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Haushaltsplan 2011/2012 - Finanzen - Freistaat Sachsen

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03 Staatsministerium des Innern<br />

03 03 Allgemeine Bewilligungen<br />

Titel<br />

Soll 2010<br />

Soll <strong>2011</strong> Soll <strong>2012</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

Ist 2009<br />

FKZ T€<br />

noch zu 684 62<br />

Veranschlagt ist die Projektförderung des Bundes der Vertriebenen - Landesverband <strong>Sachsen</strong>/Schlesische Lausitz/Vereinigte Landsmannschaften<br />

bzw. seiner Gliederungen. Veranschlagt sind ebenso Zuschüsse für Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen<br />

und Flüchtlinge einschließlich der wissenschaftlichen Forschung und der grenzüberbrückenden Arbeit nach §§ 96 BVFG, 12 Sächs-<br />

SpAEG.<br />

Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von<br />

Maßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenengesetz vom 25. Januar 2002 (SächsABl. 2002, S. 298) in der jeweils gültigen Fassung,<br />

RL.-Nr.: 07730.<br />

Gesamt<br />

Davon noch abzudecken:<br />

<strong>2011</strong> T€ <strong>2012</strong> T€ 2013 T€ 2014 T€ 2015 ff. T€<br />

Ist VE bis 2009 17,1 17,1<br />

Soll VE 2010 100,0 50,0 50,0<br />

Soll VE <strong>2011</strong> 100,0 50,0 50,0<br />

Soll VE <strong>2012</strong> 100,0 50,0 50,0<br />

Verpfl. aus VE 67,1 100,0 100,0 50,0<br />

893 62 - 3 Investive Zuwendungen zur Kulturarbeit<br />

--- --- ---<br />

246<br />

nach §§ 96 BVFG,12 SächsSpAEG<br />

0,0<br />

Summe der Titelgruppe 300,0 240,0 240,0<br />

274,6<br />

63 Ausgaben für die Unterbringung<br />

der Asylbewerber und anderen ausländischen<br />

Flüchtlingen<br />

Die Titel der TG sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Isteinnahme bei 03 03/231 63.<br />

Erläuterungen:<br />

Gemäß § 44 Asylverfahrensgesetz sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen<br />

zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang<br />

Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

steht zur Aufnahme und Erstunterbringung die Erstaufnahmeeinrichtung bei der Zentralen Ausländerbehörde bei der Landesdirektion<br />

Chemnitz zur Verfügung. Die Aufnahmequote wird für jedes Kalenderjahr nach dem Königsteiner Schlüssel neu geregelt.<br />

Asylbegehrende bzw. abgelehnte Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, werden in der<br />

Regel in den Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheime) der Landkreise und Kreisfreien Städten untergebracht.<br />

Veranschlagt ist der Aufwand für Ausländer, die u. a. als Asylbewerber oder anderer Flüchtling in den <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> gekommen<br />

sind.<br />

547 63 - 2 Aufwendungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung<br />

1.920,0 2.000,0 2.000,0<br />

235 2.204,3<br />

Erläuterungen:<br />

<strong>2011</strong> gegenüber 2010 80,0 T€ mehr<br />

Veranschlagt sind sämtliche anfallenden Kosten, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb der Aufnahmeeinrichtung ergeben (einschließlich<br />

Kosten infolge notwendiger Rechtsstreitigkeiten).<br />

633 63 - 7 Leistungen während des Aufenthalts in<br />

28.680,0 21.000,0 21.000,0<br />

234<br />

den Landkreisen und kreisfreien Städten<br />

19.274,4<br />

67

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