail: zzb@zukunfts-zentrum.de, Internet: www.zukunfts-zentrum.de<br />

Barsinghausen, Mai 2003


Inhalt<br />

1 Das umweltpolitische Innovationspotenzial <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> 5<br />

2 Zwecksetzung und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 15<br />

3 Der Vorsorge-Aspekt 17<br />

4 Zum Verhältnis von <strong>UVP</strong> und Trägerverfahren 20<br />

4.1 Vorbemerkung 20<br />

4.2 Zielsetzungen und Aufgaben eines Raumordnungsverfahrens 21<br />

4.3 Aufgabe und Funktion <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im Planfeststellungsverfahren 23<br />

4.4 Abschichtungsfähigkeit – ein Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong><br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 24<br />

4.5 Die <strong>UVP</strong> im Genehmigungsverfahren 25<br />

5 Die Anhörung <strong>der</strong> Öffentlichkeit im Verfahren <strong>der</strong><br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 41<br />

5.1 Zweck <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung 41<br />

5.2 Anhörungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz 41<br />

5.3 Aufgaben <strong>der</strong> Anhörungsbehörde 42<br />

5.4 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen 43<br />

6 Zur Bedeutung <strong>der</strong> Qualität einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 50<br />

7 Problembereiche und Schwachpunkte von<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en 51<br />

8 Die politischen Funktionen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 53<br />

Zitierte und verwendete Literatur 56


Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 24: Die Generationenfolge <strong>der</strong> Umweltgesetze 7<br />

Abb. 25: Die Entwicklung des <strong>UVP</strong>-Rechtes und ihres Umfeldes 7<br />

Abb. 26: Der durch das <strong>UVP</strong>-Gesetz bewirkte integrale Verbund gelten<strong>der</strong> Umweltgesetze 8<br />

Abb. 27: Dimensionen einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 16<br />

Abb. 28: Zur Struktur eines synergetischen Systems 19<br />

Abb. 29: Wirk-Beziehungen auf ein synergetisches System 19<br />

Abb. 30: Die Konkretisierung eines Vorhabens im Verlauf des Planungs- und<br />

Zulassungsprozesses 27<br />

Abb. 31: Konkretisierung und Abschichtung in Zulassungsprozessen 27<br />

Abb. 32: Schrittweise Konkretisierung einer Datenbank 28<br />

Abb. 33: Etappen einer raumordnerischen Beurteilung 28<br />

Abb. 34: Der Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zum Planfeststellungsbeschluss 29<br />

Abb. 35: Mögliche Modifikationswirkungen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf einen<br />

Planfeststellungsbeschluss 29<br />

Abb. 36: Die innere Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeit des Genehmigungsrechtes mit<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 30<br />

Abb. 37: Die Zwecke eines Anhörungsverfahrens nach dem VwVfG 45


Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 10: <strong>UVP</strong>G - Vorsorgebestimmungen 11<br />

Tab. 11: <strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz 12<br />

Tab. 12: Die parallele Bearbeitung von Raumverträglichkeitsuntersuchung und<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Rahmen eines ROV mit integrierter<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 31<br />

Tab. 13: Die Integration <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in das Planfeststellungsverfahren<br />

(Erbguth/Schink, 1992, S. 254/255) 32<br />

Tab. 14: Zum Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Planfeststellungsverfahren 33<br />

Tab. 15: Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf (Quelle: BMVBW,<br />

1997) 34<br />

Tab. 16: Ziel <strong>der</strong> Erörterung 46<br />

Tab. 17: Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Anhörungsverfahren (nach: Obermayer: Kommentar zum<br />

VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil 47<br />

Tab. 18: Anfor<strong>der</strong>ungen an die Anhörungsbehörde (nach: Obermayer: Kommentar zum<br />

VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil 48<br />

Tab. 19: Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen (nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999)<br />

– Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil 49<br />

Tab. 20: Kriterien für die Bewältigung von Schwachstellen eines <strong>UVP</strong>-Verfahrens – Entwurf für<br />

ein Qualitätssicherungsprofil 52


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 5<br />

1 Das umweltpolitische Innovationspotenzial <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />

Die Einführung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> - von manchem Politiker einst als ein Meilenstein<br />

auf dem „Königsweg <strong>der</strong> Umweltpolitik“ erhofft - leitete 1990 eine, bereits seit Beginn <strong>der</strong> 80er-Jahre<br />

von <strong>der</strong> damaligen Bundesregierung durch das „Aktionsprogramm <strong>der</strong> Ökologie“ (Vgl. BMI,1983) propagierte<br />

neue Phase <strong>der</strong> Umweltpolitik ein.<br />

Nicht <strong>der</strong> Inhalt, wohl aber das Konzept des <strong>UVP</strong>-Gesetzes, setzte durch seinen systemischen Charakter<br />

neue Akzente im deutschen Umweltrecht. (Dies dürfte einer <strong>der</strong> wesentlichen Gründe dafür<br />

sein, dass traditionell – auf klassische Fachplanungen eingestimmt - argumentierende Verwaltungsbeamte<br />

o<strong>der</strong> Juristen mit den systemischen Ansprüchen des <strong>UVP</strong>-Gesetzes schon rein gedanklich häufig<br />

nur schwer umgehen können.)<br />

Worin liegt nun das umweltrechtliche Innovationspotential <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Umweltrecht ist ein relativ junges Recht.<br />

Erst zu Beginn <strong>der</strong> 70er-Jahre wurden die wichtigsten, heute noch gültigen, Umweltgesetze in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland geschaffen.<br />

Seither hat das Umweltrecht in seiner Struktur jedoch einen Wandel erlebt. Er führte von dem zunächst<br />

sektoral und medial ausgelegten Umweltrecht zu Gesetzen, die zumindest grundsätzlich als<br />

integrativ und systemisch angesehen werden können.<br />

Das Bundesimmissionsschutzgesetz <strong>der</strong> 70er-Jahre, das einst auch auf internationaler Ebene als mo<strong>der</strong>nes<br />

Umweltgesetz galt, weist noch heute den damals üblichen sektoral-medialen Charakter auf. Es<br />

ist somit ein gutes, da mo<strong>der</strong>nes Beispiel, für den Typ des traditionellen Umweltfachgesetzes.<br />

Das Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>, das Umwelthaftungsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

o<strong>der</strong> auch die IVU-Richtlinie <strong>der</strong> EU sprengen die alte Struktur.<br />

Vereinfacht lassen sich in Deutschland insgesamt zwei Generationen von Umweltgesetzen unterscheiden.<br />

(Vgl. Abb. 24) Zur ersten Generation zählen die Umweltgesetze <strong>der</strong> 70er-Jahre. Diese Gesetze<br />

zeichnen sich dadurch aus, dass sie sektoral (d. h. jeweils auf eng begrenzte Vorhabens- o<strong>der</strong><br />

Handlungsbereiche bezogen) o<strong>der</strong> medial (d. h. jeweils auf ein Umweltmedium bezogen) angelegt<br />

sind.<br />

Die umweltpolitische Erfahrung zeigt allerdings, dass diese erste Generation von Umweltgesetzen<br />

nicht geeignet ist, in effektiver Weise querschnittsorientiert, medienübergreifend und integrativ planungsorientierend<br />

zu wirken.<br />

Die Umweltgesetze, die in den 90er-Jahren neu entstanden sind, weisen demgegenüber in <strong>der</strong> Regel<br />

eher eine systemare Perspektive auf. Sie streben nach Nachhaltigkeit, Querschnittsorientierung, umweltmedienübergreifen<strong>der</strong><br />

Betrachtung und Integration aller Umweltbelange.<br />

Das <strong>UVP</strong>-Gesetz gehört eindeutig zur Klasse dieser Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation. Es ist auf Vorsorge<br />

gerichtet und es verlangt eine, alle relevanten Umweltmedien umfassende, integrative Betrachtung.<br />

Das durch die Europäische Union bewirkte <strong>UVP</strong>-Gesetz von 1990 war in Deutschland, gemessen an<br />

dem bis dahin üblichen Typ von Umweltgesetzen, etwas Neues. Ihm wurde und wird daher bis auf den<br />

heutigen Tag viel Unverständnis entgegengebracht. Dies äußert sich nicht zuletzt darin, dass dieses<br />

Gesetz in <strong>der</strong> Praxis kaum angemessen verstanden wird, dass es oft unterlaufen wird sowie dass seine<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen vielfach bewusst ignoriert werden. Hinzu kommt, dass offensichtlich auch die deutsche<br />

Rechtsprechung seine Bedeutung nicht unmittelbar erkannt hat, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> orientierenden Unterstützung<br />

durch den Europäischen Gerichtshof bedarf (Bunge, 2000).<br />

Trotz <strong>der</strong> vielen Wi<strong>der</strong>stände gegen eine sinngemäße Umsetzung des <strong>UVP</strong>-Gesetzes in die Praxis<br />

und <strong>der</strong> Defizite <strong>der</strong> Institutionalisierung des <strong>UVP</strong>G in Deutschland, hat sich die im <strong>UVP</strong>-Gesetz verankerte<br />

Sichtweise einer mo<strong>der</strong>nen <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ein immer stärkeres kritisches Gewicht<br />

geschaffen.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 6<br />

Dieser Prozess wird nicht nur durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, son<strong>der</strong>n<br />

auch durch die gesamte Entwicklung des EU-Rechtes sowie insbeson<strong>der</strong>e durch den sich rechtlich<br />

kontinuierlich ausweitenden Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (vgl. Abb. 25) nachhaltig gestärkt.<br />

Wer in einem Zulassungsverfahren eine rechtssichere <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> anstrebt, sollte<br />

dieser Entwicklung Beachtung schenken und eine gewisse Vorsicht gegenüber <strong>der</strong> Übernahme von in<br />

<strong>der</strong> Sache bereits veralteten Rechtsinterpretationen o<strong>der</strong> gar den gängigen Einschätzungen <strong>der</strong> „<strong>UVP</strong>-<br />

Praktiker“ walten lassen.<br />

Umweltpolitisch innovativ am <strong>UVP</strong>-Gesetz war und ist:<br />

• die von ihm angestrebte integrative, alle Umweltauswirkungen eines Vorhabens vernetzende Betrachtung<br />

(§ 1, § 2 und § 11 <strong>UVP</strong>G) (vgl. Tab. 9),<br />

• <strong>der</strong> von ihm vertretene Vorsorgegesichtspunkt, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e auch eine systemische Prophylaxe<br />

zulässt (§ 1, § 12 und § 21 <strong>UVP</strong>G) (vgl. Tab. 10),<br />

• seine grundsätzliche und generelle Entscheidungsrelevanz (vgl. § 1, § 3, § 12 und § 21 <strong>UVP</strong>G) (vgl.<br />

Tab. 11).<br />

Die Startschwierigkeiten, die das <strong>UVP</strong>-Gesetz in den 90er-Jahren in Deutschland hatte, lassen sich<br />

jedoch nicht allein auf interessenbedingte Wi<strong>der</strong>stände zurückführen, son<strong>der</strong>n sie spiegeln auch die<br />

bereits angedeutete Entwicklung des Umweltrechtes und das noch anzusprechende Institutionalisierungsdefizit<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> wie<strong>der</strong>.<br />

Bei seinem Inkrafttreten traf das <strong>UVP</strong>G 1990 in Deutschland auf ein bereits komplexes System des<br />

Umweltrechtes, das medial-sektoral angelegt war.<br />

Durch das Hinzukommen des <strong>UVP</strong>-Gesetzes und weiterer Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation ist ein<br />

kompliziertes Verbundsystem von Umweltgesetzen entstanden, dessen<br />

• Basis aus nach wie vor gültigen medial-sektoralen Umweltgesetzen besteht<br />

• die aber durch komplexe systemische Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation ergänzt, komplettiert und<br />

vernetzt werden (Die §§ 1, 12 und 21 des <strong>UVP</strong>G liefern hierfür ein eindrucksvolles Beispiel.).<br />

Natürlich gelten die Umweltgesetze <strong>der</strong> 70er-Jahre weiter - wenn auch in <strong>der</strong> Regel in novellierter<br />

Form - aber sie sind in einem neuen Kontext gestellt worden, <strong>der</strong> bei Rechtshandlungen nicht unbeachtet<br />

bleiben darf. (Vgl. Abb. 26)<br />

Der zu Beginn <strong>der</strong> 90er-Jahre zwischen Juristen geführte Streit, ob die <strong>UVP</strong> materiale Verän<strong>der</strong>ungen<br />

im Umweltrecht hervorruft o<strong>der</strong> nicht, scheint nicht nur durch die Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofes überholt zu sein, son<strong>der</strong>n er ist für die Praxis nur von begrenzter Bedeutung. Das <strong>UVP</strong>-<br />

Gesetz und seine Anwendung hat in <strong>der</strong> Zulassungspraxis in jedem Fall Verän<strong>der</strong>ungen erzwungen<br />

und wird dies auch weiterhin tun.<br />

Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist das Integrationsinstrument all <strong>der</strong> Umweltbelange, die in einem<br />

Zulassungsverfahren beachtet werden müssen. Die <strong>UVP</strong> liefert einen Rahmen für die Festlegung,<br />

welche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen<br />

sind und welche Rechtsmaßstäbe im jeweiligen Verfahren zur Geltung zu kommen haben.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 7<br />

Abb. 24:<br />

Die Generationenfolge <strong>der</strong> Umweltgesetze<br />

Umweltgesetze <strong>der</strong> 1. Generation<br />

=> sektoral<br />

=> medial konditionierend<br />

=> nutzungsbegrenzend<br />

Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation<br />

=> sektorenübergreifend<br />

=> medien-integrativ offen-orientierend<br />

=> nutzungs-koordinierend<br />

Abb. 25:<br />

Die Entwicklung des <strong>UVP</strong>-Rechtes und ihres Umfeldes<br />

Rechtsregelungen<br />

Jahr<br />

<strong>UVP</strong>-Gesetz-Novelle 2001<br />

EU-Programm <strong>UVP</strong> 2001<br />

EU-<strong>UVP</strong>-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie 1997<br />

<strong>UVP</strong>-Verwaltungsvorschrift 1995<br />

EU-Öko-Auditverordnung 1993<br />

FFH-Richtlinie mit FFH-Verträglichkeitsprüfung 1992<br />

Deutsches <strong>UVP</strong>-Gesetz 1990<br />

EG-Richtlinie zur Einführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> 1985<br />

Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz 1976<br />

Kabinettsbeschluß zur Einführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> 1975<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 8<br />

Abb. 26:<br />

Der durch das <strong>UVP</strong>-Gesetz bewirkte integrale Verbund gelten<strong>der</strong> Umweltgesetze<br />

....................<br />

Bodenschutzgesetz<br />

Abwasserabgebengesetz<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

Chemikalienschutzgesetz<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

<strong>UVP</strong>-<br />

Gesetz<br />

Umwelthaftungsgesetz<br />

Vorhabenszulassung<br />

Fluglärmgesetz<br />

..........................<br />

..........................<br />

Integrative, vorsorgende Betrachtung ( §1 <strong>UVP</strong>G )<br />

Systememische Anwendung gelten<strong>der</strong> Gesetze (§ 12 <strong>UVP</strong>G)<br />

Haftung für Folgen<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 9<br />

Tab. 9: <strong>UVP</strong>G - Integrationsbestimmungen<br />

§ 1 Zweck des Gesetzes<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben<br />

zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet<br />

werden,<br />

2. das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen<br />

über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren,<br />

die <strong>der</strong> Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen<br />

eines Vorhabens auf<br />

1. Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />

2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />

4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.<br />

Sie wird unter Einbeziehung <strong>der</strong> Öffentlichkeit durchgeführt. Wird über die Zulässigkeit eines Vorhabens<br />

im Rahmen mehrerer Verfahren entschieden, werden die in diesen Verfahren durchgeführten Teilprüfungen<br />

zu einer Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen zusammengefasst.<br />

(2) Ein Vorhaben ist<br />

1. nach Maßgabe <strong>der</strong> Anlage 1<br />

a) die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb einer technischen Anlage,<br />

b) <strong>der</strong> Bau einer sonstigen Anlage,<br />

c) die Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme,<br />

2. die Än<strong>der</strong>ung, einschließlich <strong>der</strong> Erweiterung,<br />

a) <strong>der</strong> Lage, <strong>der</strong> Beschaffenheit o<strong>der</strong> des Betriebs einer technischen Anlage,<br />

b) <strong>der</strong> Lage o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beschaffenheit einer sonstigen Anlage,<br />

c) <strong>der</strong> Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme.<br />

(3) Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind<br />

1. Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Planfeststellungsbeschluss und sonstige behördliche Entscheidungen<br />

über die Zulässigkeit von Vorhaben, die in einem Verwaltungsverfahren getroffen<br />

werden, mit Ausnahme von Anzeigeverfahren,<br />

2. Linienbestimmungen und Entscheidungen in vorgelagerten Verfahren, die für anschließende<br />

Verfahren beachtlich sind,<br />

3. Beschlüsse nach § 10 des Baugesetzbuchs über die Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung von<br />

Bebauungsplänen, durch die die Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Sinne <strong>der</strong> Anlage 1<br />

begründet werden soll sowie Beschlüsse nach § 10 des Baugesetzbuchs über Bebauungspläne,<br />

die Planfeststellungsbeschlüsse für Vorhaben im Sinne <strong>der</strong> Anlage 1 ersetzen.<br />

§ 11 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

Die zuständige Behörde erarbeitet auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Unterlagen nach § 6, <strong>der</strong> behördlichen Stellungnahmen<br />

nach den §§ 7 und 8 sowie <strong>der</strong> Äußerungen <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach den §§ 9 und 9a eine<br />

zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie <strong>der</strong> Maßnahmen, mit<br />

denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ausgeglichen werden,<br />

einschließlich <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft. Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. Die zusammenfassende Darstellung<br />

ist möglichst innerhalb eines Monats nach Abschluss <strong>der</strong> Erörterung im Anhörungsverfahren nach §<br />

9 Abs. 1 Satz 2 zu erarbeiten. Die zusammenfassende Darstellung kann in <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgen. Die Begründung enthält erfor<strong>der</strong>lichenfalls die<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 10<br />

Darstellung <strong>der</strong> Vermeidungs-, Vermin<strong>der</strong>ungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 11<br />

Tab. 10:<br />

<strong>UVP</strong>G - Vorsorgebestimmungen<br />

§ 1 Zweck des Gesetzes<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben zur<br />

wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,<br />

2. das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen<br />

über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

§ 12 Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

Die zuständige Behörde bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zusammenfassenden<br />

Darstellung nach § 11 und berücksichtigt diese Bewertung bei <strong>der</strong> Entscheidung über die<br />

Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne <strong>der</strong> §§ 1, 2 Abs. 1<br />

Satz 2 und 4 nach Maßgabe <strong>der</strong> geltenden Gesetze.<br />

§ 21 Entscheidung, Nebenbestimmungen<br />

(1) Der Planfeststellungsbeschluss darf nur ergehen, wenn<br />

1. sichergestellt ist, dass das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) Gefahren für die in § 2 Abs. 1 Satz 2 genannten Schutzgüter nicht hervorgerufen werden können<br />

und<br />

b) Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter, insbeson<strong>der</strong>e durch bauliche, betriebliche<br />

o<strong>der</strong> organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Stand <strong>der</strong> Technik getroffen wird,<br />

2. umweltrechtliche Vorschriften und an<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen,<br />

3. Ziele <strong>der</strong> Raumordnung beachtet und Grundsätze und sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung berücksichtigt<br />

sind,<br />

4. Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind.<br />

(2) Der Planfeststellungsbeschluss kann mit Bedingungen versehen, mit Auflagen verbunden und befristet<br />

werden, soweit dies zur Wahrung des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit o<strong>der</strong> zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen können, erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Aufnahme, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />

Ergänzung von Auflagen über Anfor<strong>der</strong>ungen an das Vorhaben ist auch nach dem Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

zulässig.<br />

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Plangenehmigung entsprechend.<br />

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung <strong>der</strong> beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 zu<br />

erlassen über<br />

1. die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden baulichen, betrieblichen o<strong>der</strong> organisatorischen Maßnahmen<br />

zur Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter,<br />

2. Informationspflichten des Trägers eines Vorhabens gegenüber Behörden und Öffentlichkeit,<br />

3. die Überprüfung von Vorhaben durch Sachverständige, Sachverständigenorganisationen und zugelassene<br />

Überwachungsstellen sowie über die Anfor<strong>der</strong>ungen, die diese Sachverständigen, Sachverständigenorganisationen<br />

und zugelassene Überwachungsstellen erfüllen müssen,<br />

4. die Anpassung bestehen<strong>der</strong> Vorhaben an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> geltenden Vorschriften.<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 12<br />

Tab. 11:<br />

<strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz<br />

§ 1 Zweck des Gesetzes<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben<br />

zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet<br />

werden,<br />

2. das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen<br />

über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

§ 3 Anwendungsbereich<br />

(1) Dieses Gesetz gilt für die in <strong>der</strong> Anlage 1 aufgeführten Vorhaben. Die Bundesregierung wird ermächtigt,<br />

durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates<br />

1. Vorhaben in die Anlage 1 aufzunehmen, die auf Grund ihrer Art, ihrer Größe o<strong>der</strong> ihres Standortes<br />

erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können,<br />

2. Vorhaben unter Beachtung <strong>der</strong> Rechtsakte des Rates o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

aus <strong>der</strong> Anlage 1 herauszunehmen, die nach den vorliegenden Erkenntnissen keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen.<br />

