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Merkblatt_ChemKlimaSchV _2 - Klimaschutz ist unser Handwerk

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Wer stellt mir als Kälteanlagenbauer und/oder Mechatroniker für Kältetechnik<br />

eine Sachkundebescheinigung aus<br />

Von den oben genannten handwerklichen Berufen erfüllen der Kälteanlagenbauer und der Mechatroniker<br />

Kältetechnik bereits durch ihre Berufsausbildung die Anforderungen aus der VO (EG) Nr. 303/2008, das<br />

heißt diese können eine Sachkundebescheinigung erhalten ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu<br />

müssen.<br />

Antragstellung auf Ausstellung eines Zertifikats/Sachkundebescheinigung für Kälteanlagenbauer<br />

und/oder Mechatroniker für Kältetechnik bei der Innung für Kälte- und Klimatechnik Mü/Obb,<br />

Innung für Kälte- und Klimatechnik Mü/Obb.<br />

Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim<br />

Ansprechpartner: Silvia Freihammer<br />

Tel: 0 89/35 09 83-41<br />

Verfahren für die Beantragung des Zertifikates:<br />

Ausfüllen des Antragsformulares<br />

Antrag mit beglaubigter Kopie des Abschlusszeugnisses (z. B. Gesellen- oder Me<strong>ist</strong>erbrief) an<br />

die Geschäftsstelle der Innung schicken<br />

Falls Sie keine amtlich beglaubigte Zeugniskopie haben,<br />

können Sie uns auch persönlich das Originalzeugnis<br />

vorlegen<br />

Gebühr für Zertifizierung beträgt<br />

o für Innungsmitglieder 30,00 €<br />

o für Nichtmitglieder 60,00 €<br />

Das Zertifikat wird durch die Innung ausgestellt. Sie erhalten<br />

per Post ein Zertifikat im A4-Format und eines im Ausweis-<br />

Format, damit Sie dieses immer mitführen können.<br />

Antrag siehe Anlage<br />

Alle anderen handwerklichen Berufe benötigen zur Erlangung einer Sachkundebescheinigung<br />

eine zusätzliche Fortbildung, die mit einer bestandenen Prüfung nach den VO 303/2008 bis<br />

307/2008 (je nach anlagentyp) abgeschlossen wird.<br />

<strong>Handwerk</strong>skammer für Schwaben · Siebentischstraße 52-58 · 86161 Augsburg<br />

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