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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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Vo rwort<br />

Vorwort zum Einzelplan 03<br />

Sächsisches Staatsministerium des Innern<br />

A. Aufgaben und Aufbau<br />

Nach dem geltenden Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche<br />

der Staatsministerien nimmt das Staatsministerium des Innern folgende Aufgaben wahr:<br />

1. allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht,<br />

Ausbildung und Fortbildung;<br />

2. Statistik;<br />

3. Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung, soweit nicht nach Ziffer I Nr. 10 die Staatskanzlei<br />

zuständig ist;<br />

4. Staatsgebiet und Landeseinteilung soweit nicht nach Ziffer I Nr. 4 die Staatskanzlei zuständig ist, Wahlen<br />

und Abstimmungen;<br />

5. allgemeines Verwaltungsrecht;<br />

6. Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium der Justiz und für Europa und<br />

der Staatskanzlei);<br />

7. Kommunalwesen einschließlich der Besoldung, soweit für diese nicht nach Ziffer III Nr. 1 das Staatsministerium<br />

der <strong>Finanzen</strong> zuständig ist, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern,<br />

soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist, Kommunale Gebietsstrukturen, Kommunalinstitut;<br />

8. Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;<br />

9. Öffentliche Sicherheit und Ordnung;<br />

10. Katastrophenschutz;<br />

11. Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht nach Ziffer III Nr. 9 das Staatsministerium der <strong>Finanzen</strong><br />

zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit,<br />

Zivildienst;<br />

12. Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;<br />

13. Rettungsdienst;<br />

14. Datenschutz;<br />

15. Vermessungswesen, Geobasisinformationen, Geodateninfrastruktur;<br />

16. Denkmalschutz und Denkmalpflege;<br />

17. Angelegenheiten und Recht der Ausländer, kulturelle Angelegenheiten nach § 96 BVFG;<br />

18. Verfassungsschutz;<br />

19. Koordinierung des Programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit;<br />

20. Archivwesen;<br />

21. Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;<br />

22. Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Ingenieurgesetz, Architektenrecht<br />

einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Rechtsaufsicht über die Ingenieur-<br />

und Architektenkammer;<br />

23. Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung, grenzüberschreitende,<br />

europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG III B;<br />

24. offene Vermögensfragen.<br />

Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören folgende Behörden:<br />

Kategorie<br />

Bezeichnung<br />

Oberste Staatsbehörden - Staatsministerium des Innern<br />

Allgemeine Staatsbehörden<br />

- Landesdirektion Chemnitz<br />

- Landesdirektion Dresden<br />

- Landesdirektion Leipzig<br />

Obere besondere - Statistisches Landesamt<br />

Staatsbehörden<br />

- Sächsisches Staatsarchiv<br />

- Akademie für Öffentliche Verwaltung des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

- Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen<br />

- Landesamt für Verfassungsschutz<br />

- Landesamt für Denkmalpflege<br />

- Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung<br />

- Landeskriminalamt<br />

- Landespolizeidirektion Zentrale Dienste<br />

- Präsidium der Bereitschaftspolizei und Aus- und Fortbildungsinsti-<br />

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