Soweit von <strong>der</strong> Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist die Bundesregierung auch ermächtigt, notwendige<br />

Folgeän<strong>der</strong>ungen in Bezugnahmen, die in den Vorschriften dieses Gesetzes enthalten sind, auf<br />

bestimmte, in <strong>der</strong> Anlage 1 aufgeführte Vorhaben vorzunehmen.<br />

Rechtsverordnungen auf Grund dieser Ermächtigung bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Bundestages. Die<br />

Zustimmung gilt als erteilt, wenn <strong>der</strong> Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang<br />

<strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.<br />

(2) Soweit zwingende Gründe <strong>der</strong> Verteidigung o<strong>der</strong> die Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen es<br />

erfor<strong>der</strong>n, kann <strong>der</strong> Bundesminister <strong>der</strong> Verteidigung nach Richtlinien, die im Einvernehmen mit dem<br />

Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit festzulegen sind, für Vorhaben, die <strong>der</strong><br />

Landesverteidigung dienen, die Anwendung dieses Gesetzes ausschließen o<strong>der</strong> Ausnahmen von den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen dieses Gesetzes zulassen. Dabei ist <strong>der</strong> Schutz vor erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

zu berücksichtigen. Sonstige Rechtsvorschriften, die das Zulassungsverfahren betreffen,<br />

bleiben unberührt. Der Bundesminister <strong>der</strong> Verteidigung unterrichtet den Bundesminister für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit jährlich über die Anwendung dieses Absatzes.<br />

§ 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens<br />

(1) Der Träger des Vorhabens hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens <strong>der</strong> zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen, in dem die Umweltverträglichkeit<br />

geprüft wird. Setzt <strong>der</strong> Beginn des Verfahrens einen schriftlichen Antrag, die Einreichung<br />

eines Plans o<strong>der</strong> eine sonstige Handlung des Trägers des Vorhabens voraus, sind die nach Satz 1 erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass sie mit den übrigen Unterlagen ausgelegt werden<br />

können.<br />

(2) Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Unterlagen nach Absatz 1 bestimmen sich nach den Rechtsvorschriften, die<br />

für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend sind. Die Absätze 3 und 4 sind<br />

anzuwenden, soweit die in diesen Absätzen genannten Unterlagen durch Rechtsvorschrift nicht im Einzelnen<br />

festgelegt sind.<br />

(3) Die Unterlagen nach Absatz 1 müssen zumindest folgende Angaben enthalten:<br />

1. Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund<br />

und Boden,<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

vermieden, vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong>, soweit möglich, ausgeglichen werden sowie <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft,<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 13<br />

Tab. 11:<br />

(Fortsetzung 1) <strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz<br />

Fortsetzung: § 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens<br />

3. Beschreibung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und <strong>der</strong> allgemein anerkannten Prüfungsmethoden,<br />

4. Beschreibung <strong>der</strong> Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens unter Berücksichtigung<br />

des allgemeinen Kenntnisstandes und <strong>der</strong> allgemein anerkannten Prüfungsmethoden<br />

sowie Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung und die Angaben<br />

zur Feststellung und Bewertung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind und ihre Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist,<br />

5. Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften an<strong>der</strong>weitigen Lösungsmöglichkeiten<br />

und Angabe <strong>der</strong> wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens.<br />

Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung <strong>der</strong> Angaben nach Satz 1 ist beizufügen.<br />

Die Angaben nach Satz 1 müssen Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang<br />

sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können.<br />

(4) Die Unterlagen müssen auch die folgenden Angaben enthalten, soweit sie für die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

nach <strong>der</strong> Art des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich sind:<br />

1. Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren,<br />

2. Beschreibung von Art und Umfang <strong>der</strong> zu erwartenden Emissionen, <strong>der</strong> Abfälle, des Anfalls von<br />

Abwasser, <strong>der</strong> Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben<br />

zu sonstigen Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen<br />

können,<br />

3. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten sind, zum<br />

Beispiel technische Lücken o<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse.<br />

Die Zusammenfassung nach Absatz 3 Satz 2 muss sich auch auf die in den Nummern 1 und 2 genannten<br />

Angaben erstrecken.<br />

(5) Die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung, wenn die zuständige Behörde für diejenige<br />

öffentlich-rechtliche Körperschaft tätig wird, die Träger des Vorhabens ist.<br />

§ 11 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

Die zuständige Behörde erarbeitet auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Unterlagen nach § 6, <strong>der</strong> behördlichen Stellungnahmen<br />

nach den §§ 7 und 8 sowie <strong>der</strong> Äußerungen <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach den §§ 9 und 9a eine<br />

zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie <strong>der</strong> Maßnahmen, mit<br />

denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ausgeglichen werden,<br />

einschließlich <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft. Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. Die zusammenfassende Darstellung<br />

ist möglichst innerhalb eines Monats nach Abschluss <strong>der</strong> Erörterung im Anhörungsverfahren nach §<br />

9 Abs. 1 Satz 2 zu erarbeiten. Die zusammenfassende Darstellung kann in <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgen. Die Begründung enthält erfor<strong>der</strong>lichenfalls die<br />

Darstellung <strong>der</strong> Vermeidungs-, Vermin<strong>der</strong>ungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

§ 12 Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

Die zuständige Behörde bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zusammenfassenden<br />

Darstellung nach § 11 und berücksichtigt diese Bewertung bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne <strong>der</strong> §§ 1,<br />

2 Abs. 1 Satz 2 und 4 nach Maßgabe <strong>der</strong> geltenden Gesetze.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 14<br />

Tab. 11:<br />

(Fortsetzung 2) <strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz<br />

§ 21 Entscheidung, Nebenbestimmungen<br />

(1) Der Planfeststellungsbeschluss darf nur ergehen, wenn<br />

1. sichergestellt ist, dass das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) Gefahren für die in § 2 Abs. 1 Satz 2 genannten Schutzgüter nicht hervorgerufen werden können<br />

und<br />

b) Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter, insbeson<strong>der</strong>e durch bauliche, betriebliche<br />

o<strong>der</strong> organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Stand <strong>der</strong> Technik getroffen wird,<br />

2. umweltrechtliche Vorschriften und an<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht<br />

entgegenstehen,<br />

3. Ziele <strong>der</strong> Raumordnung beachtet und Grundsätze und sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung<br />

berücksichtigt sind,<br />

4. Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind.<br />

(2) Der Planfeststellungsbeschluss kann mit Bedingungen versehen, mit Auflagen verbunden und befristet<br />

werden, soweit dies zur Wahrung des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit o<strong>der</strong> zur Erfüllung von öffentlichrechtlichen<br />

Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen können, erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Aufnahme,<br />

Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung von Auflagen über Anfor<strong>der</strong>ungen an das Vorhaben ist auch nach dem Ergehen<br />

des Planfeststellungsbeschlusses zulässig.<br />

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Plangenehmigung entsprechend.<br />

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung <strong>der</strong> beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1<br />

zu erlassen über<br />

1. die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden baulichen, betrieblichen o<strong>der</strong> organisatorischen Maßnahmen<br />

zur Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter,<br />

2. Informationspflichten des Trägers eines Vorhabens gegenüber Behörden und Öffentlichkeit,<br />

3. die Überprüfung von Vorhaben durch Sachverständige, Sachverständigenorganisationen und zugelassene<br />

Überwachungsstellen sowie über die Anfor<strong>der</strong>ungen, die diese Sachverständigen, Sachverständigenorganisationen<br />

und zugelassene Überwachungsstellen erfüllen müssen,<br />

4. die Anpassung bestehen<strong>der</strong> Vorhaben an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> geltenden Vorschriften.<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 15<br />

2 Zwecksetzung und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Das <strong>UVP</strong>-Gesetz legt die Zwecksetzung, die Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeiten für die<br />

Durchführung einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> fest.<br />

Alle wesentliche <strong>UVP</strong>-Aufgaben sind von den - für das betreffende Zulassungsverfahren mit integrierter<br />

<strong>UVP</strong> - zuständigen Behörden zu bewältigen.<br />

Das <strong>UVP</strong>-Gesetz nimmt damit die Zulassungsbehörden in die Verantwortung und in die Pflicht. Diese<br />

haben im Rahmen einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> Erhebliches zu leisten und gleichzeitig darauf<br />

zu achten, dass alle an<strong>der</strong>en beteiligten Akteure den an sie gestellten spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

gerecht werden.<br />

Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> besitzt vier Dimensionen, die bei ihrer Durchführung eine Rolle<br />

spielen. (Vgl. Abb. 27) Es handelt sich dabei um die<br />

• Rechtsdimension, durch die <strong>der</strong> Rechtsrahmen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> gesetzt wird,<br />

• Verfahrensdimension, die den Verfahrensablauf <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> regelt,<br />

• Dimension <strong>der</strong> unterschiedlichen Fachinhalte und <strong>der</strong> dabei zu verwendenden Methoden, über die<br />

die fachspezifische Wissensauswahl und Wissensaufbereitung zur Ermittlung und Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter erfolgt,<br />

• Dimension des Wissensmanagements, die ein generelles Konzept und eine allgemeine Methodik<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-bezogenen Wissenshandhabung gestaltet. Im Rahmen einer <strong>UVP</strong> sind aus <strong>der</strong> Sicht des<br />

Wissensmanagements vor allem die professionelle Handhabung systemanalytischer Methoden bei<br />

<strong>der</strong> Umweltfolgenabschätzung und <strong>der</strong> Einsatz von Filtern zur Selektion verfahrensrelevanten Wissens<br />

aus den fachspezifischen Inhalten notwendig.<br />

Nur wenn eine konkrete <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> den Erfor<strong>der</strong>nissen des Rechtes und <strong>der</strong> guten<br />

fachlichen Praxis in allen vier genannten Dimensionen gerecht wird, ist sie in <strong>der</strong> Lage, die in § 1<br />

<strong>UVP</strong>G gesetzten Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen. Da dies in <strong>der</strong> Regel, insbeson<strong>der</strong>e bei komplexen Vorhaben,<br />

nicht mehr unmittelbar zu beurteilen und zu erkennen ist, sollte kein <strong>UVP</strong>-Verfahren ohne ein<br />

systematisches Qualitätscontrolling durchgeführt werden. Nur wenn dies geschieht, kann ein <strong>UVP</strong>-<br />

Verfahren heutzutage Anspruch auf Korrektheit und Transparenz erheben.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 16<br />

Abb. 27:<br />

Dimensionen einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Rechtlicher<br />

Rahmen<br />

Fachinhalte und<br />

Fachmethodiken<br />

Umweltverträglichkeitspüfung<br />

Verfahrengestaltung<br />

Wissensintegration,<br />

Systemkonstruktivistische<br />

Methodik<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 17<br />

3 Der Vorsorge-Aspekt<br />

Der Vorsorge-Leitgedanke <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> findet im deutschen <strong>UVP</strong>G seine Begrenzung<br />

in <strong>der</strong> Bindung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> an den Kanon des geltenden Rechtes.<br />

Dennoch kann <strong>der</strong> Vorsorgebegriff mehr o<strong>der</strong> weniger offensiv ausgelegt werden. So kann Vorsorge<br />

• als Vermeidung möglicher, aber in <strong>der</strong> Sache noch nicht klar benennbarer Gefährdungen und Risiken<br />

verstanden werden,<br />

• als Prävention im Hinblick auf Systemwirkungen, die durch schleichende o<strong>der</strong> chronische Dauerbelastung<br />

entstehen, gedeutet werden.<br />

Beide Interpretationen des Vorsorgebegriffes sind gängig. Es ist vermutlich nahezu unstrittig, dass die<br />

letztere dieser Auslegungen des Vorsorgebegriffes, die ihrerseits relativ konservativ ist, bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en in jedem Fall zur Anwendung kommen muss. Die Ausführungen<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift zum <strong>UVP</strong>G (BMU, 1995) und die EU-<strong>UVP</strong>-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie<br />

legen dies nahe.<br />

Im konkreten Konfliktfall wird jedoch nach bisherigem deutschem Brauch bislang durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

nicht wesentlich mehr Vorsorge gegen Umweltgefahren realisiert, als durch ein<br />

geltendes Umweltgesetz herkömmlicher Art gesichert werden kann.<br />

Dabei können selbstverständlich vorsorgegerechte Konkretisierungen unbestimmter Rechtsbegriffe<br />

Verwendung finden.<br />

Selbst wenn man von einer eher konservativen Interpretation des Vorsorgegedankens <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> ausgeht,<br />

so lässt sich dieser auf drei, sich gegenseitig ergänzenden, Wegen operationalisieren. (Vgl. Abb.<br />

28)<br />

• Zustandsbezogen, d. h. es wird angestrebt, das Eintreten bestimmter Systemzustände, die sich<br />

phänomenologisch ankündigen, zu vermeiden.<br />

• wirkungspfadgebunden im klassischen Sinn, d. h. durch Verengung von Zulässigkeitsspielräumen -<br />

seien sie nun über Grenzwerte o<strong>der</strong> allgemeinere Normen gegeben - und im Hinblick auf die Vermeidung<br />

von Umweltbelastungen o<strong>der</strong> –risiken zusätzliche Sicherheitszonen zu schaffen. (Die von<br />

Kühling in die deutsche <strong>UVP</strong> eingeführte Diskussion von Vorsorgewerten zielt in diese Richtung.)<br />

(Vgl. z. B. Kühling; Peters, 1995)<br />

• systemisch, in dem Sinn, dass Vorsorge darauf abzielt, die Selbstorganisationspotenziale (die<br />

Selbstregulationsfunktionen) leben<strong>der</strong> Systeme zu erhalten und ihnen einen beson<strong>der</strong>en Schutz zu<br />

gewähren, indem z. B. schleichende o<strong>der</strong> chronische Dauerbelastung vermieden bzw. hinsichtlich<br />

ihrer Intensität begrenzt werden (Vorsorge in diesem Sinne führt zu einer Gegen-Strategie zu „Steter-Tropfen-höhlt-den-Stein"-Prozessen.).<br />

Bei <strong>der</strong> systemischen Vorsorgeinterpretation wird von <strong>der</strong> inzwischen vielfältig bestätigten Erfahrung<br />

ausgegangen, dass lebende Systeme, insbeson<strong>der</strong>e Menschen und Tiere, auf Dauerstress o<strong>der</strong> auf<br />

kontinuierliche niedrige Belastungen durch die Verän<strong>der</strong>ung ihrer Selbstregulations- und Abwehrverhalten<br />

reagieren. Dies äußert sich bei Menschen z. B. in einer Schwächung (erhöhte Krankheitsanfälligkeit)<br />

o<strong>der</strong> Destabilisierung (Allergieanfälligkeit) des Immunsystems.<br />

Systemische Wirkungen können zwar durch einen konkret benennbaren Faktor ausgelöst werden,<br />

aber sie führen in <strong>der</strong> Regel zu einer, von <strong>der</strong> konkreten Belastung unspezifischen (d. h. nicht mit ihr<br />

über einen direkten Wirkungspfad verbundenen) Beeinträchtigung des Organismus. Solche Beeinträchtigungen<br />

treten gängigerweise an <strong>der</strong> schwächsten Stelle des jeweiligen individuellen Organismus<br />

auf und sind daher über die statistische Aufbereitung von Wirkungspfaden (auslösen<strong>der</strong> Wirkfaktor -<br />

zugehöriges Krankheitssymptom) nicht angemessen erfassbar.<br />

Die Art und Weise, wie <strong>der</strong> Vorsorgegesichtspunkt in die <strong>UVP</strong> einzubringen ist, ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

allgemeinen Zwecksetzung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Sie besagt, dass die Umweltverträg-<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 18<br />

lichkeitsprüfung die Aufgabe hat, alle entscheidungserheblichen Auswirkungen des betrachteten Vorhabens<br />

auf die Umwelt im Sinne <strong>der</strong> Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G unter Vorsorgegesichtspunkten zu<br />

erfassen.<br />

Dabei ist eine integrative Betrachtungsweise zu wählen.<br />

Diese Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>UVP</strong>-Gesetzes bedeutet, dass<br />

• als entscheidungserheblich all das anzusehen ist, was nach Maßgabe gelten<strong>der</strong> Gesetze – und<br />

gemeint sind damit alle geltenden umweltrelevanten Gesetze und nicht nur die jeweils klassischen,<br />

speziellen, vorhabensbezogenen Zulassungsgesetze – zu erfassen ist und beurteilt werden kann,<br />

• alle Auswirkungen des Vorhabens, die Schäden, Belastungen o<strong>der</strong> Belästigungen im Sinne <strong>der</strong><br />

Umwelt-Vorsorge hervorrufen, in die Betrachtung einbezogen werden müssen,<br />

• die Schutzgüter <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> als Sammelbecken für die Systematisierung von umweltrelevanten Auswirkungen<br />

des Vorhabens zu behandeln sind,<br />

• Wirkungen, die akute Schädigungen hervorrufen können, ebenso zu betrachten sind wie solche,<br />

die zu schleichenden Umweltbelastungen führen,<br />

• die Auswirkungen auf die Schutzgüter nicht nur einzeln, d. h. schutzgutbezogen zu betrachten sind,<br />

son<strong>der</strong>n auch in ihrem Zusammenwirken, also integrativ beurteilt werden sollen.<br />

Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> erfor<strong>der</strong>t eine systemische zukunftsbezogene Erfassung, Ermittlung,<br />

Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt. (Vgl. Abb. 29).<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die an die Berücksichtigung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Zulassungsentscheidung zu stellen sind, hängen davon ab, welchen Typs das Trägerverfahren ist,<br />

in das die <strong>UVP</strong> eingebettet wird.<br />

Genehmigungsverfahren bauen für eine angemessene Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Ergebnisse wesentlich<br />

höhere Hürden auf, als dies Planfeststellungsverfahren tun, in denen alle Belange angemessen zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

In Planfeststellungsverfahren erhält die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> somit eine zentrale Bedeutung,<br />

da sie alle Belange, die die Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G betreffen, bündelt, integrativ miteinan<strong>der</strong> verbindet<br />

und auf die sämtlichen relevanten Maßstäbe des geltenden Rechtes bezieht. Dies wird insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch durch die Neuaufnahme von § 21 in das <strong>UVP</strong>G betont.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 19<br />

Abb. 28:<br />

Zur Struktur eines synergetischen Systems<br />

Organisations- /<br />

Selbstregulationssystem<br />

Systemische Wirkungsweise<br />

Selbstorganisation, Funktionale<br />

Regelung, Biopathische Reaktionen<br />

Vernetzungen<br />

Systemkomponente<br />

/<br />

Systembaustein<br />

Systemkomponente<br />

/<br />

Systembaustein<br />

Systemkomponente<br />

/<br />

Systembaustein<br />

Pfadgebundene Wirkungsweise<br />

"Lineare" Kausalitäten, , Konditionale<br />

Koppelungen, Kettenreaktionen<br />

Aktueller Systemzustand<br />

Zustandbedingte Wirkungsweise<br />

Zustand des Lebenszyklus, Normzustand,<br />

Grad <strong>der</strong> Intaktheit<br />

Abb. 29:<br />

Wirk-Beziehungen auf ein synergetisches System<br />

System-<br />

Organisation<br />

Kausalbedingte<br />

Transformation <strong>der</strong><br />

Systemorganisation<br />

Wirkungsquelle<br />

Systemkomponenten<br />

Pfadgebundene<br />

Kausal-Reaktion<br />

Systemische<br />

Kausal-Reaktion<br />

Systemzustand<br />

Ausgangssituation<br />

<strong>der</strong> Systemumwelt<br />

verän<strong>der</strong>ter<br />

Systemzustand<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 20<br />

4 Zum Verhältnis von <strong>UVP</strong> und Trägerverfahren<br />

4.1 Vorbemerkung<br />

Im Folgenden wird die Einbettung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en in den Zulassungsprozess am<br />

Beispiel eines Projekttypes geschil<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> durch ein Planfeststellungsverfahren zugelassen wird,<br />

welchem ein Raumordnungsverfahren vorausgeht. Dieser Projekttyp zeigt das grundsätzliche Leistungspotenzial<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> am besten. Viele <strong>UVP</strong>-pflichtige Vorhaben werden in <strong>der</strong> Regel dreistufig geplant.<br />

Ihre eigentliche Zulassung erfolgt jedoch erst mit Abschluss <strong>der</strong> dritten Planungsphase.<br />

Jede dieser Planungsphasen wird durch Planungsunterlagen dokumentiert, die zugleich auch für den<br />

Zulassungsprozess eine wichtige Rolle spielen.<br />

Die Unterlagen, die in den drei Planungsphasen erstellt werden und die für die Zulassungsverfahren<br />

von Relevanz sind, werden in <strong>der</strong> Regel unter den folgenden „Überschriften“ erstellt (vgl. Abb. 30):<br />

• Machbarkeitsstudie<br />

In ihr wird das Vorhaben projektiert und seine grundsätzliche Durchführbarkeit an dem dafür vorgesehenen<br />

