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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 04 Landesdirektion Chemnitz<br />

Kapitel 03 04Landesdirektion Chemnitz (Vorwort)<br />

Die Aufgaben der Landesdirektion Chemnitz sind zuletzt durch das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung<br />

(Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138) teilweise neu festgelegt<br />

worden.<br />

Mit Vollzug des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> (Sächsisches<br />

Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102) umfasst der Direktionsbezirk<br />

Chemnitz nunmehr die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis und<br />

Vogtlandkreis.<br />

Die Landesdirektion Chemnitz betreibt als Vor-Ort-Aufgabe für alle drei Direktionsbezirke die Bußgeldstelle, die entsprechend<br />

dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf den Bundesautobahnen<br />

des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> zuständig ist (TG 53). Mit der Einführung der geplanten Messstellen in den Tunneln der Autobahnen<br />

im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> wird erwartet, dass sich das Aufkommen an Vorgängen von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern<br />

erheblich erhöht. Der vorliegende <strong>Haushaltsplan</strong> trägt dem Rechnung, in dem über die Einnahmefinanzierung von<br />

Personalstellen sichergestellt werden kann, dass die Vorgangszahlen fristgerecht bearbeitet und eine Verjährung der<br />

Vorgänge nicht eintritt.<br />

Die "Zentrale Ausländerbehörde" als organisatorischer Bestandteil der Landesdirektion Chemnitz ist gem. § 5 Abs. 3 der<br />

Ausländer- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung (AAZuVO) vom 7. August 2001 (SächsGVBl. S. 470) für Maßnahmen<br />

zur Aufenthaltsbeendigung von Asylbewerbern zuständig.<br />

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