Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP-Modernisierung
Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP-Modernisierung
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„www.uvp-mo<strong>der</strong>nisierung.de“<br />
02-03-02<br />
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
– Zur Charakteristik <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> als Instrument<br />
<strong>der</strong> Umwelt- und Zulassungspolitik -<br />
von<br />
Arnim Bechmann<br />
Quelle:<br />
Arnim Bechmann: Das Praxis-Defizit <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> - Struktur, Ausmaß,<br />
Ursachen, Folgen -, Verlag EDITION ZUKUNFT, 2003<br />
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Mitglied des Zukunfts-Zentrums Barsinghausen<br />
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
– Zur Charakteristik <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> als Instrument<br />
<strong>der</strong> Umwelt- und Zulassungspolitik -<br />
von<br />
Prof. Dr. Arnim Bechmann<br />
Zukunfts-Zentrum Barsinghausen<br />
Rehrbrinkstr. 5, 30890 Barsinghausen<br />
Tel.: 0 51 05 / 52 80-0, Fax: 0 51 05 / 52 80 79<br />
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Barsinghausen, Mai 2003
Inhalt<br />
1 Das umweltpolitische Innovationspotenzial <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> 5<br />
2 Zwecksetzung und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 15<br />
3 Der Vorsorge-Aspekt 17<br />
4 Zum Verhältnis von <strong>UVP</strong> und Trägerverfahren 20<br />
4.1 Vorbemerkung 20<br />
4.2 Zielsetzungen und Aufgaben eines Raumordnungsverfahrens 21<br />
4.3 Aufgabe und Funktion <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im Planfeststellungsverfahren 23<br />
4.4 Abschichtungsfähigkeit – ein Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong><br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 24<br />
4.5 Die <strong>UVP</strong> im Genehmigungsverfahren 25<br />
5 Die Anhörung <strong>der</strong> Öffentlichkeit im Verfahren <strong>der</strong><br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 41<br />
5.1 Zweck <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung 41<br />
5.2 Anhörungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz 41<br />
5.3 Aufgaben <strong>der</strong> Anhörungsbehörde 42<br />
5.4 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen 43<br />
6 Zur Bedeutung <strong>der</strong> Qualität einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 50<br />
7 Problembereiche und Schwachpunkte von<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en 51<br />
8 Die politischen Funktionen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 53<br />
Zitierte und verwendete Literatur 56
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 24: Die Generationenfolge <strong>der</strong> Umweltgesetze 7<br />
Abb. 25: Die Entwicklung des <strong>UVP</strong>-Rechtes und ihres Umfeldes 7<br />
Abb. 26: Der durch das <strong>UVP</strong>-Gesetz bewirkte integrale Verbund gelten<strong>der</strong> Umweltgesetze 8<br />
Abb. 27: Dimensionen einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 16<br />
Abb. 28: Zur Struktur eines synergetischen Systems 19<br />
Abb. 29: Wirk-Beziehungen auf ein synergetisches System 19<br />
Abb. 30: Die Konkretisierung eines Vorhabens im Verlauf des Planungs- und<br />
Zulassungsprozesses 27<br />
Abb. 31: Konkretisierung und Abschichtung in Zulassungsprozessen 27<br />
Abb. 32: Schrittweise Konkretisierung einer Datenbank 28<br />
Abb. 33: Etappen einer raumordnerischen Beurteilung 28<br />
Abb. 34: Der Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zum Planfeststellungsbeschluss 29<br />
Abb. 35: Mögliche Modifikationswirkungen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf einen<br />
Planfeststellungsbeschluss 29<br />
Abb. 36: Die innere Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeit des Genehmigungsrechtes mit<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 30<br />
Abb. 37: Die Zwecke eines Anhörungsverfahrens nach dem VwVfG 45
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. 10: <strong>UVP</strong>G - Vorsorgebestimmungen 11<br />
Tab. 11: <strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz 12<br />
Tab. 12: Die parallele Bearbeitung von Raumverträglichkeitsuntersuchung und<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Rahmen eines ROV mit integrierter<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 31<br />
Tab. 13: Die Integration <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in das Planfeststellungsverfahren<br />
(Erbguth/Schink, 1992, S. 254/255) 32<br />
Tab. 14: Zum Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Planfeststellungsverfahren 33<br />
Tab. 15: Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf (Quelle: BMVBW,<br />
1997) 34<br />
Tab. 16: Ziel <strong>der</strong> Erörterung 46<br />
Tab. 17: Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Anhörungsverfahren (nach: Obermayer: Kommentar zum<br />
VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil 47<br />
Tab. 18: Anfor<strong>der</strong>ungen an die Anhörungsbehörde (nach: Obermayer: Kommentar zum<br />
VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil 48<br />
Tab. 19: Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen (nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999)<br />
– Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil 49<br />
Tab. 20: Kriterien für die Bewältigung von Schwachstellen eines <strong>UVP</strong>-Verfahrens – Entwurf für<br />
ein Qualitätssicherungsprofil 52
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 5<br />
1 Das umweltpolitische Innovationspotenzial <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />
Die Einführung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> - von manchem Politiker einst als ein Meilenstein<br />
auf dem „Königsweg <strong>der</strong> Umweltpolitik“ erhofft - leitete 1990 eine, bereits seit Beginn <strong>der</strong> 80er-Jahre<br />
von <strong>der</strong> damaligen Bundesregierung durch das „Aktionsprogramm <strong>der</strong> Ökologie“ (Vgl. BMI,1983) propagierte<br />
neue Phase <strong>der</strong> Umweltpolitik ein.<br />
Nicht <strong>der</strong> Inhalt, wohl aber das Konzept des <strong>UVP</strong>-Gesetzes, setzte durch seinen systemischen Charakter<br />
neue Akzente im deutschen Umweltrecht. (Dies dürfte einer <strong>der</strong> wesentlichen Gründe dafür<br />
sein, dass traditionell – auf klassische Fachplanungen eingestimmt - argumentierende Verwaltungsbeamte<br />
o<strong>der</strong> Juristen mit den systemischen Ansprüchen des <strong>UVP</strong>-Gesetzes schon rein gedanklich häufig<br />
nur schwer umgehen können.)<br />
Worin liegt nun das umweltrechtliche Innovationspotential <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Umweltrecht ist ein relativ junges Recht.<br />
Erst zu Beginn <strong>der</strong> 70er-Jahre wurden die wichtigsten, heute noch gültigen, Umweltgesetze in <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland geschaffen.<br />
Seither hat das Umweltrecht in seiner Struktur jedoch einen Wandel erlebt. Er führte von dem zunächst<br />
sektoral und medial ausgelegten Umweltrecht zu Gesetzen, die zumindest grundsätzlich als<br />
integrativ und systemisch angesehen werden können.<br />
Das Bundesimmissionsschutzgesetz <strong>der</strong> 70er-Jahre, das einst auch auf internationaler Ebene als mo<strong>der</strong>nes<br />
Umweltgesetz galt, weist noch heute den damals üblichen sektoral-medialen Charakter auf. Es<br />
ist somit ein gutes, da mo<strong>der</strong>nes Beispiel, für den Typ des traditionellen Umweltfachgesetzes.<br />
Das Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>, das Umwelthaftungsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />
o<strong>der</strong> auch die IVU-Richtlinie <strong>der</strong> EU sprengen die alte Struktur.<br />
Vereinfacht lassen sich in Deutschland insgesamt zwei Generationen von Umweltgesetzen unterscheiden.<br />
(Vgl. Abb. 24) Zur ersten Generation zählen die Umweltgesetze <strong>der</strong> 70er-Jahre. Diese Gesetze<br />
zeichnen sich dadurch aus, dass sie sektoral (d. h. jeweils auf eng begrenzte Vorhabens- o<strong>der</strong><br />
Handlungsbereiche bezogen) o<strong>der</strong> medial (d. h. jeweils auf ein Umweltmedium bezogen) angelegt<br />
sind.<br />
Die umweltpolitische Erfahrung zeigt allerdings, dass diese erste Generation von Umweltgesetzen<br />
nicht geeignet ist, in effektiver Weise querschnittsorientiert, medienübergreifend und integrativ planungsorientierend<br />
zu wirken.<br />
Die Umweltgesetze, die in den 90er-Jahren neu entstanden sind, weisen demgegenüber in <strong>der</strong> Regel<br />
eher eine systemare Perspektive auf. Sie streben nach Nachhaltigkeit, Querschnittsorientierung, umweltmedienübergreifen<strong>der</strong><br />
Betrachtung und Integration aller Umweltbelange.<br />
Das <strong>UVP</strong>-Gesetz gehört eindeutig zur Klasse dieser Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation. Es ist auf Vorsorge<br />
gerichtet und es verlangt eine, alle relevanten Umweltmedien umfassende, integrative Betrachtung.<br />
Das durch die Europäische Union bewirkte <strong>UVP</strong>-Gesetz von 1990 war in Deutschland, gemessen an<br />
dem bis dahin üblichen Typ von Umweltgesetzen, etwas Neues. Ihm wurde und wird daher bis auf den<br />
heutigen Tag viel Unverständnis entgegengebracht. Dies äußert sich nicht zuletzt darin, dass dieses<br />
Gesetz in <strong>der</strong> Praxis kaum angemessen verstanden wird, dass es oft unterlaufen wird sowie dass seine<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen vielfach bewusst ignoriert werden. Hinzu kommt, dass offensichtlich auch die deutsche<br />
Rechtsprechung seine Bedeutung nicht unmittelbar erkannt hat, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> orientierenden Unterstützung<br />
durch den Europäischen Gerichtshof bedarf (Bunge, 2000).<br />
Trotz <strong>der</strong> vielen Wi<strong>der</strong>stände gegen eine sinngemäße Umsetzung des <strong>UVP</strong>-Gesetzes in die Praxis<br />
und <strong>der</strong> Defizite <strong>der</strong> Institutionalisierung des <strong>UVP</strong>G in Deutschland, hat sich die im <strong>UVP</strong>-Gesetz verankerte<br />
Sichtweise einer mo<strong>der</strong>nen <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ein immer stärkeres kritisches Gewicht<br />
geschaffen.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 6<br />
Dieser Prozess wird nicht nur durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, son<strong>der</strong>n<br />
auch durch die gesamte Entwicklung des EU-Rechtes sowie insbeson<strong>der</strong>e durch den sich rechtlich<br />
kontinuierlich ausweitenden Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (vgl. Abb. 25) nachhaltig gestärkt.<br />
Wer in einem Zulassungsverfahren eine rechtssichere <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> anstrebt, sollte<br />
dieser Entwicklung Beachtung schenken und eine gewisse Vorsicht gegenüber <strong>der</strong> Übernahme von in<br />
<strong>der</strong> Sache bereits veralteten Rechtsinterpretationen o<strong>der</strong> gar den gängigen Einschätzungen <strong>der</strong> „<strong>UVP</strong>-<br />
Praktiker“ walten lassen.<br />
Umweltpolitisch innovativ am <strong>UVP</strong>-Gesetz war und ist:<br />
• die von ihm angestrebte integrative, alle Umweltauswirkungen eines Vorhabens vernetzende Betrachtung<br />
(§ 1, § 2 und § 11 <strong>UVP</strong>G) (vgl. Tab. 9),<br />
• <strong>der</strong> von ihm vertretene Vorsorgegesichtspunkt, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e auch eine systemische Prophylaxe<br />
zulässt (§ 1, § 12 und § 21 <strong>UVP</strong>G) (vgl. Tab. 10),<br />
• seine grundsätzliche und generelle Entscheidungsrelevanz (vgl. § 1, § 3, § 12 und § 21 <strong>UVP</strong>G) (vgl.<br />
Tab. 11).<br />
Die Startschwierigkeiten, die das <strong>UVP</strong>-Gesetz in den 90er-Jahren in Deutschland hatte, lassen sich<br />
jedoch nicht allein auf interessenbedingte Wi<strong>der</strong>stände zurückführen, son<strong>der</strong>n sie spiegeln auch die<br />
bereits angedeutete Entwicklung des Umweltrechtes und das noch anzusprechende Institutionalisierungsdefizit<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> wie<strong>der</strong>.<br />
Bei seinem Inkrafttreten traf das <strong>UVP</strong>G 1990 in Deutschland auf ein bereits komplexes System des<br />
Umweltrechtes, das medial-sektoral angelegt war.<br />
Durch das Hinzukommen des <strong>UVP</strong>-Gesetzes und weiterer Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation ist ein<br />
kompliziertes Verbundsystem von Umweltgesetzen entstanden, dessen<br />
• Basis aus nach wie vor gültigen medial-sektoralen Umweltgesetzen besteht<br />
• die aber durch komplexe systemische Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation ergänzt, komplettiert und<br />
vernetzt werden (Die §§ 1, 12 und 21 des <strong>UVP</strong>G liefern hierfür ein eindrucksvolles Beispiel.).<br />
Natürlich gelten die Umweltgesetze <strong>der</strong> 70er-Jahre weiter - wenn auch in <strong>der</strong> Regel in novellierter<br />
Form - aber sie sind in einem neuen Kontext gestellt worden, <strong>der</strong> bei Rechtshandlungen nicht unbeachtet<br />
bleiben darf. (Vgl. Abb. 26)<br />
Der zu Beginn <strong>der</strong> 90er-Jahre zwischen Juristen geführte Streit, ob die <strong>UVP</strong> materiale Verän<strong>der</strong>ungen<br />
im Umweltrecht hervorruft o<strong>der</strong> nicht, scheint nicht nur durch die Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofes überholt zu sein, son<strong>der</strong>n er ist für die Praxis nur von begrenzter Bedeutung. Das <strong>UVP</strong>-<br />
Gesetz und seine Anwendung hat in <strong>der</strong> Zulassungspraxis in jedem Fall Verän<strong>der</strong>ungen erzwungen<br />
und wird dies auch weiterhin tun.<br />
Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist das Integrationsinstrument all <strong>der</strong> Umweltbelange, die in einem<br />
Zulassungsverfahren beachtet werden müssen. Die <strong>UVP</strong> liefert einen Rahmen für die Festlegung,<br />
welche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen<br />
sind und welche Rechtsmaßstäbe im jeweiligen Verfahren zur Geltung zu kommen haben.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 7<br />
Abb. 24:<br />
Die Generationenfolge <strong>der</strong> Umweltgesetze<br />
Umweltgesetze <strong>der</strong> 1. Generation<br />
=> sektoral<br />
=> medial konditionierend<br />
=> nutzungsbegrenzend<br />
Umweltgesetze <strong>der</strong> 2. Generation<br />
=> sektorenübergreifend<br />
=> medien-integrativ offen-orientierend<br />
=> nutzungs-koordinierend<br />
Abb. 25:<br />
Die Entwicklung des <strong>UVP</strong>-Rechtes und ihres Umfeldes<br />
Rechtsregelungen<br />
Jahr<br />
<strong>UVP</strong>-Gesetz-Novelle 2001<br />
EU-Programm <strong>UVP</strong> 2001<br />
EU-<strong>UVP</strong>-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie 1997<br />
<strong>UVP</strong>-Verwaltungsvorschrift 1995<br />
EU-Öko-Auditverordnung 1993<br />
FFH-Richtlinie mit FFH-Verträglichkeitsprüfung 1992<br />
Deutsches <strong>UVP</strong>-Gesetz 1990<br />
EG-Richtlinie zur Einführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> 1985<br />
Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz 1976<br />
Kabinettsbeschluß zur Einführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> 1975<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 8<br />
Abb. 26:<br />
Der durch das <strong>UVP</strong>-Gesetz bewirkte integrale Verbund gelten<strong>der</strong> Umweltgesetze<br />
....................<br />
Bodenschutzgesetz<br />
Abwasserabgebengesetz<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
Chemikalienschutzgesetz<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
<strong>UVP</strong>-<br />
Gesetz<br />
Umwelthaftungsgesetz<br />
Vorhabenszulassung<br />
Fluglärmgesetz<br />
..........................<br />
..........................<br />
Integrative, vorsorgende Betrachtung ( §1 <strong>UVP</strong>G )<br />
Systememische Anwendung gelten<strong>der</strong> Gesetze (§ 12 <strong>UVP</strong>G)<br />
Haftung für Folgen<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 9<br />
Tab. 9: <strong>UVP</strong>G - Integrationsbestimmungen<br />
§ 1 Zweck des Gesetzes<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben<br />
zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />
1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet<br />
werden,<br />
2. das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen<br />
über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren,<br />
die <strong>der</strong> Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen<br />
eines Vorhabens auf<br />
1. Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.<br />
Sie wird unter Einbeziehung <strong>der</strong> Öffentlichkeit durchgeführt. Wird über die Zulässigkeit eines Vorhabens<br />
im Rahmen mehrerer Verfahren entschieden, werden die in diesen Verfahren durchgeführten Teilprüfungen<br />
zu einer Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen zusammengefasst.<br />
(2) Ein Vorhaben ist<br />
1. nach Maßgabe <strong>der</strong> Anlage 1<br />
a) die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb einer technischen Anlage,<br />
b) <strong>der</strong> Bau einer sonstigen Anlage,<br />
c) die Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme,<br />
2. die Än<strong>der</strong>ung, einschließlich <strong>der</strong> Erweiterung,<br />
a) <strong>der</strong> Lage, <strong>der</strong> Beschaffenheit o<strong>der</strong> des Betriebs einer technischen Anlage,<br />
b) <strong>der</strong> Lage o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beschaffenheit einer sonstigen Anlage,<br />
c) <strong>der</strong> Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme.<br />
(3) Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind<br />
1. Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Planfeststellungsbeschluss und sonstige behördliche Entscheidungen<br />
über die Zulässigkeit von Vorhaben, die in einem Verwaltungsverfahren getroffen<br />
werden, mit Ausnahme von Anzeigeverfahren,<br />
2. Linienbestimmungen und Entscheidungen in vorgelagerten Verfahren, die für anschließende<br />
Verfahren beachtlich sind,<br />
3. Beschlüsse nach § 10 des Baugesetzbuchs über die Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung von<br />
Bebauungsplänen, durch die die Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Sinne <strong>der</strong> Anlage 1<br />
begründet werden soll sowie Beschlüsse nach § 10 des Baugesetzbuchs über Bebauungspläne,<br />
die Planfeststellungsbeschlüsse für Vorhaben im Sinne <strong>der</strong> Anlage 1 ersetzen.<br />
§ 11 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
Die zuständige Behörde erarbeitet auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Unterlagen nach § 6, <strong>der</strong> behördlichen Stellungnahmen<br />
nach den §§ 7 und 8 sowie <strong>der</strong> Äußerungen <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach den §§ 9 und 9a eine<br />
zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie <strong>der</strong> Maßnahmen, mit<br />
denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ausgeglichen werden,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft. Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. Die zusammenfassende Darstellung<br />
ist möglichst innerhalb eines Monats nach Abschluss <strong>der</strong> Erörterung im Anhörungsverfahren nach §<br />
9 Abs. 1 Satz 2 zu erarbeiten. Die zusammenfassende Darstellung kann in <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Entscheidung<br />
über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgen. Die Begründung enthält erfor<strong>der</strong>lichenfalls die<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 10<br />
Darstellung <strong>der</strong> Vermeidungs-, Vermin<strong>der</strong>ungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 11<br />
Tab. 10:<br />
<strong>UVP</strong>G - Vorsorgebestimmungen<br />
§ 1 Zweck des Gesetzes<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben zur<br />
wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />
1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,<br />
2. das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen<br />
über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />
§ 12 Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />
Die zuständige Behörde bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zusammenfassenden<br />
Darstellung nach § 11 und berücksichtigt diese Bewertung bei <strong>der</strong> Entscheidung über die<br />
Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne <strong>der</strong> §§ 1, 2 Abs. 1<br />
Satz 2 und 4 nach Maßgabe <strong>der</strong> geltenden Gesetze.<br />
§ 21 Entscheidung, Nebenbestimmungen<br />