Standort o<strong>der</strong> an mehreren möglichen Standorten untersucht. Machbarkeitsstudien werden<br />

im Hinblick auf zwei Fragestellungen erarbeitet. Dies sind<br />

− die technische Realisierbarkeit des Vorhabens,<br />

− die Findung eines geeigneten Standortes, zu dem auch das vom Vorhaben beeinflusste Umfeld<br />

gehört.<br />

• Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren<br />

Die vom Vorhabensträger in ein Raumordnungsverfahren einzubringenden Antragsunterlagen bestehen<br />

in <strong>der</strong> Regel aus mehreren Teilunterlagen:<br />

− <strong>der</strong> Raumverträglichkeitsuntersuchung,<br />

− <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw. <strong>der</strong> Antragsunterlage nach § 6 <strong>UVP</strong>G,<br />

− den Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />

• Antragsunterlagen für das eigentliche Zulassungsverfahren<br />

Für ein Zulassungsverfahren (in <strong>der</strong> Regel ein Genehmigungsverfahren o<strong>der</strong> ein Planfeststellungsverfahren)<br />

ist – vorhabensabhängig – ein Set von Unterlagen zu erarbeiten, das das Vorhaben und<br />

seine möglichen Folgen darstellt. Zu ihm gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

− Antragsunterlagen nach § 6 <strong>UVP</strong>G,<br />

− Antragsunterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung nach BNatSchG § 19c<br />

− ein landespflegerischer Begleitplan zur Behandlung <strong>der</strong> Eingriffsregelung nach BNatSchG § 8.<br />

Zulassungsprozesse für „größere“ Projekte sind in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland in <strong>der</strong> Regel zweistufig.<br />

• Auf <strong>der</strong> ersten Stufe (in <strong>der</strong> Regel ein Raumordnungsverfahren o<strong>der</strong> ein ihm gleichwertiges Verfahren)<br />

wird geprüft, ob das angestrebte Vorhaben mit <strong>der</strong> stattfindenden und geplanten Raumentwicklung<br />

konform geht o<strong>der</strong> es in Bezug auf sie ein Konfliktpotenzial aufweist.<br />

• Im Zulassungsverfahren (zweite Stufe) wird das geplante Vorhaben in Bezug auf alle die Rechtsfor<strong>der</strong>ungen<br />

überprüft, denen es genügen muss, bevor die Zulassung erteilt werden darf.<br />

Bei gewichtigeren Vorhaben werden dem Raumordnungsverfahren und dem eigentlichen Zulassungsverfahren<br />

Antragskonferenzen vorangeschaltet, die dazu dienen, die speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Erwartungen an die, von den Vorhabensträgern zu bringenden, Antragsunterlagen zu formulieren.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 21<br />

Die oben genannten Planungsunterlagen gehen in <strong>der</strong> Regel wie folgt in den Zulassungsprozess ein:<br />

• Die Machbarkeitsstudie dient häufig als Grundlage <strong>der</strong> Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren,<br />

• die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren gehen in dasselbe ein,<br />

• die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden dem Planfeststellungsverfahren<br />

zugrunde gelegt.<br />

Zwischen diesen drei Unterlagen, die <strong>der</strong> Vorhabensträger in den Zulassungsprozess einbringt, besteht<br />

ein fester innerer Zusammenhang. Sie alle drei beziehen sich auf das gleiche Vorhaben, wenn<br />

auch in unterschiedlichen Konkretheitsstufen. Es ist deshalb sinnvoll und anstrebenswert, dass zwischen<br />

allen drei Unterlagen eine Abschichtung stattfindet, die bewirkt, dass all die Dinge, die in einer<br />

<strong>der</strong> Stufen des Zulassungsprozesses bereits geklärt sind, in die nächste Stufe ohne erneute Detailüberprüfung<br />

übernommen werden können. (Vgl. Abb. 31) Das <strong>UVP</strong>-Gesetz sieht diese Abschichtungsmöglichkeit<br />

konkret vor.<br />

Je systematischer und zielorientierter die Machbarkeitsstudie und die Antragsunterlagen für das<br />

Raumordnungsverfahren im Hinblick auf die eigentliche Zulassung angefertigt werden, um so größer<br />

sind die Möglichkeiten <strong>der</strong> sog. Abschichtung und umso leichter lässt sich die Datenbasis in dem erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maße konkretisieren. (Vgl. Abb. 32)<br />

Ein Zulassungsprozess wird in <strong>der</strong> Regel dann effektiv ablaufen, wenn er ein hohes Abschichtungspotenzial<br />

besitzt, d. h., wenn alle Unterlagen hinsichtlich ihrer fachlichen, ihrer methodischen und ihrer<br />

rechtlichen Ausrichtung so erstellt werden, dass sie unmittelbar auf die Erfor<strong>der</strong>nisse des eigentlichen<br />

Zulassungsverfahrens ausgerichtet sind.<br />

Diese Ausrichtung bedeutet jedoch nicht, dass die Machbarkeitsstudie o<strong>der</strong> die Unterlagen zum<br />

Raumordnungsverfahren einen zulassungsfähigen Detaillierungsgrad aufweisen sollten. Letzteres<br />

wäre sogar unsinnig, da sowohl die Machbarkeitsstudie als auch das Raumordnungsverfahren vorklärenden<br />

Charakter haben. Ihr Ergebnis liefert lediglich notwendige <strong>Grundlagen</strong>informationen und Rahmenbedingungen<br />

für die Erstellung <strong>der</strong> Antragsunterlagen im Hinblick auf das eigentliche Zulassungsverfahren.<br />

Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist ein unselbstständiges Teilverfahren von Raumordnungsverfahren<br />

und von Zulassungsverfahren. Sie entfaltet ihre Funktion und Wirkung jeweils im Rahmen dieser<br />

sog. Trägerverfahren. Auf je<strong>der</strong> Stufe des Zulassungsprozesses kommt ihr somit – aufgrund <strong>der</strong> jeweils<br />

unterschiedlichen Orientierung dieser Verfahren – eine etwas an<strong>der</strong>e Ausgestaltung zu. Rechtswirksam<br />

wird sie jedoch letztendlich erst im abschließenden Zulassungsverfahren. Sie sollte deshalb,<br />

ebenso wie die an<strong>der</strong>en Unterlagen, möglichst abschichtungsfähig gestaltet werden.<br />

Im Folgenden werden die Anfor<strong>der</strong>ungen eines Raumordnungsverfahrens und eines Planfeststellungsverfahrens,<br />

die den Rahmen für die Erfor<strong>der</strong>nisse setzen, die die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

zu erfüllen hat, skizziert. Daran anschließend werden die sich daraus ergebenden Konsequenzen in<br />

Bezug auf die Abschichtungsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> angesprochen.<br />

4.2 Zielsetzungen und Aufgaben eines Raumordnungsverfahrens<br />

Ein Raumordnungsverfahren (ROV) hat nach dem Bundesraumordnungsgesetz (ROG) § 6a zwei Aufgaben:<br />

• Die Verträglichkeitsprüfung<br />

Durch das Raumordnungsverfahren soll für eine raumbedeutsame Planung o<strong>der</strong> Maßnahme festgestellt<br />

werden<br />

− ob und inwieweit sie mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 22<br />

− welche raumbedeutsamen Auswirkungen sie vermutlich im Hinblick auf die im (ROG), § 2 genannten<br />

Grundsätze hervorrufen wird.<br />

Diese Prüfung erfolgt unter überörtlichen Gesichtspunkten.<br />

• Die Koordinationsaufgabe<br />

Durch das Raumordnungsverfahren soll für eine raumbedeutsame Planung o<strong>der</strong> Maßnahme geprüft<br />

werden, wie sie mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt und<br />

auf dieser Grundlage durchgeführt werden kann.<br />

Nachdem im Verlauf eines Raumordnungsverfahrens die räumlichen Auswirkungen des betrachteten<br />

Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten erfasst und beschrieben sind, gilt es, sie im Hinblick<br />

auf die oben genannten Aufgabenstellungen des ROV zu bewerten. Aufgrund dieser Bewertung wird<br />

ein Urteil darüber möglich, ob und inwieweit das geprüfte Vorhaben den raumordnerischen Zielsetzungen<br />

und den Wertmaßstäben genügt, die im Rahmen <strong>der</strong> (gegebenenfalls in das Raumordnungsverfahren<br />

integrierten) <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) anzuwenden sind.<br />

Handelt es sich um ein Raumordnungsverfahren mit <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>, so wird es aus<br />

heutiger Sicht (vgl. Hoppe, 1995) für sinnvoll gehalten, innerhalb des Verfahrens die Untersuchung und<br />

Bewertung <strong>der</strong> traditionell raumordnerischen Belange zunächst von denen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

zu trennen. Dies ist sinnvoll, da die eigentliche „Raumverträglichkeitsprüfung“ eigene Ziele<br />

verfolgt und somit die Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

als zwei „Verfahrensstränge“ parallelisiert werden können. (Vgl. Tab. 12) Es wird empfohlen, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

im Hinblick auf die Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter sowie <strong>der</strong>en zusammenfassen<strong>der</strong><br />

Gesamtbeurteilung zu einem internen Abschluss zu bringen, ehe die <strong>UVP</strong> in einem letzten<br />

Schritt in die Gesamtabwägung aller für das Raumordnungsverfahren relevanten Belange integriert<br />

wird. Es ist im Regelfall sinnvoll, die Bewertung <strong>der</strong> raumordnerischen Belange und die Bewertung <strong>der</strong><br />

Schutzgüter im Sinne <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zunächst als getrennte und jeweils einer eigenen<br />

„inneren Logik" gehorchenden Aufgabe, zu behandeln.<br />

Ziel <strong>der</strong> raumordnerischen Bewertung eines Vorhabens ist es, ein Urteil darüber zu bilden (vgl. Abb.<br />

33), ob es aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Raumordnung<br />

• wünschenswert ist (d. h. ob es im positiven Sinne den Grundsätzen und Zielen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

entspricht),<br />

• prinzipiell zulässig ist (d. h. ob es grundsätzlich als vereinbar mit den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung Landesplanung<br />

angesehen werden kann),<br />

• zu Konflikten mit Zielen <strong>der</strong> Raumordnung führt.<br />

Sind Konflikte zwischen dem geprüften Vorhaben und den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung da, so ist zu prüfen,<br />

ob diese Konflikte<br />

• durch Maßgaben auf ein akzeptables Niveau reduziert werden können,<br />

• in <strong>der</strong> Abwägung durch an<strong>der</strong>weitige Nutzen des Vorhabens „geheilt" werden können,<br />

• so gravierend sind, dass das geprüfte Vorhaben wesentlichen Einschränkungen unterworfen werden<br />

muss,<br />

• zu <strong>der</strong> Empfehlung führen, das Vorhaben nicht zu realisieren.<br />

Die Maßstäbe, mit <strong>der</strong>en Hilfe die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung bewertet werden, sind Grundsätze<br />

und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, <strong>der</strong> Landes- und Regionalplanung sowie <strong>der</strong> Fachgesetze mit raumordnungsrelevantem<br />

Bezug. Dabei sind im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens nur solche Wertmaßstäbe<br />

beachtenswert, die eine Beurteilung unter überörtlichen Gesichtspunkten ermöglichen.<br />

Es ist offensichtlich, dass die Wertmaßstäbe, die als Grundlage für eine raumordnerische „Zulässigkeitsentscheidung“<br />

im Rahmen eines ROV in Frage kommen, aus einer breiten Palette unterschiedlicher<br />

Quellen zu schöpfen sind.<br />

Bei <strong>der</strong> Abstimmung des Vorhabens mit an<strong>der</strong>en Planungen und Maßnahmen gilt es zu prüfen,<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 23<br />

• ob die Auswirkungen und Ziele des Vorhabens mit solchen an<strong>der</strong>er Planungen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

vereinbar sind<br />

• o<strong>der</strong> ob sie mit ihnen in Konflikt geraten.<br />

Auf sachlich-inhaltlicher Ebene ist somit nach Vereinbarkeiten o<strong>der</strong> Unvereinbarkeiten im Hinblick auf<br />

ökologische, ökonomische o<strong>der</strong> soziale Auswirkungen des Vorhabens mit denen an<strong>der</strong>er Planungen<br />

und Maßnahmen zu fragen. Dabei kann es geschehen, dass die Wertbeziehungen zwischen den Zielen<br />

des Vorhabens und denen an<strong>der</strong>er Planungen o<strong>der</strong> Maßnahmen in Bezug zueinan<strong>der</strong> indifferent,<br />

substitutiv, unterstützend o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>nd sind. Auch dies gilt es im Rahmen des Raumordnungsverfahrens<br />

herauszufinden und (insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf eventuelle Zielkonflikte) zu beurteilen.<br />

4.3 Aufgabe und Funktion <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im Planfeststellungsverfahren<br />

Planfeststellungsverfahren sind Vorhabenszulassungsverfahren mit ausdrücklich planerischem Charakter,<br />

die eine umfassende Abwägung und Ausgleichung aller betroffenen öffentlichen und privaten<br />

Interessen zum Ziel haben.<br />

Planfeststellungsverfahren sind in erster Linie für Vorhaben öffentlicher Planungsträger, <strong>der</strong>en Durchführung<br />

dem öffentlichen Interesse dienen, vorgesehen. Dies gilt mit Bezug zur <strong>UVP</strong> insbeson<strong>der</strong>e für<br />

Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Eisenbahnstrecken<br />

o<strong>der</strong> Flughäfen.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bewertung nach § 12 <strong>UVP</strong>G sind in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung gemäß § 21<br />

<strong>UVP</strong>G zu berücksichtigen und werden in Planfeststellungsverfahren in die Abwägung eingebracht.<br />

Planfeststellungsverfahren kommen in ihrer Struktur dem Anliegen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

weit gehend entgegen. Ihr Ablauf ist nach §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Die<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> lässt sich ohne Komplikationen in ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren<br />

einbetten (vgl. Erbguth, Schink, 1996, S. 490/91).<br />

Innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens entfaltet die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> die von einem<br />

Planfeststellungsverfahren generell angestrebte Konzentrationswirkung. Diese bezieht sich für die <strong>UVP</strong><br />

auf die Beachtung <strong>der</strong> Auswirkungen (des zur Zulassung anstehenden Vorhabens) auf die Umwelt im<br />

Sinne <strong>der</strong> Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Kontrolle von Planfeststellungsbeschlüssen eine Prüfreihenfolge<br />

entwickelt. Sie beinhaltet<br />

• die planerische Rechtfertigung des Vorhabens,<br />

• seine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Planungsleitsätzen und<br />

• die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung mit den Grundsätzen des planerischen Abwägungsgebotes<br />

(Erbguth, Schink, 1996, S. 492).<br />

Diese Prüfreihenfolge lässt sich auch auf die Berücksichtigung des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

in einem Planfeststellungsverfahren anwenden (vgl. Erbguth, Schink, 1996, S. 492 ff.).<br />

In einem Planfeststellungsbeschluss können alle gemäß <strong>UVP</strong>G berührten Belange uneingeschränkt<br />

zur Geltung kommen (Erbguth, Schink, 1996, S. 489).<br />

Innerhalb des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. Abb. 34) entfaltet die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

in verschiedenen Teilphasen Wirkungen. (Vgl. Tab. 13)<br />

• Die Zusammenfassende Darstellung (§ 11 <strong>UVP</strong>G) und die Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

(§ 12 <strong>UVP</strong>G) erfolgen im Rahmen <strong>der</strong> Vorbereitung des Abwägungsmaterials und damit in <strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />

des Beschlusses.<br />

• Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen (§ 12 <strong>UVP</strong>G) werden in <strong>der</strong> Entscheidungsphase<br />

berücksichtigt. Sofern sie nicht aufgrund von Planungsleitsätzen eine Unzulässigkeit<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 24<br />

des Vorhabens bewirken, gehen sie in die Abwägung ein. Sie können dabei erneut die Vorhabenszulassung<br />

blockieren, die Festsetzung von Schutzauflagen auslösen o<strong>der</strong> Argumente für eine Alternativenprüfung<br />

liefern. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e auch § 21 <strong>UVP</strong>G zu beachten.<br />

• Die Zusammenfassende Darstellung nach § 11 <strong>UVP</strong>G ist in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen<br />

o<strong>der</strong> in eigenständiger Form vorzulegen.<br />

• Bei <strong>der</strong> Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses sind auch Betroffene nach § 9 Abs. 2<br />

<strong>UVP</strong>G zu benachrichtigen.<br />

Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> liefert im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ein Instrument<br />

mit dessen Hilfe alle rechtlich relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (im Sinne <strong>der</strong><br />

Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G) berücksichtigt werden können. Dieses Instrument gibt an, nach welchem<br />

Konzept diese Auswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben, zu erörtern, darzustellen und zu bewerten<br />

sind. Das <strong>UVP</strong>G und die <strong>UVP</strong>-Verwaltungsvorschrift konkretisieren damit ein Anliegen, dass das Planfeststellungsverfahren<br />

per se vertritt. Sie tun dies allerdings weit über das hinaus, was das Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

hierzu leistet.<br />

Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> hat damit für ein Planfeststellungsverfahren eine wichtige zentrale<br />

Funktion. (Vgl. Tab. 14) Sie<br />

• liefert einen wichtigen Teil des Abwägungsmaterials.<br />

• konzentriert die Beachtung aller umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens an einer Stelle.<br />

• ergänzt das traditionelle Fachrecht des Vorhabens um eine umfassende Betrachtung aller im rechtlichen<br />

Sinne umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens.<br />

• stärkt aufgrund ihres konkret instrumentellen Charakters die Wahrnehmung von schädlichen Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter des <strong>UVP</strong>G und damit das Gewicht von Umwelt und menschlicher<br />

Gesundheit im Rahmen einer Planfeststellung.<br />

Wenn durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> Zulassungshemmnisse für das beantragte Vorhaben<br />

sichtbar werden, so drängt dies (vgl. auch Erbguth, Schink, 1996, S. 503 ff)<br />

• zur Modifikation des Vorhabens und <strong>der</strong> von ihm ausgehenden Wirkungen durch umweltbezogene<br />

Maßgaben,<br />

• zur Alternativenprüfung o<strong>der</strong><br />

• sogar zur Versagung <strong>der</strong> Zulassung.<br />

Die <strong>UVP</strong> weist Wege auf, wie über das klassische Fachrecht hinaus Umweltbelange eine ihnen angemessene<br />

Beachtung finden können. (Vgl. Abb. 35)<br />

Eine Kollision zwischen Fachrecht und <strong>UVP</strong>, die bei Kontrollerlaubnissen grundsätzlich möglich ist, tritt<br />

in Planfeststellungsverfahren nicht auf. Jede Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter des<br />

<strong>UVP</strong>G ist beachtungsfähig, wenn ihre Beurteilung nach Maßgabe des geltenden Rechtes möglich ist.<br />

4.4 Abschichtungsfähigkeit – ein Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

In Raumordnungsverfahren sind Umweltbelange zu beachten. Insbeson<strong>der</strong>e sind die Folgen, die das<br />

beurteilte Vorhaben für die umgebende Umwelt zeitigen wird, intensiv in Betracht zu ziehen.<br />

Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (gemäß <strong>UVP</strong>-Gesetz) bietet hierfür grundsätzlich ein geeignetes<br />

sowie das <strong>der</strong>zeit mo<strong>der</strong>nste und potenziell leistungsfähigste Instrument. Dennoch haben viele insbeson<strong>der</strong>e<br />

sog. alte Bundeslän<strong>der</strong> es versäumt, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Raumordnungsverfahren<br />

als Rechtserfor<strong>der</strong>nis nach dem <strong>UVP</strong>-Gesetz zu verankern.<br />

Dies zieht erhebliche Planungsprobleme nach sich. In <strong>der</strong> Sache sind auch im Raumordnungsverfahren<br />

die Fragen zu beantworten, die durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Sinne des <strong>UVP</strong>G<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 25<br />

beantwortet werden müssen. Wird jedoch im Raumordnungsverfahren von Umfang und Systematik<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im Sinne des <strong>UVP</strong>-Gesetzes abgewichen, so werden Unterlagen erstellt die zwar Aussagen<br />

zu Umweltbelangen beinhalten, nicht aber im Sinne des <strong>UVP</strong>G abschichtungsfähig sind.<br />

Dies bringt in <strong>der</strong> Praxis des eigentlichen Zulassungsverfahrens in dem die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Rechtswirkung erlangt erhebliche Probleme, da entwe<strong>der</strong> neue Unterlagen die den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des <strong>UVP</strong>G entsprechen, erstellt werden müssen o<strong>der</strong> – was häufig vorkommt – mit Unterlagen<br />

gearbeitet wird, die die Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>UVP</strong>G nicht erfüllen.<br />

Eine durchgängige abschichtungsfähige am <strong>UVP</strong>-Gesetz orientierte <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf<br />

allen drei Planungsstufen ist <strong>der</strong> für die Zukunft anzustrebende Regelfall. Dabei wird sich natürlich <strong>der</strong><br />

Konkretheitsgrad <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf diesen drei Planungsstufen erheblich unterscheiden.<br />

Die Ausrichtung an den Schutzgütern und die methodisch-inhaltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

<strong>UVP</strong>G einschließlich <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>VwV bleiben jedoch gleich und ermöglichen so einen in sich konsistenten<br />

Übergang von einer Planungsstufe in die nächste. (Vgl. Tab. 15)<br />

4.5 Die <strong>UVP</strong> im Genehmigungsverfahren<br />

Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> lässt sich nach dem deutschen <strong>UVP</strong>-Gesetz, wie gezeigt, sehr einfach<br />

ins Planfeststellungsverfahren integrieren.<br />

Für Genehmigungsverfahren bereitet dies erheblich mehr Mühe. Es wird zudem durch zusätzliche<br />

