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Merkblatt_ChemKlimaSchV _2 - Klimaschutz ist unser Handwerk

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Handelskammern und <strong>Handwerk</strong>sinnungen auch vorläufige Bescheinigungen für das betroffene Personal<br />

beantragt werden.<br />

Wie bekomme ich eine Sachkundebescheinigung<br />

Der Erhalt einer Sachkundebescheinigung setzt einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse<br />

durch eine abgelegte Prüfung voraus. Die Anforderungen an die Prüfungsinhalte sind in den EU –<br />

Verordnungen 303/2008 bis 307/2008 festgelegt und unterscheiden sich nach der Art der Anlagen und<br />

der Tätigkeiten. In der folgenden Tabelle sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer<br />

Sachkundebescheinigung für die 5 unterschiedlichen Anlagentypen dargestellt:<br />

Nr. Anlage, Einrichtung Qualifikation Zusatzqualifikation<br />

1 Kälte-, Klimaanlagen,<br />

Wärmepumpen<br />

Erfolgreicher Abschluss einer zu der<br />

jeweiligen Tätigkeit befähigende<br />

technischen oder handwerklichen<br />

Ausbildung (Geselle oder Me<strong>ist</strong>er)<br />

Bestandene theoretische und<br />

praktische Prüfung nach VO<br />

(EG) Nr. 303/2008<br />

2 Lösungsmittel Erfolgreicher Abschluss einer zu der<br />

jeweiligen Tätigkeit befähigende<br />

technischen oder handwerklichen<br />

Ausbildung (Geselle oder Me<strong>ist</strong>er)<br />

Bestandene theoretische und<br />

praktische Prüfung nach VO<br />

(EG) Nr. 306/2008<br />

3 Brandschutzsysteme,<br />

Feuerlöscher<br />

4 Hochspannungsschaltanlagen<br />

- - - Bestandene theoretische und<br />

praktische Prüfung nach VO<br />

(EG) Nr. 304/2008<br />

- - - Bestandene theoretische und<br />

praktische Prüfung nach VO<br />

(EG) Nr. 305/2008<br />

5 Kfz-Klimaanlagen - - - Erfolgreiche Teilnahme an einem<br />

Ausbildungspro-gramm nach VO<br />

(EG) Nr. 307/2008<br />

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt<br />

Zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen sind prinzipiell folgende<br />

Stellen berechtigt:<br />

• die Industrie- und Handelskammern<br />

• die <strong>Handwerk</strong>skammern<br />

• sowie die <strong>Handwerk</strong>sinnungen, soweit sie nach § 33 (1) der <strong>Handwerk</strong>sordnung von der<br />

zuständigen <strong>Handwerk</strong>skammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden.<br />

<strong>Handwerk</strong>skammer für Schwaben · Siebentischstraße 52-58 · 86161 Augsburg<br />

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