(1) Der Planfeststellungsbeschluss darf nur ergehen, wenn<br />
1. sichergestellt ist, dass das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbeson<strong>der</strong>e<br />
a) Gefahren für die in § 2 Abs. 1 Satz 2 genannten Schutzgüter nicht hervorgerufen werden können<br />
und<br />
b) Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter, insbeson<strong>der</strong>e durch bauliche, betriebliche<br />
o<strong>der</strong> organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Stand <strong>der</strong> Technik getroffen wird,<br />
2. umweltrechtliche Vorschriften und an<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen,<br />
3. Ziele <strong>der</strong> Raumordnung beachtet und Grundsätze und sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung berücksichtigt<br />
sind,<br />
4. Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind.<br />
(2) Der Planfeststellungsbeschluss kann mit Bedingungen versehen, mit Auflagen verbunden und befristet<br />
werden, soweit dies zur Wahrung des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit o<strong>der</strong> zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen können, erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Aufnahme, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />
Ergänzung von Auflagen über Anfor<strong>der</strong>ungen an das Vorhaben ist auch nach dem Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses<br />
zulässig.<br />
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Plangenehmigung entsprechend.<br />
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung <strong>der</strong> beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung<br />
mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 zu<br />
erlassen über<br />
1. die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden baulichen, betrieblichen o<strong>der</strong> organisatorischen Maßnahmen<br />
zur Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter,<br />
2. Informationspflichten des Trägers eines Vorhabens gegenüber Behörden und Öffentlichkeit,<br />
3. die Überprüfung von Vorhaben durch Sachverständige, Sachverständigenorganisationen und zugelassene<br />
Überwachungsstellen sowie über die Anfor<strong>der</strong>ungen, die diese Sachverständigen, Sachverständigenorganisationen<br />
und zugelassene Überwachungsstellen erfüllen müssen,<br />
4. die Anpassung bestehen<strong>der</strong> Vorhaben an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> geltenden Vorschriften.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 12<br />
Tab. 11:<br />
<strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz<br />
§ 1 Zweck des Gesetzes<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben<br />
zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />
1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet<br />
werden,<br />
2. das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen<br />
über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />
§ 3 Anwendungsbereich<br />
(1) Dieses Gesetz gilt für die in <strong>der</strong> Anlage 1 aufgeführten Vorhaben. Die Bundesregierung wird ermächtigt,<br />
durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates<br />
1. Vorhaben in die Anlage 1 aufzunehmen, die auf Grund ihrer Art, ihrer Größe o<strong>der</strong> ihres Standortes<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können,<br />
2. Vorhaben unter Beachtung <strong>der</strong> Rechtsakte des Rates o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
aus <strong>der</strong> Anlage 1 herauszunehmen, die nach den vorliegenden Erkenntnissen keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen.<br />
Soweit von <strong>der</strong> Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist die Bundesregierung auch ermächtigt, notwendige<br />
Folgeän<strong>der</strong>ungen in Bezugnahmen, die in den Vorschriften dieses Gesetzes enthalten sind, auf<br />
bestimmte, in <strong>der</strong> Anlage 1 aufgeführte Vorhaben vorzunehmen.<br />
Rechtsverordnungen auf Grund dieser Ermächtigung bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Bundestages. Die<br />
Zustimmung gilt als erteilt, wenn <strong>der</strong> Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang<br />
<strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.<br />
(2) Soweit zwingende Gründe <strong>der</strong> Verteidigung o<strong>der</strong> die Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen es<br />
erfor<strong>der</strong>n, kann <strong>der</strong> Bundesminister <strong>der</strong> Verteidigung nach Richtlinien, die im Einvernehmen mit dem<br />
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit festzulegen sind, für Vorhaben, die <strong>der</strong><br />
Landesverteidigung dienen, die Anwendung dieses Gesetzes ausschließen o<strong>der</strong> Ausnahmen von den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen dieses Gesetzes zulassen. Dabei ist <strong>der</strong> Schutz vor erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
zu berücksichtigen. Sonstige Rechtsvorschriften, die das Zulassungsverfahren betreffen,<br />
bleiben unberührt. Der Bundesminister <strong>der</strong> Verteidigung unterrichtet den Bundesminister für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit jährlich über die Anwendung dieses Absatzes.<br />
§ 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens<br />
(1) Der Träger des Vorhabens hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens <strong>der</strong> zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen, in dem die Umweltverträglichkeit<br />
geprüft wird. Setzt <strong>der</strong> Beginn des Verfahrens einen schriftlichen Antrag, die Einreichung<br />
eines Plans o<strong>der</strong> eine sonstige Handlung des Trägers des Vorhabens voraus, sind die nach Satz 1 erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass sie mit den übrigen Unterlagen ausgelegt werden<br />
können.<br />
(2) Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Unterlagen nach Absatz 1 bestimmen sich nach den Rechtsvorschriften, die<br />
für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend sind. Die Absätze 3 und 4 sind<br />
anzuwenden, soweit die in diesen Absätzen genannten Unterlagen durch Rechtsvorschrift nicht im Einzelnen<br />
festgelegt sind.<br />
(3) Die Unterlagen nach Absatz 1 müssen zumindest folgende Angaben enthalten:<br />
1. Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund<br />
und Boden,<br />
2. Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
vermieden, vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong>, soweit möglich, ausgeglichen werden sowie <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft,<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 13<br />
Tab. 11:<br />
(Fortsetzung 1) <strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz<br />
Fortsetzung: § 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens<br />
3. Beschreibung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und <strong>der</strong> allgemein anerkannten Prüfungsmethoden,<br />
4. Beschreibung <strong>der</strong> Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens unter Berücksichtigung<br />
des allgemeinen Kenntnisstandes und <strong>der</strong> allgemein anerkannten Prüfungsmethoden<br />
sowie Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung und die Angaben<br />
zur Feststellung und Bewertung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind und ihre Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist,<br />
5. Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften an<strong>der</strong>weitigen Lösungsmöglichkeiten<br />
und Angabe <strong>der</strong> wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens.<br />
Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung <strong>der</strong> Angaben nach Satz 1 ist beizufügen.<br />
Die Angaben nach Satz 1 müssen Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang<br />
sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können.<br />
(4) Die Unterlagen müssen auch die folgenden Angaben enthalten, soweit sie für die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
nach <strong>der</strong> Art des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich sind:<br />
1. Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren,<br />
2. Beschreibung von Art und Umfang <strong>der</strong> zu erwartenden Emissionen, <strong>der</strong> Abfälle, des Anfalls von<br />
Abwasser, <strong>der</strong> Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben<br />
zu sonstigen Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen<br />
können,<br />
3. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten sind, zum<br />
Beispiel technische Lücken o<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse.<br />
Die Zusammenfassung nach Absatz 3 Satz 2 muss sich auch auf die in den Nummern 1 und 2 genannten<br />
Angaben erstrecken.<br />
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung, wenn die zuständige Behörde für diejenige<br />
öffentlich-rechtliche Körperschaft tätig wird, die Träger des Vorhabens ist.<br />
§ 11 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
Die zuständige Behörde erarbeitet auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Unterlagen nach § 6, <strong>der</strong> behördlichen Stellungnahmen<br />
nach den §§ 7 und 8 sowie <strong>der</strong> Äußerungen <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach den §§ 9 und 9a eine<br />
zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie <strong>der</strong> Maßnahmen, mit<br />
denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ausgeglichen werden,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft. Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. Die zusammenfassende Darstellung<br />
ist möglichst innerhalb eines Monats nach Abschluss <strong>der</strong> Erörterung im Anhörungsverfahren nach §<br />
9 Abs. 1 Satz 2 zu erarbeiten. Die zusammenfassende Darstellung kann in <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Entscheidung<br />
über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgen. Die Begründung enthält erfor<strong>der</strong>lichenfalls die<br />
Darstellung <strong>der</strong> Vermeidungs-, Vermin<strong>der</strong>ungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
§ 12 Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />
Die zuständige Behörde bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zusammenfassenden<br />
Darstellung nach § 11 und berücksichtigt diese Bewertung bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />
über die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne <strong>der</strong> §§ 1,<br />
2 Abs. 1 Satz 2 und 4 nach Maßgabe <strong>der</strong> geltenden Gesetze.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 14<br />
Tab. 11:<br />
(Fortsetzung 2) <strong>UVP</strong>G - Entscheidungsrelevanz<br />
§ 21 Entscheidung, Nebenbestimmungen<br />
(1) Der Planfeststellungsbeschluss darf nur ergehen, wenn<br />
1. sichergestellt ist, dass das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbeson<strong>der</strong>e<br />
a) Gefahren für die in § 2 Abs. 1 Satz 2 genannten Schutzgüter nicht hervorgerufen werden können<br />
und<br />
b) Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter, insbeson<strong>der</strong>e durch bauliche, betriebliche<br />
o<strong>der</strong> organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Stand <strong>der</strong> Technik getroffen wird,<br />
2. umweltrechtliche Vorschriften und an<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht<br />
entgegenstehen,<br />
3. Ziele <strong>der</strong> Raumordnung beachtet und Grundsätze und sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung<br />
berücksichtigt sind,<br />
4. Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind.<br />
(2) Der Planfeststellungsbeschluss kann mit Bedingungen versehen, mit Auflagen verbunden und befristet<br />
werden, soweit dies zur Wahrung des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit o<strong>der</strong> zur Erfüllung von öffentlichrechtlichen<br />
Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen können, erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Aufnahme,<br />
Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung von Auflagen über Anfor<strong>der</strong>ungen an das Vorhaben ist auch nach dem Ergehen<br />
des Planfeststellungsbeschlusses zulässig.<br />
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Plangenehmigung entsprechend.<br />
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung <strong>der</strong> beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung<br />
mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1<br />
zu erlassen über<br />
1. die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden baulichen, betrieblichen o<strong>der</strong> organisatorischen Maßnahmen<br />
zur Vorsorge gegen die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgüter,<br />
2. Informationspflichten des Trägers eines Vorhabens gegenüber Behörden und Öffentlichkeit,<br />
3. die Überprüfung von Vorhaben durch Sachverständige, Sachverständigenorganisationen und zugelassene<br />
Überwachungsstellen sowie über die Anfor<strong>der</strong>ungen, die diese Sachverständigen, Sachverständigenorganisationen<br />
und zugelassene Überwachungsstellen erfüllen müssen,<br />
4. die Anpassung bestehen<strong>der</strong> Vorhaben an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> geltenden Vorschriften.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 15<br />
2 Zwecksetzung und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Das <strong>UVP</strong>-Gesetz legt die Zwecksetzung, die Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeiten für die<br />
Durchführung einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> fest.<br />
Alle wesentliche <strong>UVP</strong>-Aufgaben sind von den - für das betreffende Zulassungsverfahren mit integrierter<br />
<strong>UVP</strong> - zuständigen Behörden zu bewältigen.<br />
Das <strong>UVP</strong>-Gesetz nimmt damit die Zulassungsbehörden in die Verantwortung und in die Pflicht. Diese<br />
haben im Rahmen einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> Erhebliches zu leisten und gleichzeitig darauf<br />
zu achten, dass alle an<strong>der</strong>en beteiligten Akteure den an sie gestellten spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
gerecht werden.<br />
Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> besitzt vier Dimensionen, die bei ihrer Durchführung eine Rolle<br />
spielen. (Vgl. Abb. 27) Es handelt sich dabei um die<br />
• Rechtsdimension, durch die <strong>der</strong> Rechtsrahmen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> gesetzt wird,<br />
• Verfahrensdimension, die den Verfahrensablauf <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> regelt,<br />
• Dimension <strong>der</strong> unterschiedlichen Fachinhalte und <strong>der</strong> dabei zu verwendenden Methoden, über die<br />
die fachspezifische Wissensauswahl und Wissensaufbereitung zur Ermittlung und Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter erfolgt,<br />
• Dimension des Wissensmanagements, die ein generelles Konzept und eine allgemeine Methodik<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-bezogenen Wissenshandhabung gestaltet. Im Rahmen einer <strong>UVP</strong> sind aus <strong>der</strong> Sicht des<br />
Wissensmanagements vor allem die professionelle Handhabung systemanalytischer Methoden bei<br />
<strong>der</strong> Umweltfolgenabschätzung und <strong>der</strong> Einsatz von Filtern zur Selektion verfahrensrelevanten Wissens<br />
aus den fachspezifischen Inhalten notwendig.<br />
Nur wenn eine konkrete <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> den Erfor<strong>der</strong>nissen des Rechtes und <strong>der</strong> guten<br />
fachlichen Praxis in allen vier genannten Dimensionen gerecht wird, ist sie in <strong>der</strong> Lage, die in § 1<br />
<strong>UVP</strong>G gesetzten Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen. Da dies in <strong>der</strong> Regel, insbeson<strong>der</strong>e bei komplexen Vorhaben,<br />
nicht mehr unmittelbar zu beurteilen und zu erkennen ist, sollte kein <strong>UVP</strong>-Verfahren ohne ein<br />
systematisches Qualitätscontrolling durchgeführt werden. Nur wenn dies geschieht, kann ein <strong>UVP</strong>-<br />
Verfahren heutzutage Anspruch auf Korrektheit und Transparenz erheben.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 16<br />
Abb. 27:<br />
Dimensionen einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Rechtlicher<br />
Rahmen<br />
Fachinhalte und<br />
Fachmethodiken<br />
Umweltverträglichkeitspüfung<br />
Verfahrengestaltung<br />
Wissensintegration,<br />
Systemkonstruktivistische<br />
Methodik<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 17<br />
3 Der Vorsorge-Aspekt<br />
Der Vorsorge-Leitgedanke <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> findet im deutschen <strong>UVP</strong>G seine Begrenzung<br />
in <strong>der</strong> Bindung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> an den Kanon des geltenden Rechtes.<br />
Dennoch kann <strong>der</strong> Vorsorgebegriff mehr o<strong>der</strong> weniger offensiv ausgelegt werden. So kann Vorsorge<br />
• als Vermeidung möglicher, aber in <strong>der</strong> Sache noch nicht klar benennbarer Gefährdungen und Risiken<br />
verstanden werden,<br />
• als Prävention im Hinblick auf Systemwirkungen, die durch schleichende o<strong>der</strong> chronische Dauerbelastung<br />
entstehen, gedeutet werden.<br />
Beide Interpretationen des Vorsorgebegriffes sind gängig. Es ist vermutlich nahezu unstrittig, dass die<br />
letztere dieser Auslegungen des Vorsorgebegriffes, die ihrerseits relativ konservativ ist, bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en in jedem Fall zur Anwendung kommen muss. Die Ausführungen<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift zum <strong>UVP</strong>G (BMU, 1995) und die EU-<strong>UVP</strong>-Än<strong>der</strong>ungsrichtlinie<br />
legen dies nahe.<br />
Im konkreten Konfliktfall wird jedoch nach bisherigem deutschem Brauch bislang durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
nicht wesentlich mehr Vorsorge gegen Umweltgefahren realisiert, als durch ein<br />
geltendes Umweltgesetz herkömmlicher Art gesichert werden kann.<br />
Dabei können selbstverständlich vorsorgegerechte Konkretisierungen unbestimmter Rechtsbegriffe<br />
Verwendung finden.<br />
Selbst wenn man von einer eher konservativen Interpretation des Vorsorgegedankens <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> ausgeht,<br />
so lässt sich dieser auf drei, sich gegenseitig ergänzenden, Wegen operationalisieren. (Vgl. Abb.<br />
28)<br />
• Zustandsbezogen, d. h. es wird angestrebt, das Eintreten bestimmter Systemzustände, die sich<br />
phänomenologisch ankündigen, zu vermeiden.<br />
• wirkungspfadgebunden im klassischen Sinn, d. h. durch Verengung von Zulässigkeitsspielräumen -<br />
seien sie nun über Grenzwerte o<strong>der</strong> allgemeinere Normen gegeben - und im Hinblick auf die Vermeidung<br />
von Umweltbelastungen o<strong>der</strong> –risiken zusätzliche Sicherheitszonen zu schaffen. (Die von<br />
Kühling in die deutsche <strong>UVP</strong> eingeführte Diskussion von Vorsorgewerten zielt in diese Richtung.)<br />
(Vgl. z. B. Kühling; Peters, 1995)<br />
• systemisch, in dem Sinn, dass Vorsorge darauf abzielt, die Selbstorganisationspotenziale (die<br />
Selbstregulationsfunktionen) leben<strong>der</strong> Systeme zu erhalten und ihnen einen beson<strong>der</strong>en Schutz zu<br />
gewähren, indem z. B. schleichende o<strong>der</strong> chronische Dauerbelastung vermieden bzw. hinsichtlich<br />
ihrer Intensität begrenzt werden (Vorsorge in diesem Sinne führt zu einer Gegen-Strategie zu „Steter-Tropfen-höhlt-den-Stein"-Prozessen.).<br />
Bei <strong>der</strong> systemischen Vorsorgeinterpretation wird von <strong>der</strong> inzwischen vielfältig bestätigten Erfahrung<br />
ausgegangen, dass lebende Systeme, insbeson<strong>der</strong>e Menschen und Tiere, auf Dauerstress o<strong>der</strong> auf<br />
kontinuierliche niedrige Belastungen durch die Verän<strong>der</strong>ung ihrer Selbstregulations- und Abwehrverhalten<br />
reagieren. Dies äußert sich bei Menschen z. B. in einer Schwächung (erhöhte Krankheitsanfälligkeit)<br />
o<strong>der</strong> Destabilisierung (Allergieanfälligkeit) des Immunsystems.<br />
Systemische Wirkungen können zwar durch einen konkret benennbaren Faktor ausgelöst werden,<br />
aber sie führen in <strong>der</strong> Regel zu einer, von <strong>der</strong> konkreten Belastung unspezifischen (d. h. nicht mit ihr<br />
über einen direkten Wirkungspfad verbundenen) Beeinträchtigung des Organismus. Solche Beeinträchtigungen<br />
treten gängigerweise an <strong>der</strong> schwächsten Stelle des jeweiligen individuellen Organismus<br />
auf und sind daher über die statistische Aufbereitung von Wirkungspfaden (auslösen<strong>der</strong> Wirkfaktor -<br />