Unklarheiten begleitet. Dies liegt einerseits am Statut <strong>der</strong> „Kontrollerlaubnis" und an<strong>der</strong>erseits an einer<br />

unglückseligen politischen Vorgabe, die dem deutschen <strong>UVP</strong>-Gesetz vorausging und besagte, die<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> soll in Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen gelten<strong>der</strong> Gesetze<br />

material nicht verän<strong>der</strong>n. Dies hat zu einer mehrdeutigen Formulierung des § 12 <strong>UVP</strong>G geführt, <strong>der</strong> für<br />

Planfeststellungsverfahren zwar einfach und klar interpretierbar ist, für Kontrollerlaubnisse jedoch bis<br />

heute nicht eindeutig beantwortete Fragen aufwirft.<br />

„Kontrollerlaubnisse sind Zulassungsentscheidungen, auf <strong>der</strong>en Erteilung <strong>der</strong> Antragsteller einen<br />

grundrechtlichen Anspruch hat, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Formell<br />

heben sie ein Verbot, das Vorhaben ohne Erlaubnis durchzuführen, auf. Materiell gewähren sie dem<br />

Antragsteller allerdings nur das, was ihm grundrechtlich ohnehin zusteht." (Beckmann, 1995, S. 315).<br />

Die Bedingungen, unter denen Kontrollerlaubnisse zu erteilen sind, werden in <strong>der</strong> Regel eindeutig und<br />

konditional formuliert. Bunge weist bereits 1986 darauf hin, dass im Genehmigungsrecht, welches sich<br />

ja <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis bedient, zunehmend Verän<strong>der</strong>ungstendenzen erkennbar sind, die dazu führen,<br />

dass Zulassungsbedingungen auch als interpretationsbedürftige Rechtsbegriffe formuliert werden. Er<br />

vermutete bereits damals, dass diese Entwicklung durch die Einführung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

weiter unterstützt werden würde (Bunge, 1986).<br />

Der deutsche Gesetzgeber hat davor gescheut, das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> als<br />

zusätzliches Zulassungskriterium für Kontrollerlaubnisse einzuführen. Dies wäre grundsätzlich möglich<br />

gewesen, wenn es ihm gelungen wäre, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so operabel zu gestalten,<br />

dass <strong>der</strong> Antragsteller in einem Genehmigungsverfahren in <strong>der</strong> Lage ist, aufgrund <strong>der</strong> von ihm vorzulegenden<br />

Antragsunterlage das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> vorausschauend abzuschätzen.<br />

Ist dies möglich, so würde die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> den bis dato bestehenden Zulassungsbedingungen<br />

lediglich eine neu operational gestaltete, konditionell handhabbare hinzufügen.<br />

Der Gesetzgeber hat vor einer solchen Vorgehensweise zurückgeschreckt und deshalb eine insgesamt<br />

verwirrende Situation geschaffen. Sie liegt einerseits darin, dass die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

als geltendes, durch die Europäische Gemeinschaft sanktioniertes Recht für <strong>UVP</strong>-pflichtige Vorhaben<br />

und Anlagen nicht übergangen werden darf und dass an<strong>der</strong>erseits die Zulassungsbedingungen<br />

im Genehmigungsverfahren nicht ausgeweitet werden sollten. Dieser Wi<strong>der</strong>spruch ist bis heute nicht<br />

aufgelöst. Er hat zwar zu einer gewissen Öffnung <strong>der</strong> Genehmigungsverfahren in Richtung <strong>UVP</strong> geführt<br />

ohne jedoch in diesem die Durchführung einer, im Sinne <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EG-Richtlinie von 1985 vollwertigen<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zu sichern. Solche wi<strong>der</strong>sprüchliche „Sowohl-als-auch“-<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 26<br />

Situationen nennt man in einer psychologisierenden Alltagssprache „double-bind-Situationen“. (Vgl.<br />

Abb. 36)<br />

Unstrittig ist jedoch, dass die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in Genehmigungsverfahren zumindest<br />

eine vorsorgeorientierte Interpretation <strong>der</strong> gemäß dem Fachrecht anzuwendenden Rechtsnormen nahelegt.<br />

Unstrittig ist auch die Ausweitung <strong>der</strong> in einer <strong>UVP</strong> zu beachtenden Wertmaßstäbe auf das<br />

gesamte geltende, umweltrelevante Recht, auch wenn die Berücksichtigung <strong>der</strong> so gewonnenen Bewertungen<br />

von Umweltauswirkungen des geprüften Vorhabens Schwierigkeiten bereitet. Dies gilt um<br />

so mehr, als sich im Genehmigungsrecht, so z. B. mit <strong>der</strong> Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

1990, <strong>der</strong> Schutzzweck mittel- und langfristig kontinuierlich erweitert. Beim BImSch umfasst<br />

§ 1 „nunmehr nicht nur den Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen son<strong>der</strong>n<br />

soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt auch den Schutz vor Gefahren, erheblichen<br />

Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf an<strong>der</strong>er Weise herbeigeführt werden können.<br />

Durch die ausdrückliche Aufnahme des Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre und <strong>der</strong> Kulturgüter in<br />

den Schutzgüterkreis des § 1 BImSchG hat <strong>der</strong> Gesetzgeber zudem verdeutlicht, dass <strong>der</strong> Schutz des<br />

Menschen und seiner gesamten Umwelt Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist" (Beckmann,<br />

1995, S. 317).<br />

Die durch diese Novellierung des BlmSchG vollzogene Öffnung eines ursprünglich eindeutig sektoralmedial<br />

angelegten Umweltgesetzes (Umweltgesetz <strong>der</strong> 1. Generation) in Richtung einer systemaren<br />

Betrachtungsweise (Umweltgesetz <strong>der</strong> 2. Generation) ist symptomatisch für die bereits angesprochene<br />

Trendentwicklung <strong>der</strong> Umweltgesetzgebung. Es ist daher vermutlich nur eine Frage <strong>der</strong> Zeit, bis die<br />

Rechtspraxis so weit fortschreitet, dass auch in Zulassungsverfahren mit Kontrollerlaubnis - zumindest<br />

aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> - Alternativenbetrachtungen sowie die Berücksichtigung<br />

von Wechselwirkungen eingebracht werden können. Das klassische Fachrecht, das im Rahmen von<br />

Kontrollerlaubnissen wesentliche Komponenten <strong>der</strong> natürlichen Umwelt ignoriert, gehört offensichtlich,<br />

<strong>der</strong> Sache nach, <strong>der</strong> Vergangenheit an.<br />

Es gibt viele gute Gründe das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis aufrecht zu erhalten, um so vor allem privaten<br />

Antragstellern für umweltriskante Vorhaben genügend Sicherheit vor staatlichen Willkür- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen<br />

zu geben. Dies kann heute jedoch nicht unter Ausgrenzung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

geschehen, indem argumentiert wird, das Ergebnis einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

sei für den Antragsteller nicht abzuschätzen und würde so das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis<br />

unterlaufen.<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en lassen sich heute sehr klar operationalisieren, so dass es für den<br />

Antragsteller durchaus möglich ist, ihr Ergebnis, aufgrund <strong>der</strong> Antragsunterlagen, zu antizipieren. Geschieht<br />

dies, so wird die politische Vorgabe - unter <strong>der</strong> das <strong>UVP</strong>-Gesetz gestaltet wurde, und unter <strong>der</strong><br />

es heute noch leidet - die besagt, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> solle die Zulassungsbedingungen<br />

in Deutschland nicht verän<strong>der</strong>n, überflüssig. Es sei denn, sie zielt darauf ab, die Harmonisierungsbestrebungen<br />

des EU-Umweltrechts und das Zusammenwachsen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

auf dem Feld <strong>der</strong> Rechts- und Lebensbedingungen gezielt zu unterminieren.<br />

Das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis für Vorhaben o<strong>der</strong> Anlagen mit hohen ökologischen Risikopotenzialen<br />

wird sich in Zukunft nur aufrechterhalten lassen, wenn es gelingt, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

als operables, in seinem Ergebnis für den Antragsteller abschätzbares und transparentes Zulassungskriterium<br />

zu gestalten und sie so unter die Genehmigungsbedingungen aufzunehmen. Ansonsten wird<br />

das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis aufgrund hoher ökologischer Folgekosten in nicht zu ferner Zukunft<br />

ganz zugunsten von Planfeststellungsverfahren fallen.<br />

Die Zeit, in <strong>der</strong> unter dem Hinweis auf die Spielregeln <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

aus Genehmigungsverfahren ausgegrenzt wurde, dürfte in dem Moment endgültig ablaufen, in<br />

dem einer <strong>der</strong> großen <strong>UVP</strong>-Akteure, vermutlich <strong>der</strong> Staat o<strong>der</strong> die Umweltorganisationen, ein leistungsfähiges<br />

Konzept für eine <strong>UVP</strong>-gemäße Mo<strong>der</strong>nisierung von Genehmigungsverfahren entwickeln<br />

und umweltpolitisch aktiv vertreten. Der Umsetzung eines solchen Konzeptes in die Praxis wird sich<br />

keine <strong>der</strong> großen politischen Parteien entziehen können, so lange sie sich zum Nachhaltigkeitsprinzip,<br />

zu den Ergebnissen <strong>der</strong> Rio-Konferenz von 1992 und zum Konzept <strong>der</strong> Umweltpolitik <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union bekennt.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 27<br />

Abb. 30:<br />

Die Konkretisierung eines Vorhabens im Verlauf des Planungs- und Zulassungsprozesses<br />

Abb. 31:<br />

Konkretisierung und Abschichtung in Zulassungsprozessen<br />

Verfahrensvorbereitung<br />

Abschichtung zur <strong>UVP</strong><br />

Machbarkeitsstudie<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

Machbarkeitsstudie<br />

• FFH-Verträg-lichkeitsprüfung<br />

Raumordnungs-<br />

Verfahren<br />

• FFH-Verträg-lichkeitsprüfung<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

• Umweltverträglich<br />

-keitsstudie<br />

• Raumverträglich-<br />

Keitsuntersuchung<br />

• Berücksichtigung<br />

von Umweltbelangen<br />

/ <strong>UVP</strong><br />

• Raumverträglichkeitsprüfung<br />

• FFH-Verträg-lichkeitsprüfung<br />

• Umweltverträglich<br />

keitsprüfung<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 28<br />

Abb. 32:<br />

Schrittweise Konkretisierung einer Datenbank<br />

Daten- und Bearbeitungstiefe<br />

Bearbeitungskonzept und Methodik<br />

Abb. 33:<br />

Etappen einer raumordnerischen Beurteilung<br />

Schritte einer<br />

raumordnerischen<br />

Beurteilung<br />

Raumordnerische<br />

Wünschbarkeit<br />

Raumordnerischer<br />

Abstimmungsbedarf<br />

Raumordnerische<br />

Konfliktregulierung<br />

Raumordnerische<br />

Beurteilung<br />

Ist das Vorhaben Ist das Vorhaben Können auftretende Konflikte<br />

=> wünschenswert im Sin- mit den Zielen an- => durch Maßgaben entschärft werden <br />

ne <strong>der</strong> Raumordnung <strong>der</strong>er Vorhaben => durch an<strong>der</strong>e Nutzen geheilt werden <br />

=> zulässig im Sinne vereinbar <br />

<strong>der</strong> Raumordnung <br />

Sind auftretende Konflikte so gravierend, dass<br />

Führt das Vorhaben => einschneidende Auflagen notwendig sind <br />

Löst das Vorhaben Kon- zu Konflikten mit an- => nach Alternativen gesucht werden muß <br />

flikte im Sinne <strong>der</strong> Raum- <strong>der</strong>en Vorhaben => das Vorhaben aus raumordnerischer Sicht<br />

ordnung aus abgelehnt werden muß <br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 29<br />

Abb. 34:<br />

Der Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zum Planfeststellungsbeschluss<br />

Schritte eines<br />

Planfeststellungsbeschlusses<br />

Zusammenstellung des<br />

Abwägungsmaterials<br />

planerische<br />

Rechtfertigung<br />

des Vorhaben<br />

Vereinbarkeit<br />

mit Planungsleitsätzen<br />

<br />

Vereinbarkeit<br />

mit Abwägungsgebot<br />

<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

Zusammenfassende<br />

Darstellung<br />

nach § 11 <strong>UVP</strong>G<br />

Bewertung<br />

nach § 12 <strong>UVP</strong>G<br />

Berücksichtigung<br />

nach §12<br />

und 21 <strong>UVP</strong>G<br />

Abb. 35:<br />

..........................<br />

.............................<br />

Maßgaben<br />

Mögliche Modifikationswirkungen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf einen Planfeststellungsbeschluss<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Prüfung von<br />

Alternativen<br />

Versagen <strong>der</strong><br />

Zulassung<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 30<br />

Abb. 36:<br />

Durch deutsche Gesetze<br />

festgelegteTatbestände<br />

für Kontrollerlaubnisse<br />

Ausblenden<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> <br />

Die innere Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeit des Genehmigungsrechtes mit <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Vorhabensgenehmigung<br />

<br />

Auf Integration aller<br />

Umweltbelage zielende <strong>UVP</strong><br />

nach Vorgaben des EU-Rechtes<br />

Erweitern<br />

<strong>der</strong> Kontrollerlaubnis<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 31<br />

Tab. 12:<br />

Die parallele Bearbeitung von Raumverträglichkeitsuntersuchung und <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

im Rahmen eines ROV mit integrierter <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

VERLAUFSPHASEN<br />

Aufgaben in Hinsicht auf<br />

Prüfung auf Durchführung<br />

eines ROV<br />

Abstimmung des Untersuchungsrahmens<br />

Verfahrensunterlage<br />

RVU<br />

Entscheidung über die<br />

Durchführung<br />

Abstimmung des Untersuchungsrahmens<br />

für die RVU<br />

(raumordnerische Belange)<br />

Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

für die Eröffnung des ROV<br />

<strong>UVP</strong><br />

Entscheidung über die Durchführung<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />

Abstimmung des voraussichtlichen<br />

Untersuchungsrahmens<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (Umweltbelange)<br />

Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

für die Einleitung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />

Durchführung des ROV<br />

Entgegennahme <strong>der</strong> Antragsunterlage<br />

zur RVU<br />

zur <strong>UVP</strong><br />

Beteiligung von Behörden, Ausland, Öffentlichkeit<br />

zur RVU<br />

zur <strong>UVP</strong><br />

Zusammenfassende Darstellung<br />

zur RVU<br />

zur <strong>UVP</strong><br />

Bewertung<br />

<strong>der</strong> raumordnerischen Belange<br />

<strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Abwägung<br />

Integration <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in die Beurteilung<br />

<strong>der</strong> raumordnerischen Belange<br />

Abschluss des ROV<br />

Landesplanerische Beurteilung<br />

Die <strong>UVP</strong> ist in die Beurteilung <strong>der</strong> raumordnerischen<br />

Belange integriert<br />

Unterrichtung / Dokumentation<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 32<br />

Tab. 13:<br />

Die Integration <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in das Planfeststellungsverfahren<br />

(Erbguth/Schink, 1992, S. 254/255)<br />

Vorbereitungsverfahren<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

Scoping<br />

Erarbeitung <strong>der</strong> Planunterlagen<br />

durch Vorhabensträger<br />

Antragstellung durch Vorhabensträger,<br />

§ 73 Abs. 1 S. 1<br />

VwVfG<br />

Behördenbeteiligung<br />

Vorbereitungsphase<br />

Entscheidungsphase<br />

Abfassung des Beschlusses<br />

Bekanntgabe<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> zuständigen Behörde durch Vorhabensträger,<br />

§ 5 S. 1 <strong>UVP</strong>G<br />

Erörterung von Untersuchungsrahmen und Methoden<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong>, § 5 S. 2 <strong>UVP</strong>G<br />

Unterrichtung des Vorhabensträgers durch Zulassungsbehörde,<br />

§ 5 S. 3 <strong>UVP</strong>G<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen, § 6 Abs. 3 <strong>UVP</strong>G<br />

Zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen, § 6 Abs. 4 <strong>UVP</strong>G<br />

Schriftlicher Antrag<br />

Einreichen <strong>der</strong> Unterlagen gem. § 6 <strong>UVP</strong>G<br />

Einholung <strong>der</strong> Stellungnahmen durch Zulassungsbehörde,<br />

§§ 7 <strong>UVP</strong>G, 73 Abs. 2 VwVfG<br />

Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung, § 8<br />

<strong>UVP</strong>G<br />

Auslegung des Planes und <strong>der</strong> Unterlagen gem. § 6<br />

<strong>UVP</strong>G (§ 73 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 VwVfG)<br />

Dauer: 1 Monat (§ 73 Abs. 3 VwVfG<br />

Ort: Gemeinden (§ 73 Abs. 3 VwVfG<br />

Einwendungsverfahren, §§ 9 Abs. 1 S. 1 <strong>UVP</strong>G, 73<br />

Abs. 4 VwVfG<br />

Einwendungsfrist: 2 Wochen, § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG<br />

Einwendungsberechtigung: § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG<br />

Erörterungsverfahren, §§ 9 Abs. 1 S. <strong>UVP</strong>G, 73 Abs.<br />

6, 7 VwVfG<br />

Beteiligte: - Betroffene – Einwen<strong>der</strong> – Behörde<br />

Zusammenfassende Darstellung, § 11 <strong>UVP</strong>G<br />

Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, § 12 <strong>UVP</strong>G<br />

Berücksichtigung gem. § 12 <strong>UVP</strong>G<br />

Planungsleitsätze<br />

Zusammenstellung des Abwägungsmaterials<br />

Abwägung<br />

Festsetzung von Schutzauflagen<br />

Alternativprüfung<br />

Schriftform, §§ 74 Abs. 1 S. 1, 69 Abs. 2 S. 1 VwVfG<br />

Zusammenfassende Darstellung, § 11 <strong>UVP</strong>G<br />

Zustellung, § 74 Abs. 4 VwVfG<br />

Benachrichtigung <strong>der</strong> Betroffenen, § 9 Abs. 2 <strong>UVP</strong>G<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 33<br />

Tab. 14:<br />

Zum Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Planfeststellungsverfahren<br />

Planfeststellungsverfahren:<br />

> Aufgabe des o Rechsgegründete , abgewogene Ermessensentscheidung über die<br />

Planfeststellungsverfahrens:<br />

Zulassung eines Vorhabens<br />

> Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im o Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Ergebnisse bei <strong>der</strong><br />

Planfeststellungsverfahren :<br />

-- Entscheidung Über die Durchführung von Alternativenprüfungen<br />

-- Festlegung von Maßgaben<br />

o Einbezug <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Ergebnisse in die Abwägung<br />

o Überprüfung <strong>der</strong> Zulässigkeit des Vorhabens anhand von Planungsleitsätzen<br />

und sonstigen Rechtsnormen<br />

> Beitrag <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> zum o Konzentration aller Bewertungsergebnisse bezüglich <strong>der</strong> Auswirkun-<br />

Planfeststellungsverfahren :<br />

gen des Vorhabens auf die Umwelt gemäß § 12 <strong>UVP</strong>G<br />

o Konzentration aller Erkenntnisse über Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt (Schutzgüter des <strong>UVP</strong>G ) gemäß §11 <strong>UVP</strong>G<br />

o Systematisch angelegtes Instrument zur Erfassung und zur Berück-<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>):<br />

> Gesetzliche o Berücksichtigung des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in <strong>der</strong> behördlichen Zu-<br />

Aufgabe <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> :<br />

lassungsentscheidung ( im Hinblick auf eine wirksame Umwelt-<br />

( § 1 <strong>UVP</strong>G ) vorsorge und nach einheitlichen Grundsätzen )<br />

o Frühzeitige und umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt<br />

o Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

-- ist vorsorgeorientiert konzipiert<br />

-- soll nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden<br />

-- verfolgt einen integrativen, medienübergreifenden Ansatz<br />

-- konzentriert entscheidungsrelevante Umweltbelange<br />

> Konstitutive Teilaufgaben <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

> Bewertung : o Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen des Vorhabens auf <strong>der</strong> Grund-<br />

( § 12 <strong>UVP</strong>G ) lage <strong>der</strong> Zusammenfassenden Darstellung nach §11 <strong>UVP</strong>G im Hinblick<br />

auf eine Wirksame Umweltvorsorge nach Maßgabe <strong>der</strong> geltenden<br />

Gesetze<br />

> Zusammenfassende o Erstellung einer Zusammenfassenden Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Darstellung :<br />

des Vorhabens auf die Schutzgüter <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (Bewertungsgrundlage)<br />

( § 11 <strong>UVP</strong>G ) durch die zuständige Behörde<br />

> Beteiligung : o Erörterung<br />

( § 7-9 <strong>UVP</strong>G ) o Einbringung von Stellungnahmen und Einwendungen<br />

o öffentliche Auslegung <strong>der</strong> Antragsunterlagen<br />

> Antragsunterlage : o Durch die Antragsunterlagen des Vorhabensträgers werden die Aus-<br />

( § 6 <strong>UVP</strong>G ) wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermiitelt und beschrieben<br />

> V. Untersuchungsrahmen : o Unterrichtung des Antragstellers über den voraussichtlichen Unter-<br />