zugehöriges Krankheitssymptom) nicht angemessen erfassbar.<br />
Die Art und Weise, wie <strong>der</strong> Vorsorgegesichtspunkt in die <strong>UVP</strong> einzubringen ist, ergibt sich aus <strong>der</strong><br />
allgemeinen Zwecksetzung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Sie besagt, dass die Umweltverträg-<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 18<br />
lichkeitsprüfung die Aufgabe hat, alle entscheidungserheblichen Auswirkungen des betrachteten Vorhabens<br />
auf die Umwelt im Sinne <strong>der</strong> Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G unter Vorsorgegesichtspunkten zu<br />
erfassen.<br />
Dabei ist eine integrative Betrachtungsweise zu wählen.<br />
Diese Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>UVP</strong>-Gesetzes bedeutet, dass<br />
• als entscheidungserheblich all das anzusehen ist, was nach Maßgabe gelten<strong>der</strong> Gesetze – und<br />
gemeint sind damit alle geltenden umweltrelevanten Gesetze und nicht nur die jeweils klassischen,<br />
speziellen, vorhabensbezogenen Zulassungsgesetze – zu erfassen ist und beurteilt werden kann,<br />
• alle Auswirkungen des Vorhabens, die Schäden, Belastungen o<strong>der</strong> Belästigungen im Sinne <strong>der</strong><br />
Umwelt-Vorsorge hervorrufen, in die Betrachtung einbezogen werden müssen,<br />
• die Schutzgüter <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> als Sammelbecken für die Systematisierung von umweltrelevanten Auswirkungen<br />
des Vorhabens zu behandeln sind,<br />
• Wirkungen, die akute Schädigungen hervorrufen können, ebenso zu betrachten sind wie solche,<br />
die zu schleichenden Umweltbelastungen führen,<br />
• die Auswirkungen auf die Schutzgüter nicht nur einzeln, d. h. schutzgutbezogen zu betrachten sind,<br />
son<strong>der</strong>n auch in ihrem Zusammenwirken, also integrativ beurteilt werden sollen.<br />
Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> erfor<strong>der</strong>t eine systemische zukunftsbezogene Erfassung, Ermittlung,<br />
Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Umwelt. (Vgl. Abb. 29).<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die an die Berücksichtigung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> bei<br />
<strong>der</strong> Zulassungsentscheidung zu stellen sind, hängen davon ab, welchen Typs das Trägerverfahren ist,<br />
in das die <strong>UVP</strong> eingebettet wird.<br />
Genehmigungsverfahren bauen für eine angemessene Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Ergebnisse wesentlich<br />
höhere Hürden auf, als dies Planfeststellungsverfahren tun, in denen alle Belange angemessen zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
In Planfeststellungsverfahren erhält die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> somit eine zentrale Bedeutung,<br />
da sie alle Belange, die die Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G betreffen, bündelt, integrativ miteinan<strong>der</strong> verbindet<br />
und auf die sämtlichen relevanten Maßstäbe des geltenden Rechtes bezieht. Dies wird insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch durch die Neuaufnahme von § 21 in das <strong>UVP</strong>G betont.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 19<br />
Abb. 28:<br />
Zur Struktur eines synergetischen Systems<br />
Organisations- /<br />
Selbstregulationssystem<br />
Systemische Wirkungsweise<br />
Selbstorganisation, Funktionale<br />
Regelung, Biopathische Reaktionen<br />
Vernetzungen<br />
Systemkomponente<br />
/<br />
Systembaustein<br />
Systemkomponente<br />
/<br />
Systembaustein<br />
Systemkomponente<br />
/<br />
Systembaustein<br />
Pfadgebundene Wirkungsweise<br />
"Lineare" Kausalitäten, , Konditionale<br />
Koppelungen, Kettenreaktionen<br />
Aktueller Systemzustand<br />
Zustandbedingte Wirkungsweise<br />
Zustand des Lebenszyklus, Normzustand,<br />
Grad <strong>der</strong> Intaktheit<br />
Abb. 29:<br />
Wirk-Beziehungen auf ein synergetisches System<br />
System-<br />
Organisation<br />
Kausalbedingte<br />
Transformation <strong>der</strong><br />
Systemorganisation<br />
Wirkungsquelle<br />
Systemkomponenten<br />
Pfadgebundene<br />
Kausal-Reaktion<br />
Systemische<br />
Kausal-Reaktion<br />
Systemzustand<br />
Ausgangssituation<br />
<strong>der</strong> Systemumwelt<br />
verän<strong>der</strong>ter<br />
Systemzustand<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 20<br />
4 Zum Verhältnis von <strong>UVP</strong> und Trägerverfahren<br />
4.1 Vorbemerkung<br />
Im Folgenden wird die Einbettung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en in den Zulassungsprozess am<br />
Beispiel eines Projekttypes geschil<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> durch ein Planfeststellungsverfahren zugelassen wird,<br />
welchem ein Raumordnungsverfahren vorausgeht. Dieser Projekttyp zeigt das grundsätzliche Leistungspotenzial<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> am besten. Viele <strong>UVP</strong>-pflichtige Vorhaben werden in <strong>der</strong> Regel dreistufig geplant.<br />
Ihre eigentliche Zulassung erfolgt jedoch erst mit Abschluss <strong>der</strong> dritten Planungsphase.<br />
Jede dieser Planungsphasen wird durch Planungsunterlagen dokumentiert, die zugleich auch für den<br />
Zulassungsprozess eine wichtige Rolle spielen.<br />
Die Unterlagen, die in den drei Planungsphasen erstellt werden und die für die Zulassungsverfahren<br />
von Relevanz sind, werden in <strong>der</strong> Regel unter den folgenden „Überschriften“ erstellt (vgl. Abb. 30):<br />
• Machbarkeitsstudie<br />
In ihr wird das Vorhaben projektiert und seine grundsätzliche Durchführbarkeit an dem dafür vorgesehenen<br />
Standort o<strong>der</strong> an mehreren möglichen Standorten untersucht. Machbarkeitsstudien werden<br />
im Hinblick auf zwei Fragestellungen erarbeitet. Dies sind<br />
− die technische Realisierbarkeit des Vorhabens,<br />
− die Findung eines geeigneten Standortes, zu dem auch das vom Vorhaben beeinflusste Umfeld<br />
gehört.<br />
• Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren<br />
Die vom Vorhabensträger in ein Raumordnungsverfahren einzubringenden Antragsunterlagen bestehen<br />
in <strong>der</strong> Regel aus mehreren Teilunterlagen:<br />
− <strong>der</strong> Raumverträglichkeitsuntersuchung,<br />
− <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw. <strong>der</strong> Antragsunterlage nach § 6 <strong>UVP</strong>G,<br />
− den Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />
• Antragsunterlagen für das eigentliche Zulassungsverfahren<br />
Für ein Zulassungsverfahren (in <strong>der</strong> Regel ein Genehmigungsverfahren o<strong>der</strong> ein Planfeststellungsverfahren)<br />
ist – vorhabensabhängig – ein Set von Unterlagen zu erarbeiten, das das Vorhaben und<br />
seine möglichen Folgen darstellt. Zu ihm gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
− Antragsunterlagen nach § 6 <strong>UVP</strong>G,<br />
− Antragsunterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung nach BNatSchG § 19c<br />
− ein landespflegerischer Begleitplan zur Behandlung <strong>der</strong> Eingriffsregelung nach BNatSchG § 8.<br />
Zulassungsprozesse für „größere“ Projekte sind in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland in <strong>der</strong> Regel zweistufig.<br />
• Auf <strong>der</strong> ersten Stufe (in <strong>der</strong> Regel ein Raumordnungsverfahren o<strong>der</strong> ein ihm gleichwertiges Verfahren)<br />
wird geprüft, ob das angestrebte Vorhaben mit <strong>der</strong> stattfindenden und geplanten Raumentwicklung<br />
konform geht o<strong>der</strong> es in Bezug auf sie ein Konfliktpotenzial aufweist.<br />
• Im Zulassungsverfahren (zweite Stufe) wird das geplante Vorhaben in Bezug auf alle die Rechtsfor<strong>der</strong>ungen<br />
überprüft, denen es genügen muss, bevor die Zulassung erteilt werden darf.<br />
Bei gewichtigeren Vorhaben werden dem Raumordnungsverfahren und dem eigentlichen Zulassungsverfahren<br />
Antragskonferenzen vorangeschaltet, die dazu dienen, die speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />
Erwartungen an die, von den Vorhabensträgern zu bringenden, Antragsunterlagen zu formulieren.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 21<br />
Die oben genannten Planungsunterlagen gehen in <strong>der</strong> Regel wie folgt in den Zulassungsprozess ein:<br />
• Die Machbarkeitsstudie dient häufig als Grundlage <strong>der</strong> Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren,<br />
• die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren gehen in dasselbe ein,<br />
• die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden dem Planfeststellungsverfahren<br />
zugrunde gelegt.<br />
Zwischen diesen drei Unterlagen, die <strong>der</strong> Vorhabensträger in den Zulassungsprozess einbringt, besteht<br />
ein fester innerer Zusammenhang. Sie alle drei beziehen sich auf das gleiche Vorhaben, wenn<br />
auch in unterschiedlichen Konkretheitsstufen. Es ist deshalb sinnvoll und anstrebenswert, dass zwischen<br />
allen drei Unterlagen eine Abschichtung stattfindet, die bewirkt, dass all die Dinge, die in einer<br />
<strong>der</strong> Stufen des Zulassungsprozesses bereits geklärt sind, in die nächste Stufe ohne erneute Detailüberprüfung<br />
übernommen werden können. (Vgl. Abb. 31) Das <strong>UVP</strong>-Gesetz sieht diese Abschichtungsmöglichkeit<br />
konkret vor.<br />
Je systematischer und zielorientierter die Machbarkeitsstudie und die Antragsunterlagen für das<br />
Raumordnungsverfahren im Hinblick auf die eigentliche Zulassung angefertigt werden, um so größer<br />
sind die Möglichkeiten <strong>der</strong> sog. Abschichtung und umso leichter lässt sich die Datenbasis in dem erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Maße konkretisieren. (Vgl. Abb. 32)<br />
Ein Zulassungsprozess wird in <strong>der</strong> Regel dann effektiv ablaufen, wenn er ein hohes Abschichtungspotenzial<br />
besitzt, d. h., wenn alle Unterlagen hinsichtlich ihrer fachlichen, ihrer methodischen und ihrer<br />
rechtlichen Ausrichtung so erstellt werden, dass sie unmittelbar auf die Erfor<strong>der</strong>nisse des eigentlichen<br />
Zulassungsverfahrens ausgerichtet sind.<br />
Diese Ausrichtung bedeutet jedoch nicht, dass die Machbarkeitsstudie o<strong>der</strong> die Unterlagen zum<br />
Raumordnungsverfahren einen zulassungsfähigen Detaillierungsgrad aufweisen sollten. Letzteres<br />
wäre sogar unsinnig, da sowohl die Machbarkeitsstudie als auch das Raumordnungsverfahren vorklärenden<br />
Charakter haben. Ihr Ergebnis liefert lediglich notwendige <strong>Grundlagen</strong>informationen und Rahmenbedingungen<br />
für die Erstellung <strong>der</strong> Antragsunterlagen im Hinblick auf das eigentliche Zulassungsverfahren.<br />
Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist ein unselbstständiges Teilverfahren von Raumordnungsverfahren<br />
und von Zulassungsverfahren. Sie entfaltet ihre Funktion und Wirkung jeweils im Rahmen dieser<br />
sog. Trägerverfahren. Auf je<strong>der</strong> Stufe des Zulassungsprozesses kommt ihr somit – aufgrund <strong>der</strong> jeweils<br />
unterschiedlichen Orientierung dieser Verfahren – eine etwas an<strong>der</strong>e Ausgestaltung zu. Rechtswirksam<br />
wird sie jedoch letztendlich erst im abschließenden Zulassungsverfahren. Sie sollte deshalb,<br />
ebenso wie die an<strong>der</strong>en Unterlagen, möglichst abschichtungsfähig gestaltet werden.<br />
Im Folgenden werden die Anfor<strong>der</strong>ungen eines Raumordnungsverfahrens und eines Planfeststellungsverfahrens,<br />
die den Rahmen für die Erfor<strong>der</strong>nisse setzen, die die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
zu erfüllen hat, skizziert. Daran anschließend werden die sich daraus ergebenden Konsequenzen in<br />
Bezug auf die Abschichtungsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> angesprochen.<br />
4.2 Zielsetzungen und Aufgaben eines Raumordnungsverfahrens<br />
Ein Raumordnungsverfahren (ROV) hat nach dem Bundesraumordnungsgesetz (ROG) § 6a zwei Aufgaben:<br />
• Die Verträglichkeitsprüfung<br />
Durch das Raumordnungsverfahren soll für eine raumbedeutsame Planung o<strong>der</strong> Maßnahme festgestellt<br />
werden<br />
− ob und inwieweit sie mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 22<br />
− welche raumbedeutsamen Auswirkungen sie vermutlich im Hinblick auf die im (ROG), § 2 genannten<br />
Grundsätze hervorrufen wird.<br />
Diese Prüfung erfolgt unter überörtlichen Gesichtspunkten.<br />
• Die Koordinationsaufgabe<br />
Durch das Raumordnungsverfahren soll für eine raumbedeutsame Planung o<strong>der</strong> Maßnahme geprüft<br />
werden, wie sie mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt und<br />
auf dieser Grundlage durchgeführt werden kann.<br />
Nachdem im Verlauf eines Raumordnungsverfahrens die räumlichen Auswirkungen des betrachteten<br />
Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten erfasst und beschrieben sind, gilt es, sie im Hinblick<br />
auf die oben genannten Aufgabenstellungen des ROV zu bewerten. Aufgrund dieser Bewertung wird<br />
ein Urteil darüber möglich, ob und inwieweit das geprüfte Vorhaben den raumordnerischen Zielsetzungen<br />
und den Wertmaßstäben genügt, die im Rahmen <strong>der</strong> (gegebenenfalls in das Raumordnungsverfahren<br />
integrierten) <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) anzuwenden sind.<br />
Handelt es sich um ein Raumordnungsverfahren mit <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>, so wird es aus<br />
heutiger Sicht (vgl. Hoppe, 1995) für sinnvoll gehalten, innerhalb des Verfahrens die Untersuchung und<br />
Bewertung <strong>der</strong> traditionell raumordnerischen Belange zunächst von denen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
zu trennen. Dies ist sinnvoll, da die eigentliche „Raumverträglichkeitsprüfung“ eigene Ziele<br />
verfolgt und somit die Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
als zwei „Verfahrensstränge“ parallelisiert werden können. (Vgl. Tab. 12) Es wird empfohlen, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
im Hinblick auf die Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter sowie <strong>der</strong>en zusammenfassen<strong>der</strong><br />
Gesamtbeurteilung zu einem internen Abschluss zu bringen, ehe die <strong>UVP</strong> in einem letzten<br />
Schritt in die Gesamtabwägung aller für das Raumordnungsverfahren relevanten Belange integriert<br />
wird. Es ist im Regelfall sinnvoll, die Bewertung <strong>der</strong> raumordnerischen Belange und die Bewertung <strong>der</strong><br />
Schutzgüter im Sinne <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zunächst als getrennte und jeweils einer eigenen<br />
„inneren Logik" gehorchenden Aufgabe, zu behandeln.<br />
Ziel <strong>der</strong> raumordnerischen Bewertung eines Vorhabens ist es, ein Urteil darüber zu bilden (vgl. Abb.<br />
33), ob es aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Raumordnung<br />
• wünschenswert ist (d. h. ob es im positiven Sinne den Grundsätzen und Zielen <strong>der</strong> Raumordnung<br />
entspricht),<br />
• prinzipiell zulässig ist (d. h. ob es grundsätzlich als vereinbar mit den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung Landesplanung<br />
angesehen werden kann),<br />
• zu Konflikten mit Zielen <strong>der</strong> Raumordnung führt.<br />
Sind Konflikte zwischen dem geprüften Vorhaben und den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung da, so ist zu prüfen,<br />
ob diese Konflikte<br />
• durch Maßgaben auf ein akzeptables Niveau reduziert werden können,<br />
• in <strong>der</strong> Abwägung durch an<strong>der</strong>weitige Nutzen des Vorhabens „geheilt" werden können,<br />
• so gravierend sind, dass das geprüfte Vorhaben wesentlichen Einschränkungen unterworfen werden<br />
muss,<br />
• zu <strong>der</strong> Empfehlung führen, das Vorhaben nicht zu realisieren.<br />
Die Maßstäbe, mit <strong>der</strong>en Hilfe die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung bewertet werden, sind Grundsätze<br />
und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, <strong>der</strong> Landes- und Regionalplanung sowie <strong>der</strong> Fachgesetze mit raumordnungsrelevantem<br />
Bezug. Dabei sind im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens nur solche Wertmaßstäbe<br />
beachtenswert, die eine Beurteilung unter überörtlichen Gesichtspunkten ermöglichen.<br />
Es ist offensichtlich, dass die Wertmaßstäbe, die als Grundlage für eine raumordnerische „Zulässigkeitsentscheidung“<br />
im Rahmen eines ROV in Frage kommen, aus einer breiten Palette unterschiedlicher<br />
Quellen zu schöpfen sind.<br />
Bei <strong>der</strong> Abstimmung des Vorhabens mit an<strong>der</strong>en Planungen und Maßnahmen gilt es zu prüfen,<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 23<br />
• ob die Auswirkungen und Ziele des Vorhabens mit solchen an<strong>der</strong>er Planungen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
vereinbar sind<br />
• o<strong>der</strong> ob sie mit ihnen in Konflikt geraten.<br />
Auf sachlich-inhaltlicher Ebene ist somit nach Vereinbarkeiten o<strong>der</strong> Unvereinbarkeiten im Hinblick auf<br />
ökologische, ökonomische o<strong>der</strong> soziale Auswirkungen des Vorhabens mit denen an<strong>der</strong>er Planungen<br />
und Maßnahmen zu fragen. Dabei kann es geschehen, dass die Wertbeziehungen zwischen den Zielen<br />
des Vorhabens und denen an<strong>der</strong>er Planungen o<strong>der</strong> Maßnahmen in Bezug zueinan<strong>der</strong> indifferent,<br />
substitutiv, unterstützend o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>nd sind. Auch dies gilt es im Rahmen des Raumordnungsverfahrens<br />
herauszufinden und (insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf eventuelle Zielkonflikte) zu beurteilen.<br />
4.3 Aufgabe und Funktion <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im Planfeststellungsverfahren<br />
Planfeststellungsverfahren sind Vorhabenszulassungsverfahren mit ausdrücklich planerischem Charakter,<br />
die eine umfassende Abwägung und Ausgleichung aller betroffenen öffentlichen und privaten<br />
Interessen zum Ziel haben.<br />
Planfeststellungsverfahren sind in erster Linie für Vorhaben öffentlicher Planungsträger, <strong>der</strong>en Durchführung<br />
dem öffentlichen Interesse dienen, vorgesehen. Dies gilt mit Bezug zur <strong>UVP</strong> insbeson<strong>der</strong>e für<br />
Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Eisenbahnstrecken<br />
o<strong>der</strong> Flughäfen.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bewertung nach § 12 <strong>UVP</strong>G sind in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung gemäß § 21<br />
<strong>UVP</strong>G zu berücksichtigen und werden in Planfeststellungsverfahren in die Abwägung eingebracht.<br />
Planfeststellungsverfahren kommen in ihrer Struktur dem Anliegen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
weit gehend entgegen. Ihr Ablauf ist nach §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Die<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> lässt sich ohne Komplikationen in ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren<br />
einbetten (vgl. Erbguth, Schink, 1996, S. 490/91).<br />
Innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens entfaltet die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> die von einem<br />
Planfeststellungsverfahren generell angestrebte Konzentrationswirkung. Diese bezieht sich für die <strong>UVP</strong><br />
auf die Beachtung <strong>der</strong> Auswirkungen (des zur Zulassung anstehenden Vorhabens) auf die Umwelt im<br />
Sinne <strong>der</strong> Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Kontrolle von Planfeststellungsbeschlüssen eine Prüfreihenfolge<br />
entwickelt. Sie beinhaltet<br />
• die planerische Rechtfertigung des Vorhabens,<br />
• seine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Planungsleitsätzen und<br />
• die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung mit den Grundsätzen des planerischen Abwägungsgebotes<br />
(Erbguth, Schink, 1996, S. 492).<br />
Diese Prüfreihenfolge lässt sich auch auf die Berücksichtigung des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
in einem Planfeststellungsverfahren anwenden (vgl. Erbguth, Schink, 1996, S. 492 ff.).<br />
In einem Planfeststellungsbeschluss können alle gemäß <strong>UVP</strong>G berührten Belange uneingeschränkt<br />
zur Geltung kommen (Erbguth, Schink, 1996, S. 489).<br />
Innerhalb des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. Abb. 34) entfaltet die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
in verschiedenen Teilphasen Wirkungen. (Vgl. Tab. 13)<br />
• Die Zusammenfassende Darstellung (§ 11 <strong>UVP</strong>G) und die Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
(§ 12 <strong>UVP</strong>G) erfolgen im Rahmen <strong>der</strong> Vorbereitung des Abwägungsmaterials und damit in <strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />
des Beschlusses.<br />
• Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen (§ 12 <strong>UVP</strong>G) werden in <strong>der</strong> Entscheidungsphase<br />
berücksichtigt. Sofern sie nicht aufgrund von Planungsleitsätzen eine Unzulässigkeit<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 24<br />
des Vorhabens bewirken, gehen sie in die Abwägung ein. Sie können dabei erneut die Vorhabenszulassung<br />
blockieren, die Festsetzung von Schutzauflagen auslösen o<strong>der</strong> Argumente für eine Alternativenprüfung<br />
liefern. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e auch § 21 <strong>UVP</strong>G zu beachten.<br />
• Die Zusammenfassende Darstellung nach § 11 <strong>UVP</strong>G ist in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen<br />
o<strong>der</strong> in eigenständiger Form vorzulegen.<br />
• Bei <strong>der</strong> Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses sind auch Betroffene nach § 9 Abs. 2<br />
<strong>UVP</strong>G zu benachrichtigen.<br />
Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> liefert im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ein Instrument<br />
mit dessen Hilfe alle rechtlich relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (im Sinne <strong>der</strong><br />
Schutzgüter nach § 2 <strong>UVP</strong>G) berücksichtigt werden können. Dieses Instrument gibt an, nach welchem<br />
Konzept diese Auswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben, zu erörtern, darzustellen und zu bewerten<br />
sind. Das <strong>UVP</strong>G und die <strong>UVP</strong>-Verwaltungsvorschrift konkretisieren damit ein Anliegen, dass das Planfeststellungsverfahren<br />
per se vertritt. Sie tun dies allerdings weit über das hinaus, was das Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
hierzu leistet.<br />
Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> hat damit für ein Planfeststellungsverfahren eine wichtige zentrale<br />
Funktion. (Vgl. Tab. 14) Sie<br />
• liefert einen wichtigen Teil des Abwägungsmaterials.<br />
• konzentriert die Beachtung aller umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens an einer Stelle.<br />
• ergänzt das traditionelle Fachrecht des Vorhabens um eine umfassende Betrachtung aller im rechtlichen<br />
Sinne umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens.<br />
• stärkt aufgrund ihres konkret instrumentellen Charakters die Wahrnehmung von schädlichen Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter des <strong>UVP</strong>G und damit das Gewicht von Umwelt und menschlicher<br />
Gesundheit im Rahmen einer Planfeststellung.<br />
Wenn durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> Zulassungshemmnisse für das beantragte Vorhaben<br />
sichtbar werden, so drängt dies (vgl. auch Erbguth, Schink, 1996, S. 503 ff)<br />
• zur Modifikation des Vorhabens und <strong>der</strong> von ihm ausgehenden Wirkungen durch umweltbezogene<br />
Maßgaben,<br />
• zur Alternativenprüfung o<strong>der</strong><br />
• sogar zur Versagung <strong>der</strong> Zulassung.<br />
Die <strong>UVP</strong> weist Wege auf, wie über das klassische Fachrecht hinaus Umweltbelange eine ihnen angemessene<br />
Beachtung finden können. (Vgl. Abb. 35)<br />
Eine Kollision zwischen Fachrecht und <strong>UVP</strong>, die bei Kontrollerlaubnissen grundsätzlich möglich ist, tritt<br />
in Planfeststellungsverfahren nicht auf. Jede Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter des<br />
<strong>UVP</strong>G ist beachtungsfähig, wenn ihre Beurteilung nach Maßgabe des geltenden Rechtes möglich ist.<br />
4.4 Abschichtungsfähigkeit – ein Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
In Raumordnungsverfahren sind Umweltbelange zu beachten. Insbeson<strong>der</strong>e sind die Folgen, die das<br />
beurteilte Vorhaben für die umgebende Umwelt zeitigen wird, intensiv in Betracht zu ziehen.<br />
Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (gemäß <strong>UVP</strong>-Gesetz) bietet hierfür grundsätzlich ein geeignetes<br />
sowie das <strong>der</strong>zeit mo<strong>der</strong>nste und potenziell leistungsfähigste Instrument. Dennoch haben viele insbeson<strong>der</strong>e<br />
sog. alte Bundeslän<strong>der</strong> es versäumt, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Raumordnungsverfahren<br />
als Rechtserfor<strong>der</strong>nis nach dem <strong>UVP</strong>-Gesetz zu verankern.<br />
Dies zieht erhebliche Planungsprobleme nach sich. In <strong>der</strong> Sache sind auch im Raumordnungsverfahren<br />
die Fragen zu beantworten, die durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Sinne des <strong>UVP</strong>G<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 25<br />
beantwortet werden müssen. Wird jedoch im Raumordnungsverfahren von Umfang und Systematik<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im Sinne des <strong>UVP</strong>-Gesetzes abgewichen, so werden Unterlagen erstellt die zwar Aussagen<br />
zu Umweltbelangen beinhalten, nicht aber im Sinne des <strong>UVP</strong>G abschichtungsfähig sind.<br />
Dies bringt in <strong>der</strong> Praxis des eigentlichen Zulassungsverfahrens in dem die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Rechtswirkung erlangt erhebliche Probleme, da entwe<strong>der</strong> neue Unterlagen die den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des <strong>UVP</strong>G entsprechen, erstellt werden müssen o<strong>der</strong> – was häufig vorkommt – mit Unterlagen<br />
gearbeitet wird, die die Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>UVP</strong>G nicht erfüllen.<br />
Eine durchgängige abschichtungsfähige am <strong>UVP</strong>-Gesetz orientierte <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf<br />
allen drei Planungsstufen ist <strong>der</strong> für die Zukunft anzustrebende Regelfall. Dabei wird sich natürlich <strong>der</strong><br />
Konkretheitsgrad <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf diesen drei Planungsstufen erheblich unterscheiden.<br />
Die Ausrichtung an den Schutzgütern und die methodisch-inhaltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />
<strong>UVP</strong>G einschließlich <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>VwV bleiben jedoch gleich und ermöglichen so einen in sich konsistenten<br />
Übergang von einer Planungsstufe in die nächste. (Vgl. Tab. 15)<br />
4.5 Die <strong>UVP</strong> im Genehmigungsverfahren<br />
Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> lässt sich nach dem deutschen <strong>UVP</strong>-Gesetz, wie gezeigt, sehr einfach<br />
ins Planfeststellungsverfahren integrieren.<br />
Für Genehmigungsverfahren bereitet dies erheblich mehr Mühe. Es wird zudem durch zusätzliche<br />
Unklarheiten begleitet. Dies liegt einerseits am Statut <strong>der</strong> „Kontrollerlaubnis" und an<strong>der</strong>erseits an einer<br />
unglückseligen politischen Vorgabe, die dem deutschen <strong>UVP</strong>-Gesetz vorausging und besagte, die<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> soll in Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen gelten<strong>der</strong> Gesetze<br />
material nicht verän<strong>der</strong>n. Dies hat zu einer mehrdeutigen Formulierung des § 12 <strong>UVP</strong>G geführt, <strong>der</strong> für<br />
Planfeststellungsverfahren zwar einfach und klar interpretierbar ist, für Kontrollerlaubnisse jedoch bis<br />
heute nicht eindeutig beantwortete Fragen aufwirft.<br />
„Kontrollerlaubnisse sind Zulassungsentscheidungen, auf <strong>der</strong>en Erteilung <strong>der</strong> Antragsteller einen<br />
grundrechtlichen Anspruch hat, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Formell<br />
heben sie ein Verbot, das Vorhaben ohne Erlaubnis durchzuführen, auf. Materiell gewähren sie dem<br />
Antragsteller allerdings nur das, was ihm grundrechtlich ohnehin zusteht." (Beckmann, 1995, S. 315).<br />
Die Bedingungen, unter denen Kontrollerlaubnisse zu erteilen sind, werden in <strong>der</strong> Regel eindeutig und<br />
konditional formuliert. Bunge weist bereits 1986 darauf hin, dass im Genehmigungsrecht, welches sich<br />
ja <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis bedient, zunehmend Verän<strong>der</strong>ungstendenzen erkennbar sind, die dazu führen,<br />
dass Zulassungsbedingungen auch als interpretationsbedürftige Rechtsbegriffe formuliert werden. Er<br />
vermutete bereits damals, dass diese Entwicklung durch die Einführung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
weiter unterstützt werden würde (Bunge, 1986).<br />
Der deutsche Gesetzgeber hat davor gescheut, das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> als<br />
zusätzliches Zulassungskriterium für Kontrollerlaubnisse einzuführen. Dies wäre grundsätzlich möglich<br />
gewesen, wenn es ihm gelungen wäre, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> so operabel zu gestalten,<br />
dass <strong>der</strong> Antragsteller in einem Genehmigungsverfahren in <strong>der</strong> Lage ist, aufgrund <strong>der</strong> von ihm vorzulegenden<br />
Antragsunterlage das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> vorausschauend abzuschätzen.<br />
Ist dies möglich, so würde die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> den bis dato bestehenden Zulassungsbedingungen<br />
lediglich eine neu operational gestaltete, konditionell handhabbare hinzufügen.<br />
Der Gesetzgeber hat vor einer solchen Vorgehensweise zurückgeschreckt und deshalb eine insgesamt<br />
verwirrende Situation geschaffen. Sie liegt einerseits darin, dass die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
als geltendes, durch die Europäische Gemeinschaft sanktioniertes Recht für <strong>UVP</strong>-pflichtige Vorhaben<br />
und Anlagen nicht übergangen werden darf und dass an<strong>der</strong>erseits die Zulassungsbedingungen<br />
im Genehmigungsverfahren nicht ausgeweitet werden sollten. Dieser Wi<strong>der</strong>spruch ist bis heute nicht<br />
aufgelöst. Er hat zwar zu einer gewissen Öffnung <strong>der</strong> Genehmigungsverfahren in Richtung <strong>UVP</strong> geführt<br />
ohne jedoch in diesem die Durchführung einer, im Sinne <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-EG-Richtlinie von 1985 vollwertigen<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zu sichern. Solche wi<strong>der</strong>sprüchliche „Sowohl-als-auch“-<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 26<br />
Situationen nennt man in einer psychologisierenden Alltagssprache „double-bind-Situationen“. (Vgl.<br />
Abb. 36)<br />
Unstrittig ist jedoch, dass die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in Genehmigungsverfahren zumindest<br />
eine vorsorgeorientierte Interpretation <strong>der</strong> gemäß dem Fachrecht anzuwendenden Rechtsnormen nahelegt.<br />
Unstrittig ist auch die Ausweitung <strong>der</strong> in einer <strong>UVP</strong> zu beachtenden Wertmaßstäbe auf das<br />
gesamte geltende, umweltrelevante Recht, auch wenn die Berücksichtigung <strong>der</strong> so gewonnenen Bewertungen<br />
von Umweltauswirkungen des geprüften Vorhabens Schwierigkeiten bereitet. Dies gilt um<br />
so mehr, als sich im Genehmigungsrecht, so z. B. mit <strong>der</strong> Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
1990, <strong>der</strong> Schutzzweck mittel- und langfristig kontinuierlich erweitert. Beim BImSch umfasst<br />
§ 1 „nunmehr nicht nur den Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen son<strong>der</strong>n<br />
soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt auch den Schutz vor Gefahren, erheblichen<br />
Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf an<strong>der</strong>er Weise herbeigeführt werden können.<br />
Durch die ausdrückliche Aufnahme des Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre und <strong>der</strong> Kulturgüter in<br />
den Schutzgüterkreis des § 1 BImSchG hat <strong>der</strong> Gesetzgeber zudem verdeutlicht, dass <strong>der</strong> Schutz des<br />
Menschen und seiner gesamten Umwelt Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist" (Beckmann,<br />
1995, S. 317).<br />
Die durch diese Novellierung des BlmSchG vollzogene Öffnung eines ursprünglich eindeutig sektoralmedial<br />
angelegten Umweltgesetzes (Umweltgesetz <strong>der</strong> 1. Generation) in Richtung einer systemaren<br />
Betrachtungsweise (Umweltgesetz <strong>der</strong> 2. Generation) ist symptomatisch für die bereits angesprochene<br />
Trendentwicklung <strong>der</strong> Umweltgesetzgebung. Es ist daher vermutlich nur eine Frage <strong>der</strong> Zeit, bis die<br />
Rechtspraxis so weit fortschreitet, dass auch in Zulassungsverfahren mit Kontrollerlaubnis - zumindest<br />
aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> - Alternativenbetrachtungen sowie die Berücksichtigung<br />
von Wechselwirkungen eingebracht werden können. Das klassische Fachrecht, das im Rahmen von<br />
Kontrollerlaubnissen wesentliche Komponenten <strong>der</strong> natürlichen Umwelt ignoriert, gehört offensichtlich,<br />
<strong>der</strong> Sache nach, <strong>der</strong> Vergangenheit an.<br />
Es gibt viele gute Gründe das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis aufrecht zu erhalten, um so vor allem privaten<br />
Antragstellern für umweltriskante Vorhaben genügend Sicherheit vor staatlichen Willkür- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen<br />
zu geben. Dies kann heute jedoch nicht unter Ausgrenzung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
geschehen, indem argumentiert wird, das Ergebnis einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
sei für den Antragsteller nicht abzuschätzen und würde so das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis<br />
unterlaufen.<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en lassen sich heute sehr klar operationalisieren, so dass es für den<br />
Antragsteller durchaus möglich ist, ihr Ergebnis, aufgrund <strong>der</strong> Antragsunterlagen, zu antizipieren. Geschieht<br />
dies, so wird die politische Vorgabe - unter <strong>der</strong> das <strong>UVP</strong>-Gesetz gestaltet wurde, und unter <strong>der</strong><br />
es heute noch leidet - die besagt, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> solle die Zulassungsbedingungen<br />
in Deutschland nicht verän<strong>der</strong>n, überflüssig. Es sei denn, sie zielt darauf ab, die Harmonisierungsbestrebungen<br />
des EU-Umweltrechts und das Zusammenwachsen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
auf dem Feld <strong>der</strong> Rechts- und Lebensbedingungen gezielt zu unterminieren.<br />
Das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis für Vorhaben o<strong>der</strong> Anlagen mit hohen ökologischen Risikopotenzialen<br />
wird sich in Zukunft nur aufrechterhalten lassen, wenn es gelingt, die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
als operables, in seinem Ergebnis für den Antragsteller abschätzbares und transparentes Zulassungskriterium<br />
zu gestalten und sie so unter die Genehmigungsbedingungen aufzunehmen. Ansonsten wird<br />
das Statut <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis aufgrund hoher ökologischer Folgekosten in nicht zu ferner Zukunft<br />
ganz zugunsten von Planfeststellungsverfahren fallen.<br />
Die Zeit, in <strong>der</strong> unter dem Hinweis auf die Spielregeln <strong>der</strong> Kontrollerlaubnis die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
aus Genehmigungsverfahren ausgegrenzt wurde, dürfte in dem Moment endgültig ablaufen, in<br />
dem einer <strong>der</strong> großen <strong>UVP</strong>-Akteure, vermutlich <strong>der</strong> Staat o<strong>der</strong> die Umweltorganisationen, ein leistungsfähiges<br />
Konzept für eine <strong>UVP</strong>-gemäße Mo<strong>der</strong>nisierung von Genehmigungsverfahren entwickeln<br />
und umweltpolitisch aktiv vertreten. Der Umsetzung eines solchen Konzeptes in die Praxis wird sich<br />
keine <strong>der</strong> großen politischen Parteien entziehen können, so lange sie sich zum Nachhaltigkeitsprinzip,<br />
zu den Ergebnissen <strong>der</strong> Rio-Konferenz von 1992 und zum Konzept <strong>der</strong> Umweltpolitik <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union bekennt.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 27<br />
Abb. 30:<br />
Die Konkretisierung eines Vorhabens im Verlauf des Planungs- und Zulassungsprozesses<br />
Abb. 31:<br />
Konkretisierung und Abschichtung in Zulassungsprozessen<br />
Verfahrensvorbereitung<br />
Abschichtung zur <strong>UVP</strong><br />
Machbarkeitsstudie<br />
Raumordnungsverfahren<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
Machbarkeitsstudie<br />
• FFH-Verträg-lichkeitsprüfung<br />
Raumordnungs-<br />
Verfahren<br />
• FFH-Verträg-lichkeitsprüfung<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
• Umweltverträglich<br />
-keitsstudie<br />
• Raumverträglich-<br />
Keitsuntersuchung<br />
• Berücksichtigung<br />
von Umweltbelangen<br />
/ <strong>UVP</strong><br />
• Raumverträglichkeitsprüfung<br />
• FFH-Verträg-lichkeitsprüfung<br />
• Umweltverträglich<br />
keitsprüfung<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 28<br />
Abb. 32:<br />
Schrittweise Konkretisierung einer Datenbank<br />
Daten- und Bearbeitungstiefe<br />
Bearbeitungskonzept und Methodik<br />
Abb. 33:<br />
Etappen einer raumordnerischen Beurteilung<br />
Schritte einer<br />
raumordnerischen<br />
Beurteilung<br />
Raumordnerische<br />
Wünschbarkeit<br />
Raumordnerischer<br />
Abstimmungsbedarf<br />
Raumordnerische<br />
Konfliktregulierung<br />
Raumordnerische<br />
Beurteilung<br />
Ist das Vorhaben Ist das Vorhaben Können auftretende Konflikte<br />
=> wünschenswert im Sin- mit den Zielen an- => durch Maßgaben entschärft werden <br />
ne <strong>der</strong> Raumordnung <strong>der</strong>er Vorhaben => durch an<strong>der</strong>e Nutzen geheilt werden <br />
=> zulässig im Sinne vereinbar <br />
<strong>der</strong> Raumordnung <br />
Sind auftretende Konflikte so gravierend, dass<br />
Führt das Vorhaben => einschneidende Auflagen notwendig sind <br />
Löst das Vorhaben Kon- zu Konflikten mit an- => nach Alternativen gesucht werden muß <br />
flikte im Sinne <strong>der</strong> Raum- <strong>der</strong>en Vorhaben => das Vorhaben aus raumordnerischer Sicht<br />
ordnung aus abgelehnt werden muß <br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 29<br />
Abb. 34:<br />
Der Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> zum Planfeststellungsbeschluss<br />
Schritte eines<br />
Planfeststellungsbeschlusses<br />
Zusammenstellung des<br />
Abwägungsmaterials<br />
planerische<br />
Rechtfertigung<br />
des Vorhaben<br />
Vereinbarkeit<br />
mit Planungsleitsätzen<br />
<br />
Vereinbarkeit<br />
mit Abwägungsgebot<br />
<br />
Planfeststellungsbeschluss<br />
Zusammenfassende<br />
Darstellung<br />
nach § 11 <strong>UVP</strong>G<br />
Bewertung<br />
nach § 12 <strong>UVP</strong>G<br />
Berücksichtigung<br />
nach §12<br />
und 21 <strong>UVP</strong>G<br />
Abb. 35:<br />
..........................<br />
.............................<br />
Maßgaben<br />
Mögliche Modifikationswirkungen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auf einen Planfeststellungsbeschluss<br />
Planfeststellungsbeschluss<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Prüfung von<br />
Alternativen<br />
Versagen <strong>der</strong><br />
Zulassung<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 30<br />
Abb. 36:<br />
Durch deutsche Gesetze<br />
festgelegteTatbestände<br />
für Kontrollerlaubnisse<br />
Ausblenden<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> <br />
Die innere Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeit des Genehmigungsrechtes mit <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Vorhabensgenehmigung<br />
<br />
Auf Integration aller<br />
Umweltbelage zielende <strong>UVP</strong><br />
nach Vorgaben des EU-Rechtes<br />
Erweitern<br />
<strong>der</strong> Kontrollerlaubnis<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 31<br />
Tab. 12:<br />
Die parallele Bearbeitung von Raumverträglichkeitsuntersuchung und <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
im Rahmen eines ROV mit integrierter <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
VERLAUFSPHASEN<br />
Aufgaben in Hinsicht auf<br />
Prüfung auf Durchführung<br />
eines ROV<br />
Abstimmung des Untersuchungsrahmens<br />
Verfahrensunterlage<br />
RVU<br />
Entscheidung über die<br />
Durchführung<br />
Abstimmung des Untersuchungsrahmens<br />
für die RVU<br />
(raumordnerische Belange)<br />
Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzung<br />
für die Eröffnung des ROV<br />
<strong>UVP</strong><br />
Entscheidung über die Durchführung<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />
Abstimmung des voraussichtlichen<br />
Untersuchungsrahmens<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (Umweltbelange)<br />
Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzung<br />