( § 6 <strong>UVP</strong>G ) suchungsrahmen durch die zuständige Behörde<br />

Schutzgüter <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> :<br />

Menschen, Tiere Pflanzen, Boden, Wasser,Luft, Klima, Landschaft, Wechselwirkungen, Kultur-und Sachgüter<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 34<br />

Tab. 15:<br />

Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />

(Quelle: BMVBW, 1997)<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

1 Vorhabensbeschreibung<br />

- überschlägige Beschreibung - detaillierte Beschreibung<br />

- planerische Zielsetzung - planerische Zielsetzung<br />

- Bedarf - Bedarf<br />

- Art - Art<br />

- Querschnitt ---<br />

- Linienführung ---<br />

--- - Standort<br />

--- - Umfang<br />

2 Wirkfaktoren<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Baubedingte Wirkfaktoren<br />

- überschlägige Angabe des Flächenverlustes<br />

durch Versiegelung<br />

- überschlägige Angabe <strong>der</strong> Flächenbeanspruchung<br />

insgesamt<br />

- Flächenbeanspruchung durch Deponien,<br />

Entnahmestellen<br />

- Flächenverlust durch Versiegelung<br />

- Flächenbeanspruchung insgesamt<br />

- Flächenbeanspruchung durch Deponien,<br />

Entnahmestellen<br />

--- - überschlägige Angabe <strong>der</strong> vorübergehenden<br />

Flächenbeanspruchung durch<br />

Baustelleneinrichtungen, Baustraßen,<br />

Zwischenlagerung von Oberboden<br />

- überschlägige Angaben zu den verkehrsbedingten<br />

Schadstoffemissionen<br />

- überschlägige Angaben zu den verkehrsbedingten<br />

Schadstoffimmissionen<br />

- überschlägige Angaben zu den Lärmimmissionen<br />

- überschlägige Angaben zur Entwässerung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Wassergewinnungsgebieten<br />

- Abschätzung <strong>der</strong> verkehrsbedingten<br />

Schadstoffimmissionen (MLUS), in<br />

spezifischen Problembereichen immissionstechnische<br />

Son<strong>der</strong>untersuchungen<br />

---<br />

- Ermittlung <strong>der</strong> Lärmimmission (RLS)<br />

- Angaben zur geplanten Straßenentwässerung<br />

--- - Angaben zum Taumitteleinsatz<br />

- temporäre Grundwasserabsenkung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Tunneln und Trogbauwerken<br />

- temporärer Grundwasserstau, insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Tunneln und Trogbauwerken<br />

- temporäre Grundwasserabsenkung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Tunneln und Trogbauwerken<br />

--- - Gewässerquerung<br />

--- - Gewässerausbau<br />

--- - Bodenverdichtung<br />

- temporärer Grundwasserstau, insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Tunneln und Trogbauwerken<br />

--- - Bodenverän<strong>der</strong>ung<br />

--- - Schadstoffimmission<br />

--- - Einleitungen<br />

--- - Lärmimmission<br />

--- - Erschütterungen<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 35<br />

Tab. 15:<br />

(Fortsetzung 1) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />

(Quelle: BMVBW, 1997)<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

3 Schutzgüter<br />

Mensch - Wohnfunktion - Wohnfunktion<br />

- Wohnumfeldfunktion - Wohnumfeldfunktion<br />

- Erholungsfunktion - Erholungsfunktion<br />

- Freizeitfunktion - Freizeitfunktion<br />

- Ressourcenabhängige Umweltnutzung - Ressourcenabhängige Umweltnutzung<br />

Tiere und Pflanzen - Biotoptypen - Biotoptypen<br />

- lebensraumtypische Pflanzen - lebensraumtypische Pflanzen<br />

- seltene und gefährdete Arten - seltene und gefährdete Arten<br />

- Arten auf Son<strong>der</strong>standorten - Arten auf Son<strong>der</strong>standorten<br />

- Lebensraumtypische Tierarten und<br />

Tiergruppen mit Indikatorfunktion für<br />

projektspezifische Auswirkungen<br />

- Austausch- und Wechselbeziehungen<br />

zwischen Teil- und Gesamtlebensräumen<br />

lebensraumtypischer Tierarten,<br />

Tiergruppen<br />

- Lebensraumtypische Tierarten und<br />

Tiergruppen mit Indikatorfunktion für<br />

projektspezifische Auswirkungen<br />

- Austausch- und Wechselbeziehungen<br />

zwischen Teil- und Gesamtlebensräumen<br />

lebensraumtypischer Tierarten,<br />

Tiergruppen<br />

- Schutzgebiete /-objekte - Schutzgebiete /-objekte<br />

- weitere Gebiete mit naturschutzfachlichen<br />

Festsetzungen (z. B. nach Landschaftsplänen<br />

o<strong>der</strong> Biotopkartierungen)<br />

- weitere Gebiete mit naturschutzfachlichen<br />

Festsetzungen (z. B. nach Landschaftsplänen<br />

o<strong>der</strong> Biotopkartierungen)<br />

Boden - Biotische Lebensraumfunktion - Biotische Lebensraumfunktion<br />

- Natürliche Ertragsfunktion - Natürliche Ertragsfunktion<br />

- Speicherfunktion - Speicherfunktion<br />

- Reglerfunktion - Reglerfunktion<br />

Wasser / Grundwasser - Grundwasserdargebotsfunktion - Grundwasserdargebotsfunktion<br />

- Grundwasserflurabstand, - Grundwasserflurabstand,<br />

- Grundwasserfließrichtung - Grundwasserfließrichtung<br />

- Deckschichten - Deckschichten<br />

- Verschmutzungsempfindlichkeit - Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

- Wasserhaushaltliche Funktion - Wasserhaushaltliche Funktion<br />

- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

Wasser / Oberflächenwasser - Oberflächengewässer - Oberflächengewässer<br />

- Abflussfunktion - Abflussfunktion<br />

- natürliche Retentionsfunktion - natürliche Retentionsfunktion<br />

- Wasserhaushaltliche Funktion - Wasserhaushaltliche Funktion<br />

- Funktion als Lebensraum von Pflanzen<br />

und Tieren<br />

- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />

- Funktion als Lebensraum von Pflanzen<br />

und Tieren<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 36<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 37<br />

Tab. 15:<br />

(Fortsetzung 2) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />

(Quelle: BMVBW, 1997)<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

Luft und Klima - Bioklimatische Ausgleichsfunktion - Bioklimatische Ausgleichsfunktion<br />

- Lufthygienische Ausgleichsfunktion - Lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

- Kalt-, Frischluftbahnen - Kalt-, Frischluftbahnen<br />

- Kaltluftentstehungsgebiete - Kaltluftentstehungsgebiete<br />

- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

Landschaft - Landschaftsbildeinheiten - Landschaftsbildeinheiten<br />

- Landschaftsbildqualitäten (Eigenart,<br />

Vielfalt, Schönheit)<br />

- Landschaftsbildqualitäten (Eigenart,<br />

Vielfalt, Schönheit)<br />

- Vegetations- und Strukturelemente - Vegetations- und Strukturelemente<br />

- Weiträumige Sichtbeziehungen - Weiträumige Sichtbeziehungen<br />

- Natürliche Erholungsfunktion - Natürliche Erholungsfunktion<br />

- Natürliche Erholungseignung - Natürliche Erholungseignung<br />

- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

- Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke,<br />

Siedlungsstrukturen, Ensembles<br />

- Bodendenkmäler - Bodendenkmäler<br />

- Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke,<br />

Siedlungsstrukturen, Ensembles<br />

- archäologisch relevante Bereiche - archäologisch relevante Bereiche<br />

- Historische Kulturlandschaften - Historische Kulturlandschaften<br />

4 Umweltauswirkungen<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Wohn- / Wohnumfeldfunktion<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Wohn- / Wohnumfeldfunktion<br />

Verkehrs- / betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

- Verlust von Wohn-, Misch-, Gewerbeund<br />

Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

(z. B. Krankenhäuser) durch<br />

Flächenbeanspruchung - Darstellung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />

- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />

im Bereich von Wohn-, Misch-, Gewerbe-<br />

und Industriegebieten sowie<br />

Son<strong>der</strong>gebieten - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Flächen<br />

- Trennung <strong>der</strong> Wohn- und Mischgebiete<br />

von siedlungsnahen Freiräumen -<br />

Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />

- Visuelle Beeinträchtigung des Stadt-,<br />

Ortsbildes - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

prägen<strong>der</strong> Gesamtensembles und<br />

Einzelobjekte<br />

- Beeinträchtigung von Wohn-, Misch-,<br />

Gewerbe- und Industriegebieten sowie<br />

Son<strong>der</strong>gebieten<br />

(z. B. Klinikgebiete) durch Verlärmung<br />

unter Berücksichtigung zu erwarten<strong>der</strong>,<br />

geplanter Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Flächen<br />

- Verlust von Wohn-, Misch-, Gewerbeund<br />

Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

(z.B. Krankenhäuser) durch<br />

Flächenbeanspruchung - Darstellung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Objekten<br />

- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />

im Bereich von Wohn-, Misch-, Gewerbe-<br />

und Industriegebieten sowie<br />

Son<strong>der</strong>gebieten - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Objekten<br />

- Trennung <strong>der</strong> Wohn- und Mischgebiete<br />

von siedlungsnahen Freiräumen -<br />

Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit von Objekten<br />

- Visuelle Beeinträchtigung des Stadt-,<br />

Ortsbildes- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

prägen<strong>der</strong> Ensembles und Einzelobjekte<br />

- Beeinträchtigung von Wohn-, Misch-,<br />

Gewerbe- und Industriegebieten sowie<br />

Son<strong>der</strong>gebieten (z. B. Klinikgebiete)<br />

durch Verlärmung unter Berücksichtigung<br />

zu erwarten<strong>der</strong>, geplanter Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Darstellung <strong>der</strong><br />

Betroffenheit von Objekten (Anzahl<br />

Betroffener)<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 38<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftqualität von<br />

Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten<br />

sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

durch Luftschadstoffimmissionen (s. a.<br />

22. BISchV) - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Flächen<br />

- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftqualität von<br />

Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten<br />

sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

durch Luftschadstoffimmissionen<br />

(s. a. 22. BISchV) - Darstellung <strong>der</strong><br />

Betroffenheit von Objekten (Anzahl<br />

Betroffener)<br />

Tab. 15:<br />

(Fortsetzung 3) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />

(Quelle: BMVBW, 1997)<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

- Darstellung <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen<br />

(Lärm, Immissionen) auf die<br />

betroffenen Siedlungsflächen aufgrund<br />

<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrsbelastung<br />

im übrigen Straßennetz (Be-<br />

/Entlastungen) - überschlägige Darstellung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />

- Darstellung <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen<br />

(Lärm, Immissionen) auf die<br />

betroffenen Siedlungsflächen aufgrund<br />

<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrsbelastung<br />

im übrigen Straßennetz (Be-<br />

/Entlastungen) - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Flächen (Anzahl Betroffener)<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Wohn- / Wohnumfeldfunktion<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

--- - Baubedingte Verlärmung, Luftschadstoffimmissionen<br />

und Erschütterungen<br />

von Wohn-, Misch-, Gewerbe- und<br />

Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

in spezifischen städtebaulichen<br />

Problembereichen - Überschlägige<br />

Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit von Objekten<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Erholungs- u. Freizeitfunktion<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

- Verlust von Erholungsgebieten, Freizeiteinrichtungen<br />

durch Flächenbeanspruchung<br />

- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

flächenhafter Einrichtungen<br />

- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />

im Bereich von Erholungsgebieten und<br />

Freizeiteinrichtungen bzw. bei Radund<br />

Wan<strong>der</strong>wegen - Darstellung <strong>der</strong><br />

Betroffenheit flächenhafter Einrichtungen,<br />

Wegen<br />

- Verlust von Erholungsgebieten, Freizeiteinrichtungen<br />

durch Flächenbeanspruchung<br />

- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Einrichtungen / Objekten<br />

- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />

im Bereich von Erholungsgebieten und<br />

Freizeiteinrichtungen bzw. bei Radund<br />

Wan<strong>der</strong>wegen - Darstellung <strong>der</strong><br />

Betroffenheit von Einrichtungen, Wegen<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Erholungs- u. Freizeitfunktion<br />

Verkehrs- / betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Erholungs- u. Freizeitfunktion<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Schutzgut Mensch -<br />

Ressourcenabhängige Umwelt-nutzungen<br />

-<br />

Verkehrs- / betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

- Beeinträchtigung von Reinluftgebieten<br />

(Kurgebieten), Erholungsgebieten,<br />

Erholungszielpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />

durch Verlärmung und<br />

Schadstoffbelastungen - Darstellung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von flächenhafter<br />

Einrichtungen<br />

- Beeinträchtigung von Reinluftgebieten<br />

(Kurgebieten), Erholungsgebieten,<br />

Erholungszielpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />

durch Verlärmung und<br />

Schadstoffbelastungen - Darstellung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Einrichtungen /<br />

Objekten<br />

--- - Beeinträchtigung von Reinluftgebieten<br />

(Kurgebieten), Erholungsgebieten,<br />

Erholungszielpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />

durch bauzeitliche Verlärmung,<br />

Schadstoffbelastungen und<br />

Erschütterungen - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Flächeneinrichtungen /<br />

Objekten<br />

- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Trink- u.<br />

Brauchwassernutzung durch Schadstoffeintrag<br />

- Überschlägige Darstellung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Wasserschutz-,<br />

Einzugsgebieten<br />

- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Trink- u.<br />

Brauchwassernutzung durch Schadstoffeintrag<br />

- Abschätzung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

von Wasserschutz-, Einzugsgebieten<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 39<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

- Kontamination von Nahrungsmitteln,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich von Son<strong>der</strong>kulturen<br />

(z. B. Gemüse) durch direkten<br />

Schadstoffeintrag - Überschlägige Abschätzung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Anbaugebieten<br />

- Beeinträchtigung von Kaltluft-, Frischluftabflussbahnen<br />

mit klimameliorativer<br />

und lufthygienischer Funktion für<br />

Wohn-, Mischgebiete durch Schadstoffeintrag<br />

und Unterbrechung des<br />

Luftaustausches - Überschlägige Abschätzung<br />

<strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />

- Kontamination von Nahrungsmitteln,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich von Son<strong>der</strong>kulturen<br />

(z. B. Gemüse) durch direkten<br />

Schadstoffeintrag - Abschätzung <strong>der</strong><br />

Betroffenheit von Anbaugebieten<br />

- Beeinträchtigung von Kaltluft-, Frischluft-abflussbahnen<br />

mit klimameliorativer<br />

und lufthygienischer Funktion für<br />

Wohn-, Mischgebiete durch Schadstoffeintrag<br />

und Unterbrechung des<br />

Luftaustausches - Abschätzung <strong>der</strong><br />

Betroffenheit von Flächen<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 40<br />

Tab. 15:<br />

(Fortsetzung 4) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />

(Quelle: BMVBW, 4997)<br />

Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />

Schutzgut Tiere - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Pflanzen - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Boden - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Wasser - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Luft - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Klima - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Landschaft - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut Kulturgüter - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Schutzgut sonstige Sachgüter<br />

- hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

Wechselwirkungen - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />

5 Untersuchungsräume<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Vermin<strong>der</strong>ung<br />

- Untersuchungsraum umfasst alle<br />

sinnvollen Trassenvarianten<br />

- Abgrenzung erfolgt nach verkehrlichen<br />

Kriterien<br />

- Abgrenzung erfolgt nach raumordnerischen<br />

Kriterien<br />

- Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Empfindlichkeit <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

- Abgrenzung erfolgt nach naturräumlichen<br />

Kriterien<br />

- Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Reichweite <strong>der</strong> Projektwirkungen<br />

- Trassenvarianten ---<br />

- alternative Standorte ---<br />

- Verschiebung von Knotenpunkten ---<br />

- überschlägige Angaben zu Art und<br />

Umfang von Kompensationsmaßnahmen<br />

- Untersuchungsraum umfasst das<br />

Umfeld des planfestzustellenden Projektes<br />

---<br />

---<br />

---<br />

- Abgrenzung erfolgt nach naturräumlichen<br />

Kriterien<br />

--- - Trassenverschiebung in geringem<br />

Umfang<br />

--- - Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gradiente<br />

--- - Dimensionierung von Bauwerken<br />

--- - Lärmschutzmaßnahmen<br />

--- - Anlagen zur Straßenentwässerung<br />

--- - Immissionsschutzpflanzungen<br />

---<br />

---<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 41<br />

5 Die Anhörung <strong>der</strong> Öffentlichkeit im Verfahren <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

5.1 Zweck <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

§ 9 des <strong>UVP</strong>-Gesetzes sieht eine Anhörung <strong>der</strong> Öffentlichkeit auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ausgelegten Antragsunterlagen<br />

des Vorhabenträgers (§ 6 <strong>UVP</strong>G) vor.<br />

Diese Anhörung bezieht sich auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens und soll <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

die Möglichkeit geben, zu einer eigenen Einschätzung, <strong>der</strong> von dem Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen,<br />

zu gelangen. Die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Daten sind ihr über die ausgelegten Unterlagen<br />

zur Verfügung zu stellen (Erbguth, Schink, 1996, S. 408).<br />

Durch die Einbeziehung <strong>der</strong> Öffentlichkeit soll somit darauf hingewirkt werden, dass „die mutmaßlichen<br />

Umweltauswirkungen eines Vorhabens so früh und umfassend wie möglich" erkannt werden (Wagner,<br />

1995, S. 237).<br />

Gemäß <strong>der</strong> Intention <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Richtlinie <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft von 1985 soll die Öffentlichkeit<br />

im Rahmen <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> auch „die Aufgabe <strong>der</strong> Kontrolle gegenüber dem Projektträger" wahrnehmen<br />

(Wagner, 1995, S. 238).<br />

Da das <strong>UVP</strong>-Gesetz die Anfor<strong>der</strong>ungen an die vom Vorhabensträger zu erbringende Antragsunterlage<br />

(§ 6 <strong>UVP</strong>G) relativ offen formuliert, ist es ihm nicht zwingend auferlegt eine „umfassende und abgeschlossene<br />

Darstellung aller erdenklichen Auswirkungen" in einem Schriftstück vorzulegen (Erbguth,<br />

Schink, 1996, S. 408/409). Obwohl es nicht geboten ist, erscheint es allerdings, insbeson<strong>der</strong>e bei größeren<br />

Verfahren sinnvoll und drängt sich von <strong>der</strong> Sache her auf, eine - alle entscheidungserheblichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens umfassende – Unterlage in schriftlicher Form zu erstellen (vgl. Obermayer,<br />

1999, S. 1337).<br />

Insgesamt wird das Anhörungsverfahren zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> nach den Vorgaben des<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes gestaltet. Im Planfeststellungsverfahren wird es in das in <strong>der</strong> Regel<br />

durchzuführende Anhörungsverfahren eingebunden, wobei lediglich auf eine „möglichst geson<strong>der</strong>te<br />

Dokumentation <strong>der</strong> Einwendungen und Erörterungen betreffend <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, um die<br />

Erarbeitung <strong>der</strong> zusammenfassenden Darstellung nach § 11 <strong>UVP</strong>G zu erleichtern" Wert gelegt werden<br />

sollte (Erbguth, Schink, 1996, S. 409).<br />

5.2 Anhörungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt in § 73 die Durchführung von Anhörungsverfahren als Teil<br />

von Planfeststellungsverfahren. (Vgl. Abb. 37) Ein solches Anhörungsverfahren verfolgt im Wesentlichen<br />

zunächst drei Zwecke (vgl. Obermayer, 1999, S. 1333):<br />

• Den Vorbereitungszweck<br />

„Das Anhörungsverfahren soll eine sachgerechte und zügige Entscheidung über ein Planvorhaben<br />

ermöglichen. Die Planfeststellungsbehörde soll über das Planungskonzept, seine Auswirkungen auf<br />

öffentliche und private Belange sowie über Planungsalternativen unterrichtet werden. Dadurch soll<br />

die Planfeststellungsbehörde in die Lage versetzt werden, auf Grundlage einer möglichst breiten Informationsbasis<br />

eine sachgerechte Planungsentscheidung zu treffen." (Obermayer, 1999, S. 1333)<br />

• Den Rechtsschutzzweck<br />

„Das Anhörungsverfahren trägt ... gleichzeitig dem allgemeinen rechtsstaatlichen Gebot Rechnung,<br />

Bürger vor einem Eingriff in ihre Rechte nach Möglichkeit anzuhören. Soweit durch die Planung verfassungsmäßige<br />

Rechte Dritter berührt werden, dient das Anhörungsverfahren auch dem Schutz<br />

dieser Verfassungsrechte." (Obermayer, 1999, S. 1934)<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 42<br />

• Den Verständigungszweck<br />

„Es dient <strong>der</strong> Information und dem Gedankenaustausch zwischen Vorhabensträger, Anhörungsbehörde<br />

und Planbetroffenen. Im Idealfall verhilft das Anhörungsverfahren dazu, auf beiden Seiten<br />

Verständnis für die unterschiedlichen Standpunkte zu erwecken und Lösungsvorschläge für einen<br />

schonenden Interessenausgleich zu erarbeiten." (Obermayer, 1999, S. 1334)<br />

Das Anhörungsverfahren hat im Wesentlichen zwei Komponenten:<br />

• Die Behördenanhörung<br />

• Die Einwen<strong>der</strong>anhörung<br />

Durch sie soll <strong>der</strong> Sachverstand und das Erfahrungswissen <strong>der</strong> Fachbehörden in das Planfeststellungsverfahren<br />

einfließen. „Die Erkenntnisse <strong>der</strong> Fachbehörden sollen in die Erörterung des Vorhabens<br />

nach § 73 Abs. 6 (VwVfG), in die Stellungnahme <strong>der</strong> Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9<br />

(VwVfG) und schließlich in den Planfeststellungsbeschluss nach § 74 (VwVfG) einfließen. Es geht also<br />

in erster Linie um die För<strong>der</strong>ung des Verfahrens und die Optionierung <strong>der</strong> Planungsentscheidung (Optimierungszweck).<br />

In zweiter Linie wird aber auch eine Koordination mit an<strong>der</strong>en Planungsentscheidungen<br />

erreicht, indem auch an<strong>der</strong>e Fachbehörden von dem Planvorhaben informiert werden und die<br />

Planfeststellungsbehörde über ihre Planungsabsichten in Kenntnis setzen können (Koordinierungszweck)."<br />

(Obermayer, 1999, S. 1339)<br />

Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Optimierungs- und <strong>der</strong> Koordinationsfunktion <strong>der</strong> Behördenanhörung dient<br />

somit „<strong>der</strong> Aufklärung <strong>der</strong> von dem Planvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange" (Obermayer,<br />

1999, S. 1344).<br />

Werden bestimmte Planungsfragen von den Drittbehörden nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend erörtert, so ist<br />

die Anhörungsbehörde gemäß den in § 24 VwVfG nie<strong>der</strong>gelegten Amtsermittlungsgrundsatz zur vollständigen<br />

Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet (vgl. Obermayer, 1999, S. 1344). Sie kann dafür<br />

zusätzlich Sachverständige einschalten. Obermayer weist in diesem Zusammenhang insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

die Einschaltung von Sachverständigen für die Erstellung eines <strong>UVP</strong>-Berichtes hin (vgl. Obermayer,<br />

1999, S. 1344). Auch die Naturschutzverbände soweit sie nach § 29 BNatSchG anerkannt sind, werden<br />

in diesem Kontext als Verwaltungshelfer angesehen, soweit Belange des Naturschutzes betroffen<br />

sind (vgl. Obermayer, 1999, S. 1345).<br />

Bei <strong>der</strong> zweiten dieser Komponenten handelt es sich um die sog. Einwen<strong>der</strong>anhörung. Sie dient vor<br />

allem Verständigungszwecken zwischen Vorhabensträger und Einwen<strong>der</strong>n. In ihr sollen die Betroffenen<br />

• „die Möglichkeit erhalten ihre Bedenken zu formulieren,<br />

• Schutzauflagen zu for<strong>der</strong>n,<br />

• Planalternativen vorzuschlagen,<br />

• o<strong>der</strong> Entschädigungsfor<strong>der</strong>ungen zu stellen." (Obermayer, 1999, S. 1366)<br />

Die Einwen<strong>der</strong>anhörung dient somit vorrangig <strong>der</strong> Ausräumung von Einwendungen. Wagner beschreibt<br />

dieses Ziel ausführlicher. (Vgl. Tab. 16)<br />

Insgesamt lassen sich die Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Anhörungsverfahren zu einem Qualitätsprofil verdichten,<br />

das auch für Controllingzwecke eingesetzt werden kann. (Vgl. Tab. 17)<br />

5.3 Aufgaben <strong>der</strong> Anhörungsbehörde<br />

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens hat die Anhörungsbehörde verschiedene Aufgaben zu bewältigen.<br />

Dies ist im Wesentlichen die Aufgabe <strong>der</strong><br />

• Prüfung <strong>der</strong> Antragsvoraussetzungen nach einem - allerdings unvollständig geregeltem – „Amtsermittlungsverfahren"<br />

(vgl. Obermayer, 1999, S. 1335),<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 43<br />

• die Durchführung <strong>der</strong> Behördenbeteiligung,<br />

• die Durchführung <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

• die Wahrnehmung <strong>der</strong> Rolle des Gesprächsleiters und des Mittlers zwischen Vorhabensträgern und<br />

Beteiligten (vgl. Obermayer, 1999, S. 1334).<br />

Im Anhörungsverfahren sollen alle von Bürgern und Betroffenen aufgezeigten Probleme des geplanten<br />

Vorhabens erörtert werden. In dies sind ggf. auch die von <strong>der</strong> Anhörungsbehörde eingeholten Gutachten<br />

einzubeziehen (vgl. Obermayer, 1999, S. 1369).<br />

Die Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins soll im Wesentlichen nach drei Grundsätzen<br />

erfolgen (Obermayer, 1999, S. 1369):<br />

• Dem Gebot <strong>der</strong> substanziellen Erörterung<br />

„Danach müssen die einzelnen Problempunkte des Vorhabens in tatsächlicher und rechtlicher Sicht<br />

angemessen erörtert werden. Einwen<strong>der</strong>, Fachbehörden und Vorhabensträger müssen zu sämtlichen<br />

Problempunkten gehört werden." (Obermayer, 1999, S. 1369)<br />

• Der Grundsatz <strong>der</strong> fairen Verfahrensführung<br />

„Die Anhörungsbehörde hat als neutraler Mittler dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Beteiligten in<br />

gleicher Weise an <strong>der</strong> Erörterung teilnehmen und mitwirken können." (Obermayer, 1999, S. 1369)<br />

• Das Gebot <strong>der</strong> Verfahrensför<strong>der</strong>ung<br />

„Die Erörterung soll zur Feststellung und Klärung <strong>der</strong> für die Entscheidung erheblichen Tatsachen<br />

und Gesichtspunkte beitragen. Außerdem soll sie zu einer Erledigung von Einwendungen durch Information<br />

o<strong>der</strong> gütliche Einigung führen. Darüber hinaus verlangt das Gebot <strong>der</strong> Verfahrensför<strong>der</strong>ung<br />

auch in zeitlicher Hinsicht eine straffe Durchführung des Erörterungsverfahrens." (Obermayer,<br />

1999, S. 1369)<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung eines Anhörungsverfahrens sind insbeson<strong>der</strong>e die in §§ 67 Abs. 3 und 68<br />

VwVfG nie<strong>der</strong>gelegten Grundregeln zu beachten. Sie besagen im Wesentlichen, dass eine Erörterung<br />

• sicherstellen soll, dass alle Beteiligten ihre Rechte wahrnehmen und alle wesentlichen Beurteilungsgrundlagen<br />

in den Entscheidungsprozess eingebracht werden,<br />

• sich grundsätzlich auf den gesamten Verfahrensgegenstand erstreckt,<br />

• davon geprägt wird, dass <strong>der</strong> Verhandlungsleiter darauf hinwirkt (Hinwirkungspflicht), dass<br />

− unklare Anträge erläutert werden,<br />

− sachdienliche Anträge gestellt werden,<br />

− ungenügende Anträge ergänzt werden,<br />

− alle für die Feststellung des Sachverhaltes wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.<br />

(Obermayer, 1999, S. 1256 - 58)<br />

Auch für die Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Anhörungsbehörde kann ein Qualitätssicherungsprofil erstellt werden,<br />

das gegebenenfalls als Controllinginstrument eingesetzt werden kann. (Vgl. Tab. 18)<br />

5.4 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen<br />

Die Anhörungsbehörde wird innerhalb eines Monats nach Zugang des vollständigen Plans (Antragsunterlagen)<br />

tätig, indem sie betroffene Behörden zu einer Stellungnahme veranlasst und den eingereichten<br />

Plan auslegt.<br />

Sie muss sich dabei vergewissern, dass die ihr zugegangenen Antragsunterlagen vollständig sind. Ein<br />

Plan ist in <strong>der</strong> Regel dann unvollständig, wenn er die Anfor<strong>der</strong>ungen nach § 73 Abs. 1 VwVfG nicht<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 44<br />

erfüllt, d.h. wenn wesentliche Zeichnungen o<strong>der</strong> Erläuterungen fehlen, die zur Darstellung des Vorhabens,<br />

seines Anlasses und die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen nicht erkennen<br />

lassen.<br />

Der Vorhabensträger besitzt somit nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz einen relativ großen Gestaltungsspielraum,<br />

<strong>der</strong> allerdings durch unterschiedliche Vorgaben eingeschränkt sein kann. Die Detaillierung<br />

<strong>der</strong> Darstellung ergibt sich aus <strong>der</strong> Funktion des Planes für das durchzuführende Planfeststellungsverfahren.<br />

Danach muss ein Plan<br />

• das Vorhaben hinreichend detailliert beschreiben,<br />

• die zu erwartenden Auswirkungen klar umreißen, damit eine problembezogene Erörterung möglich<br />

wird.<br />

(Obermayer, 1999, S. 1336)<br />

Insgesamt hat ein Plan im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens drei wesentliche Funktionen<br />

(vgl. Obermayer, 1999, S. 1337). Dies sind<br />

• die Informationsfunktion<br />

„Aus <strong>der</strong> Funktion des Planes als eine Diskussionsgrundlage im Anhörungsverfahren folgt, dass die<br />

eingereichten Planzeichnungen und Erläuterungen ein klares und vollständiges Bild des Vorhabens<br />

und seiner Auswirkungen geben müssen." (Obermayer, 1999, S. 1337)<br />

• die Anstoßfunktion<br />

„Entscheidend ist also, dass die Planunterlagen über das Vorhaben in solchem Maße aufklären,<br />

dass die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Interessen angestoßen werden" (Obermayer, 1999,<br />

S. 1337).<br />

• die Aufklärungsfunktion über Umweltauswirkungen<br />

„Die Pläne müssen nicht nur über die beanspruchten Grundstücke informieren, son<strong>der</strong>n auch über<br />

die von dem Vorhaben möglicherweise ausgehenden Umweltauswirkungen." (Obermayer, 1999, S.<br />

1337)<br />

Ein Plan entspricht also den Anfor<strong>der</strong>ungen eines Planfeststellungsverfahrens und innerhalb diesem<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch denen des Anhörungsverfahrens vor allem dann, wenn er möglichst vollständig<br />

und transparent die entscheidungserheblichen Sachverhalte darlegt. Er soll eine tragende Grundlage<br />

für den durch das gesamte Planfeststellungsverfahren geregelten Entscheidungsprozess liefern.<br />

Auch für einen Plan, d. h. für eine Antragsunterlage lässt sich somit – allein schon aufgrund <strong>der</strong> Vorgaben<br />

des VwVfG ein Qualitätssicherungsprofil mit Controllingfähigkeiten erstellen. (Vgl. Tab. 19)<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 45<br />

Abb. 37:<br />

Die Zwecke eines Anhörungsverfahrens nach dem VwVfG<br />

Vorbereitung <strong>der</strong><br />

Entscheidung<br />

Anhörungsverfahren<br />

nach dem<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

Verständigung -<br />

Antragsteller und<br />

Betroffenen<br />

Rechtsschutz <strong>der</strong><br />

Beteiligten hinsichtlich<br />

ihrer Belange<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 46<br />

Tab. 16:<br />

Ziel <strong>der</strong> Erörterung<br />

„Ziel <strong>der</strong> Erörterung ist die Ausräumung <strong>der</strong> Einwendungen<br />

Dies kann im Idealfall geschehen durch die Überzeugung von Betroffenen von <strong>der</strong> Unschädlichkeit,<br />

d. h. insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit des Vorhabens, ansonsten aber auch<br />

durch die Besprechung und Zusage von Auflagen und Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Betroffenen<br />

seitens <strong>der</strong> in die Verhandlungen einbezogenen Entscheidungsbehörde, schließlich durch<br />

die Zusage zu einer umweltverträglicheren Gestaltung des Vorhabens o<strong>der</strong> auch durch beson<strong>der</strong>e<br />

vertragliche Vereinbarungen zwischen Vorhabensträger und Betroffenen zur Ausräumung<br />

von Einwendungen und Kompensation von Nachteilen. Da die Zuständigkeit für diese<br />

Maßnahmen regelmäßig gerade nicht bei <strong>der</strong> für die Erörterung zuständigen Anhörungsbehörde,<br />

son<strong>der</strong>n bereits bei <strong>der</strong> Entscheidungsbehörde liegen, besteht die Aufgabe <strong>der</strong> Anhörungsbehörde<br />

vornehmlich darin, zwischen den wi<strong>der</strong>streitenden Interessen im Erörterungstermin<br />

zu vermitteln und geeignete Wege zu einer einvernehmlichen und umweltverträglichen<br />

Planung aufzuzeigen."<br />

(Wagner, 1995, Seite 247)<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 47<br />

Tab. 17:<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Anhörungsverfahren<br />

(nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-<br />

Profil<br />

Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />

1 Vorbereitung<br />

1.1 Vorbereitung einer sachgerechten und zügigen Entscheidung<br />

über das Vorhaben<br />

1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Planfeststellungsbehörde über das<br />

Planungskonzept, seine Auswirkungen auf öffentliche<br />

und private Belange sowie über Planungsalternativen<br />

1.3 Schaffung einer möglichst breiten Informationsbasis<br />

2 Rechtsschutz<br />

2.1 Information <strong>der</strong> von dem Vorhaben möglicherweise betroffenen<br />

Bürger, Verbände und Gemeinden<br />

2.2 Einbringung von Anliegen, Rechten und Planungen Betroffener<br />

2.3 Verteidigung <strong>der</strong> Interessen Betroffener<br />

3 Verständigung<br />

3.1 Schaffung einer integrativen Problemlösung<br />

3.2 Information und Gedankenaustausch zwischen Vorhabensträger,<br />

Anhörungsbehörde und Planbetroffenen<br />

3.3 Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für einen schonenden<br />

Interessenausgleich<br />

3.4 Anregung von Planalternativen, Schutzauflagen o<strong>der</strong><br />

Abfindungen<br />

3.5 Erledigung von Einwendungen<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 48<br />

Tab. 18:<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Anhörungsbehörde<br />

(nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-<br />

Profil<br />

Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />

1 Prüfung <strong>der</strong> Antragsvoraussetzungen<br />

1.1 Die Anhörungsbehörde prüft die Antragsvoraussetzungen<br />

2 Durchführung des Beteiligungsverfahrens<br />

2.1 Die Anhörungsbehörde führt die Behördenbeteiligung<br />

durch<br />

2.2 Die Anhörungsbehörde führt die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

durch<br />

2.3 Die Anhörungsbehörde nimmt die Rolle des Gesprächsleiters<br />

wahr<br />

2.4 Die Anhörungsbehörde nimmt die Rolle des Mittlers zwischen<br />

dem Träger des Vorhabens und den Beteiligten<br />

wahr<br />

2.5 Die Anhörungsbehörde stellt sicher, dass alle Beteiligten<br />

ihre Rechte wahrnehmen<br />

2.6 Die Anhörungsbehörde stellt sicher, dass alle wesentlichen<br />

Beurteilungsgrundlagen in den Entscheidungsprozess<br />

eingebracht werden<br />

2.7 Die Anhörungsbehörde stellt sicher, dass <strong>der</strong> gesamte<br />

Verfahrensgegenstand behandelt wird<br />

2.8 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass unklare Anträge<br />

erläutert werden<br />

2.9 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass sachdienliche<br />

Anträge gestellt werden<br />

2.10 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass ungenügende<br />

Anträge ergänzt werden<br />

2.11 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass alle für die<br />

Feststellung des Sachverhaltes erfor<strong>der</strong>lichen wesentlichen<br />

Erklärungen abgegeben werden<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 49<br />

Tab. 19: Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen (nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999) –<br />

Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil<br />

Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />

1 Inhalt <strong>der</strong> Planunterlagen<br />

1.1 Der Plan muss einen Textteil enthalten<br />

1.2 Der Plan muss zeichnerische Darstellungen enthalten<br />

2 Informationsfunktion des Plans<br />

2.1 Der Plan dient als Diskussionsgrundlage im Anhörungsverfahren<br />

2.2 Der Plan dient als Entscheidungsgrundlage im Beschlussverfahren<br />

2.3 Der Plan muss eine hinreichend detaillierte Beschreibung<br />

des Vorhabens enthalten<br />

2.4 Der Plan muss eine klare Umschreibung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

des Vorhabens enthalten<br />

2.5 Der Plan muss eine problembezogene Erörterung ermöglichen<br />

3 Anstoßfunktion des Plans<br />

3.1 Die Planunterlagen müssen über das Vorhaben in solchem<br />

Maße aufklären, dass die Betroffenen zur Wahrnehmung<br />

ihrer Interessen angestoßen werden<br />

4 Aufklärungsfunktion über Umweltauswirkungen<br />

4.1 Der Plan muss über die beanspruchten Grundstücke informieren<br />

4.2 Der Plan muss über die von dem Vorhaben ausgehenden<br />

Umweltauswirkungen informieren<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 50<br />

6 Zur Bedeutung <strong>der</strong> Qualität einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Die Qualität einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) hängt wesentlich davon ab, auf welch qualitativem<br />

Niveau die in den §§ 3, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 21 <strong>UVP</strong>G fixierten <strong>UVP</strong>-Aufgaben im Sinne <strong>der</strong> §§<br />

1 und 2 <strong>UVP</strong>G bewältigt werden.<br />

Lücken und Mängel <strong>der</strong> Antragsunterlage, Defizite <strong>der</strong> Erörterung, Schwachstellen <strong>der</strong> Zusammenfassenden<br />

Darstellung o<strong>der</strong> gar eine mangelhafte Bewertung werden sich fast regelmäßig im Ergebnis<br />

<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> und in dessen Berücksichtigung in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung nie<strong>der</strong>schlagen. Es ist deshalb<br />

wichtig, jede <strong>der</strong> Teilaufgaben <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> korrekt im Sinne <strong>der</strong> gestellten rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

und <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis zu erfüllen.<br />

Eine durchgängige Verfahrenstransparenz und die Publikation aller wesentlichen verfahrensrelevanten<br />

Dokumente sind geeignet, Schwachstellen frühzeitig sichtbar werden zu lassen und damit Korrekturprozesse<br />

auszulösen.<br />

Inkorrekt geführte <strong>UVP</strong>-Verfahren können nur zufällig zu einem korrekten Ergebnis kommen. In <strong>der</strong><br />

Regel wird ihr Ergebnis ebenfalls inkorrekt sein.<br />

In <strong>der</strong> Regel lässt sich jedoch am Ergebnis einer <strong>UVP</strong> allein nicht mehr ablesen, ob dies in <strong>der</strong> Sache<br />

korrekt ist. Auch wenn es aus lückenhaftem Material o<strong>der</strong> mit Hilfe unzulässiger Beurteilungen o<strong>der</strong><br />

Schlüsse abgeleitet ist, kann es sich für den Betrachter als „seriös“ präsentieren. Solche „Als-ob-<br />

Verfahren“ führen jedoch nur zu „Als-ob-Ergebnissen".<br />

In sog. „Als-ob-Verfahren" bleibt <strong>der</strong> Sinn des <strong>UVP</strong>-Verfahrens allemal auf <strong>der</strong> Strecke.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass inkorrekt durchgeführte <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en da, wo dies im<br />

Nachhinein erkannt und kontrolliert werden konnte, fast durchgängig zeigte, dass in diesen Verfahren<br />

Zulassungsbescheide ergangen waren, die vermeidbare Umweltbelastungen in Kauf genommen haben.<br />

Wird ein <strong>UVP</strong>-Verfahren inkorrekt geführt o<strong>der</strong> gründet die Zulassungsentscheidung, in die es einmündet,<br />

auf mangelhaften Unterlagen, so ist es in den meisten Fällen, ohne eine ausführliche nachvollziehende<br />

Rekonstruktion <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> kaum möglich zu erkennen, welcher<br />

Schaden durch die von <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> unzulänglich unterstützte Entscheidung in <strong>der</strong> Sache ausgelöst worden<br />

ist.<br />

Die Heilung einer unkorrekt geführten <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> mit dem Argument, das Ergebnis<br />

des Zulassungsverfahrens wäre auch bei korrekter Durchführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> nicht wesentlich an<strong>der</strong>s<br />

ausgefallen als es mit mangelhafter <strong>UVP</strong> ausgefallen ist, wird nur in Ausnahmefällen stichhaltig begründet<br />

werden können. Im Regelfall handelt es sich bei ihr um das „Schönreden“ eines im jeweiligen<br />

Einzelfall ungeklärten Problems.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 51<br />

7 Problembereiche und Schwachpunkte von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en können im Einzelfall erhebliche Schwachpunkte aufweisen. (Vgl.<br />

Tab. 20) Diese liegen zunächst darin, dass<br />

• die Hauptakteure einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> die ihnen zugewiesenen Aufgaben nur unzureichend<br />

erfüllen und damit <strong>der</strong> angestrebte Informationsfluss behin<strong>der</strong>t wird,<br />

• die Beschaffung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Informationen über die Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt nicht im notwendigen Ausmaß geleistet wird,<br />

• Defizite bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bzw. <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />

des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung auftreten.<br />

Schwachstellen eines <strong>UVP</strong>-Verfahrens können verursacht werden durch<br />

• unvollständige, unübersichtliche o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sache verzerrende Antragsunterlagen zur <strong>UVP</strong>,<br />