für die Einleitung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />
Durchführung des ROV<br />
Entgegennahme <strong>der</strong> Antragsunterlage<br />
zur RVU<br />
zur <strong>UVP</strong><br />
Beteiligung von Behörden, Ausland, Öffentlichkeit<br />
zur RVU<br />
zur <strong>UVP</strong><br />
Zusammenfassende Darstellung<br />
zur RVU<br />
zur <strong>UVP</strong><br />
Bewertung<br />
<strong>der</strong> raumordnerischen Belange<br />
<strong>der</strong> Umweltbelange<br />
Abwägung<br />
Integration <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in die Beurteilung<br />
<strong>der</strong> raumordnerischen Belange<br />
Abschluss des ROV<br />
Landesplanerische Beurteilung<br />
Die <strong>UVP</strong> ist in die Beurteilung <strong>der</strong> raumordnerischen<br />
Belange integriert<br />
Unterrichtung / Dokumentation<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 32<br />
Tab. 13:<br />
Die Integration <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in das Planfeststellungsverfahren<br />
(Erbguth/Schink, 1992, S. 254/255)<br />
Vorbereitungsverfahren<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
Einbeziehung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
Planfeststellungsbeschluss<br />
Scoping<br />
Erarbeitung <strong>der</strong> Planunterlagen<br />
durch Vorhabensträger<br />
Antragstellung durch Vorhabensträger,<br />
§ 73 Abs. 1 S. 1<br />
VwVfG<br />
Behördenbeteiligung<br />
Vorbereitungsphase<br />
Entscheidungsphase<br />
Abfassung des Beschlusses<br />
Bekanntgabe<br />
Unterrichtung <strong>der</strong> zuständigen Behörde durch Vorhabensträger,<br />
§ 5 S. 1 <strong>UVP</strong>G<br />
Erörterung von Untersuchungsrahmen und Methoden<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong>, § 5 S. 2 <strong>UVP</strong>G<br />
Unterrichtung des Vorhabensträgers durch Zulassungsbehörde,<br />
§ 5 S. 3 <strong>UVP</strong>G<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen, § 6 Abs. 3 <strong>UVP</strong>G<br />
Zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen, § 6 Abs. 4 <strong>UVP</strong>G<br />
Schriftlicher Antrag<br />
Einreichen <strong>der</strong> Unterlagen gem. § 6 <strong>UVP</strong>G<br />
Einholung <strong>der</strong> Stellungnahmen durch Zulassungsbehörde,<br />
§§ 7 <strong>UVP</strong>G, 73 Abs. 2 VwVfG<br />
Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung, § 8<br />
<strong>UVP</strong>G<br />
Auslegung des Planes und <strong>der</strong> Unterlagen gem. § 6<br />
<strong>UVP</strong>G (§ 73 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 VwVfG)<br />
Dauer: 1 Monat (§ 73 Abs. 3 VwVfG<br />
Ort: Gemeinden (§ 73 Abs. 3 VwVfG<br />
Einwendungsverfahren, §§ 9 Abs. 1 S. 1 <strong>UVP</strong>G, 73<br />
Abs. 4 VwVfG<br />
Einwendungsfrist: 2 Wochen, § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG<br />
Einwendungsberechtigung: § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG<br />
Erörterungsverfahren, §§ 9 Abs. 1 S. <strong>UVP</strong>G, 73 Abs.<br />
6, 7 VwVfG<br />
Beteiligte: - Betroffene – Einwen<strong>der</strong> – Behörde<br />
Zusammenfassende Darstellung, § 11 <strong>UVP</strong>G<br />
Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, § 12 <strong>UVP</strong>G<br />
Berücksichtigung gem. § 12 <strong>UVP</strong>G<br />
Planungsleitsätze<br />
Zusammenstellung des Abwägungsmaterials<br />
Abwägung<br />
Festsetzung von Schutzauflagen<br />
Alternativprüfung<br />
Schriftform, §§ 74 Abs. 1 S. 1, 69 Abs. 2 S. 1 VwVfG<br />
Zusammenfassende Darstellung, § 11 <strong>UVP</strong>G<br />
Zustellung, § 74 Abs. 4 VwVfG<br />
Benachrichtigung <strong>der</strong> Betroffenen, § 9 Abs. 2 <strong>UVP</strong>G<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 33<br />
Tab. 14:<br />
Zum Beitrag <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Planfeststellungsverfahren<br />
Planfeststellungsverfahren:<br />
> Aufgabe des o Rechsgegründete , abgewogene Ermessensentscheidung über die<br />
Planfeststellungsverfahrens:<br />
Zulassung eines Vorhabens<br />
> Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> im o Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Ergebnisse bei <strong>der</strong><br />
Planfeststellungsverfahren :<br />
-- Entscheidung Über die Durchführung von Alternativenprüfungen<br />
-- Festlegung von Maßgaben<br />
o Einbezug <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Ergebnisse in die Abwägung<br />
o Überprüfung <strong>der</strong> Zulässigkeit des Vorhabens anhand von Planungsleitsätzen<br />
und sonstigen Rechtsnormen<br />
> Beitrag <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> zum o Konzentration aller Bewertungsergebnisse bezüglich <strong>der</strong> Auswirkun-<br />
Planfeststellungsverfahren :<br />
gen des Vorhabens auf die Umwelt gemäß § 12 <strong>UVP</strong>G<br />
o Konzentration aller Erkenntnisse über Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Umwelt (Schutzgüter des <strong>UVP</strong>G ) gemäß §11 <strong>UVP</strong>G<br />
o Systematisch angelegtes Instrument zur Erfassung und zur Berück-<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>):<br />
> Gesetzliche o Berücksichtigung des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in <strong>der</strong> behördlichen Zu-<br />
Aufgabe <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> :<br />
lassungsentscheidung ( im Hinblick auf eine wirksame Umwelt-<br />
( § 1 <strong>UVP</strong>G ) vorsorge und nach einheitlichen Grundsätzen )<br />
o Frühzeitige und umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt<br />
o Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
-- ist vorsorgeorientiert konzipiert<br />
-- soll nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden<br />
-- verfolgt einen integrativen, medienübergreifenden Ansatz<br />
-- konzentriert entscheidungsrelevante Umweltbelange<br />
> Konstitutive Teilaufgaben <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
> Bewertung : o Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen des Vorhabens auf <strong>der</strong> Grund-<br />
( § 12 <strong>UVP</strong>G ) lage <strong>der</strong> Zusammenfassenden Darstellung nach §11 <strong>UVP</strong>G im Hinblick<br />
auf eine Wirksame Umweltvorsorge nach Maßgabe <strong>der</strong> geltenden<br />
Gesetze<br />
> Zusammenfassende o Erstellung einer Zusammenfassenden Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />
Darstellung :<br />
des Vorhabens auf die Schutzgüter <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (Bewertungsgrundlage)<br />
( § 11 <strong>UVP</strong>G ) durch die zuständige Behörde<br />
> Beteiligung : o Erörterung<br />
( § 7-9 <strong>UVP</strong>G ) o Einbringung von Stellungnahmen und Einwendungen<br />
o öffentliche Auslegung <strong>der</strong> Antragsunterlagen<br />
> Antragsunterlage : o Durch die Antragsunterlagen des Vorhabensträgers werden die Aus-<br />
( § 6 <strong>UVP</strong>G ) wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermiitelt und beschrieben<br />
> V. Untersuchungsrahmen : o Unterrichtung des Antragstellers über den voraussichtlichen Unter-<br />
( § 6 <strong>UVP</strong>G ) suchungsrahmen durch die zuständige Behörde<br />
Schutzgüter <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> :<br />
Menschen, Tiere Pflanzen, Boden, Wasser,Luft, Klima, Landschaft, Wechselwirkungen, Kultur-und Sachgüter<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 34<br />
Tab. 15:<br />
Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />
(Quelle: BMVBW, 1997)<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
1 Vorhabensbeschreibung<br />
- überschlägige Beschreibung - detaillierte Beschreibung<br />
- planerische Zielsetzung - planerische Zielsetzung<br />
- Bedarf - Bedarf<br />
- Art - Art<br />
- Querschnitt ---<br />
- Linienführung ---<br />
--- - Standort<br />
--- - Umfang<br />
2 Wirkfaktoren<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
- überschlägige Angabe des Flächenverlustes<br />
durch Versiegelung<br />
- überschlägige Angabe <strong>der</strong> Flächenbeanspruchung<br />
insgesamt<br />
- Flächenbeanspruchung durch Deponien,<br />
Entnahmestellen<br />
- Flächenverlust durch Versiegelung<br />
- Flächenbeanspruchung insgesamt<br />
- Flächenbeanspruchung durch Deponien,<br />
Entnahmestellen<br />
--- - überschlägige Angabe <strong>der</strong> vorübergehenden<br />
Flächenbeanspruchung durch<br />
Baustelleneinrichtungen, Baustraßen,<br />
Zwischenlagerung von Oberboden<br />
- überschlägige Angaben zu den verkehrsbedingten<br />
Schadstoffemissionen<br />
- überschlägige Angaben zu den verkehrsbedingten<br />
Schadstoffimmissionen<br />
- überschlägige Angaben zu den Lärmimmissionen<br />
- überschlägige Angaben zur Entwässerung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e in Wassergewinnungsgebieten<br />
- Abschätzung <strong>der</strong> verkehrsbedingten<br />
Schadstoffimmissionen (MLUS), in<br />
spezifischen Problembereichen immissionstechnische<br />
Son<strong>der</strong>untersuchungen<br />
---<br />
- Ermittlung <strong>der</strong> Lärmimmission (RLS)<br />
- Angaben zur geplanten Straßenentwässerung<br />
--- - Angaben zum Taumitteleinsatz<br />
- temporäre Grundwasserabsenkung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei Tunneln und Trogbauwerken<br />
- temporärer Grundwasserstau, insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei Tunneln und Trogbauwerken<br />
- temporäre Grundwasserabsenkung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei Tunneln und Trogbauwerken<br />
--- - Gewässerquerung<br />
--- - Gewässerausbau<br />
--- - Bodenverdichtung<br />
- temporärer Grundwasserstau, insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei Tunneln und Trogbauwerken<br />
--- - Bodenverän<strong>der</strong>ung<br />
--- - Schadstoffimmission<br />
--- - Einleitungen<br />
--- - Lärmimmission<br />
--- - Erschütterungen<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 35<br />
Tab. 15:<br />
(Fortsetzung 1) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />
(Quelle: BMVBW, 1997)<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
3 Schutzgüter<br />
Mensch - Wohnfunktion - Wohnfunktion<br />
- Wohnumfeldfunktion - Wohnumfeldfunktion<br />
- Erholungsfunktion - Erholungsfunktion<br />
- Freizeitfunktion - Freizeitfunktion<br />
- Ressourcenabhängige Umweltnutzung - Ressourcenabhängige Umweltnutzung<br />
Tiere und Pflanzen - Biotoptypen - Biotoptypen<br />
- lebensraumtypische Pflanzen - lebensraumtypische Pflanzen<br />
- seltene und gefährdete Arten - seltene und gefährdete Arten<br />
- Arten auf Son<strong>der</strong>standorten - Arten auf Son<strong>der</strong>standorten<br />
- Lebensraumtypische Tierarten und<br />
Tiergruppen mit Indikatorfunktion für<br />
projektspezifische Auswirkungen<br />
- Austausch- und Wechselbeziehungen<br />
zwischen Teil- und Gesamtlebensräumen<br />
lebensraumtypischer Tierarten,<br />
Tiergruppen<br />
- Lebensraumtypische Tierarten und<br />
Tiergruppen mit Indikatorfunktion für<br />
projektspezifische Auswirkungen<br />
- Austausch- und Wechselbeziehungen<br />
zwischen Teil- und Gesamtlebensräumen<br />
lebensraumtypischer Tierarten,<br />
Tiergruppen<br />
- Schutzgebiete /-objekte - Schutzgebiete /-objekte<br />
- weitere Gebiete mit naturschutzfachlichen<br />
Festsetzungen (z. B. nach Landschaftsplänen<br />
o<strong>der</strong> Biotopkartierungen)<br />
- weitere Gebiete mit naturschutzfachlichen<br />
Festsetzungen (z. B. nach Landschaftsplänen<br />
o<strong>der</strong> Biotopkartierungen)<br />
Boden - Biotische Lebensraumfunktion - Biotische Lebensraumfunktion<br />
- Natürliche Ertragsfunktion - Natürliche Ertragsfunktion<br />
- Speicherfunktion - Speicherfunktion<br />
- Reglerfunktion - Reglerfunktion<br />
Wasser / Grundwasser - Grundwasserdargebotsfunktion - Grundwasserdargebotsfunktion<br />
- Grundwasserflurabstand, - Grundwasserflurabstand,<br />
- Grundwasserfließrichtung - Grundwasserfließrichtung<br />
- Deckschichten - Deckschichten<br />
- Verschmutzungsempfindlichkeit - Verschmutzungsempfindlichkeit<br />
- Wasserhaushaltliche Funktion - Wasserhaushaltliche Funktion<br />
- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
Wasser / Oberflächenwasser - Oberflächengewässer - Oberflächengewässer<br />
- Abflussfunktion - Abflussfunktion<br />
- natürliche Retentionsfunktion - natürliche Retentionsfunktion<br />
- Wasserhaushaltliche Funktion - Wasserhaushaltliche Funktion<br />
- Funktion als Lebensraum von Pflanzen<br />
und Tieren<br />
- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />
- Funktion als Lebensraum von Pflanzen<br />
und Tieren<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 36<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 37<br />
Tab. 15:<br />
(Fortsetzung 2) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />
(Quelle: BMVBW, 1997)<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
Luft und Klima - Bioklimatische Ausgleichsfunktion - Bioklimatische Ausgleichsfunktion<br />
- Lufthygienische Ausgleichsfunktion - Lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />
- Kalt-, Frischluftbahnen - Kalt-, Frischluftbahnen<br />
- Kaltluftentstehungsgebiete - Kaltluftentstehungsgebiete<br />
- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
Landschaft - Landschaftsbildeinheiten - Landschaftsbildeinheiten<br />
- Landschaftsbildqualitäten (Eigenart,<br />
Vielfalt, Schönheit)<br />
- Landschaftsbildqualitäten (Eigenart,<br />
Vielfalt, Schönheit)<br />
- Vegetations- und Strukturelemente - Vegetations- und Strukturelemente<br />
- Weiträumige Sichtbeziehungen - Weiträumige Sichtbeziehungen<br />
- Natürliche Erholungsfunktion - Natürliche Erholungsfunktion<br />
- Natürliche Erholungseignung - Natürliche Erholungseignung<br />
- Schutzgebiete - Schutzgebiete<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
- weitere Gebiete mit fachlichen Festsetzungen<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
- Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke,<br />
Siedlungsstrukturen, Ensembles<br />
- Bodendenkmäler - Bodendenkmäler<br />
- Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke,<br />
Siedlungsstrukturen, Ensembles<br />
- archäologisch relevante Bereiche - archäologisch relevante Bereiche<br />
- Historische Kulturlandschaften - Historische Kulturlandschaften<br />
4 Umweltauswirkungen<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Wohn- / Wohnumfeldfunktion<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Wohn- / Wohnumfeldfunktion<br />
Verkehrs- / betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
- Verlust von Wohn-, Misch-, Gewerbeund<br />
Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />
(z. B. Krankenhäuser) durch<br />
Flächenbeanspruchung - Darstellung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />
- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />
im Bereich von Wohn-, Misch-, Gewerbe-<br />
und Industriegebieten sowie<br />
Son<strong>der</strong>gebieten - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Flächen<br />
- Trennung <strong>der</strong> Wohn- und Mischgebiete<br />
von siedlungsnahen Freiräumen -<br />
Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />
- Visuelle Beeinträchtigung des Stadt-,<br />
Ortsbildes - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
prägen<strong>der</strong> Gesamtensembles und<br />
Einzelobjekte<br />
- Beeinträchtigung von Wohn-, Misch-,<br />
Gewerbe- und Industriegebieten sowie<br />
Son<strong>der</strong>gebieten<br />
(z. B. Klinikgebiete) durch Verlärmung<br />
unter Berücksichtigung zu erwarten<strong>der</strong>,<br />
geplanter Lärmschutzmaßnahmen<br />
- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Flächen<br />
- Verlust von Wohn-, Misch-, Gewerbeund<br />
Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />
(z.B. Krankenhäuser) durch<br />
Flächenbeanspruchung - Darstellung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Objekten<br />
- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />
im Bereich von Wohn-, Misch-, Gewerbe-<br />
und Industriegebieten sowie<br />
Son<strong>der</strong>gebieten - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Objekten<br />
- Trennung <strong>der</strong> Wohn- und Mischgebiete<br />
von siedlungsnahen Freiräumen -<br />
Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit von Objekten<br />
- Visuelle Beeinträchtigung des Stadt-,<br />
Ortsbildes- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
prägen<strong>der</strong> Ensembles und Einzelobjekte<br />
- Beeinträchtigung von Wohn-, Misch-,<br />
Gewerbe- und Industriegebieten sowie<br />
Son<strong>der</strong>gebieten (z. B. Klinikgebiete)<br />
durch Verlärmung unter Berücksichtigung<br />
zu erwarten<strong>der</strong>, geplanter Lärmschutzmaßnahmen<br />
- Darstellung <strong>der</strong><br />
Betroffenheit von Objekten (Anzahl<br />
Betroffener)<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 38<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftqualität von<br />
Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten<br />
sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />
durch Luftschadstoffimmissionen (s. a.<br />
22. BISchV) - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Flächen<br />
- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftqualität von<br />
Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten<br />
sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />
durch Luftschadstoffimmissionen<br />
(s. a. 22. BISchV) - Darstellung <strong>der</strong><br />
Betroffenheit von Objekten (Anzahl<br />
Betroffener)<br />
Tab. 15:<br />
(Fortsetzung 3) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />
(Quelle: BMVBW, 1997)<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
- Darstellung <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen<br />
(Lärm, Immissionen) auf die<br />
betroffenen Siedlungsflächen aufgrund<br />
<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrsbelastung<br />
im übrigen Straßennetz (Be-<br />
/Entlastungen) - überschlägige Darstellung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />
- Darstellung <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen<br />
(Lärm, Immissionen) auf die<br />
betroffenen Siedlungsflächen aufgrund<br />
<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrsbelastung<br />
im übrigen Straßennetz (Be-<br />
/Entlastungen) - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Flächen (Anzahl Betroffener)<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Wohn- / Wohnumfeldfunktion<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
--- - Baubedingte Verlärmung, Luftschadstoffimmissionen<br />
und Erschütterungen<br />
von Wohn-, Misch-, Gewerbe- und<br />
Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />
in spezifischen städtebaulichen<br />
Problembereichen - Überschlägige<br />
Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit von Objekten<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Erholungs- u. Freizeitfunktion<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
- Verlust von Erholungsgebieten, Freizeiteinrichtungen<br />
durch Flächenbeanspruchung<br />
- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
flächenhafter Einrichtungen<br />
- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />
im Bereich von Erholungsgebieten und<br />
Freizeiteinrichtungen bzw. bei Radund<br />
Wan<strong>der</strong>wegen - Darstellung <strong>der</strong><br />
Betroffenheit flächenhafter Einrichtungen,<br />
Wegen<br />
- Verlust von Erholungsgebieten, Freizeiteinrichtungen<br />
durch Flächenbeanspruchung<br />
- Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Einrichtungen / Objekten<br />
- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />
im Bereich von Erholungsgebieten und<br />
Freizeiteinrichtungen bzw. bei Radund<br />
Wan<strong>der</strong>wegen - Darstellung <strong>der</strong><br />
Betroffenheit von Einrichtungen, Wegen<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Erholungs- u. Freizeitfunktion<br />
Verkehrs- / betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Erholungs- u. Freizeitfunktion<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Schutzgut Mensch -<br />
Ressourcenabhängige Umwelt-nutzungen<br />
-<br />
Verkehrs- / betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
- Beeinträchtigung von Reinluftgebieten<br />
(Kurgebieten), Erholungsgebieten,<br />
Erholungszielpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />
durch Verlärmung und<br />
Schadstoffbelastungen - Darstellung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von flächenhafter<br />
Einrichtungen<br />
- Beeinträchtigung von Reinluftgebieten<br />
(Kurgebieten), Erholungsgebieten,<br />
Erholungszielpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />
durch Verlärmung und<br />
Schadstoffbelastungen - Darstellung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Einrichtungen /<br />
Objekten<br />
--- - Beeinträchtigung von Reinluftgebieten<br />
(Kurgebieten), Erholungsgebieten,<br />
Erholungszielpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />
durch bauzeitliche Verlärmung,<br />
Schadstoffbelastungen und<br />
Erschütterungen - Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Flächeneinrichtungen /<br />
Objekten<br />
- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Trink- u.<br />
Brauchwassernutzung durch Schadstoffeintrag<br />
- Überschlägige Darstellung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Wasserschutz-,<br />
Einzugsgebieten<br />
- Beeinträchtigung <strong>der</strong> Trink- u.<br />
Brauchwassernutzung durch Schadstoffeintrag<br />
- Abschätzung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />
von Wasserschutz-, Einzugsgebieten<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 39<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
- Kontamination von Nahrungsmitteln,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Bereich von Son<strong>der</strong>kulturen<br />
(z. B. Gemüse) durch direkten<br />
Schadstoffeintrag - Überschlägige Abschätzung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Anbaugebieten<br />
- Beeinträchtigung von Kaltluft-, Frischluftabflussbahnen<br />
mit klimameliorativer<br />
und lufthygienischer Funktion für<br />
Wohn-, Mischgebiete durch Schadstoffeintrag<br />
und Unterbrechung des<br />
Luftaustausches - Überschlägige Abschätzung<br />
<strong>der</strong> Betroffenheit von Flächen<br />
- Kontamination von Nahrungsmitteln,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Bereich von Son<strong>der</strong>kulturen<br />
(z. B. Gemüse) durch direkten<br />
Schadstoffeintrag - Abschätzung <strong>der</strong><br />
Betroffenheit von Anbaugebieten<br />
- Beeinträchtigung von Kaltluft-, Frischluft-abflussbahnen<br />
mit klimameliorativer<br />
und lufthygienischer Funktion für<br />
Wohn-, Mischgebiete durch Schadstoffeintrag<br />
und Unterbrechung des<br />
Luftaustausches - Abschätzung <strong>der</strong><br />
Betroffenheit von Flächen<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 40<br />
Tab. 15:<br />
(Fortsetzung 4) Kriterien für die Abschichtung in <strong>der</strong> Straßenplanung - Entwurf<br />
(Quelle: BMVBW, 4997)<br />
Nr. Abschichtungskriterium Linienbestimmung Planfeststellung<br />
Schutzgut Tiere - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Pflanzen - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Boden - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Wasser - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Luft - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Klima - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Landschaft - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut Kulturgüter - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Schutzgut sonstige Sachgüter<br />
- hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
Wechselwirkungen - hier nicht dargestellt - - hier nicht dargestellt -<br />
5 Untersuchungsräume<br />
6 Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Vermin<strong>der</strong>ung<br />
- Untersuchungsraum umfasst alle<br />
sinnvollen Trassenvarianten<br />
- Abgrenzung erfolgt nach verkehrlichen<br />
Kriterien<br />
- Abgrenzung erfolgt nach raumordnerischen<br />
Kriterien<br />
- Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Empfindlichkeit <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
- Abgrenzung erfolgt nach naturräumlichen<br />
Kriterien<br />
- Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Reichweite <strong>der</strong> Projektwirkungen<br />
- Trassenvarianten ---<br />
- alternative Standorte ---<br />
- Verschiebung von Knotenpunkten ---<br />
- überschlägige Angaben zu Art und<br />
Umfang von Kompensationsmaßnahmen<br />
- Untersuchungsraum umfasst das<br />
Umfeld des planfestzustellenden Projektes<br />
---<br />
---<br />
---<br />
- Abgrenzung erfolgt nach naturräumlichen<br />
Kriterien<br />
--- - Trassenverschiebung in geringem<br />
Umfang<br />
--- - Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gradiente<br />
--- - Dimensionierung von Bauwerken<br />
--- - Lärmschutzmaßnahmen<br />
--- - Anlagen zur Straßenentwässerung<br />
--- - Immissionsschutzpflanzungen<br />
---<br />
---<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 41<br />
5 Die Anhörung <strong>der</strong> Öffentlichkeit im Verfahren <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
5.1 Zweck <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
§ 9 des <strong>UVP</strong>-Gesetzes sieht eine Anhörung <strong>der</strong> Öffentlichkeit auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ausgelegten Antragsunterlagen<br />
des Vorhabenträgers (§ 6 <strong>UVP</strong>G) vor.<br />
Diese Anhörung bezieht sich auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens und soll <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
die Möglichkeit geben, zu einer eigenen Einschätzung, <strong>der</strong> von dem Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen,<br />
zu gelangen. Die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Daten sind ihr über die ausgelegten Unterlagen<br />
zur Verfügung zu stellen (Erbguth, Schink, 1996, S. 408).<br />
Durch die Einbeziehung <strong>der</strong> Öffentlichkeit soll somit darauf hingewirkt werden, dass „die mutmaßlichen<br />
Umweltauswirkungen eines Vorhabens so früh und umfassend wie möglich" erkannt werden (Wagner,<br />
1995, S. 237).<br />
Gemäß <strong>der</strong> Intention <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Richtlinie <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft von 1985 soll die Öffentlichkeit<br />
im Rahmen <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> auch „die Aufgabe <strong>der</strong> Kontrolle gegenüber dem Projektträger" wahrnehmen<br />
(Wagner, 1995, S. 238).<br />
Da das <strong>UVP</strong>-Gesetz die Anfor<strong>der</strong>ungen an die vom Vorhabensträger zu erbringende Antragsunterlage<br />
(§ 6 <strong>UVP</strong>G) relativ offen formuliert, ist es ihm nicht zwingend auferlegt eine „umfassende und abgeschlossene<br />
Darstellung aller erdenklichen Auswirkungen" in einem Schriftstück vorzulegen (Erbguth,<br />
Schink, 1996, S. 408/409). Obwohl es nicht geboten ist, erscheint es allerdings, insbeson<strong>der</strong>e bei größeren<br />
Verfahren sinnvoll und drängt sich von <strong>der</strong> Sache her auf, eine - alle entscheidungserheblichen<br />
Auswirkungen des Vorhabens umfassende – Unterlage in schriftlicher Form zu erstellen (vgl. Obermayer,<br />
1999, S. 1337).<br />
Insgesamt wird das Anhörungsverfahren zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> nach den Vorgaben des<br />
Verwaltungsverfahrensgesetzes gestaltet. Im Planfeststellungsverfahren wird es in das in <strong>der</strong> Regel<br />
durchzuführende Anhörungsverfahren eingebunden, wobei lediglich auf eine „möglichst geson<strong>der</strong>te<br />
Dokumentation <strong>der</strong> Einwendungen und Erörterungen betreffend <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, um die<br />
Erarbeitung <strong>der</strong> zusammenfassenden Darstellung nach § 11 <strong>UVP</strong>G zu erleichtern" Wert gelegt werden<br />
sollte (Erbguth, Schink, 1996, S. 409).<br />
5.2 Anhörungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt in § 73 die Durchführung von Anhörungsverfahren als Teil<br />
von Planfeststellungsverfahren. (Vgl. Abb. 37) Ein solches Anhörungsverfahren verfolgt im Wesentlichen<br />
zunächst drei Zwecke (vgl. Obermayer, 1999, S. 1333):<br />
• Den Vorbereitungszweck<br />
„Das Anhörungsverfahren soll eine sachgerechte und zügige Entscheidung über ein Planvorhaben<br />
ermöglichen. Die Planfeststellungsbehörde soll über das Planungskonzept, seine Auswirkungen auf<br />
öffentliche und private Belange sowie über Planungsalternativen unterrichtet werden. Dadurch soll<br />
die Planfeststellungsbehörde in die Lage versetzt werden, auf Grundlage einer möglichst breiten Informationsbasis<br />
eine sachgerechte Planungsentscheidung zu treffen." (Obermayer, 1999, S. 1333)<br />
• Den Rechtsschutzzweck<br />
„Das Anhörungsverfahren trägt ... gleichzeitig dem allgemeinen rechtsstaatlichen Gebot Rechnung,<br />
Bürger vor einem Eingriff in ihre Rechte nach Möglichkeit anzuhören. Soweit durch die Planung verfassungsmäßige<br />
Rechte Dritter berührt werden, dient das Anhörungsverfahren auch dem Schutz<br />
dieser Verfassungsrechte." (Obermayer, 1999, S. 1934)<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 42<br />
• Den Verständigungszweck<br />
„Es dient <strong>der</strong> Information und dem Gedankenaustausch zwischen Vorhabensträger, Anhörungsbehörde<br />
und Planbetroffenen. Im Idealfall verhilft das Anhörungsverfahren dazu, auf beiden Seiten<br />
Verständnis für die unterschiedlichen Standpunkte zu erwecken und Lösungsvorschläge für einen<br />
schonenden Interessenausgleich zu erarbeiten." (Obermayer, 1999, S. 1334)<br />
Das Anhörungsverfahren hat im Wesentlichen zwei Komponenten:<br />
• Die Behördenanhörung<br />
• Die Einwen<strong>der</strong>anhörung<br />
Durch sie soll <strong>der</strong> Sachverstand und das Erfahrungswissen <strong>der</strong> Fachbehörden in das Planfeststellungsverfahren<br />
einfließen. „Die Erkenntnisse <strong>der</strong> Fachbehörden sollen in die Erörterung des Vorhabens<br />
nach § 73 Abs. 6 (VwVfG), in die Stellungnahme <strong>der</strong> Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9<br />
(VwVfG) und schließlich in den Planfeststellungsbeschluss nach § 74 (VwVfG) einfließen. Es geht also<br />
in erster Linie um die För<strong>der</strong>ung des Verfahrens und die Optionierung <strong>der</strong> Planungsentscheidung (Optimierungszweck).<br />
In zweiter Linie wird aber auch eine Koordination mit an<strong>der</strong>en Planungsentscheidungen<br />
erreicht, indem auch an<strong>der</strong>e Fachbehörden von dem Planvorhaben informiert werden und die<br />
Planfeststellungsbehörde über ihre Planungsabsichten in Kenntnis setzen können (Koordinierungszweck)."<br />
(Obermayer, 1999, S. 1339)<br />
Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Optimierungs- und <strong>der</strong> Koordinationsfunktion <strong>der</strong> Behördenanhörung dient<br />
somit „<strong>der</strong> Aufklärung <strong>der</strong> von dem Planvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange" (Obermayer,<br />
1999, S. 1344).<br />
Werden bestimmte Planungsfragen von den Drittbehörden nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend erörtert, so ist<br />
die Anhörungsbehörde gemäß den in § 24 VwVfG nie<strong>der</strong>gelegten Amtsermittlungsgrundsatz zur vollständigen<br />
Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet (vgl. Obermayer, 1999, S. 1344). Sie kann dafür<br />
zusätzlich Sachverständige einschalten. Obermayer weist in diesem Zusammenhang insbeson<strong>der</strong>e auf<br />
die Einschaltung von Sachverständigen für die Erstellung eines <strong>UVP</strong>-Berichtes hin (vgl. Obermayer,<br />
1999, S. 1344). Auch die Naturschutzverbände soweit sie nach § 29 BNatSchG anerkannt sind, werden<br />
in diesem Kontext als Verwaltungshelfer angesehen, soweit Belange des Naturschutzes betroffen<br />
sind (vgl. Obermayer, 1999, S. 1345).<br />
Bei <strong>der</strong> zweiten dieser Komponenten handelt es sich um die sog. Einwen<strong>der</strong>anhörung. Sie dient vor<br />
allem Verständigungszwecken zwischen Vorhabensträger und Einwen<strong>der</strong>n. In ihr sollen die Betroffenen<br />
• „die Möglichkeit erhalten ihre Bedenken zu formulieren,<br />
• Schutzauflagen zu for<strong>der</strong>n,<br />
• Planalternativen vorzuschlagen,<br />
• o<strong>der</strong> Entschädigungsfor<strong>der</strong>ungen zu stellen." (Obermayer, 1999, S. 1366)<br />
Die Einwen<strong>der</strong>anhörung dient somit vorrangig <strong>der</strong> Ausräumung von Einwendungen. Wagner beschreibt<br />
dieses Ziel ausführlicher. (Vgl. Tab. 16)<br />
Insgesamt lassen sich die Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Anhörungsverfahren zu einem Qualitätsprofil verdichten,<br />
das auch für Controllingzwecke eingesetzt werden kann. (Vgl. Tab. 17)<br />
5.3 Aufgaben <strong>der</strong> Anhörungsbehörde<br />
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens hat die Anhörungsbehörde verschiedene Aufgaben zu bewältigen.<br />
Dies ist im Wesentlichen die Aufgabe <strong>der</strong><br />
• Prüfung <strong>der</strong> Antragsvoraussetzungen nach einem - allerdings unvollständig geregeltem – „Amtsermittlungsverfahren"<br />
(vgl. Obermayer, 1999, S. 1335),<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 43<br />
• die Durchführung <strong>der</strong> Behördenbeteiligung,<br />
• die Durchführung <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
• die Wahrnehmung <strong>der</strong> Rolle des Gesprächsleiters und des Mittlers zwischen Vorhabensträgern und<br />
Beteiligten (vgl. Obermayer, 1999, S. 1334).<br />
Im Anhörungsverfahren sollen alle von Bürgern und Betroffenen aufgezeigten Probleme des geplanten<br />
Vorhabens erörtert werden. In dies sind ggf. auch die von <strong>der</strong> Anhörungsbehörde eingeholten Gutachten<br />
einzubeziehen (vgl. Obermayer, 1999, S. 1369).<br />
Die Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins soll im Wesentlichen nach drei Grundsätzen<br />
erfolgen (Obermayer, 1999, S. 1369):<br />
• Dem Gebot <strong>der</strong> substanziellen Erörterung<br />
„Danach müssen die einzelnen Problempunkte des Vorhabens in tatsächlicher und rechtlicher Sicht<br />
angemessen erörtert werden. Einwen<strong>der</strong>, Fachbehörden und Vorhabensträger müssen zu sämtlichen<br />
Problempunkten gehört werden." (Obermayer, 1999, S. 1369)<br />
• Der Grundsatz <strong>der</strong> fairen Verfahrensführung<br />
„Die Anhörungsbehörde hat als neutraler Mittler dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Beteiligten in<br />
gleicher Weise an <strong>der</strong> Erörterung teilnehmen und mitwirken können." (Obermayer, 1999, S. 1369)<br />
• Das Gebot <strong>der</strong> Verfahrensför<strong>der</strong>ung<br />
„Die Erörterung soll zur Feststellung und Klärung <strong>der</strong> für die Entscheidung erheblichen Tatsachen<br />
und Gesichtspunkte beitragen. Außerdem soll sie zu einer Erledigung von Einwendungen durch Information<br />
o<strong>der</strong> gütliche Einigung führen. Darüber hinaus verlangt das Gebot <strong>der</strong> Verfahrensför<strong>der</strong>ung<br />
auch in zeitlicher Hinsicht eine straffe Durchführung des Erörterungsverfahrens." (Obermayer,<br />
1999, S. 1369)<br />
Bei <strong>der</strong> Durchführung eines Anhörungsverfahrens sind insbeson<strong>der</strong>e die in §§ 67 Abs. 3 und 68<br />
VwVfG nie<strong>der</strong>gelegten Grundregeln zu beachten. Sie besagen im Wesentlichen, dass eine Erörterung<br />
• sicherstellen soll, dass alle Beteiligten ihre Rechte wahrnehmen und alle wesentlichen Beurteilungsgrundlagen<br />
in den Entscheidungsprozess eingebracht werden,<br />
• sich grundsätzlich auf den gesamten Verfahrensgegenstand erstreckt,<br />
• davon geprägt wird, dass <strong>der</strong> Verhandlungsleiter darauf hinwirkt (Hinwirkungspflicht), dass<br />
− unklare Anträge erläutert werden,<br />
− sachdienliche Anträge gestellt werden,<br />
− ungenügende Anträge ergänzt werden,<br />
− alle für die Feststellung des Sachverhaltes wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.<br />
(Obermayer, 1999, S. 1256 - 58)<br />
Auch für die Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Anhörungsbehörde kann ein Qualitätssicherungsprofil erstellt werden,<br />
das gegebenenfalls als Controllinginstrument eingesetzt werden kann. (Vgl. Tab. 18)<br />
5.4 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen<br />
Die Anhörungsbehörde wird innerhalb eines Monats nach Zugang des vollständigen Plans (Antragsunterlagen)<br />
tätig, indem sie betroffene Behörden zu einer Stellungnahme veranlasst und den eingereichten<br />
Plan auslegt.<br />
Sie muss sich dabei vergewissern, dass die ihr zugegangenen Antragsunterlagen vollständig sind. Ein<br />
Plan ist in <strong>der</strong> Regel dann unvollständig, wenn er die Anfor<strong>der</strong>ungen nach § 73 Abs. 1 VwVfG nicht<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 44<br />
erfüllt, d.h. wenn wesentliche Zeichnungen o<strong>der</strong> Erläuterungen fehlen, die zur Darstellung des Vorhabens,<br />
seines Anlasses und die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen nicht erkennen<br />
lassen.<br />
Der Vorhabensträger besitzt somit nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz einen relativ großen Gestaltungsspielraum,<br />
<strong>der</strong> allerdings durch unterschiedliche Vorgaben eingeschränkt sein kann. Die Detaillierung<br />
<strong>der</strong> Darstellung ergibt sich aus <strong>der</strong> Funktion des Planes für das durchzuführende Planfeststellungsverfahren.<br />
Danach muss ein Plan<br />
• das Vorhaben hinreichend detailliert beschreiben,<br />
• die zu erwartenden Auswirkungen klar umreißen, damit eine problembezogene Erörterung möglich<br />
wird.<br />
(Obermayer, 1999, S. 1336)<br />
Insgesamt hat ein Plan im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens drei wesentliche Funktionen<br />
(vgl. Obermayer, 1999, S. 1337). Dies sind<br />
• die Informationsfunktion<br />
„Aus <strong>der</strong> Funktion des Planes als eine Diskussionsgrundlage im Anhörungsverfahren folgt, dass die<br />
eingereichten Planzeichnungen und Erläuterungen ein klares und vollständiges Bild des Vorhabens<br />
und seiner Auswirkungen geben müssen." (Obermayer, 1999, S. 1337)<br />
• die Anstoßfunktion<br />
„Entscheidend ist also, dass die Planunterlagen über das Vorhaben in solchem Maße aufklären,<br />
dass die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Interessen angestoßen werden" (Obermayer, 1999,<br />
S. 1337).<br />
• die Aufklärungsfunktion über Umweltauswirkungen<br />
„Die Pläne müssen nicht nur über die beanspruchten Grundstücke informieren, son<strong>der</strong>n auch über<br />
die von dem Vorhaben möglicherweise ausgehenden Umweltauswirkungen." (Obermayer, 1999, S.<br />
1337)<br />
Ein Plan entspricht also den Anfor<strong>der</strong>ungen eines Planfeststellungsverfahrens und innerhalb diesem<br />
insbeson<strong>der</strong>e auch denen des Anhörungsverfahrens vor allem dann, wenn er möglichst vollständig<br />
und transparent die entscheidungserheblichen Sachverhalte darlegt. Er soll eine tragende Grundlage<br />
für den durch das gesamte Planfeststellungsverfahren geregelten Entscheidungsprozess liefern.<br />
Auch für einen Plan, d. h. für eine Antragsunterlage lässt sich somit – allein schon aufgrund <strong>der</strong> Vorgaben<br />
des VwVfG ein Qualitätssicherungsprofil mit Controllingfähigkeiten erstellen. (Vgl. Tab. 19)<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 45<br />
Abb. 37:<br />
Die Zwecke eines Anhörungsverfahrens nach dem VwVfG<br />
Vorbereitung <strong>der</strong><br />
Entscheidung<br />
Anhörungsverfahren<br />
nach dem<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
Verständigung -<br />
Antragsteller und<br />
Betroffenen<br />
Rechtsschutz <strong>der</strong><br />
Beteiligten hinsichtlich<br />
ihrer Belange<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 46<br />
Tab. 16:<br />
Ziel <strong>der</strong> Erörterung<br />
„Ziel <strong>der</strong> Erörterung ist die Ausräumung <strong>der</strong> Einwendungen<br />
Dies kann im Idealfall geschehen durch die Überzeugung von Betroffenen von <strong>der</strong> Unschädlichkeit,<br />
d. h. insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit des Vorhabens, ansonsten aber auch<br />
durch die Besprechung und Zusage von Auflagen und Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Betroffenen<br />
seitens <strong>der</strong> in die Verhandlungen einbezogenen Entscheidungsbehörde, schließlich durch<br />
die Zusage zu einer umweltverträglicheren Gestaltung des Vorhabens o<strong>der</strong> auch durch beson<strong>der</strong>e<br />
vertragliche Vereinbarungen zwischen Vorhabensträger und Betroffenen zur Ausräumung<br />
von Einwendungen und Kompensation von Nachteilen. Da die Zuständigkeit für diese<br />
Maßnahmen regelmäßig gerade nicht bei <strong>der</strong> für die Erörterung zuständigen Anhörungsbehörde,<br />
son<strong>der</strong>n bereits bei <strong>der</strong> Entscheidungsbehörde liegen, besteht die Aufgabe <strong>der</strong> Anhörungsbehörde<br />
vornehmlich darin, zwischen den wi<strong>der</strong>streitenden Interessen im Erörterungstermin<br />
zu vermitteln und geeignete Wege zu einer einvernehmlichen und umweltverträglichen<br />
Planung aufzuzeigen."<br />
(Wagner, 1995, Seite 247)<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 47<br />
Tab. 17:<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Anhörungsverfahren<br />
(nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-<br />
Profil<br />
Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />
1 Vorbereitung<br />
1.1 Vorbereitung einer sachgerechten und zügigen Entscheidung<br />
über das Vorhaben<br />