• das Versagen <strong>der</strong> zuständigen Behörden aufgrund von mangeln<strong>der</strong> Sachkompetenz o<strong>der</strong> einer<br />

unzureichenden Ausstattung mit den für die erfolgreiche Durchführung einer <strong>UVP</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Ressourcen an Zeit, Geld und unterstützendem Sachverstand,<br />

• eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Einflussnahme Dritter auf das <strong>UVP</strong>-Verfahren,<br />

• Behin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verfahrensführung seitens Beteiligter.<br />

Schwachstellen und Möglichkeiten ihrer Beseitigung können durch Qualitätscontrollings aufgedeckt<br />

und angezeigt werden.<br />

Um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, sollte jede <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> durch ein entsprechendes<br />

Qualitätscontrolling - welches seitens <strong>der</strong> zuständigen Behörde zu organisieren ist und<br />

dessen Ergebnis den ausgelegten Unterlagen beizugesellen ist - begleitet werden.<br />

Da im Rahmen von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en häufig sehr vielfältige, komplexe und nur mit<br />

Spezialistenwissen zu gestaltende Sachverhalte zu handhaben sind, kann es leicht geschehen, dass<br />

eine zuständige Behörde im Einzelfall überfor<strong>der</strong>t ist, wenn sie nicht ausreichende Fachunterstützung<br />

erhält.<br />

Wenn sie in solch einer Situation keinen ihr unmittelbar dienlichen Sachverstand zur Verfügung gestellt<br />

bekommt, gerät sie nach aller bisherigen Erfahrung in <strong>der</strong> Regel in das Schlepptau des Antragstellers.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 52<br />

Tab. 20:<br />

Kriterien für die Bewältigung von Schwachstellen eines <strong>UVP</strong>-Verfahrens – Entwurf für ein<br />

Qualitätssicherungsprofil<br />

Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />

1 Sicherstellung <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Hauptakteure<br />

einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

2 Sicherstellung des für die Entscheidung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Informationsflusses<br />

3 Sicherstellung des für die Entscheidung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Ausmaßes <strong>der</strong> Beschaffung von Informationen über<br />

die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />

4 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung von Defiziten bei <strong>der</strong><br />

Bewertung von Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Umwelt<br />

5 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung von Defiziten bei <strong>der</strong><br />

Berücksichtigung des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

im Rahmen <strong>der</strong> Entscheidung über<br />

das Vorhaben<br />

6 Sicherstellung <strong>der</strong> Sachkompetenz und Ausstattung<br />

mit den für die erfolgreiche Durchführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen an Zeit, finanziellen Mitteln<br />

und unterstützendem Sachverstand<br />

7 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung einer vom Gesetzgeber<br />

nicht vorgesehenen Einflussnahme Dritter auf das<br />

<strong>UVP</strong>-Verfahren<br />

8 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung von Behin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Verfahrensführung seitens Beteiligter<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 53<br />

8 Die politischen Funktionen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> die ihrer Aufgabe gerecht wird, steuert gesellschaftliches Verhalten<br />

gegenüber <strong>der</strong> Umwelt durch gesetztes Recht.<br />

Sie tut dies, indem sie es dem Vorhabensträger auferlegt, sich <strong>der</strong> umweltwirksamen Folgen seines<br />

Vorhabens zu vergewissern. Da dieser in <strong>der</strong> Regel jedoch dazu neigen wird, umweltschädliche Folgen<br />

seines Vorhabens interessenbedingt zu verdrängen o<strong>der</strong> zu verharmlosen, zwingt ihn das <strong>UVP</strong>-<br />

Gesetz nicht nur die zu erwartenden Umweltauswirkungen seines Vorhabens darzustellen, son<strong>der</strong>n es<br />

verlangt von ihm, dies im Rahmen eines unselbstständigen Verwaltungsverfahrens, das Teil eines<br />

Zulassungsverfahrens ist, zu tun. Am Ende dieses Verfahrens steht eine Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens, in die die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in angemessener<br />

Form einzugehen haben.<br />

Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist somit ein Instrument verhaltenssteuernden Rechtes. Ihr kommen<br />

die folgenden gesellschaftlichen Funktionen zu. (Vgl. Tab. 21) Eine <strong>UVP</strong> erfüllt (zumindest grundsätzlich)<br />

eine:<br />

• Funktion <strong>der</strong> ökologischen Aufklärung<br />

Eine <strong>UVP</strong> klärt über mögliche ökologische Folgewirkungen eines Projektes umfassend auf.<br />

• entscheidungsvorbereitende Funktion<br />

Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist Teil einer systematischen und rechtserfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitung<br />

einer Zulassungsentscheidung.<br />

• Legitimationsfunktion<br />

Ein Vorhaben, das die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> erfolgreich durchlaufen hat, wird gesellschaftlich<br />

als ökologisch akzeptabel - d. h. jedoch keineswegs als ökologisch unbedenklich - anerkannt<br />

und darf deshalb auch realisiert werden.<br />

• partizipatorische Funktion<br />

Da an einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auch Träger öffentlicher Belange, Betroffene und die Öffentlichkeit<br />

beteiligt werden, haben diese alle auch die Möglichkeit ihre Bedenken o<strong>der</strong> Anregungen<br />

in das <strong>UVP</strong>-Verfahren einzubringen. Sie können somit indirekt Einfluss auf die zu treffende Zulassungsentscheidung<br />

zu nehmen. Sie werden zugleich über Sinn und Konzept des jeweiligen Vorhabens<br />

informiert, so dass sie auch außerhalb des Verfahrens zu dem betreffenden Vorhaben Position<br />

beziehen können.<br />

• akzeptanzstiftende Funktion<br />

Da <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en über das Beteiligungsverfahren eine Sach- und Interessendebatte<br />

über das ihr zu Grunde liegende Vorhaben auslösen, setzt eine <strong>UVP</strong> auch einen Prozess <strong>der</strong><br />

Akzeptanzfindung o<strong>der</strong> des Akzeptanzkonfliktes in Gang. In jedem Fall wird durch sie das Ringen<br />

um Akzeptanz geför<strong>der</strong>t, wodurch auch Akzeptanzhemmnisse sichtbar und klar werden können.<br />

• Dokumentationsfunktion<br />

Durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> und die in ihr erstellten Unterlagen werden Dokumente<br />

geschaffen, die auch zu späterer Zeit die Rahmenbedingungen, unter denen die Vorhabenszulassung<br />

o<strong>der</strong> -zurückweisung erfolgt ist, belegen.<br />

Auch wenn deutsche <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en in <strong>der</strong> Praxis häufig alle o<strong>der</strong> viele dieser Funktionen<br />

nur unzureichend erfüllen, sind sie letztendlich doch an diesen Anfor<strong>der</strong>ungen zu messen.<br />

Die umweltpolitische Kultur einer Industriegesellschaft lässt sich nicht zuletzt daran ablesen, ob und in<br />

welchem Umfang die eben dargestellten Funktionen von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en ihrem Sinn<br />

gemäß verwirklicht werden.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 54<br />

Wenn eine Gesellschaft Angst vor <strong>der</strong> Praktizierung korrekter <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> haben<br />

muss, d. h. wenn die von ihr favorisierten Vorhaben eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> nicht durchlaufen<br />

können, ohne in Zulassungsprobleme zu geraten, dann stellt sich ernsthaft die Frage, ob <strong>der</strong> technische<br />

Fortschritt und die Technologieentwicklung in dieser Gesellschaft noch zukunftsfähig sind.<br />

Eine Gesellschaft, die leichtfertig auf die Anwendung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> verzichtet und<br />

sich dadurch mögliche Folgen <strong>der</strong> von ihr geplanten Vorhaben gar nicht mehr bewusst macht, handelt<br />

im Rahmen heutiger Technikentwicklung, die allemal umweltproblematische Vorhaben hervorbringt,<br />

unaufgeklärt, leichtfertig und zukunfsunfähig.<br />

Wie immer man es auch wendet, die Qualität <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Praxis einer Gesellschaft sagt viel aus über die<br />

umweltpolitische Vernunft, die ökologische Verantwortungsbewusstheit und die Zukunftsfähigkeit dieser<br />

Gesellschaft.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 55<br />

Tab. 21: Kriterien für die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

– Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil<br />

Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />

1 Funktion <strong>der</strong> ökologischen Aufklärung<br />

Eine <strong>UVP</strong> klärt umfassend über mögliche ökologische Folgewirkungen<br />

eines Vorhabens auf<br />

2 Entscheidungsvorbereitende Funktion<br />

Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist Teil einer systematischen<br />

und rechtserfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitung einer Zulassungsentscheidung<br />

3 Legitimationsfunktion<br />

Ein Vorhaben, dass die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> erfolgreich<br />

durchlaufen hat, wird gesellschaftlich als ökologisch akzeptabel –<br />

d. h. jedoch keineswegs als ökologisch unbedenklich – anerkannt<br />

und darf deshalb realisiert werden<br />

4 Partizipatorische Funktion<br />

Da an einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auch Träger öffentlicher<br />

Belange, Betroffene und die Öffentlichkeit beteiligt werden,<br />

haben diese alle auch die Möglichkeit, ihre Bedenken o<strong>der</strong> Anregungen<br />

in das <strong>UVP</strong>-Verfahren einzubringen. Sie können somit<br />

indirekt Einfluss auf die zu treffende Zulassungsentscheidung zu<br />

nehmen. Sie werden zugleich über Sinn und Konzept des jeweiligen<br />

Vorhabens informiert, so dass sie auch außerhalb des Verfahrens<br />

zu dem betreffenden Vorhaben Position beziehen können<br />

5 Akzeptanzstiftende Funktion<br />

Da <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en über das Beteiligungsverfahren<br />

eine Sach- und Interessendebatte über das ihr zu Grunde<br />

liegende Vorhaben auslösen, setzt eine <strong>UVP</strong> auch einen Prozess<br />

<strong>der</strong> Akzeptanzfindung o<strong>der</strong> des Akzeptanzkonfliktes in Gang. In<br />

jedem Fall wird durch sie das Ringen um Akzeptanz geför<strong>der</strong>t,<br />

wodurch auch Akzeptanzhemmnisse sichtbar und klar werden<br />

können<br />

6 Dokumentationsfunktion<br />

Durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> und die in ihr erstellten<br />

Unterlagen werden Dokumente geschaffen, die auch zu späterer<br />

Zeit die Rahmenbedingungen, unter denen die Vorhabenszulassung<br />

o<strong>der</strong> -zurückweisung erfolgt ist, belegen<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 56<br />

Zitierte und verwendete Literatur<br />

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Württemberg. Stuttgart 1975<br />

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Fallbeispiel Obergeorgswer<strong>der</strong>. Zusammenfassung <strong>der</strong> wesentlichen Ergebnisse zur<br />

ökologischen Risikobeurteilung Hafenschlickdeponie Obergeorgswer<strong>der</strong> und allgemeine Planungshinweise.<br />

Untersuchung im Auftrag <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landwirtschaft, Amt Strom- und Hafenbau, 1984<br />

Arbeitsgemeinschaft Planungsgruppe Ökologie + Umwelt, Hannover und Dr.-Ing. Gerhard Björnsen, Beratende<br />

Ingenieursgesellschaft mbH: Ökologische Risikobeurteilung, Grundwassergewinnung im Einzugsbereich<br />

<strong>der</strong> Wasserwerke Schifferstadt und Mutterstadt. Untersuchung im Auftrag des Zweckverbandes<br />

für Wasserversorgung (Pfälzische Mittel-rheingruppe), Schifferstadt 1984<br />

Arbeitsgemeinschaft Umweltbewertung (AUVE): Bewertungssystem für Umwelteinflüsse. Essen 1979<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>UVP</strong>-Gütesicherung des <strong>UVP</strong>-För<strong>der</strong>vereins: Merkblatt „Einheitliche Begriffsregelung <strong>UVP</strong>“.<br />

Verfasst von H. Brüning unter Mitarbeit von M. Koch und F. Scholles. Entwurf, April 1995<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>UVP</strong>-Gütesicherung des <strong>UVP</strong>-För<strong>der</strong>vereins: Merkblatt „Kurze Qualitätskontrolle von UVW“.<br />

Verfasst von H. Brüning u. a. Checkliste für eine erste, schnelle Beurteilung <strong>der</strong> Qualität von UVS.<br />

Entwurf, März 1995<br />

Arnold, F.; Koeppel, H. -W.; Mrass, W.; Winkelbrandt, A.; Rosenkranz, D. u. a.: Gesamtökologischer Bewertungsansatz<br />

für einen Vergleich zweier Autobahntrassen. In: Schriftenreihe <strong>der</strong> BfANL H. 16. - Bonn-<br />

Bad Godesberg 1977<br />

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Aulig, G.; Bachfischer, R.; David, J.; Kiemstedt, H.; Müller, G.: Wissenschaftliches Gutachten zu ökologischen<br />

Planungsgrundlagen im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach. – München 1976<br />

Aulig, G. u. a.: Wissenschaftliches Gutachten zu ökologischen Planungsgrundlagen im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach.<br />

München 1977<br />

Barragan, J.; Bechmann, A.; Botereo, L.; Gomez, G.; Gunreben, M., G., Hartlik, J., Manjarrez, G., Mendo, J.,<br />

Palacio, J., Velez, J.: Estudio de Impacto Ambiental - Proyecto: Reapertura de Canales en el Delta Exterior<br />

Derecho del Rio Magdalena. - Barsinghausen, Santa Marta 1994<br />

Battelle-Institut: Erstellung projekttypspezifischer Checklisten zur Prüfung <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit raumbedeutsamer<br />

Vorhaben – Wasserwirtschaftliche Projekte. Frankfurt 1988<br />

Bechmann, A.: Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin<br />

Brandenburg International am Standort Schönefeld, ZZB-Werkstatt-Materialien, Verlag EDITION Zukunft,<br />

Barsinghausen 2002 / 3<br />

Bechmann, A.: Umweltpolitik <strong>der</strong> 2. Generation, Verlag EDITION ZUKUNFT, Barsinghausen 2002 / 1<br />

Bechmann, A.: Zur Bewertung für die <strong>UVP</strong> – Wie zeitgemäß ist die ökologische Risikoanalyse In: SYNÖK-<br />

Institut 1998, Band 4 Anhang I, Barsinghausen 1998<br />

Bechmann, A.: Anfor<strong>der</strong>ungen und Lösungskonzepte zur Standardisierung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. In:<br />

Technische Universität Berlin, Wissenstransfer / Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.) 1997<br />

Bechmann, A.: Methodischer Leitfaden Bewertung. In: <strong>UVP</strong>-EXPERT-Basis 2.0 (Software). Barsinghausen<br />

1997a. In: SYNÖK-Institut 1996/97<br />

Bechmann, A.: Zugänge zur Standardisierung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>. In: Qualitätsmanagement und Standardisierung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />

- Konzepte und Erfahrungen. Seminarunterlagen, Barsinghausen, 12.11.1996 / 2<br />

Bechmann, A.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in Deutschland - eine Zwischenbilanz. In: Technische Universität<br />

Berlin, Wissenstransfer / Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.) 1996 / 1<br />

Bechmann, A.: Manual zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Unveröffentlichtes Manuskript, Barsinghausen<br />

1994<br />

Bechmann, A.: UVU-Manual. Unveröffentlichtes Manuskript, Barsinghausen 1993<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 57<br />

Bechmann, A.: Evolutionäre Umweltpolitik. Barsinghäuser Berichte, Heft 12. Barsinghausen 1989<br />

Bechmann, A.: Bewertungsverfahren - <strong>der</strong> handlungsbezogene Kern von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en.<br />

1989a. In: Hübler, K.-H., Otto-Zimmermann, K. (Hrsg.) 1989<br />

Bechmann, A.: Umweltpolitik – Fortschritt als Sachzwang Konrad Buchwald zum 75. Geburtstag. Barsinghausen<br />

1989<br />

Bechmann, A.: <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> Bewertung von Umweltauswirkungen. In: P.-C. Storm, T. Bunge (Hrsg.): Handbuch<br />

<strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>), Kennzahl 3510. Loseblattsammlung. Berlin, seit<br />

1988<br />

Bechmann, A.: Anregungen und Vorschläge zu Inhalten, Methodik und Verfahren <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

- Das <strong>UVP</strong>-Konzept Barsinghäuser Umweltforschungsinstitute. SYNÖK-Report 11, Barsinghausen<br />

1988<br />

Bechmann, A.: <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> Planungstheorie und Planungsmethodik. - Bern 1981<br />

Bechmann, A.: Nutzwertanalyse, Bewertungstheorie und Planung. - Bern 1978<br />

Bechmann, A.: Ökologische Bewertungsverfahren und Landschaftsplanung. In: Landschaft + Stadt, H. 4. 1977<br />

Bechmann, A. u. a.: Fallbeispiele zum Praxisdefizit von <strong>UVP</strong> und ROV, ZZB-Werkstatt-Materialien, CD, Verlag<br />

EDITION ZUKUNFT, Barsinghausen 2002<br />

Bechmann, A.; Baldauf, S.; Hartlik, J.; Jäger, U.: Gutachtliche Stellungnahme zur Linienbestimmung A 26 im<br />

Hinblick auf die in <strong>der</strong> EG-Richtlinie zur Einführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (85/337/EWG) verankerten Erfor<strong>der</strong>nisse.<br />

Band 1 und 2, Barsinghausen 1991<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – Zwischenbilanz und Ausblick. Manuskript für einen<br />

Beitrag zu einem Handbuch <strong>der</strong> Ökosystemforschung, Barsinghausen<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Vom Gesetz zur Verwaltungsreform – Das <strong>UVP</strong>-Gesetz und seine Implikationen für<br />

die Praxis des Umweltschutzes in unserer Gesellschaft, in: Hof, H., Lübbe-Wolff (Hrsg.): Wirkungsforschung<br />

zum Recht I, Nomos Verlag, Baden-Baden 1999<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in Deutschland - Zwischenbilanz und Ausblick.<br />

Artikel zum “Handbuch <strong>der</strong> Umweltwissenschaften”. Hrsg. von Fränzle, Schrö<strong>der</strong>, Müller. Loseblattsammlung,<br />

Ecomed-Verlag 1997, dritte Erg.-Lieferung 12/1998<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Rechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen und Praxis-Defizit <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in Deutschland. SYNÖK-Report<br />

23, Barsinghausen 1998<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J. (Hrsg.): Entwicklung eines Bewertungskonzeptes zur Verwendung im Rahmen <strong>der</strong><br />

<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>). Forschungsprojekt mit finanzieller Unterstützung <strong>der</strong> Volkswagen-Stiftung.<br />

Bd. 1 bis 17. Teilweise veröffentlicht als computergestützte Projektdokumentation auf<br />

CD-ROM. Barsinghausen 1998<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Ist eine zukunftsfähige <strong>UVP</strong> möglich Neue Wege <strong>der</strong> Standardisierung und des Qualitätsmanagements.<br />

In: <strong>UVP</strong>-report H. 3+4, Barsinghausen 1996<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. In: Buchwald, K., Engelhardt, W. (Hrsg.): Umweltschutz<br />

– <strong>Grundlagen</strong> und Praxis. Bd. 2, Bewertung und Planung im Umweltschutz. Bonn 1996, zitiert als<br />

Bechmann, Hartlik 1996<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Ist eine zukunftsfähige <strong>UVP</strong> möglich Neue Wege <strong>der</strong> Standardisierung und des Qualitätsmanagements.<br />

In: <strong>UVP</strong>-report H. 3+4, S. 139, Barsinghausen 1996<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Entwicklung eines Bewertungskonzeptes zur Verwendung im Rahmen von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en<br />

als Beitrag zur Standardisierung und Qualitätssicherung. Nicht veröff. Forschungsantrag<br />

für die Volkswagen-Stiftung. Barsinghausen 1995<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: Ratgeber kommunale <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Handbuch mit theoriebezogenen<br />

<strong>Grundlagen</strong> sowie Arbeitsmaterialien zum <strong>UVP</strong>-Fachinformationssystem <strong>UVP</strong>-EXPERT Prototyp<br />

Kommunal. Barsinghausen 1991<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.: <strong>UVP</strong>-EXPERT BASIS: Ein Fachinformationssystem zur Unterstützung <strong>der</strong> Durchführung<br />

von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. Unveröffentlichtes Manuskript. – Barsinghausen 1990<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.; Preising, A.: Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung,<br />

Band I bis III. - Barsinghausen 1991<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 58<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.; Preising, A.: Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung,<br />

Band I bis III. Barsinghausen 1991<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J.; Preising, A.: Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung.<br />

Bd. I bis III. Überarbeitete und in wesentlichen Punkten ergänzte Version <strong>der</strong> Endfassung des im Auftrag<br />

des Umweltbundesamtes erstellten Forschungsberichtes 101 02 101. Barsinghausen 1991. Ben<strong>der</strong>,<br />

B., Sparwasser, R.: Umweltrecht – Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts, C. F. Müller<br />

Verlag, Heidelberg 1990<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J. u. a.: Das <strong>UVP</strong>-Informations- und Beraternetz - Hauptstudie., Bd. I bis VIII. - Berlin,<br />

Barsinghausen (Endbericht des F+E -Forschungsprojektes Nr. 101 02 140 im Auftrag des Umweltbundesamtes,<br />

Berlin)<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J. u. a.: Das <strong>UVP</strong>-Informations- und Beraternetz - Hauptstudie. Endbericht des F+E -<br />

Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes, Bd. I bis VIII. Barsinghausen 1995<br />

Bechmann, A.; Hartlik, J. u. a.: <strong>UVP</strong>-EXPERT BASIS: Ein Fachinformationssystem zur Unterstützung <strong>der</strong> Durchführung<br />

von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. Unveröffentlichtes Manuskript. Barsinghausen 1990<br />

Bechmann, A.; Johnson, B.: BENATA - Zur Bewertung des Naturraumpotentials von Talabschnitten im Einzugsbereich<br />

<strong>der</strong> Fils. – Hannover 1978<br />

Beckmann, M.: § 12 <strong>UVP</strong>G Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen. In: Hoppe, W., Hrsg., Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>,<br />

1995<br />

Beckmann, M.: § 11. In: Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>G). S. 277-284, Hrsg.: W. Hoppe.<br />

Köln, Berlin, Bonn, München: Carl Heymanns, 1995<br />

Beckmann, M.: § 12. In: Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>G). S. 285-320, Hrsg.: W. Hoppe.<br />

Köln, Berlin, Bonn, München: Carl Heymanns, 1995<br />

Ben<strong>der</strong>, B.; Sparwasser, R. und Engel, R.: Umweltrecht - Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts. 3.<br />

Aufl. Heidelberg 1995<br />

Björnsen Beratende Ingenieure: Erstellung projekttypspezifischer Checklisten zur Prüfung <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit<br />

raumbedeutsamer Vorhaben - Abwasserbehandlungsanlagen. Koblenz 1987<br />

Blanke, B. et. al.: Handbuch <strong>der</strong> Verwaltungsreform, Leske und Budrich, Opladen 1998<br />

BMI-Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Abschlußbericht <strong>der</strong> Projektgruppe „Aktionsprogramm Ökologie“,<br />

Umweltbrief Nr. 29, Bonn 1983<br />

BMI–Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfahrensmuster für die Prüfung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit öffentlicher<br />

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zum Seerecht und Umweltrecht. 1)<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 59<br />

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und Bewertung von Umweltwirkungen: Band III, Katalog umweltrelevanter Standards, Braunschweig<br />

1993<br />

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Braunschweig 1993<br />

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Bundesregierung: Begründung des Gesetzentwurfes <strong>der</strong> Bundesregierung über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>.<br />

Abgedruckt in: T. Bunge, Ch. Storm (Hrsg.), Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>, Bd. 2,<br />

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Bundesregierung: Grundsätze für die Prüfung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen des Bundes,<br />

beschlossen am 22.8.1975, Bonn 1975<br />

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seit 1988. – Berlin 1996<br />

Bunge, T.: Zweck, Inhalt und Verfahren von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. In: Storm, P.-C., Bunge, T. (Hrsg.):<br />

Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>), Kennzahl 0100. Loseblattsammlung. Berlin,<br />

seit 1988<br />

Bunge, T.: Aktuelle Entwicklung (März 2000). In: Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>). Hrsg.:<br />

P.-C. Storm, T. Bunge. 3 Bände Berlin: Erich Schmidt 1988/2001. Bd. 1, 38. Lieferung, Kap. 0090<br />

Bunge, T.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Verwaltungsverfahren. In: Bundesanzeiger, Köln 1986<br />

Bunge, T.; Storm, P.-C. (Hrsg.): Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>). Ergänzbare Sammlung<br />

<strong>der</strong> Rechtsgrundlagen, Prüfungsinhalte und -methoden für Behörden, Unternehmen, Sachverständige<br />

und die juristische Praxis. Loseblattsammlung. Berlin, seit 1988<br />

Bunge, T.; Storm, P.-C. (Hrsg.): Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>). Ergänzbare Sammlung<br />

<strong>der</strong> Rechtsgrundlagen, Prüfungsinhalte und -methoden für Behörden, Unternehmen, Sachverständige<br />

und die juristische Praxis. Loseblattsammlung seit 1988 – Berlin<br />

Costack, Obenauf (Hrsg.): Das erfolgreiche Zertifizierungsverfahren nach ISO 9000ff – Ein Leitfaden für Vorbereitung,<br />

Ablauf Nachzertifizierung, Forum Verlag, Mering 1995<br />

Cupei, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) - ein Beitrag zur Strukturierung <strong>der</strong> Diskussion; zugleich eine<br />

Erläuterung <strong>der</strong> EG-Richtlinie. – Köln, Berlin, Bonn, München 1986<br />

Cupei, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) – ein Beitrag zur Strukturierung <strong>der</strong> Diskussion; zugleich eine<br />

Erläuterung <strong>der</strong> EG-Richtlinie. Köln, Berlin, Bonn, München 1986<br />

Cupei, J.: Ursachen von Kontroversen und Missverständnissen bei <strong>der</strong> Diskussion über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben, unveröffentlichter Seminarbeitrag mit<br />

Polaritätsprofil im Rahmen einer Son<strong>der</strong>veranstaltung des NATO-CCMS zum Thema „Environmental<br />

Impact Assessment in the Defense Area“, Hamburg 1982<br />

Daenzer, W. F. (Hrsg.): Systems Engineering. Leitfaden zur methodischen Durchführung umfangreicher Planungsvorhaben.<br />

Köln, Zürich 1976/77<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 60<br />

Delogu, O.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – Die Regelung in den USA als mögliches Modell, in: Beiträge zur<br />

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Denninger, E.: Verfassungsrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die Normsetzung im Umwelt- und Technikrecht, Nomos<br />

Verlag, Baden-Baden 1990<br />

Deutscher Naturschutzring (Hrsg.): Gesetz zur Durchführung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – <strong>UVP</strong>-<br />

Gesetzesentwurf mit Erläuterungen, Dreisam Verlag, Freiburg 1987<br />

Dornier: Handbuch zur ökologischen Planung, Band 1 bis 3. – Bonn 1980<br />

Dornier System GmbH: Handbuch zur ökologischen Planung, Bände 1 – 3, in: Berichte 3,4 und 5/81 des Umweltbundesamtes,<br />

E. Schmidt-Verlag 1981<br />

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Eberle, D.: Weiterentwicklung <strong>der</strong> ökologischen Risikoanalyse durch Fuzzy-Logic. Werkstattberichte zur Angewandten<br />

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Geographisches Institut <strong>der</strong> Universität Tübingen 1994<br />

Eberle, D.: Die ökologische Risikoanalyse - Praxishandhabung, Verfahrensmöglichkeiten, methodische Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Werkstattberichte zur Angewandten Geographie, Heft 1, 1. Auflage 17.1.1994. Hrsg.: D. Eberle,<br />

Lehrstuhl für Angewandte Geographie, Geographisches Institut <strong>der</strong> Universität Tübingen. 1994<br />

Eberle, D.; Bausenwein, I.; Spieth, A.: Medienübergreifende Bewertung im Rahmen <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>: Praxishandhabung,<br />

Verfahrensmöglichkeiten, methodische Anfor<strong>der</strong>ungen. Werkstattberichte zur Angewandten Geographie,<br />

Heft 1, 1. Auflage, Stuttgart 1994<br />

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Freie Landschaftsarchitekten BDLA: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zum Bebauungsplan X-158 Berlin Zehlendorf,<br />

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Fuchs-Wegner, G.: Verfahren <strong>der</strong> Analyse von Systemen. In: Kurzrock, R., 1972<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 61<br />

Fürst, D.; Kiemstedt, H.; Wolf, A.: Inhaltliche und organisatorische Möglichkeiten <strong>der</strong> Qualitätssicherung beim<br />

Vollzug <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen. Geför<strong>der</strong>t durch das Nie<strong>der</strong>sächsische<br />

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Hartlik, J.: Qualitätsmanagement und Standardisierung in <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) - Lösungsansätze<br />

für den administrativen Verfahrensablauf und für die Gutachtermethodik aufgrund einer Problemanalyse<br />

<strong>der</strong> aktuellen <strong>UVP</strong>-Praxis. Manuskript, Arpke 1997<br />

Hartlik, J.: Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. In: Hd<strong>UVP</strong>. Hrsg.: P.-C. Storm, T. Bunge.<br />

Bd. 2, Kap. 6500. S. 1-93; 3 Bände Berlin: Erich Schmidt 1988/2001<br />

Haustein, N.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> von Kraftwerken. Analyse und Darstellung <strong>der</strong> Probleme <strong>der</strong><br />

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Diplomarbeit an <strong>der</strong> TU Berlin, Berlin 1995<br />

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Hering, E.; Triemel, J.; Blank, H.-P.: Qualitätssicherung für Ingenieure. Düsseldorf 1993<br />

Hessische Landesanstalt für Umwelt: Gesamtökologisches Gutachten betreffend Planfeststellung zum Bau und<br />

Betrieb <strong>der</strong> Ernstbachtalsperre. Erstattet für den Herrn Regierungspräsidenten in Darmstadt (Nachdruck).<br />

Hessische Landesanstalt für Umwelt 11-99e-10.03-1484/81.<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 62<br />

Hessische Landesanstalt für Umwelt: Gutachten zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – Planfeststellung <strong>der</strong> B 3a<br />

Cölbe – Giesen, Teilabschnitt Bellnhausen – Staufenberg, Teilbereich Tiefenbachtal. „Umweltplanung<br />

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Hien, E.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> gerichtlichen Praxis. In: Dokumentation zur 20. wissenschaftlichen<br />

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ILS (Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen): Prüfung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

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<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 63<br />

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Kuhnt, G.; Herting, T.; Schmotz, W.: <strong>UVP</strong> in <strong>der</strong> Krise – Gedanken zur Erhaltung eines effektiven Umwelt-<br />

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Obermayer, K.: Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, Luchterhand, Neuwied 1999<br />

Odum, E. P.: <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> Ökologie. Bd. 1: <strong>Grundlagen</strong>. Stuttgart 1980<br />

Peters, H.-J.: Umweltverwaltungsrecht, C. F. Müller Verlag, Heidelberg 1996<br />

Peters, H.-J.: Das Recht <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Bd. 2 - <strong>UVP</strong>G-Kommentar einschließlich<br />

9. BImSchV, AtVfV, BauGB, BBergG und L<strong>UVP</strong>G. Baden-Baden 1996<br />

Peters, W.: Gesellschafts-Umwelt-Modelle - Kurzdarstellung <strong>der</strong> verschiedenen Anätze und Zusammenstellung<br />

ausgewählter Aufsätze und Textauszüge. Unveröff. Manuskript, Berlin 1990<br />

Planung + Umwelt, Planungsbüro Koch: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – Bebauungsplan „Hintere Wiese“ Konstanz,<br />

Fähre-Hafen und –Betriebsgelände. Im Auftrag <strong>der</strong> Stadt Konstanz. Stuttgart 1987<br />

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt: Ökologische Risikostudie Hafenschlickdeponie. Hannover 1985<br />

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt: Verfahren zur ökologischen Risikoeinschätzung von geplanten Verkehrstrassen,<br />

baulichen Großprojekten und Aufforstungen in Wiesentälern. Hannover 1977<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 64<br />

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt und Bürgergemeinschaft Landschaftsökologie + Planung: Vergleichene<br />

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu geplanten Gewerbestandorten in Schorndorf. Studie im Auftrag<br />

<strong>der</strong> Stadt Schorndorf. (<strong>UVP</strong>-C06.004). Arbeitsgemeinschaft Planungsgruppe Ökologie + Umwelt,<br />

Hannover und Bürgergemeinschaft Landschaftsökologie + Planung, Schorndorf 1988<br />

Prognos AG: Erstellung projekttypspezifischer Checklisten zur Prüfung <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit raumbedeutsamer<br />

Vorhaben - Lebensmittelindustrie. Basel 1987<br />

Prognos AG und ARSU: Zusammenfassende Umweltuntersuchung zum Dollarthafen-Projekt Emden. Im Auftrag<br />

des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr. Forschungsbericht 10901005. 1985<br />

Projektgruppe A 46: Beitrag zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Angewandte Wissenschaft, Heft 252;<br />

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Projektgruppe A 46 (BFANL und LÖLF): Beitrag zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Schriftenreihe des<br />

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252. Landwirtschaftsverlag GmbH; Münster-Hiltrup 1981<br />

Pro Terra Team: Umweltauswirkungen in <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Gutachten zur Zusammenfassenden<br />

Darstellung und Bewertung. Herausgegeben von <strong>der</strong> Ministerin für Natur und Umwelt Schleswig-<br />

Holstein 1995<br />

Rammert, U.: Abgrenzung des Untersuchungsrahmens und Scoping – Weichenstellung für die Effizienz <strong>der</strong><br />

<strong>UVP</strong>. In: <strong>UVP</strong>-Leitfaden. Hrsg.: V. Kleinschmidt. 2. Aufl. Dortmund: Dortmun<strong>der</strong> Vertrieb für Bau- und<br />

Planungsliteratur, S. 119-134, 1994<br />

Rauschelbach, B.; Grüger, C.; Grüger, J.; Hanke, H.; Schemel, H.-J.: Bestandsaufnahme vorliegen<strong>der</strong> Ansätze<br />

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Rehbin<strong>der</strong>, E.: Das Vorsorgeprinzip im internationalen Vergleich, Werner-Verlag, Düsseldorf 1991<br />

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Schemel, H.-J.; Langer, H.; Albert, G.; Baumann, J.: Handbuch zur Umweltbewertung . Konzept und Arbeitshilfe<br />

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 65<br />

Schnei<strong>der</strong>, J.-P.: Nachvollziehende Amtsermittlung bei <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Zum Verhältnis zwischen<br />

dem privaten Träger des Vorhabens und <strong>der</strong> zuständigen Behörde bei <strong>der</strong> Sachverhaltsermittlung<br />

nach dem <strong>UVP</strong>G. Schriften zum Umweltrecht, Bd. 19. - Berlin 1991<br />

Schoeneberg, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>, Beck Verlag, München 1993<br />

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Scholles, F.: Abschätzen, Einschätzen und Bewerten. Weiterentwicklung <strong>der</strong> ökologischen Risikoanalyse vor<br />

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Schwabl, A. u. a. (Hrsg.): Rechnerunterstützung für die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Stand und Perspektiven.<br />

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Spindler, E.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> Raumplanung, Band 8 <strong>der</strong> Dortmun<strong>der</strong> Beiträge zur Raumplanung,<br />

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zu Bundesfernstraßen. - Bochum 1996<br />

Sporbeck, O. u. a.: Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben. Arbeitsschritt UVS<br />

Raumanalyse. Bochum: Eigenvertrieb 1998<br />

SRU (Rat von Sachverständigen für Umweltfragen): Umweltgutachten 1998, Stuttgart 1998<br />

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Stachowiak, H.: Allgemeine Modelltheorie. Springer-Verlag, Berlin 1973<br />

Steinberg, R.: Fachplanung. Das Recht <strong>der</strong> Fachplanung unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes und <strong>der</strong><br />

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Storm, P.-Ch.: Umweltrecht, Beck Verlag, München 1995<br />

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Seminar des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen und des Instituts für<br />

Umweltforschung, Wien 1984<br />

SYNÖK-Institut (Hrsg.): Qualitätscontrolling „<strong>UVP</strong>-Antragsunterlagen zum Flughafenausbau Schönefeld“- gutachtliche<br />

Stellungnahmen des SYNÖK-Instituts und ergänzende Materialien, CD-ROM, Verlag<br />

EDITION ZUKUNFT Barsinghausen 2001<br />

SYNÖK-Institut: Entwicklung eines Bewertungskonzeptes zur Verwendung im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

(<strong>UVP</strong>) - Ein Beitrag zur Standardisierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>. Forschungsprojekt,<br />

geför<strong>der</strong>t durch die Volkswagen-Stiftung. 17 Bände. Teilergebnisse veröffentlicht als Computergestützte<br />

Projektdokumentation (CPD) auf CD-Rom. Barsinghausen 1998<br />

SYNÖK-Institut (Hrsg.): <strong>UVP</strong>-EXPERT-Basis 2.0: Ein Computergestütztes Assistenz-System (CAS) zur Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Durchführung von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. Software. Barsinghausen 1997<br />

Technische Universität Berlin: Wissenstransfer/Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.): Tagungsband zur Fachtagung<br />

„Zukunftsfähige <strong>UVP</strong> - durch Standardisierung und Qualitätsmanagement“ am 19. und<br />

20.2.1997 in Berlin im Rahmen <strong>der</strong> UTECH ’97<br />

Technische Universität Berlin: Wissenstransfer/Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.): Tagungsband zur Fachtagung<br />

„Qualitätssicherung und Standardisierung zur <strong>UVP</strong>“ am 26. und 27.2.1996 in Berlin im Rahmen<br />

<strong>der</strong> UTECH ’96<br />

Trent: Typologische Untersuchung zur rationellen Vorbereitung umfassen<strong>der</strong> Landschaftsplanung. Univ. Dortmund<br />

(Unveröffentl. Manuskript) 1973<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04


<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 66<br />

UBA (Umweltbundesamt): Nachhaltiges Deutschland – Wege zu einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung,<br />

ESV, Berlin 1997<br />

UMB Umweltmanagementberatung Hacker GmbH: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> BEWAG – 380 kV-Leitung<br />

Stadtgrenze Berlin – UW Reuter. Zusammenfassung <strong>der</strong> Fachgutachten und Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse.<br />

Berlin 1989<br />

Umweltamt Dortmund: <strong>UVP</strong>-Ersteinschätzung. Neue Flächen für die Wirtschafsför<strong>der</strong>ung. A: Wickede-Süd. B:<br />

Buddenacker. C: ehem. Zeche Kaiser Friedrich. 60/3-3. 1988<br />

<strong>UVP</strong>-För<strong>der</strong>verein (Hrsg.): <strong>UVP</strong>-Gütesicherung. Qualitätskriterien zur Durchführung von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en.<br />

<strong>UVP</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungsprofil 1, erarbeitet von <strong>der</strong> AG „<strong>UVP</strong>-Gütesicherung“. - Dortmund 1992<br />

Veltrup, W.; Marquardt-Kuron A. (Hrsg.): <strong>UVP</strong> und UVS als Instrumente <strong>der</strong> Umweltvorsorge, Verlag Irene Kuron,<br />

Bonn 1995<br />

Vester, F.: Ansätze zur Erfassung <strong>der</strong> Umwelt als System. In: K. Buchwald, W. Engelhardt 1980<br />

Vester, F.; Hesler, A. v.: Sensitivitätsmodell. – Frankfurt 1980<br />

Vester, F.: Ballungsgebiete in <strong>der</strong> Krise. - Stuttgart 1976<br />

Von Helmholt Landschaftsplanung GmbH: Umweltverträglichkeitsgutachten für die geplante zentrale Abfalldeponie<br />

– bezogen auf fünf Standortalternativen – Hochsauerlandkreis. Münster 1989<br />

Voß, B.: Literaturdokumentation zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Wertstattberichte<br />

des Instituts für Landschaftsökonomie, TU Berlin, Heft 7. - Berlin 1985<br />

Wächtler, J.: Leistungsfähigkeit von Wirkungsprognosen in Umweltplanungen. Diplomarbeit an <strong>der</strong> TU Berlin.<br />

Berlin 1992<br />

Wagner, D.: <strong>UVP</strong> für Pläne und Programme - <strong>der</strong> aktuelle Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission vom 4.12.96.<br />

In: <strong>UVP</strong>-report H. 1 1997<br />

Wagner, J.: § 9 Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit, in: Hoppe (Hrsg.): Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

(<strong>UVP</strong>G) – Kommentar, Carl Heymanns Verlag, Köln 1995<br />

Wahl, R.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> behördlichen Praxis. In: <strong>UVP</strong>-spezial 13, Dortmund 1997<br />

Wahl, R.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> behördlichen und gerichtlichen Praxis. Beratungsergebnis. In:<br />

Dokumentation zur 20. Umweltrechtlichen Fachtagung <strong>der</strong> Gesellschaft für Umweltrecht e.V. in Berlin<br />

am 1./2. Nov. 1996., S. 170-179. Berlin. 1997<br />

Weiland, U., Hübner, M.: Das EXCEPT-Projekt. In: <strong>UVP</strong>-report, H. 2, 1990<br />

Weiland, U.; Hübner, M.; Luck, K. v.: EXCEPT - Expert Systems for Computer-aided Environmental Planning<br />

Tasks: eine Darstellung aus ökologischer Sicht. In: SCHWABL, A. (Hrsg.): Rechnerunterstützung für<br />

die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Beiträge zur Umweltgestaltung, Bd. A126. - Berlin 1991<br />

Wellman, C. et. al.: Der Sachverständige in <strong>der</strong> Praxis, Werner-Verlag, Düsseldorf 1997<br />

Wende, W.: Praxis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> und ihr Einfluss auf Zulassungsverfahren, Nomos Verlag,<br />

Baden-Baden 2001<br />

Wende, W.: Verteilungen zur <strong>UVP</strong>-Grundgesamtheit in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. <strong>UVP</strong>-report, Hamm, 14,<br />

1, S. 13-15, 2000<br />

Witt, A.: Die <strong>UVP</strong> in den Län<strong>der</strong>n - eine Übersicht. In: <strong>UVP</strong>-Report H. 1, 1996<br />

Zangemeister, C.: Nutzwertanalyse in <strong>der</strong> Systemtechnik. 4. Auflage, München 1976<br />

Zwicky, F.: Entdecken, Erfinden, Erforschen im morphologischen Weltbild. München, Zürich 1966<br />

<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04

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