1.2 Unterrichtung <strong>der</strong> Planfeststellungsbehörde über das<br />
Planungskonzept, seine Auswirkungen auf öffentliche<br />
und private Belange sowie über Planungsalternativen<br />
1.3 Schaffung einer möglichst breiten Informationsbasis<br />
2 Rechtsschutz<br />
2.1 Information <strong>der</strong> von dem Vorhaben möglicherweise betroffenen<br />
Bürger, Verbände und Gemeinden<br />
2.2 Einbringung von Anliegen, Rechten und Planungen Betroffener<br />
2.3 Verteidigung <strong>der</strong> Interessen Betroffener<br />
3 Verständigung<br />
3.1 Schaffung einer integrativen Problemlösung<br />
3.2 Information und Gedankenaustausch zwischen Vorhabensträger,<br />
Anhörungsbehörde und Planbetroffenen<br />
3.3 Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für einen schonenden<br />
Interessenausgleich<br />
3.4 Anregung von Planalternativen, Schutzauflagen o<strong>der</strong><br />
Abfindungen<br />
3.5 Erledigung von Einwendungen<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 48<br />
Tab. 18:<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Anhörungsbehörde<br />
(nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999) – Entwurf für ein Qualitätssicherungs-<br />
Profil<br />
Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />
1 Prüfung <strong>der</strong> Antragsvoraussetzungen<br />
1.1 Die Anhörungsbehörde prüft die Antragsvoraussetzungen<br />
2 Durchführung des Beteiligungsverfahrens<br />
2.1 Die Anhörungsbehörde führt die Behördenbeteiligung<br />
durch<br />
2.2 Die Anhörungsbehörde führt die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
durch<br />
2.3 Die Anhörungsbehörde nimmt die Rolle des Gesprächsleiters<br />
wahr<br />
2.4 Die Anhörungsbehörde nimmt die Rolle des Mittlers zwischen<br />
dem Träger des Vorhabens und den Beteiligten<br />
wahr<br />
2.5 Die Anhörungsbehörde stellt sicher, dass alle Beteiligten<br />
ihre Rechte wahrnehmen<br />
2.6 Die Anhörungsbehörde stellt sicher, dass alle wesentlichen<br />
Beurteilungsgrundlagen in den Entscheidungsprozess<br />
eingebracht werden<br />
2.7 Die Anhörungsbehörde stellt sicher, dass <strong>der</strong> gesamte<br />
Verfahrensgegenstand behandelt wird<br />
2.8 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass unklare Anträge<br />
erläutert werden<br />
2.9 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass sachdienliche<br />
Anträge gestellt werden<br />
2.10 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass ungenügende<br />
Anträge ergänzt werden<br />
2.11 Der Verhandlungsleiter wirkt darauf hin, dass alle für die<br />
Feststellung des Sachverhaltes erfor<strong>der</strong>lichen wesentlichen<br />
Erklärungen abgegeben werden<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 49<br />
Tab. 19: Anfor<strong>der</strong>ungen an Planunterlagen (nach: Obermayer: Kommentar zum VwVfG, 1999) –<br />
Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil<br />
Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />
1 Inhalt <strong>der</strong> Planunterlagen<br />
1.1 Der Plan muss einen Textteil enthalten<br />
1.2 Der Plan muss zeichnerische Darstellungen enthalten<br />
2 Informationsfunktion des Plans<br />
2.1 Der Plan dient als Diskussionsgrundlage im Anhörungsverfahren<br />
2.2 Der Plan dient als Entscheidungsgrundlage im Beschlussverfahren<br />
2.3 Der Plan muss eine hinreichend detaillierte Beschreibung<br />
des Vorhabens enthalten<br />
2.4 Der Plan muss eine klare Umschreibung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />
des Vorhabens enthalten<br />
2.5 Der Plan muss eine problembezogene Erörterung ermöglichen<br />
3 Anstoßfunktion des Plans<br />
3.1 Die Planunterlagen müssen über das Vorhaben in solchem<br />
Maße aufklären, dass die Betroffenen zur Wahrnehmung<br />
ihrer Interessen angestoßen werden<br />
4 Aufklärungsfunktion über Umweltauswirkungen<br />
4.1 Der Plan muss über die beanspruchten Grundstücke informieren<br />
4.2 Der Plan muss über die von dem Vorhaben ausgehenden<br />
Umweltauswirkungen informieren<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 50<br />
6 Zur Bedeutung <strong>der</strong> Qualität einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Die Qualität einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) hängt wesentlich davon ab, auf welch qualitativem<br />
Niveau die in den §§ 3, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 21 <strong>UVP</strong>G fixierten <strong>UVP</strong>-Aufgaben im Sinne <strong>der</strong> §§<br />
1 und 2 <strong>UVP</strong>G bewältigt werden.<br />
Lücken und Mängel <strong>der</strong> Antragsunterlage, Defizite <strong>der</strong> Erörterung, Schwachstellen <strong>der</strong> Zusammenfassenden<br />
Darstellung o<strong>der</strong> gar eine mangelhafte Bewertung werden sich fast regelmäßig im Ergebnis<br />
<strong>der</strong> <strong>UVP</strong> und in dessen Berücksichtigung in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung nie<strong>der</strong>schlagen. Es ist deshalb<br />
wichtig, jede <strong>der</strong> Teilaufgaben <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> korrekt im Sinne <strong>der</strong> gestellten rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
und <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis zu erfüllen.<br />
Eine durchgängige Verfahrenstransparenz und die Publikation aller wesentlichen verfahrensrelevanten<br />
Dokumente sind geeignet, Schwachstellen frühzeitig sichtbar werden zu lassen und damit Korrekturprozesse<br />
auszulösen.<br />
Inkorrekt geführte <strong>UVP</strong>-Verfahren können nur zufällig zu einem korrekten Ergebnis kommen. In <strong>der</strong><br />
Regel wird ihr Ergebnis ebenfalls inkorrekt sein.<br />
In <strong>der</strong> Regel lässt sich jedoch am Ergebnis einer <strong>UVP</strong> allein nicht mehr ablesen, ob dies in <strong>der</strong> Sache<br />
korrekt ist. Auch wenn es aus lückenhaftem Material o<strong>der</strong> mit Hilfe unzulässiger Beurteilungen o<strong>der</strong><br />
Schlüsse abgeleitet ist, kann es sich für den Betrachter als „seriös“ präsentieren. Solche „Als-ob-<br />
Verfahren“ führen jedoch nur zu „Als-ob-Ergebnissen".<br />
In sog. „Als-ob-Verfahren" bleibt <strong>der</strong> Sinn des <strong>UVP</strong>-Verfahrens allemal auf <strong>der</strong> Strecke.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass inkorrekt durchgeführte <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en da, wo dies im<br />
Nachhinein erkannt und kontrolliert werden konnte, fast durchgängig zeigte, dass in diesen Verfahren<br />
Zulassungsbescheide ergangen waren, die vermeidbare Umweltbelastungen in Kauf genommen haben.<br />
Wird ein <strong>UVP</strong>-Verfahren inkorrekt geführt o<strong>der</strong> gründet die Zulassungsentscheidung, in die es einmündet,<br />
auf mangelhaften Unterlagen, so ist es in den meisten Fällen, ohne eine ausführliche nachvollziehende<br />
Rekonstruktion <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> kaum möglich zu erkennen, welcher<br />
Schaden durch die von <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> unzulänglich unterstützte Entscheidung in <strong>der</strong> Sache ausgelöst worden<br />
ist.<br />
Die Heilung einer unkorrekt geführten <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> mit dem Argument, das Ergebnis<br />
des Zulassungsverfahrens wäre auch bei korrekter Durchführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> nicht wesentlich an<strong>der</strong>s<br />
ausgefallen als es mit mangelhafter <strong>UVP</strong> ausgefallen ist, wird nur in Ausnahmefällen stichhaltig begründet<br />
werden können. Im Regelfall handelt es sich bei ihr um das „Schönreden“ eines im jeweiligen<br />
Einzelfall ungeklärten Problems.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 51<br />
7 Problembereiche und Schwachpunkte von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en können im Einzelfall erhebliche Schwachpunkte aufweisen. (Vgl.<br />
Tab. 20) Diese liegen zunächst darin, dass<br />
• die Hauptakteure einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> die ihnen zugewiesenen Aufgaben nur unzureichend<br />
erfüllen und damit <strong>der</strong> angestrebte Informationsfluss behin<strong>der</strong>t wird,<br />
• die Beschaffung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Informationen über die Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
Umwelt nicht im notwendigen Ausmaß geleistet wird,<br />
• Defizite bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bzw. <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />
des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung auftreten.<br />
Schwachstellen eines <strong>UVP</strong>-Verfahrens können verursacht werden durch<br />
• unvollständige, unübersichtliche o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sache verzerrende Antragsunterlagen zur <strong>UVP</strong>,<br />
• das Versagen <strong>der</strong> zuständigen Behörden aufgrund von mangeln<strong>der</strong> Sachkompetenz o<strong>der</strong> einer<br />
unzureichenden Ausstattung mit den für die erfolgreiche Durchführung einer <strong>UVP</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Ressourcen an Zeit, Geld und unterstützendem Sachverstand,<br />
• eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Einflussnahme Dritter auf das <strong>UVP</strong>-Verfahren,<br />
• Behin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verfahrensführung seitens Beteiligter.<br />
Schwachstellen und Möglichkeiten ihrer Beseitigung können durch Qualitätscontrollings aufgedeckt<br />
und angezeigt werden.<br />
Um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, sollte jede <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> durch ein entsprechendes<br />
Qualitätscontrolling - welches seitens <strong>der</strong> zuständigen Behörde zu organisieren ist und<br />
dessen Ergebnis den ausgelegten Unterlagen beizugesellen ist - begleitet werden.<br />
Da im Rahmen von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en häufig sehr vielfältige, komplexe und nur mit<br />
Spezialistenwissen zu gestaltende Sachverhalte zu handhaben sind, kann es leicht geschehen, dass<br />
eine zuständige Behörde im Einzelfall überfor<strong>der</strong>t ist, wenn sie nicht ausreichende Fachunterstützung<br />
erhält.<br />
Wenn sie in solch einer Situation keinen ihr unmittelbar dienlichen Sachverstand zur Verfügung gestellt<br />
bekommt, gerät sie nach aller bisherigen Erfahrung in <strong>der</strong> Regel in das Schlepptau des Antragstellers.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 52<br />
Tab. 20:<br />
Kriterien für die Bewältigung von Schwachstellen eines <strong>UVP</strong>-Verfahrens – Entwurf für ein<br />
Qualitätssicherungsprofil<br />
Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />
1 Sicherstellung <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Hauptakteure<br />
einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
2 Sicherstellung des für die Entscheidung erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Informationsflusses<br />
3 Sicherstellung des für die Entscheidung erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Ausmaßes <strong>der</strong> Beschaffung von Informationen über<br />
die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />
4 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung von Defiziten bei <strong>der</strong><br />
Bewertung von Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
Umwelt<br />
5 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung von Defiziten bei <strong>der</strong><br />
Berücksichtigung des Ergebnisses <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
im Rahmen <strong>der</strong> Entscheidung über<br />
das Vorhaben<br />
6 Sicherstellung <strong>der</strong> Sachkompetenz und Ausstattung<br />
mit den für die erfolgreiche Durchführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen an Zeit, finanziellen Mitteln<br />
und unterstützendem Sachverstand<br />
7 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung einer vom Gesetzgeber<br />
nicht vorgesehenen Einflussnahme Dritter auf das<br />
<strong>UVP</strong>-Verfahren<br />
8 Sicherstellung <strong>der</strong> Vermeidung von Behin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Verfahrensführung seitens Beteiligter<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 53<br />
8 Die politischen Funktionen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> die ihrer Aufgabe gerecht wird, steuert gesellschaftliches Verhalten<br />
gegenüber <strong>der</strong> Umwelt durch gesetztes Recht.<br />
Sie tut dies, indem sie es dem Vorhabensträger auferlegt, sich <strong>der</strong> umweltwirksamen Folgen seines<br />
Vorhabens zu vergewissern. Da dieser in <strong>der</strong> Regel jedoch dazu neigen wird, umweltschädliche Folgen<br />
seines Vorhabens interessenbedingt zu verdrängen o<strong>der</strong> zu verharmlosen, zwingt ihn das <strong>UVP</strong>-<br />
Gesetz nicht nur die zu erwartenden Umweltauswirkungen seines Vorhabens darzustellen, son<strong>der</strong>n es<br />
verlangt von ihm, dies im Rahmen eines unselbstständigen Verwaltungsverfahrens, das Teil eines<br />
Zulassungsverfahrens ist, zu tun. Am Ende dieses Verfahrens steht eine Entscheidung über die Zulässigkeit<br />
des Vorhabens, in die die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in angemessener<br />
Form einzugehen haben.<br />
Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist somit ein Instrument verhaltenssteuernden Rechtes. Ihr kommen<br />
die folgenden gesellschaftlichen Funktionen zu. (Vgl. Tab. 21) Eine <strong>UVP</strong> erfüllt (zumindest grundsätzlich)<br />
eine:<br />
• Funktion <strong>der</strong> ökologischen Aufklärung<br />
Eine <strong>UVP</strong> klärt über mögliche ökologische Folgewirkungen eines Projektes umfassend auf.<br />
• entscheidungsvorbereitende Funktion<br />
Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist Teil einer systematischen und rechtserfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitung<br />
einer Zulassungsentscheidung.<br />
• Legitimationsfunktion<br />
Ein Vorhaben, das die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> erfolgreich durchlaufen hat, wird gesellschaftlich<br />
als ökologisch akzeptabel - d. h. jedoch keineswegs als ökologisch unbedenklich - anerkannt<br />
und darf deshalb auch realisiert werden.<br />
• partizipatorische Funktion<br />
Da an einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auch Träger öffentlicher Belange, Betroffene und die Öffentlichkeit<br />
beteiligt werden, haben diese alle auch die Möglichkeit ihre Bedenken o<strong>der</strong> Anregungen<br />
in das <strong>UVP</strong>-Verfahren einzubringen. Sie können somit indirekt Einfluss auf die zu treffende Zulassungsentscheidung<br />
zu nehmen. Sie werden zugleich über Sinn und Konzept des jeweiligen Vorhabens<br />
informiert, so dass sie auch außerhalb des Verfahrens zu dem betreffenden Vorhaben Position<br />
beziehen können.<br />
• akzeptanzstiftende Funktion<br />
Da <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en über das Beteiligungsverfahren eine Sach- und Interessendebatte<br />
über das ihr zu Grunde liegende Vorhaben auslösen, setzt eine <strong>UVP</strong> auch einen Prozess <strong>der</strong><br />
Akzeptanzfindung o<strong>der</strong> des Akzeptanzkonfliktes in Gang. In jedem Fall wird durch sie das Ringen<br />
um Akzeptanz geför<strong>der</strong>t, wodurch auch Akzeptanzhemmnisse sichtbar und klar werden können.<br />
• Dokumentationsfunktion<br />
Durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> und die in ihr erstellten Unterlagen werden Dokumente<br />
geschaffen, die auch zu späterer Zeit die Rahmenbedingungen, unter denen die Vorhabenszulassung<br />
o<strong>der</strong> -zurückweisung erfolgt ist, belegen.<br />
Auch wenn deutsche <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en in <strong>der</strong> Praxis häufig alle o<strong>der</strong> viele dieser Funktionen<br />
nur unzureichend erfüllen, sind sie letztendlich doch an diesen Anfor<strong>der</strong>ungen zu messen.<br />
Die umweltpolitische Kultur einer Industriegesellschaft lässt sich nicht zuletzt daran ablesen, ob und in<br />
welchem Umfang die eben dargestellten Funktionen von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en ihrem Sinn<br />
gemäß verwirklicht werden.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 54<br />
Wenn eine Gesellschaft Angst vor <strong>der</strong> Praktizierung korrekter <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> haben<br />
muss, d. h. wenn die von ihr favorisierten Vorhaben eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> nicht durchlaufen<br />
können, ohne in Zulassungsprobleme zu geraten, dann stellt sich ernsthaft die Frage, ob <strong>der</strong> technische<br />
Fortschritt und die Technologieentwicklung in dieser Gesellschaft noch zukunftsfähig sind.<br />
Eine Gesellschaft, die leichtfertig auf die Anwendung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> verzichtet und<br />
sich dadurch mögliche Folgen <strong>der</strong> von ihr geplanten Vorhaben gar nicht mehr bewusst macht, handelt<br />
im Rahmen heutiger Technikentwicklung, die allemal umweltproblematische Vorhaben hervorbringt,<br />
unaufgeklärt, leichtfertig und zukunfsunfähig.<br />
Wie immer man es auch wendet, die Qualität <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>-Praxis einer Gesellschaft sagt viel aus über die<br />
umweltpolitische Vernunft, die ökologische Verantwortungsbewusstheit und die Zukunftsfähigkeit dieser<br />
Gesellschaft.<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 55<br />
Tab. 21: Kriterien für die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
– Entwurf für ein Qualitätssicherungs-Profil<br />
Nr. Kriterium Bewältigung Begründung<br />
1 Funktion <strong>der</strong> ökologischen Aufklärung<br />
Eine <strong>UVP</strong> klärt umfassend über mögliche ökologische Folgewirkungen<br />
eines Vorhabens auf<br />
2 Entscheidungsvorbereitende Funktion<br />
Eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> ist Teil einer systematischen<br />
und rechtserfor<strong>der</strong>lichen Vorbereitung einer Zulassungsentscheidung<br />
3 Legitimationsfunktion<br />
Ein Vorhaben, dass die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> erfolgreich<br />
durchlaufen hat, wird gesellschaftlich als ökologisch akzeptabel –<br />
d. h. jedoch keineswegs als ökologisch unbedenklich – anerkannt<br />
und darf deshalb realisiert werden<br />
4 Partizipatorische Funktion<br />
Da an einer <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> auch Träger öffentlicher<br />
Belange, Betroffene und die Öffentlichkeit beteiligt werden,<br />
haben diese alle auch die Möglichkeit, ihre Bedenken o<strong>der</strong> Anregungen<br />
in das <strong>UVP</strong>-Verfahren einzubringen. Sie können somit<br />
indirekt Einfluss auf die zu treffende Zulassungsentscheidung zu<br />
nehmen. Sie werden zugleich über Sinn und Konzept des jeweiligen<br />
Vorhabens informiert, so dass sie auch außerhalb des Verfahrens<br />
zu dem betreffenden Vorhaben Position beziehen können<br />
5 Akzeptanzstiftende Funktion<br />
Da <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en über das Beteiligungsverfahren<br />
eine Sach- und Interessendebatte über das ihr zu Grunde<br />
liegende Vorhaben auslösen, setzt eine <strong>UVP</strong> auch einen Prozess<br />
<strong>der</strong> Akzeptanzfindung o<strong>der</strong> des Akzeptanzkonfliktes in Gang. In<br />
jedem Fall wird durch sie das Ringen um Akzeptanz geför<strong>der</strong>t,<br />
wodurch auch Akzeptanzhemmnisse sichtbar und klar werden<br />
können<br />
6 Dokumentationsfunktion<br />
Durch eine <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> und die in ihr erstellten<br />
Unterlagen werden Dokumente geschaffen, die auch zu späterer<br />
Zeit die Rahmenbedingungen, unter denen die Vorhabenszulassung<br />
o<strong>der</strong> -zurückweisung erfolgt ist, belegen<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 56<br />
Zitierte und verwendete Literatur<br />
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Württemberg. Stuttgart 1975<br />
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und Landwirtschaft, Amt Strom- und Hafenbau, 1984<br />
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Ingenieursgesellschaft mbH: Ökologische Risikobeurteilung, Grundwassergewinnung im Einzugsbereich<br />
<strong>der</strong> Wasserwerke Schifferstadt und Mutterstadt. Untersuchung im Auftrag des Zweckverbandes<br />
für Wasserversorgung (Pfälzische Mittel-rheingruppe), Schifferstadt 1984<br />
Arbeitsgemeinschaft Umweltbewertung (AUVE): Bewertungssystem für Umwelteinflüsse. Essen 1979<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>UVP</strong>-Gütesicherung des <strong>UVP</strong>-För<strong>der</strong>vereins: Merkblatt „Einheitliche Begriffsregelung <strong>UVP</strong>“.<br />
Verfasst von H. Brüning unter Mitarbeit von M. Koch und F. Scholles. Entwurf, April 1995<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>UVP</strong>-Gütesicherung des <strong>UVP</strong>-För<strong>der</strong>vereins: Merkblatt „Kurze Qualitätskontrolle von UVW“.<br />
Verfasst von H. Brüning u. a. Checkliste für eine erste, schnelle Beurteilung <strong>der</strong> Qualität von UVS.<br />
Entwurf, März 1995<br />
Arnold, F.; Koeppel, H. -W.; Mrass, W.; Winkelbrandt, A.; Rosenkranz, D. u. a.: Gesamtökologischer Bewertungsansatz<br />
für einen Vergleich zweier Autobahntrassen. In: Schriftenreihe <strong>der</strong> BfANL H. 16. - Bonn-<br />
Bad Godesberg 1977<br />
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Aulig, G.; Bachfischer, R.; David, J.; Kiemstedt, H.; Müller, G.: Wissenschaftliches Gutachten zu ökologischen<br />
Planungsgrundlagen im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach. – München 1976<br />
Aulig, G. u. a.: Wissenschaftliches Gutachten zu ökologischen Planungsgrundlagen im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach.<br />
München 1977<br />
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Palacio, J., Velez, J.: Estudio de Impacto Ambiental - Proyecto: Reapertura de Canales en el Delta Exterior<br />
Derecho del Rio Magdalena. - Barsinghausen, Santa Marta 1994<br />
Battelle-Institut: Erstellung projekttypspezifischer Checklisten zur Prüfung <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit raumbedeutsamer<br />
Vorhaben – Wasserwirtschaftliche Projekte. Frankfurt 1988<br />
Bechmann, A.: Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin<br />
Brandenburg International am Standort Schönefeld, ZZB-Werkstatt-Materialien, Verlag EDITION Zukunft,<br />
Barsinghausen 2002 / 3<br />
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Bechmann, A.: Zur Bewertung für die <strong>UVP</strong> – Wie zeitgemäß ist die ökologische Risikoanalyse In: SYNÖK-<br />
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- Konzepte und Erfahrungen. Seminarunterlagen, Barsinghausen, 12.11.1996 / 2<br />
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Berlin, Wissenstransfer / Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.) 1996 / 1<br />
Bechmann, A.: Manual zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Unveröffentlichtes Manuskript, Barsinghausen<br />
1994<br />
Bechmann, A.: UVU-Manual. Unveröffentlichtes Manuskript, Barsinghausen 1993<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 57<br />
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1989a. In: Hübler, K.-H., Otto-Zimmermann, K. (Hrsg.) 1989<br />
Bechmann, A.: Umweltpolitik – Fortschritt als Sachzwang Konrad Buchwald zum 75. Geburtstag. Barsinghausen<br />
1989<br />
Bechmann, A.: <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> Bewertung von Umweltauswirkungen. In: P.-C. Storm, T. Bunge (Hrsg.): Handbuch<br />
<strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>), Kennzahl 3510. Loseblattsammlung. Berlin, seit<br />
1988<br />
Bechmann, A.: Anregungen und Vorschläge zu Inhalten, Methodik und Verfahren <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
- Das <strong>UVP</strong>-Konzept Barsinghäuser Umweltforschungsinstitute. SYNÖK-Report 11, Barsinghausen<br />
1988<br />
Bechmann, A.: <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> Planungstheorie und Planungsmethodik. - Bern 1981<br />
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Bechmann, A.: Ökologische Bewertungsverfahren und Landschaftsplanung. In: Landschaft + Stadt, H. 4. 1977<br />
Bechmann, A. u. a.: Fallbeispiele zum Praxisdefizit von <strong>UVP</strong> und ROV, ZZB-Werkstatt-Materialien, CD, Verlag<br />
EDITION ZUKUNFT, Barsinghausen 2002<br />
Bechmann, A.; Baldauf, S.; Hartlik, J.; Jäger, U.: Gutachtliche Stellungnahme zur Linienbestimmung A 26 im<br />
Hinblick auf die in <strong>der</strong> EG-Richtlinie zur Einführung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> (85/337/EWG) verankerten Erfor<strong>der</strong>nisse.<br />
Band 1 und 2, Barsinghausen 1991<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – Zwischenbilanz und Ausblick. Manuskript für einen<br />
Beitrag zu einem Handbuch <strong>der</strong> Ökosystemforschung, Barsinghausen<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Vom Gesetz zur Verwaltungsreform – Das <strong>UVP</strong>-Gesetz und seine Implikationen für<br />
die Praxis des Umweltschutzes in unserer Gesellschaft, in: Hof, H., Lübbe-Wolff (Hrsg.): Wirkungsforschung<br />
zum Recht I, Nomos Verlag, Baden-Baden 1999<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in Deutschland - Zwischenbilanz und Ausblick.<br />
Artikel zum “Handbuch <strong>der</strong> Umweltwissenschaften”. Hrsg. von Fränzle, Schrö<strong>der</strong>, Müller. Loseblattsammlung,<br />
Ecomed-Verlag 1997, dritte Erg.-Lieferung 12/1998<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Rechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen und Praxis-Defizit <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> in Deutschland. SYNÖK-Report<br />
23, Barsinghausen 1998<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J. (Hrsg.): Entwicklung eines Bewertungskonzeptes zur Verwendung im Rahmen <strong>der</strong><br />
<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>). Forschungsprojekt mit finanzieller Unterstützung <strong>der</strong> Volkswagen-Stiftung.<br />
Bd. 1 bis 17. Teilweise veröffentlicht als computergestützte Projektdokumentation auf<br />
CD-ROM. Barsinghausen 1998<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Ist eine zukunftsfähige <strong>UVP</strong> möglich Neue Wege <strong>der</strong> Standardisierung und des Qualitätsmanagements.<br />
In: <strong>UVP</strong>-report H. 3+4, Barsinghausen 1996<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. In: Buchwald, K., Engelhardt, W. (Hrsg.): Umweltschutz<br />
– <strong>Grundlagen</strong> und Praxis. Bd. 2, Bewertung und Planung im Umweltschutz. Bonn 1996, zitiert als<br />
Bechmann, Hartlik 1996<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Ist eine zukunftsfähige <strong>UVP</strong> möglich Neue Wege <strong>der</strong> Standardisierung und des Qualitätsmanagements.<br />
In: <strong>UVP</strong>-report H. 3+4, S. 139, Barsinghausen 1996<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Entwicklung eines Bewertungskonzeptes zur Verwendung im Rahmen von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en<br />
als Beitrag zur Standardisierung und Qualitätssicherung. Nicht veröff. Forschungsantrag<br />
für die Volkswagen-Stiftung. Barsinghausen 1995<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: Ratgeber kommunale <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Handbuch mit theoriebezogenen<br />
<strong>Grundlagen</strong> sowie Arbeitsmaterialien zum <strong>UVP</strong>-Fachinformationssystem <strong>UVP</strong>-EXPERT Prototyp<br />
Kommunal. Barsinghausen 1991<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.: <strong>UVP</strong>-EXPERT BASIS: Ein Fachinformationssystem zur Unterstützung <strong>der</strong> Durchführung<br />
von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. Unveröffentlichtes Manuskript. – Barsinghausen 1990<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.; Preising, A.: Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung,<br />
Band I bis III. - Barsinghausen 1991<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 58<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.; Preising, A.: Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung,<br />
Band I bis III. Barsinghausen 1991<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J.; Preising, A.: Leitfaden und Checksystem zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung.<br />
Bd. I bis III. Überarbeitete und in wesentlichen Punkten ergänzte Version <strong>der</strong> Endfassung des im Auftrag<br />
des Umweltbundesamtes erstellten Forschungsberichtes 101 02 101. Barsinghausen 1991. Ben<strong>der</strong>,<br />
B., Sparwasser, R.: Umweltrecht – Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts, C. F. Müller<br />
Verlag, Heidelberg 1990<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J. u. a.: Das <strong>UVP</strong>-Informations- und Beraternetz - Hauptstudie., Bd. I bis VIII. - Berlin,<br />
Barsinghausen (Endbericht des F+E -Forschungsprojektes Nr. 101 02 140 im Auftrag des Umweltbundesamtes,<br />
Berlin)<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J. u. a.: Das <strong>UVP</strong>-Informations- und Beraternetz - Hauptstudie. Endbericht des F+E -<br />
Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes, Bd. I bis VIII. Barsinghausen 1995<br />
Bechmann, A.; Hartlik, J. u. a.: <strong>UVP</strong>-EXPERT BASIS: Ein Fachinformationssystem zur Unterstützung <strong>der</strong> Durchführung<br />
von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. Unveröffentlichtes Manuskript. Barsinghausen 1990<br />
Bechmann, A.; Johnson, B.: BENATA - Zur Bewertung des Naturraumpotentials von Talabschnitten im Einzugsbereich<br />
<strong>der</strong> Fils. – Hannover 1978<br />
Beckmann, M.: § 12 <strong>UVP</strong>G Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen. In: Hoppe, W., Hrsg., Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>,<br />
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Köln, Berlin, Bonn, München: Carl Heymanns, 1995<br />
Ben<strong>der</strong>, B.; Sparwasser, R. und Engel, R.: Umweltrecht - Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts. 3.<br />
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Björnsen Beratende Ingenieure: Erstellung projekttypspezifischer Checklisten zur Prüfung <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit<br />
raumbedeutsamer Vorhaben - Abwasserbehandlungsanlagen. Koblenz 1987<br />
Blanke, B. et. al.: Handbuch <strong>der</strong> Verwaltungsreform, Leske und Budrich, Opladen 1998<br />
BMI-Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Abschlußbericht <strong>der</strong> Projektgruppe „Aktionsprogramm Ökologie“,<br />
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<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 59<br />
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Hrsg.): Umwelt-Handbuch. Arbeitsmaterialien zur Erfassung<br />
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1993<br />
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Braunschweig 1993<br />
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Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>), Kennzahl 0100. Loseblattsammlung. Berlin,<br />
seit 1988<br />
Bunge, T.: Aktuelle Entwicklung (März 2000). In: Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>). Hrsg.:<br />
P.-C. Storm, T. Bunge. 3 Bände Berlin: Erich Schmidt 1988/2001. Bd. 1, 38. Lieferung, Kap. 0090<br />
Bunge, T.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> im Verwaltungsverfahren. In: Bundesanzeiger, Köln 1986<br />
Bunge, T.; Storm, P.-C. (Hrsg.): Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>). Ergänzbare Sammlung<br />
<strong>der</strong> Rechtsgrundlagen, Prüfungsinhalte und -methoden für Behörden, Unternehmen, Sachverständige<br />
und die juristische Praxis. Loseblattsammlung. Berlin, seit 1988<br />
Bunge, T.; Storm, P.-C. (Hrsg.): Handbuch <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (Hd<strong>UVP</strong>). Ergänzbare Sammlung<br />
<strong>der</strong> Rechtsgrundlagen, Prüfungsinhalte und -methoden für Behörden, Unternehmen, Sachverständige<br />
und die juristische Praxis. Loseblattsammlung seit 1988 – Berlin<br />
Costack, Obenauf (Hrsg.): Das erfolgreiche Zertifizierungsverfahren nach ISO 9000ff – Ein Leitfaden für Vorbereitung,<br />
Ablauf Nachzertifizierung, Forum Verlag, Mering 1995<br />
Cupei, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) - ein Beitrag zur Strukturierung <strong>der</strong> Diskussion; zugleich eine<br />
Erläuterung <strong>der</strong> EG-Richtlinie. – Köln, Berlin, Bonn, München 1986<br />
Cupei, J.: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (<strong>UVP</strong>) – ein Beitrag zur Strukturierung <strong>der</strong> Diskussion; zugleich eine<br />
Erläuterung <strong>der</strong> EG-Richtlinie. Köln, Berlin, Bonn, München 1986<br />
Cupei, J.: Ursachen von Kontroversen und Missverständnissen bei <strong>der</strong> Diskussion über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben, unveröffentlichter Seminarbeitrag mit<br />
Polaritätsprofil im Rahmen einer Son<strong>der</strong>veranstaltung des NATO-CCMS zum Thema „Environmental<br />
Impact Assessment in the Defense Area“, Hamburg 1982<br />
Daenzer, W. F. (Hrsg.): Systems Engineering. Leitfaden zur methodischen Durchführung umfangreicher Planungsvorhaben.<br />
Köln, Zürich 1976/77<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 60<br />
Delogu, O.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – Die Regelung in den USA als mögliches Modell, in: Beiträge zur<br />
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Denninger, E.: Verfassungsrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die Normsetzung im Umwelt- und Technikrecht, Nomos<br />
Verlag, Baden-Baden 1990<br />
Deutscher Naturschutzring (Hrsg.): Gesetz zur Durchführung <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> – <strong>UVP</strong>-<br />
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Dornier: Handbuch zur ökologischen Planung, Band 1 bis 3. – Bonn 1980<br />
Dornier System GmbH: Handbuch zur ökologischen Planung, Bände 1 – 3, in: Berichte 3,4 und 5/81 des Umweltbundesamtes,<br />
E. Schmidt-Verlag 1981<br />
Dreier, J.: Die normative Steuerung <strong>der</strong> planerischen Abwägung. Berlin 1995<br />
Eberle, D.: Die ökologische Risikoanalyse - Kritik <strong>der</strong> theoretischen Fundierung und <strong>der</strong> raumplanerischen Verwendungspraxis.<br />
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Lehrstuhl für Angewandte Geographie, Geographisches Institut <strong>der</strong> Universität Tübingen. 1994<br />
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<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 61<br />
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<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 62<br />
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<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
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Peters, W.: Gesellschafts-Umwelt-Modelle - Kurzdarstellung <strong>der</strong> verschiedenen Anätze und Zusammenstellung<br />
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Planungsgruppe Ökologie + Umwelt: Ökologische Risikostudie Hafenschlickdeponie. Hannover 1985<br />
Planungsgruppe Ökologie + Umwelt: Verfahren zur ökologischen Risikoeinschätzung von geplanten Verkehrstrassen,<br />
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<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 64<br />
Planungsgruppe Ökologie + Umwelt und Bürgergemeinschaft Landschaftsökologie + Planung: Vergleichene<br />
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu geplanten Gewerbestandorten in Schorndorf. Studie im Auftrag<br />
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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 65<br />
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Stellungnahmen des SYNÖK-Instituts und ergänzende Materialien, CD-ROM, Verlag<br />
EDITION ZUKUNFT Barsinghausen 2001<br />
SYNÖK-Institut: Entwicklung eines Bewertungskonzeptes zur Verwendung im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
(<strong>UVP</strong>) - Ein Beitrag zur Standardisierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong> <strong>UVP</strong>. Forschungsprojekt,<br />
geför<strong>der</strong>t durch die Volkswagen-Stiftung. 17 Bände. Teilergebnisse veröffentlicht als Computergestützte<br />
Projektdokumentation (CPD) auf CD-Rom. Barsinghausen 1998<br />
SYNÖK-Institut (Hrsg.): <strong>UVP</strong>-EXPERT-Basis 2.0: Ein Computergestütztes Assistenz-System (CAS) zur Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Durchführung von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en. Software. Barsinghausen 1997<br />
Technische Universität Berlin: Wissenstransfer/Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.): Tagungsband zur Fachtagung<br />
„Zukunftsfähige <strong>UVP</strong> - durch Standardisierung und Qualitätsmanagement“ am 19. und<br />
20.2.1997 in Berlin im Rahmen <strong>der</strong> UTECH ’97<br />
Technische Universität Berlin: Wissenstransfer/Wissenschaftliche Weiterbildung (Hrsg.): Tagungsband zur Fachtagung<br />
„Qualitätssicherung und Standardisierung zur <strong>UVP</strong>“ am 26. und 27.2.1996 in Berlin im Rahmen<br />
<strong>der</strong> UTECH ’96<br />
Trent: Typologische Untersuchung zur rationellen Vorbereitung umfassen<strong>der</strong> Landschaftsplanung. Univ. Dortmund<br />
(Unveröffentl. Manuskript) 1973<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> 66<br />
UBA (Umweltbundesamt): Nachhaltiges Deutschland – Wege zu einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung,<br />
ESV, Berlin 1997<br />
UMB Umweltmanagementberatung Hacker GmbH: <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> BEWAG – 380 kV-Leitung<br />
Stadtgrenze Berlin – UW Reuter. Zusammenfassung <strong>der</strong> Fachgutachten und Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse.<br />
Berlin 1989<br />
Umweltamt Dortmund: <strong>UVP</strong>-Ersteinschätzung. Neue Flächen für die Wirtschafsför<strong>der</strong>ung. A: Wickede-Süd. B:<br />
Buddenacker. C: ehem. Zeche Kaiser Friedrich. 60/3-3. 1988<br />
<strong>UVP</strong>-För<strong>der</strong>verein (Hrsg.): <strong>UVP</strong>-Gütesicherung. Qualitätskriterien zur Durchführung von <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>en.<br />
<strong>UVP</strong>-Anfor<strong>der</strong>ungsprofil 1, erarbeitet von <strong>der</strong> AG „<strong>UVP</strong>-Gütesicherung“. - Dortmund 1992<br />
Veltrup, W.; Marquardt-Kuron A. (Hrsg.): <strong>UVP</strong> und UVS als Instrumente <strong>der</strong> Umweltvorsorge, Verlag Irene Kuron,<br />
Bonn 1995<br />
Vester, F.: Ansätze zur Erfassung <strong>der</strong> Umwelt als System. In: K. Buchwald, W. Engelhardt 1980<br />
Vester, F.; Hesler, A. v.: Sensitivitätsmodell. – Frankfurt 1980<br />
Vester, F.: Ballungsgebiete in <strong>der</strong> Krise. - Stuttgart 1976<br />
Von Helmholt Landschaftsplanung GmbH: Umweltverträglichkeitsgutachten für die geplante zentrale Abfalldeponie<br />
– bezogen auf fünf Standortalternativen – Hochsauerlandkreis. Münster 1989<br />
Voß, B.: Literaturdokumentation zur <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Wertstattberichte<br />
des Instituts für Landschaftsökonomie, TU Berlin, Heft 7. - Berlin 1985<br />
Wächtler, J.: Leistungsfähigkeit von Wirkungsprognosen in Umweltplanungen. Diplomarbeit an <strong>der</strong> TU Berlin.<br />
Berlin 1992<br />
Wagner, D.: <strong>UVP</strong> für Pläne und Programme - <strong>der</strong> aktuelle Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission vom 4.12.96.<br />
In: <strong>UVP</strong>-report H. 1 1997<br />
Wagner, J.: § 9 Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit, in: Hoppe (Hrsg.): Gesetz über die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
(<strong>UVP</strong>G) – Kommentar, Carl Heymanns Verlag, Köln 1995<br />
Wahl, R.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> behördlichen Praxis. In: <strong>UVP</strong>-spezial 13, Dortmund 1997<br />
Wahl, R.: Die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> in <strong>der</strong> behördlichen und gerichtlichen Praxis. Beratungsergebnis. In:<br />
Dokumentation zur 20. Umweltrechtlichen Fachtagung <strong>der</strong> Gesellschaft für Umweltrecht e.V. in Berlin<br />
am 1./2. Nov. 1996., S. 170-179. Berlin. 1997<br />
Weiland, U., Hübner, M.: Das EXCEPT-Projekt. In: <strong>UVP</strong>-report, H. 2, 1990<br />
Weiland, U.; Hübner, M.; Luck, K. v.: EXCEPT - Expert Systems for Computer-aided Environmental Planning<br />
Tasks: eine Darstellung aus ökologischer Sicht. In: SCHWABL, A. (Hrsg.): Rechnerunterstützung für<br />
die <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>. Beiträge zur Umweltgestaltung, Bd. A126. - Berlin 1991<br />
Wellman, C. et. al.: Der Sachverständige in <strong>der</strong> Praxis, Werner-Verlag, Düsseldorf 1997<br />
Wende, W.: Praxis <strong>der</strong> <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> und ihr Einfluss auf Zulassungsverfahren, Nomos Verlag,<br />
Baden-Baden 2001<br />
Wende, W.: Verteilungen zur <strong>UVP</strong>-Grundgesamtheit in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. <strong>UVP</strong>-report, Hamm, 14,<br />
1, S. 13-15, 2000<br />
Witt, A.: Die <strong>UVP</strong> in den Län<strong>der</strong>n - eine Übersicht. In: <strong>UVP</strong>-Report H. 1, 1996<br />
Zangemeister, C.: Nutzwertanalyse in <strong>der</strong> Systemtechnik. 4. Auflage, München 1976<br />
Zwicky, F.: Entdecken, Erfinden, Erforschen im morphologischen Weltbild. München, Zürich 1966<br />
<strong>UVP</strong>-Zulassungspolitik_F1_K04.doc 10.09.04